Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Wohnen => Thema gestartet von: andrea am 27. August 2012, 09:56:30

Titel: Außerordentliches Kündigunsrecht?
Beitrag von: andrea am 27. August 2012, 09:56:30
Wir wohnen in Frankreich. Unser Haus ist voller Schimmel und es gibt noch mehr Schäden. Das Ganze befindet sich nun in professionellen Händen, sprich die Anwälte kommunizieren miteinander. Wir möchten so schnell wie möglich raus und haben nun was gefunden. Müssen wir trotzdem die 3 monatige Kündigungsfrist einhalten und die Miete weiter zahlen, obwohl das Haus eigentlich nicht bewohnbar ist bzw. eine Gesundheitsgefährdung darstellt? Unser Anwalt meint ja. :-[
Titel: Re: Außerordentliches Kündigunsrecht?
Beitrag von: banjo am 27. August 2012, 12:51:10
Grundsätzlich solltest Du dem Rat des Anwalts folgen. Er ist der Fachmann, du bezahlst ihn dafür.
Ich würde dennoch sofort außerordentlich kündigen und ausziehen. Ich würde es darauf ankommen lassen, der Vermieter soll die ausstehende Miete bei Dir einklagen. Der Mieterschutz ist in Frankreich wesentlich höher als in Deutschland.
Gegebenenfalls bekommst du jedoch deine Kaution nicht zurück. Du musst abschätzen, was für dich die bessere Variante ist.
Titel: Re: Außerordentliches Kündigunsrecht?
Beitrag von: Eric am 27. August 2012, 13:35:14
Wenn der Streitwert 1860 Euro nicht überschreitet , kann man auch noch zum Friedensrichter gehen (Juge de paix)
Titel: Re: Außerordentliches Kündigunsrecht?
Beitrag von: -Helmut- am 27. August 2012, 14:29:03
Grundsätzlich solltest Du dem Rat des Anwalts folgen. Er ist der Fachmann, du bezahlst ihn dafür.
Ich würde dennoch sofort außerordentlich kündigen und ausziehen. Ich würde es darauf ankommen lassen, der Vermieter soll die ausstehende Miete bei Dir einklagen. Der Mieterschutz ist in Frankreich wesentlich höher als in Deutschland.
Gegebenenfalls bekommst du jedoch deine Kaution nicht zurück. Du musst abschätzen, was für dich die bessere Variante ist.

Hier wird mal wieder die typische "Sichtweise" von Menschen deutlich. Sie sehen nur, was sie sehen wollen.
Konkret: Es gibt zwei "Fachmänner" die jeweils eine "Partei bzw Mandanten" vertreten. Jede Partei bezahlt einen Fachmann!

Derjenige Fachmann, der den Richter am besten überzeugen kann, wird vermutlich den Prozess gewinnen.
Es ist somit noch lange nicht gesagt, dass dies der Fachmann ist der diesen Threadoperner vertritt ist!

Ich habe mich nun natürlich wieder unbeliebt gemacht, weil ich unliebsame "Wahrheiten" angesprochen habe, die andere aus "Gefälligkeiten usw" lieber verschweigen.
Titel: Re: Außerordentliches Kündigunsrecht?
Beitrag von: banjo am 27. August 2012, 14:47:14
Da geb ich dem Toyo gerne mal 100% Recht, man weiss es nicht, wie es ausgeht, aber es wird auch in F Gesetze oder Musterurteile für solche Fälle geben, die ein Anwalt kennt. Daher wird sein Rat kommen.
Ich kann nur sagen, ich würde einem Vermieter einer verschimmelten Wohnung keinen Cent Miete mehr geben, wenn er dieses gesundheitskritische Problem nicht löst. Basta.

Vieleicht stimmt ja die Lage des Taupunkts nicht.... :pfeif:
Titel: Re: Außerordentliches Kündigunsrecht?
Beitrag von: WolfS am 28. August 2012, 11:01:40
Du hast - wie ich annehme - den Anwalt deines geringsten Misstrauens verpflichtet. Daher solltest du ihm auch wenig misstrauen und ihm glauben wenn er sagt, die Kündigungsfrist ist einzuhalten. Was ist denn die Ursache für den Schimmel? Die verschimmelten Wohnungen, die ich bisher gesehen habe, waren alle falsch oder gar nicht gelüftet, also vom Bewohner verursacht. Sollte das bei dir auch der Fall sein, müsstest du nicht nur die Kündigungsfrist einhalten sondern auch noch für den Schaden aufkommen. Und was sind die 'anderen Schäden'?
Warum hast du überhaupt einen Anwalt? Einen Mietvertrag kann man auch ohne juristischen Beistand kündigen. Und wenn du den/die Schäden nicht verursacht hast..... Ich würde genau das machen, was banjo geschrieben hat
Ich kann nur sagen, ich würde einem Vermieter einer verschimmelten Wohnung keinen Cent Miete mehr geben, wenn er dieses gesundheitskritische Problem nicht löst. Basta.
Titel: Re: Außerordentliches Kündigunsrecht?
Beitrag von: -Helmut- am 28. August 2012, 14:01:46
Was ist denn die Ursache für den Schimmel? Die verschimmelten Wohnungen, die ich bisher gesehen habe, waren alle falsch oder gar nicht gelüftet, also vom Bewohner verursacht. Sollte das bei dir auch der Fall sein, müsstest du nicht nur die Kündigungsfrist einhalten sondern auch noch für den Schaden aufkommen. Und was sind die 'anderen Schäden'?

