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Autor Thema: Bebauungsgrenze, gilt die auch für Carports?  (Gelesen 7882 mal)

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Offline Simone

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Bebauungsgrenze, gilt die auch für Carports?
« am: 25. Mai 2009, 12:20:24 »
Hallo an alle angehenden oder erfahrenen Bauherren in F!!

Habt Ihr im "Norden" auch diese super tolle 4 Meter Bebauungsgrenze einzuhalten? Was da an Grundstück flöten geht.... darf ich gar nicht drüber nachdenken. Vor allem, wenn diese Grenze auch für Carports eingehalten werden muss. Wo ich mal von ausgehe. Bevor ich bei der Mairie nachfrage, wollt ich mal hören, ob Ihr Euch da auskennt?

In unserem Ort wäre es dann auch noch nicht erlaubt, seine Terasse zu überdachen. Wir fragen uns, warum sowas untertagt ist?? Regelungen für Fassaden-Farben, Dachschrägen oder -formen kann ich ja irgendwie noch nachvollziehen.... aber diese Vorschrift?

Also, würd mich freuen, wenn der ein oder andere da schlauer ist als ich.

Danke und viele Grüße, Simone

Offline ~Pero~

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Re: Bebauungsgrenze, gilt die auch für Carports?
« Antwort #1 am: 25. Mai 2009, 12:45:15 »
Hallo an alle angehenden oder erfahrenen Bauherren in F!!

Habt Ihr im "Norden" auch diese super tolle 4 Meter Bebauungsgrenze einzuhalten? Was da an Grundstück flöten geht.... darf ich gar nicht drüber nachdenken. Vor allem, wenn diese Grenze auch für Carports eingehalten werden muss. Wo ich mal von ausgehe. Bevor ich bei der Mairie nachfrage, wollt ich mal hören, ob Ihr Euch da auskennt?

In unserem Ort wäre es dann auch noch nicht erlaubt, seine Terasse zu überdachen. Wir fragen uns, warum sowas untertagt ist?? Regelungen für Fassaden-Farben, Dachschrägen oder -formen kann ich ja irgendwie noch nachvollziehen.... aber diese Vorschrift?

Also, würd mich freuen, wenn der ein oder andere da schlauer ist als ich.

Danke und viele Grüße, Simone

Das ist oder kann von Bebauungsplan zu Bebauungsplan (BBP) unterschiedlich sein und ist nicht allgemein zu sagen.

Da werdet Ihr wohl nicht an einer Anfrage auf der Mairie vorbei kommen, wobei die auch ned unbedingt wissen was rechtens ist oder was nicht (musste ich bereits feststellen)
Daher lieber mal bei der nächst höheren Baubehörde nachfragen.

Davon ganz abgesehen,
was meinst Du was es in DE so dolle Beschränkungen und Auflagen in BBP. gibt - da ist Frankreich echt noch harmlos.

LG
Pero

Offline Simone

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Re: Bebauungsgrenze, gilt die auch für Carports?
« Antwort #2 am: 25. Mai 2009, 15:55:22 »
Hi Pero,

echt, ist es in D noch schlimmer? Also das mit den Terassen überdachen bzw. nicht überdachen dürfen find ich schon ziemlich merkwürdig. Aber in D kenn ich mich nicht aus, wenn es da also noch übler ist...

In unserem Fall zählt der Carport (und alles was ein Fundament benötigt) in jedem Fall mit zu der Bebauungsgrenze. Wahnsinn, was man da an Grundstück verliert und wie besch... man da das Haus in der Mitte stellen muss. Naja, nun weiss ich auch, warum hier alle Ihre Garagen unter das Haus bauen (aber ob das nun günstiger ist als ein grösseres Grundstück wage ich auch zu bezweifeln....). Komisch, sonst machen die Franzosen ja (zum Glück) nicht so ein Gesch.... um ihr Auto wie die andere ... Aber ne Garage ham se doch alle....

Ciao, Sim

Offline kauh

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Re: Bebauungsgrenze, gilt die auch für Carports?
« Antwort #3 am: 07. Juli 2009, 12:48:13 »
Hallo Simone,
lasst euch einen Plan geben, wo drauf ersichtlich ist, wo welche Leitung (Wasser, Abwasser, Strom ...) liegen. Ihr lauft sonst Gefahr, dass eines schönen Tages euer Carport auf der Abwasserleitung steht und bei einem Schaden weg muss.

Grüße aus der Region Wissembourg  :winkerwinker:

Offline Saarbrücker

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Re: Bebauungsgrenze, gilt die auch für Carports?
« Antwort #4 am: 27. Juli 2009, 17:01:03 »
Hallo,

kommt mir ziemlich spanisch vor, was ich hier lese.
Es gibt für jedes Lottisment eine Bauvorschrift, die die angesprochenen Punkte klärt.
Und die gibt es auf der Mairie.
Unser Beispiel: Wir durften das Haus diagonal bauen und die Garage musste exakt auf
die Grenze, obwohl eine Seite schräg läuft.
Ich durfte sogar im letzten Winter auf der Grenze eine Holzwand mit einer kleinen Dachfläche
7,5m x 1,5, 2,7m Hoch bauen. (Holzlagerung) Als die Terrasse überdacht wurde, mussten wir das
beim Finanzamt angeben, wegen der Steuer.
Alles in allem: absolut keine Probleme mit den Behörden.

Gruß

Saarbrücker

Offline Saarbrücker

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Re: Bebauungsgrenze, gilt die auch für Carports?
« Antwort #5 am: 27. Juli 2009, 17:05:05 »
@ kauh

lasst euch einen Plan geben, wo drauf ersichtlich ist, wo welche Leitung (Wasser, Abwasser, Strom ...) liegen. Ihr lauft sonst Gefahr, dass eines schönen Tages euer Carport auf der Abwasserleitung steht und bei einem Schaden weg muss.
In der Regel liegen auf deinem Privatgrundstück keine öffentlichen Leitungen.
Und wo deine eigenen liegen sollte man schon wissen.

gruß