Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Bankbürgschaft zum Abschluss Mietvertrag  (Gelesen 5059 mal)

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Sven1234

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Bankbürgschaft zum Abschluss Mietvertrag
« am: 06. März 2017, 19:14:17 »
Tag zusammen und toll, dass es dieses Forum gibt!
Ich bin nicht nur neu im Forum sondern auch neu in Frankreich und auf der Suche nach einer schönen Mietwohnung in Mulhouse / Alsace. Die habe ich jetzt gefunden und der Vermieter scheint auch interessiert zu sein. Allerdings habe ich vorhin eine email erhalten, die mich in Erstaunen versetzt. Um den Mietvertrag abzuschließen, verlangt er - wenn ich es richtig verstanden habe - eine Bankbürgschaft in Höhe von 18 (!) Monatsmieten, was sich somit auf 9.900 Euro beläuft.

Ich versuche gerade, ein französisches Bankkonto zu bekommen, für mein Gehalt aus Deutschland (was auch nicht so einfach ist, da ich kein RIP eines bestehenden französischen Kontos vorweisen kann). Nun ja, falls der Kontoabschluss trotzdem klappt, bin ich mir nicht sicher, ob die Bank einem Neukunden mal eben eine Bürgschaft über so einen Betrag ausstellt. Und vor allem, zählt das als Kredit mit horrenden jährlichen Gebühren eines Kreditzinssatzes? Oder fällt für eine Bürgschaft eine geringe(re) jährliche Gebühr an?

Ist das normal hier in Frankreich, dass eine so hohe Bürgschaft verlangt wird? Habe ich das überhaupt richtig verstanden? Hier mal die email im Wortlaut:

Afin de pouvoir établir le contrat de bail pour la location de l’appartement,
il faudrait mettre en place une caution bancaire pour loyer impayés.
 
Pour ce faire il faudrait demander à votre banque de l’établir.
Le montant de la garantie serait de 9 900 € (550 € pour 18 mois).
Pouvez-vous nous indiquer le montant des frais que vous demande votre banque pour cette caution (nous payerons ces frais en diminuant le loyer) ?
 
Si c’est plus simple pour vous, votre banque peut nous appeler.


Wäre schön, wenn jemand da mal drüber gucken könnte, ob ich alles richtig verstanden habe und vor allem, OB DAS NORMAL IST und empfehlenswert oder ob man da liebver die FInger von lassen sollte. Es ist ja - soweit ich verstanden habe - kein Geldfluss an den Vermieter im Spiel sondern nur die Bürgschaft, dass Geld fließen könnte, wenn ich mich 18 Monate (!) lang weigere, Miete zu bezahlen.

Vielen Dank schon mal im Voraus!
Sven

Offline Schnaeggschje

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Re: Bankbürgschaft zum Abschluss Mietvertrag
« Antwort #1 am: 07. März 2017, 11:29:52 »
Hallo Sven,

als ich mir damals diverse Wohnungen angeschaut habe, gab es auch einen Vermieter, der 2 Bürgschaften wollte.
Allerdings nicht über eine Bank, sondern es sollten 2 Personen ( wenn möglich Franzosen) sein, die für 3 Jahre Miete bürgen sollten.

Zum einen fand ich das schon ziemlich unverschämt, aber nach Aussagen von Bekannten scheint es tatsächlich so, daß man das in F verlangen kann. Scheint die Gesetzeslage wohl herzugeben.

Ob du das wirklich machen möchtest musst du selbst entscheiden, aber ich persönlich würde die Finger davon lassen.
Da man ja an sich schon recht viele Dokumente wie Gehaltsnachweis, Schufa, Selbstauskunft, Bestätigung des Vormieters u.ä. ggfs bringen muss, halte ich das für ausreichend.

Lässt sich ein Vermieter darauf nicht ein, hätte ich ehrlich gesagt auch kein Vertrauen zu ihm, denn dann musst du ja auch befürchten, daß er dich irgendwann "abzockt", denn du hast ja auch keinerlei Garantie, daß du deine Kaution zurückbekommst oder daß er dir evtl. Nebenkostenzahlungen korrekt abrechnet.

Anbei mal ein Link:
http://www.evz.de/fileadmin/user_upload/eu-verbraucher/bilder/Broschueren_mit_Titelfotos/Mieten_in_Frankreich_2015_FINAL_WEB.pdf

Viele Grüße
Schnäggschje



« Letzte Änderung: 07. März 2017, 12:17:29 von Schnaeggschje »

Offline Gabrielle

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Re: Bankbürgschaft zum Abschluss Mietvertrag
« Antwort #2 am: 07. März 2017, 12:20:03 »
Ja, du hast das richtig verstanden.

Feststellung des Mietvertrages der Wohnung
Bankgarantie für Mietrückstände einzurichten.
Fragen Sie Ihre Bank um dies einzurichten.
Der Betrag der Garantie wäre € 9 900 (550 € für 18 Monate).
Verraten Sie uns die Höhe der Gebühren, die Ihre Bank für diese Kaution verlangt
(wir werden diese Gebühren zahlen, durch die Reduzierung des Mietzins)?
(Anmerkung von mir) Warum dahinter ein Fragezeichen steht?
Wenn es für Sie einfacher ist, kann Ihre Bank uns anrufen.