Dazu sage ich mal vereinfachend "irren ist sowas von menschlich".
Soso, hat man sehen können, lag eindeutig am falschen lüften des Bewohners, des Mieters.
Erkläre mir mal bitte schön wie man sowas sehen kann, wenn es nichtmal so ganz einfach messtechnisch möglich ist.

Dein Argument hat für mich den gleichen Stellenwert wie im Falle einer Aussage, es lag eindeutig am Fahrer selbst weil der nicht nach dem ölstand geschaut hat und der Motor wegen Ölmangel kaputt ging.
Halt, stop, noch fehlt was wesentliches. In meinem gewählten Beispiel gibt es keinen Ölmessstab, man kann also nicht einfach nachsehen wieviel Öl drin ist. Aber pauschal ist man trotzdem Schuld, war doch eindeutig zu vermuten, das ist zu wenig Öl drin.

Okay, in diesem Falle geht es nicht um Öl, sondern um lüften.
Gut, dann erzähle mir und allen Anderen hier bitte mal genau, woran man zu erkennen hat, wann zuwenig und wann zuviel gelüftet wurde!

Erfinde doch mal ein zuverlässiges "Messgerät" das auf die jeweils verbaute Bauphysik angewandt verlässliche Angaben oder Meldungen macht, wann gefälligst zu lüften ist. Und das möglichst genau!
Gelänge es, wäre es längst auf dem Markt und gelänge es dir, könntest du vielleicht steinreich werden. Andere wurden mit sowas wie Facebook und Co sehr reich. ;-) Über nützlich oder nicht wollen wir uns nicht unterhalten, jedenfalls nicht bezüglich Facebook.

Anerkennung einer These würde man eher gewinnen können, wenn man verlässliche Messergebnisse bzw Vor-aussagen liefern könnte.

Ginge man vom Schadenverursacherprinzip aus, käme nichtmal der Vermieter in Betracht, denn der vermietet nur etwas und hat die bauphysikalischen Dinge, die Schimmel ermöglichen nicht geschaffen.
Er hat nur für vermeintliche Bauqualität viel Geld bezahlt, das er über vermieteten Wohnraum teilweise wieder reinholen will.

Titel: Re: Außerordentliches Kündigunsrecht?
Beitrag von: banjo am 28. August 2012, 14:07:35
Schimmel liegt nur in Außnahmefällen an mangelnder Lüftung.
Am ehesten kommt die Feuchte aus der Wand, z. Bsp. durch einen unentdeckten Wasserrohrbruch, durch erreichen des Taupunkts um Bauteil, wodurch dauerhaft Wasser im Bauteil ausfallen kann, oder durch nicht-heizen von Räumen im Winter, wenn plötzlich und schlagartig warme Luft aus stark geheizten Räumen in den ungeheizten strömt. (Taupunkt an kalten Wansinnenseite wird erreicht)
Wenn der Schimmel auch im Sommer auftritt und wächst, am ehesten die Sache mit der Leckage.
Titel: Re: Außerordentliches Kündigunsrecht?
Beitrag von: -Helmut- am 28. August 2012, 14:27:03
Danke Dir, auf deine Antwort habe ich förmlich gewartet.
Denn beim überlesen meiner Zeilen kommen bei vereinzelten Artgenossen komischerweise andere Gedanken ins Spiel. Solche denken eher, was schreibt der da wieder für einen Blödsinn.
Sie kämen kaum auf weiterführende Gedanken zu meinem angesprochenen, nämlich dass es so gut wie unmöglich ist, die Dinge die du nun mehr konkretisiert hast, vorher zu bestimmen.

Oder wer hier in der mitlesenden Rund wagt verlässliche Aussagen zu machen wann wo in welchem Teil des Baukomplexes sich z.B. Tauwasser bildet oder gerade bilden kann, weil die Zusammenhänge gerade zeitlich passen. Gut, okay, teilweise hat man schon Erfahrungswerte hinsichtlich Wärmebrücken. Aber selbst wenn jeder eine Wärmebildkamera zu Hause hätte, müsste man täglich damit rumlaufen um zu sehen ob und wo sich was verändert hat. Ob dann verlässliche Aussagen möglich sind, darf vorläufig noch bezweifelt werden.

Erbauer von Wohnungen, von Häusern haben kaum Mittel vorher zu sagen, wo später Taupunktschäden auftreten können, sofern nicht gundsätzliche Fehler aufgrund bereits gemachter Erfahrungen bewusst gemacht werden.

