Kleine Nebenfrage: ihr wohnt seit 2017 in Frankreich, wie ich übrigens auch in Haut-Rhin, zahlt aber in Frankreich keine Steuern? arbeitet ihr in Deutschland im öffentlichen Dienst? oder zahlt ihr Aufgrund eures Verdienstes und persönlicher Situation (Kinder, unterhaltspflichtige Personen ...) keine Steuern ?
Es kann aber auch einfach sein, dass eine Internetbank von weit weg einfach erst nach näherem Hinsehen gesehen habt, dass ihr nicht in Frankreich arbeitet und manche dieser Banken einfach gar keine Erfahrung mit Grenzgängern haben und daher pauschal ablehnen.
Kaufvertrag: Normalerweise gibt es eine Condition supsensive. Da ist man in Frankreich gut abgesichert. Was steht dort genau drin? gerne auch per PN. Üblicherweise werden da die gewünschten Kreditkonditionen reingeschrieben und unter welchen Bedingungen diese erfüllt werden sollen (Höhe Eigenkapital, welcher Verdienst usw.). Falls ihr unter den genannten Bedingungen keinen Kredit bekommt, ist der Vertrag unwirksam und ihr müsst auch keine Entschädigung bezahlen. Wann habt ihr den compromis unterschrieben? und wo? privat, Makler oder Notar? in jedem Fall habt ihr auch noch mal eine Rücktrittsfrist von 10 Tagen, die erst am Folgetag beginnt zu laufen. In der Frist dürft ihr ohne Angaben von Gründen vom Vertrag zurück treten, ganz ohne Entschädigung.
Wenn ihr wollt, könnt ihr die genauen finanziellen Daten mir per PN schicken, dann kann ich euch sagen, ob das machbar ist oder nicht. Seit diesem Jahr darf man auf 25, bei Neubauten bis 27 Jahre finanzieren, viele Banken machen aber nur bis 20 Jahre. Die Kreditrate darf maximal 35 % des Einkommens ausmachen. Einkommen wird dabei so definiert: Brutto minus Sozialabgaben. Wenn das erfüllt ist, sollte das gehen. Ganz wichtig natürlich, dass ihr idealerweise einen unbefristeten Arbeitsvertrag habt, sonst wird es ziemlich schwer.
Wie ich schon erwähnt habe, steht im compromis de vente, dass Ende des Monats der Kaufvertrag unterschrieben sein sollte. Das funktioniert nicht!
Und falls nicht, steht da eine Entschädigung die von euch bezahlt werden müsste? ansonsten sehe ich da keine Probleme. Wenn ihr, siehe condition supsensive, keinen Kredit zu den geschrieben Konditionen bekommt, dann platzt der Vertrag, ohne das ihr was zu befürchten habt. Ansonsten frage ich mich, ob so eine Klausel im Vertrag überhaupt zulässig ist, weil es nicht in eurer Hand liegt, wann man den acte authentique unterschreibt. Das hängt u.a. auch von der Gemeinde ab, da die ein Vorkaufsrecht haben, das die erstmal ablehnen müssen. Solang ihr alle Kriterien die in der condition suspsensive stehen, eingehalten habt, solltet ihr nichts diesbezüglich zu befürchten haben. Manchmal steht da sowas drin, dass bis Datum dd/mm/yyyy bei Bank A, B und C angefragt werden muss und nur wenn alle drei abgelehnt haben, kommt ihr aus dem Vertrag raus. Aber dazu müsste ich eure condition suspsensive kennen.