Soweit ich weiß, in Frankreich waren mal 2 Mietkautionen zu zahlen. Dies wurde
zwischenzeitlich reduziert auf eine Monatsmiete.

Könnte sein (Vermutung), dass die Vermieter sich über eine solche schriftliche Vereinbarung
absichern?

Wäre ich an dieser Wohnung hochinteressiert, würde ich den Vermieter fragen, ob ihm evtl. auch
eine Mietausfallversicherung reichen würde.
Ob ich mich aber auf eine solche Bankbürgschaft einlassen würde? Glaube eher nein.
Grüße Gabrielle

Offline Dragonvamp

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Re: Bankbürgschaft zum Abschluss Mietvertrag
« Antwort #3 am: 07. März 2017, 15:43:21 »
Huhu,

Mal sehen ob ich das noch so ganz zusammen bekomme...
In unseren ersten Wohnung, waren wir vorher auch ohne französischen Wohnsitz. Wir mussten (da keine Bürgen in Frankreich) sowas in der Art auch machen. Dieses lief aber über eine extra Firma, dessen Name ich nicht mehr weiß. Diese hat für uns die Bürgschaft übernommen (ebenso 18 Monate). Dies bedeutete aber nur, dass sie als Bürgen eingetreten wären, wenn wir nicht gezahlt hätten und die hätten mittels Konto Pfändung oder so ähnlich plus 1%, von uns wiedergeholt
Diese Firma musste keine 18 Monatsmieten vorauszahlen oder dergleichen. Sie waren nur im Hintergrund wie ein normaler Bürge auch :)
Denke das Prinzip wäre bei der bankbürgschaft gleich

Grüße

Offline Eliott

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Re: Bankbürgschaft zum Abschluss Mietvertrag
« Antwort #4 am: 07. März 2017, 17:50:11 »
Du meinst wahrscheinlich die Saccef.
Das ist die Bürgschaftsgesellschaft der Caisse d'epargne.

Offline Dragonvamp

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Re: Bankbürgschaft zum Abschluss Mietvertrag
« Antwort #5 am: 07. März 2017, 19:54:51 »
Du meinst wahrscheinlich die Saccef.
Das ist die Bürgschaftsgesellschaft der Caisse d'epargne.

Meinst du mich?
Nein, die waren rein für Leiharbeiter da. Hießen anders. Irgendwas mit "L" glaub ich... aber knapp 10 Jahre sind ne lange Zeit 😂

Sven1234

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Re: Bankbürgschaft zum Abschluss Mietvertrag
« Antwort #6 am: 08. März 2017, 15:14:13 »
Vielen, vielen Dank für Eure Antworten.
Die Wohnung ist tatsächlich toll und es scheint wirklich eine Bürgschaft zu sein, bei der noch kein Geld an den Vermieter von der Bank fließt. Der Vermieter st eben ein Buchhalter und ich denke, er hangelt sich an den für Vermieter vorteilhaften Grenzen lang. Ich habe auch schon gelesen, dass eine Bankbürgschaft normalerweise über 36 Monatsmieten geht (und er mir sozusegen mit 18 Monatsmieten sogar entgegenkommt).

Aber klar, warum ich meinen Arbeitsvertrag und Nachweise der regelmäßigen Bezahlung der jetzigen Wohnung, Steuerbescheide 2014/2015 sowie die letzten drei Gehaltsnachweise vorlegen soll und zusätzlich diese Bankbürgschaft, erschließt sich mir auch nicht. Irgendwann muss doch mal gut sein! Eine MIetkaution möchte er ja gerne zusätzlich auch noch haben.

Also, danke für Eure Infos, ich werde mir in den nächsten Stunden überlegen, wie ok ich das finde oder ob ich doch noch weiterschaue. Die Wohnung kann man allerdings fast nicht mehr übertreffen, leider...

Offline Schnaeggschje

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Re: Bankbürgschaft zum Abschluss Mietvertrag
« Antwort #7 am: 08. März 2017, 18:14:54 »
Hallo Sven,

schau mal hier im Forum unter "Mietausfallversicherung" - Link: http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/wohnen/mietausfallversicherung-(assurance-loyer-impaye)/

Das scheint wohl eine Versicherung für Vermieter zu sein, die der Vermieter auf einer Bank abschliessen kann.
Somit hättest du das Problem nicht, daß dir die Bank evtl. keine Bürgschaft gibt, sondern hier schliesst der Vermieter die Versicherung ab. Und wenn ich das richtig verstanden habe, würde der Vermieter die Kosten ja tragen.

Zitat: " (wir werden diese Gebühren zahlen, durch die Reduzierung des Mietzins)?"

Evtl. wäre das noch eine Option :-)

Viele Grüße
Schnäggschje