Für mich ist das Thema "Mängel und Vermeidung" sinngemäß ungefähr so, also wolle irgendjemand vorher sagen, wann er/sie welche Krankheit haben wird, haben kann.
Also, fragt doch mal 20 jährige, wieviel sie dazu sagen könnten. Zu viele Faktoren spielen eine Rolle. Raucher die hundert Jahre alt wurden, oder bald sind, sind Beispiele genug, wie verlässlich gewisse Voraussagen aufgrund medizinischer Erfahrungen sind.
Titel: Re: Außerordentliches Kündigunsrecht?
Beitrag von: banjo am 28. August 2012, 14:47:38
Planer können durch eine Berechnung genausogut die Taupunktgeschichte voraussagen, wie sie sehr genau die Tragfähigkeit vorausberechnen können - ansonsten würde täglich irgendwo etwas herunterfallen. Hierbei wird von bestimmten Randbedingungen ausgegangen, die aus statistischen Auswertungen (Wärme, Wasserdampf, physikalische Eigenschaften des Baustoffes etc)  herrühren. Es gibt natürlich auch Situationen außerhalb der Normalverteilung, die zu Schäden führen können. Leider ist meinst die Ausführung auf der Baustelle mangelhaft. Einer von 16 maßgeblichen Gründen für den Einsturz der Eislaufhalle in Bad Reichenhall vor einigen Jahren mit zig toten Kindern war die Durchfeuchtung der Kastenträger durch "Schwitzwasser" (=Taupunkt!!) und undichtes Dach über Jahre.
Tauwasser darf durchaus im Bauteil enstehen, erst wenn es dauerhaft dort verbleibt, kommte es zum Schadensfall. Gegen Tauwasser im Bauteil hilft neben einem geplanten Bauteilaufbau eine effiziente Heizung, die eine geringe Luftfeuchte im Raum ermöglicht, eine gute Dämmung (ja, Toyo), die den Wärmeabgang bremst sowie ein Austausch der Luftmassen durch Lüften.

Nichtsdestotrotz ist es ein erheblicher Mangel und eine Gefahr für die Gesundheit, so dass ein weiteres Wohnen dort nicht zuzumuten ist und IMHO zur fristlosen Kündigung (wenn der Vermieter den Mangel kennt und ihm Gelegenheit zur Beseitigung gegeben wurde) rechtfertigt.

PS: Dies wird meine einzige Rückmeldung zum Thema Taupunkt und Schimmel im diesem Thread bleiben.
Titel: Re: Außerordentliches Kündigunsrecht?
Beitrag von: -Helmut- am 28. August 2012, 14:48:10
Hinzu kommt, worauf ich schon hingewiesen habe.

Hier nochmal zum nachlesen, zum informieren wo oft eine gewisse Schuld liegt, an die kam jemand bewusst denkt bzw was man zu leicht übersieht.

http://www.murks-nein-danke.de/blog/information/geplante-obsoleszenz/ (http://www.murks-nein-danke.de/blog/information/geplante-obsoleszenz/)
Wenn nun jemand argumentieren will, ja der Käufer oder Kosument ist doch zumindest teilweise selbst Schuld, wenn er sich sowas andrehen lässt, hat man es nicht verstanden.
Im ausführlicheren Video das ich bereits zwei mal velinkt habe, ist eindeutiger zu entnehmen, dass die abhängig Beschäftigten, auch die Ingenieuere gezwungen werden, die "Qualität" zu produzieren die produziert werden soll. Also hinsichtlich Haltbarkeit und Verfallsdatum zu sehen. Es soll nicht lange halten, keine gute dauerhafte Qualität haben, man will alle paar Jahre daran verdienen.

Wie man sieht, sehen kann, hängen verschiedene Dinge von viel mehr ab als nur ob rechtzeitig und richtig oder falsch gelüftet wurde oder nicht, ob sich Taupunkte dort oder an anderer Stelle bilden konnten usw.
Man hilft, unterstützt teilweise sogar noch diese Bauernfängerei von gewissen Produzenten -im Sinne von Murks nein danke-, wenn man pauschal sagt, das lag eindeutig am Nutzer, am Anwender selbst.

Wusste der Nutzer, der Anwender von den eingebauten Schwachstellen usw? Hätte er es vermeiden können und selbst wenn, würde das dann dauerhaft zu vermeiden sein, oder sich die Produzenten entsprechende Anpassungen einfallen lassen?
Titel: Re: Außerordentliches Kündigunsrecht?
Beitrag von: WolfS am 28. August 2012, 15:31:12
Man, man, Toyotafan, such dir doch mal nen Friseur. Deine Beiträge sind nur grausames Gelaber.
Woran 'man' (vielleicht sogar du) sehen kann, dass falsches Lüften vorliegt: Ein innenliegendes Bad schimmelt oder hinter einem Schrank schimmelt eine Wand oder die Rückwand von einem Schrank schimmelt oder in einem Raum ist der Schimmel nur im Eckenbereich oder der Heizungsverbrauch ist in einem verschimmelten Raum = 0 usw

@banja
Ich weiß ja nicht, wo du wohnst - aber eine der Hauptursachen für Schimmel ein Wasserrohrbruch kannst du doch nicht ernst meinen. Oder doch?
Und deine Ausführungen zum Taupunkt: Nicht eine falsche oder fehlende Berechnung und nicht warme oder kalte Luft sorgt für Schimmelbildung, sondern die darin enthaltene Feuchtigkeit.
Ein Mensch gibt in unseren Breiten täglich ca 0,8 L (ohne Urin!) Flüssigkeit an seine Umgebung ab. Dazu kommt Flüssigkeit beim Kochen, Baden, Duschen, Putzen usw. Bleibt diese Flüssigkeit in der Wohnung bildet sie an kalten (Außen)Wänden Niederschlag. Und der schimmelt dann irgendwann
Beispiel: Ungeheiztes Schlafzimmer mit Zugang zum geheizten Bad. Nach em Duschen oder Baden hat das warme Bad ein hohe Luftfuchtigkeit bleibt nun die Tür zum Schlafzimmer offen, kühlt sich die warme, feuchte Luft aus dem Bad ab und kondensiert an den kalten Wänden.
So oder ähnlich hast du es ja sicher gemeint, wenn auch nicht so geschrieben. Wie sollte denn nach deiner Eischätzung die an bestimmten Bauteilen kondensierende Flüssigkeit (natürlich vorher) abgeführt werden, wenn nicht durch Lüften?
Titel: Re: Außerordentliches Kündigunsrecht?
Beitrag von: banjo am 28. August 2012, 15:47:28
Hallo WolfS,

ich spekuliere nur mit dem Wasserrohrbruch, es kann eine kleine Leckage am Frisch- oder auch Regenabwasser sein, wäre nicht das erste Mal.

Das mit der warmen und feuchten Luft aus dem Bad ist exakt wie Du es wiedergibst. Allerdings nur, wenn das Schlafzimmer auch wirklich kalt ist. Bei den momentan vorherrschenden Temparaturen kommt es idR nicht zu Tauwasserausfall, erst im Winder wieder.
Die Feuchtigkeit kann ganz prinzipiell nur durch ein Lüftung abgeführt werden, besser ist es aber, sie gar nicht entstehen zu lassen, d.h. im Bad nur nach außen zu lüften oder eine mechanische/elektrische Lüftung zuverwenden oder eben durch Heizen und Dämmen dafür zu sorgen, dass die Oberfläche der Schlafzimmerwände nicht so kalt werden, dass der Taupunkt für die warme Luft dauerhaft (!!) erreicht wird.
Schimmel findet sich meist in den Ecken und unten: Weil es untern kälter ist und in den Ecken mehrere kalte Bauteile zusammen kommen.
Titel: Re: Außerordentliches Kündigunsrecht?
Beitrag von: -Helmut- am 28. August 2012, 18:47:04
Man, man, Toyotafan, such dir doch mal nen Friseur. Deine Beiträge sind nur grausames Gelaber.
Woran 'man' (vielleicht sogar du) sehen kann, dass falsches Lüften vorliegt: Ein innenliegendes Bad schimmelt oder hinter einem Schrank schimmelt eine Wand oder die Rückwand von einem Schrank schimmelt oder in einem Raum ist der Schimmel nur im Eckenbereich oder der Heizungsverbrauch ist in einem verschimmelten Raum = 0 usw

@banja
Ich weiß ja nicht, wo du wohnst - aber eine der Hauptursachen für Schimmel ein Wasserrohrbruch kannst du doch nicht ernst meinen. Oder doch?
Und deine Ausführungen zum Taupunkt: Nicht eine falsche oder fehlende Berechnung und nicht warme oder kalte Luft sorgt für Schimmelbildung, sondern die darin enthaltene Feuchtigkeit.
Ein Mensch gibt in unseren Breiten täglich ca 0,8 L (ohne Urin!) Flüssigkeit an seine Umgebung ab. Dazu kommt Flüssigkeit beim Kochen, Baden, Duschen, Putzen usw. Bleibt diese Flüssigkeit in der Wohnung bildet sie an kalten (Außen)Wänden Niederschlag. Und der schimmelt dann irgendwann
Beispiel: Ungeheiztes Schlafzimmer mit Zugang zum geheizten Bad. Nach em Duschen oder Baden hat das warme Bad ein hohe Luftfuchtigkeit bleibt nun die Tür zum Schlafzimmer offen, kühlt sich die warme, feuchte Luft aus dem Bad ab und kondensiert an den kalten Wänden.
So oder ähnlich hast du es ja sicher gemeint, wenn auch nicht so geschrieben. Wie sollte denn nach deiner Eischätzung die an bestimmten Bauteilen kondensierende Flüssigkeit (natürlich vorher) abgeführt werden, wenn nicht durch Lüften?

Von dir war eh nichts anderes zu erwarten als deine Art Gelaber.
Wer aufmerksam deine Zeilen liest, dürfte eigentlich spielend leicht erkennen was das für ein Gelaber ist.
Du hast natürlich bei allen Wohnungen die du von Schimmel betroffen gesehen hast, sofort erkennen können ob in den betroffenen Räumen die Heizkosten gleich 0 waren.
Du siehst oder stellst es jedenfalls so dar, überall gleich wo die Stellen im Raum sind bei denen die Temperatur- und Feuchtigkeitsverhältnisse zu Schimmelbildung führen mussten. Hellseher.
Auch, wo der Nährboden für Schimmel vorhanden ist, bzw war. Vielleicht bist du nur einer der Sorte, hinterher ist man immer schlauer.

Dein Gelaber über die Ausdünstung eines Menschen (0,8 L täglich) und Dunst beim baden, kochen usw sagt natürlich sehr sehr viel über die Raumluft an sich aus, gell.
Mit anderen Worten, es gibt also im Voraus bereits für jedermann/jedefrau genug Infomationen über die jeweiligen Raumluftverhältnisse. Zumindest du suggerierst, oder versuchst es so darzustellen.

Klar definiert sind deine Ausführungen welcher Feuchtigkeitsgehalt und welche Raumtemperatur wann wo exakt vorlag. Somit war klar vorher zu sehen, wann die 0,8 Liter Ausdünstung oder Kochdunst zuviel war. Ebenso klar ist jederzeit, dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit draußen immer ideal ist zum lüften, es also nie sein kann, dass lüften nichts verbessern, sondern eventuell verschlechtern könnte. (deine Logik)

Nach deiner logik müsste deine Empfehlung lauten, keinen Schrank an die Wand stellen, bzw nie in eine Ecke und immer viel heizen und vor allem lüften, damit Schimmel keine Chance hat.
Nur, wie ist das noch gleich, heizen erhöht die Feuchtigkeit die beim abkühlen zur Tauwasser wird. Also müsste man vermuten heizen und dann lüften, also warme Luft abkühlen führt zu Tauwasser?
Erkläre mir das mal näher, würde mich interessieren.
Titel: Re: Außerordentliches Kündigunsrecht?
Beitrag von: Nutellalein am 28. August 2012, 19:43:16
Mann, mann, mann....daß solche einfache Fragen zu solchen Aussetzern führen können...ich fasse es  nicht!
Ist ja schön und gut, wenn ihr euer Fachwissen darlegen wollt. Kann auch hilfreich und wissenswert für alle sein.

Zitat
Man, man, Toyotafan, such dir doch mal nen Friseur. Deine Beiträge sind nur grausames Gelaber.
Aber daß das dann auf so ein Niveau wieder runtergehen muss, daß persönliche Beleidigungen kommen versteh ich nicht.

Da stellt sich für mich die Frage: Mit Lichtgeschwindigkeit durch die Kinderstube geflogen oder gehen die sinnvollen Argumente aus?!

Die arme Andrea hat gefragt, ob sie ein ausserordentliches Kü-Recht hat und nicht, woher ihr Schimmelschaden kommt.

Auch wenn ich mich zum Buhmann bzw.- Frau mache....
Leutz...haut euer Fachwissen und eure Erfahrungen gerne raus! Aber bleibt sachlich. Sonst macht das hier keinen Spass und der Sinn
ist verfehlt!

LG

Nutellalein

Titel: Re: Außerordentliches Kündigunsrecht?
Beitrag von: WolfS am 29. August 2012, 16:42:20
Nur, wie ist das noch gleich, heizen erhöht die Feuchtigkeit die beim abkühlen zur Tauwasser wird. Also müsste man vermuten heizen und dann lüften, also warme Luft abkühlen führt zu Tauwasser?
Erkläre mir das mal näher, würde mich interessieren.
Wenn du derartige Thesen aufstellst, musst du sie (dir) schon selbst erklären. Ich jedenfalls habe nicht behauptet, dass 'Heizen die Feuchtigkeit erhöht'.

@Nutellalein
Ich habe dem TO in meinem ersten Beitrag geraten, dem selbst gewählten RA zu vertrauen:
Zitat
Du hast - wie ich annehme - den Anwalt deines geringsten Misstrauens verpflichtet. Daher solltest du ihm auch wenig misstrauen und ihm glauben wenn er sagt, die Kündigungsfrist ist einzuhalten.
Darüber hinaus habe ich die Frage gestellt:
Zitat
Was ist denn die Ursache für den Schimmel?
Bis jetzt leider noch unbeantwortet.
Und habe daran angehängt meine Erfahrungen mit Schimmel in Wohnungen aus 30 Berufsjahren erwähnt und zudem geschrieben, was ich machen würde, wäre ich nicht der Verursacher des Schimmels. Kann man noch bessere Empfehlungen geben?

Die Kommentare vom Autofreak hast du ja sicher gelesen. Die Vergleiche mit Motoren oder Ölmessstab, der gelieferte Link, die sich fast in all seinen Beiträgen wiederholende Vermutung, sich unbeliebt gemacht zu haben sowie Beiträge, die absolut nichts mit dem Thema zu tun haben (wo ist der kotzende Smiley) mich an. Es ist in jedem Thread das gleiche. Antworten, die aus einem Satz bestehen könnten, werden zu Romanen und offenbaren, dass der Autofreak von nichts wirklich Ahnung hat; davon aber jede Menge.
Und jetzt bin ich hier weg.
Titel: Re: Außerordentliches Kündigunsrecht?
Beitrag von: Gabrielle am 29. August 2012, 17:11:03
Ach nein, Wolfs, bitte bleib' - meine ich ernsthaft.

Ich erlaube mir, mit Ernst Ferstl (Österr. Aphoristiker), zu zitieren: "Manche Leute glauben, die Weisheit mit Löffeln gefressen zu haben, dabei war es in Wirklichkeit nur eine Buchstabensuppe".

Es gibt eine Alternative: Bestimmte Beiträge einfach nicht mehr lesen - jedenfalls handhabe ich das genau so in Zukunft, denn es ist wirklich in jedem Thread das gleiche.

Mit Gruß Gabrielle
Titel: Re: Außerordentliches Kündigunsrecht?
Beitrag von: Mathis am 29. August 2012, 20:41:23
Hallo,

nach den üblichen Regeln der Internet-Kommunikation (Netikette) sollten Angriffe und Beleidigungen unterlassen werden. Zitat aus der Wiki: "Insbesondere sollten Unhöflichkeit, Doppeldeutigkeit oder gar Beleidigungen nicht die Kommunikation per Text, der die Sinngebung durch nonverbale Signale fehlt, erschweren."

Auch empfände ich es als viel erfrischender, wenn sich die Kombattanten in den entsprechenden Fachkreisen (z.B. bei Bauingenieuren, Bauphysikern) etc. austauschen würden, denn dort ist Fachpublikum, und nicht wie hier vorwiegend Laien. Nach gründlicher Diskussion im Fachforum kann ja gerne ein Link dorthin gesetzt werden, wo dann der Interessent nachlesen kann, was Experten zu den Thesen sagen. Nur kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass so manche hier geäußerte These bei Fachleuten zu Amüsement oder gründlichem Veriss führen würde. Oder mag das sogar der Grund dafür sein, warum die Diskussion vor Laien geführt werden soll?

In unserem Grenzgängerforum empfinde ich die nicht enden wollenden (Halb-)Fachwissensdiskussionen als sehr ermüdend und nicht mehr als hilfreich. Besonders, wenn sich die Diskussion von der ursprünglichen Frage des TE schon meilenweit entfernt hat.

Wenn allerdings der beleidigende Ton und die Eskalation der Unhöflichkeit in der Diskussion nicht zurückgehen sollten, würde die Moderation auch Timeouts (zeitliche Schreibsperren zum Nachdenken) verhängen.

Gruß Mathis
Titel: Re: Außerordentliches Kündigunsrecht?
Beitrag von: frenchman am 30. August 2012, 10:30:24
Warum will denn jeder nach ein paar Statements hin und zurück ( sicherlich ist die Wortwahl nicht immer gelungen - aber wer wirft da den ersten Stein ) gleich abhauen. Bei manchen ist man ja nicht wirklich traurig aber jetzt aktuell bei Wolfs und Toyo wäre es schade. Vielleicht ist bei beiden ( auch bei mir ) nicht jede Antwort zu 100 % fundiert aber die Mühe eine Info zu geben ist doch immer zu erkennen. Wenn ich eine ganz spezielle geprüfte Antwort haben möchte ist doch immer klar, dass ich mir auch eine professionelle Antwort einholen muss. Die Antworten hier sehe ich zumindest immer als Richtung bei der ich mir hier und da  Wege sparen kann oder auch ab und zu mal die Kosten eines Fachmanns.

Ich finde, bleibt mal locker und seht das Forum nicht immer als Platz der Rechthaberei - man muss ja nicht immer auf alles eine geschriebene Antwort geben. Auch eine PN kann da sehr hilfreich sein.

Also bleibt am Ball und im Forum

Gruß
Frenchman
Titel: Re: Außerordentliches Kündigunsrecht?
Beitrag von: WolfS am 30. August 2012, 15:16:01
Und jetzt bin ich hier weg.

Ich wollte hier in diesem Thread nichts mehr schreiben. Darauf bezog sich der letzte Satz.

@Gabrielle, frenchman
Wenn keine Schreibsperre zum Nachdenken gegen mich verhängt wird bleibe ich dem Forum natürlich erhalten! Warum? Weil es immer wieder Interessantes zu lesen gibt und ich auch gerne helfe oder Wissen weitergebe. Das Rad muss ja nicht jedes mal vor Gebrauch neu erfunden werden. Auch habe ich für mich hier schon Einiges mitnehmen können. Der ganz große Teil der Forenmitglieder ist zudem nett und äußert sich nur bei Fragen/Themen, zu denen ein Wissen vorhanden ist. Der Teil, auf den dies nicht zutrifft, liegt unter 0,45‰ der registrierten Mitglieder. Das ist grundsätzlich, meistens, fast immer - oder so - zu vernachlässigen. :zwinkern:
Titel: Re: Außerordentliches Kündigunsrecht?
Beitrag von: -Helmut- am 31. August 2012, 01:36:52
Hallo,

nach den üblichen Regeln der Internet-Kommunikation (Netikette) sollten Angriffe und Beleidigungen unterlassen werden. Zitat aus der Wiki: "Insbesondere sollten Unhöflichkeit, Doppeldeutigkeit oder gar Beleidigungen nicht die Kommunikation per Text, der die Sinngebung durch nonverbale Signale fehlt, erschweren."

Auch empfände ich es als viel erfrischender, wenn sich die Kombattanten in den entsprechenden Fachkreisen (z.B. bei Bauingenieuren, Bauphysikern) etc. austauschen würden, denn dort ist Fachpublikum, und nicht wie hier vorwiegend Laien. Nach gründlicher Diskussion im Fachforum kann ja gerne ein Link dorthin gesetzt werden, wo dann der Interessent nachlesen kann, was Experten zu den Thesen sagen. Nur kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass so manche hier geäußerte These bei Fachleuten zu Amüsement oder gründlichem Veriss führen würde. Oder mag das sogar der Grund dafür sein, warum die Diskussion vor Laien geführt werden soll?

In unserem Grenzgängerforum empfinde ich die nicht enden wollenden (Halb-)Fachwissensdiskussionen als sehr ermüdend und nicht mehr als hilfreich. Besonders, wenn sich die Diskussion von der ursprünglichen Frage des TE schon meilenweit entfernt hat.

Wenn allerdings der beleidigende Ton und die Eskalation der Unhöflichkeit in der Diskussion nicht zurückgehen sollten, würde die Moderation auch Timeouts (zeitliche Schreibsperren zum Nachdenken) verhängen.

Gruß Mathis

Hallo Mathis,

Dein Beitrag kann dazu dienen auf Dinge aufmerksam zu machen, die nicht nur von Moderatoren übersehen bzw nicht beachtet werden.
Netikette hilft nicht bei -allen- Autoren von Beiträgen die nicht nur was zu einem Thema sagen, sondern deren inhaltlichen Aussagen auch Ideologien, Gesinnungen, Weltanschauungen enthalten.

Probleme kann es geben, wenn Ideologien nicht mitgetragen werden, bzw zu Reaktionen führen, die mit Netikette so einfach nicht gehändelt werden können.

Wird in Foren je daran gedacht dass Ideologieen usw der Autoren in ihren Beiträgen bewusst oder unbewusst zum Ausdruck gebracht werden?
Glauben Moderatoren und Leser der Beiträge, die von mir hier angesprochenen Dinge kämen in Foren nicht vor, würden sich überhaupt nicht bemerkbar machen, bräuchte man einfach nicht beachten?
Mit Hinweisen auf die Netikette macht man es sich sehr einfach.

Ich muss mich über deine Äußerung und Verweise auf Fachkreise sehr wundern.
Weil es sinngemäß darauf hinaus läuft wie in z.B Politik und Religion, -um mal nur bei 2 Aspekten zu bleiben- jede "Partei" für sich in Anspruch nimmt der alleinige Verkünder von Wahrheiten -oder Dogmen- zu sein.

Selbst Wissenschaften sind nicht eindeutig. Nicht nur im physikalischen Bereich z.B. wird heftig gestritten und debattiert, welche "Weltanschauung" denn die richtige ist.
Die die z.B. Einstein und Gefolgsleute geprägt haben, oder die der Vertreter der Quantentheorie.
Bei genauerem Hinsehen erweist sich dein Verweis auf Fachkreise als wenig hilfreich, weil letztendlich sogar Wissenschaften nichts weiter als Theorien sind und es bei Wissenschaften üblich ist, dass alles was nicht erklärbar oder durch die übliche Versuch und Irrtum Methode nicht falsifizierbar ist, einfach unter den Teppich gekehrt wird.

Es geht in meinen Beiträgen nicht um Wissen oder Halbwissen in deinem Sinne, sondern darum dass man sich bewusster wird dass es mehr gibt als schwarz/weiss, die Dinge komplexer sind als manche Zeitgenossen glauben.
Dein Vermerk, Zitat: 'wenn sich die Diskussion von der ursprünglichen Frage des TE schon meilenweit entfernt hat', zeigt zumindest mir ein schwarz/weiß Denkmuster das Komplexität, Vielfalt völlig auszuschließen versucht. Das passt in das Schema, man muss doch nur die Netikette beachten, dann elementiert sich Ideologie usw automatisch auf das, was ich hier als Wunschdenken bezeichnen möchte.

Unhöflichkeit, beleidigende Tonelemente und Eskalation hat ihren Ursprung in den im Forum bisher nie angesprochenen Dingen, die ich als Ideologie und Gesinnung bezeichnen möchte.
Man sollte sich bewusster werden, in Foren sind auch bisher unausgesprochene Dinge zu berücksichtigen.
Ideologieen, Weltanschauungen, Gesinnungen werden teilweise bewusst oder unbewusst in Beiträge eingebracht.

Hinweise was gemeint ist findet man bei Wikipedia. Hier ein Auszug. (Ich habe gewisse Bezeichnungen durch Sternchen ersetzt, weil es mir nicht auf die Benennung solcher Ideologien ankam, sondern welche negativen Dinge damit zusammen hängen.)

Wikipediazitat:
Hauptmerkmale
********* ist eine Sammelbezeichnung für Ideologien, deren gemeinsamer Kern die Überbewertung der ethnischen Zugehörigkeit, die Infragestellung der Gleichheit aller Menschen sowie ein antipluralistisches und autoritär geprägtes Gesellschaftsverständnis ist.

Zu den strukturellen Merkmalen des ********* zählen Dogmatismus, Sendungsbewusstsein und ein ausgeprägtes Schwarz-Weiß-Denken.
Im Stil lässt sich eine Tendenz und Akzeptanz erkennen, die ihren Ausdruck vor allem in verbalen Angriffen auf vermeindliche Gegner und Andersdenkende findet.

Genauer auf den Punkt gebracht werden diese gesellschaftlichen Probleme hier. zum mithören: http://ia600602.us.archive.org/3/items/Blue-Eyes/BlueEyed_Radio-Feature.mp3 (http://ia600602.us.archive.org/3/items/Blue-Eyes/BlueEyed_Radio-Feature.mp3)
Titel: Re: Außerordentliches Kündigunsrecht?
Beitrag von: frenchman am 31. August 2012, 10:39:47
@ Toyo  -->  Hier mein Outing:
             
                Ich habe von Deinen Zeilen nix aber auch gar nix verstanden.

Gelesen hab ich aber trotzdem. Ich hoffe das war der Netikette entsprechend.

Gruß

Frenchman
Titel: Re: Außerordentliches Kündigunsrecht?
Beitrag von: andrea am 12. September 2012, 17:15:14
 :winkerwinker: Vielen dank für die vielen, mitunter auch sehr emotionalen  ;) Antworten. Um es klar zu machen: Der Schimmel kommt nicht, weil wir nicht lüften (wir wohnen in Südfrankreich und die meiste zeit des Jahres sind die Fenster auf), sondern weil die Wände nicht isoliert sind. Im Sommer kein Thema, aber im Winter, wenn man anfängt zu heizen und draußen ist es kalt....aber egal. Wir haben das gemacht was der Anwalt uns geraten hat und Miete bezahlen tun wir eh schon nicht mehr =D. Welche Schäden es noch gibt? Na zum beispiel wenn es regnet, steht eine Pfütze im unteren Zimmer, der Wind pfeift durch die Steckdosen ins Zimmer und der Heizung im Keller für das ganze Haus ist um die Hälfte zu klein, etc... Warum Anwalt? Weil der Vermieter auflegt, wenn man ihn anruft und deswegen anspricht. Tja, es sind nicht immer die Mieter schuld... Es ist alles auf Fotos festgehalten vom "Offiziellen", nächste Woche ziehn wir aus.
Also wie gesagt: Vielen Dank nochmal und endschuldigung, dass ich mich erst so spät äußere, ich stecke bis über die Ohren in Umzugskartons
Titel: Re: Außerordentliches Kündigunsrecht?
Beitrag von: banjo am 12. September 2012, 17:20:07
Und nun berichtet uns Andrea vom klassischen Tauwasserausfall im Winter bei ungedämmten Wänden. Warme Luft kühlt an der kalten Innenseite der Außenwände unter ihren Taupunkt ab und wird inkontinent - kann die Feuchtigkeit nicht mehr halten. So ist sie nun mal, die Physik.
Und das kann passieren, wenn man Toyos Rat "Dämmen braucht man nicht" folgt.
Titel: Re: Außerordentliches Kündigunsrecht?
Beitrag von: -Helmut- am 12. September 2012, 19:10:53
Banjo
Deine Antwort ist eine Spekulation, eine Auslegung.
Andrea berichtet etwas ganz anderes, nur Du ziehst halt für dich deine Schlüsse daraus.
Deine Auslegung und "Folgerung" überrascht mich. Vorher ging ich von mehr sachlichen Überlegungen bei Dir aus. Hier scheinst du erheblich davon abzuweichen.

Erstens haben wir noch keinen Winter, Banjo!
Zweitens kann von normal üblichen Wänden des Hauses kaum die Rede sein, wenn es durch die Steckdosen pfeift und Regenpfützen üblich sind.

Also bleibe bitte schön auf dem Teppich der normalen Realitäten. Oder pfeift es bei Dir auch durch die Steckdosen und regnet es rein?

Der Dämm- oder Isolationswert dieser Mauern im Hause Andrea dürfte wohl miserabel sein.

Wenn es durch die Steckdosen pfeift, wie dünn dürfte da die Wandstärke sein?
Kennst Du ohne Betrachtung des Objektes die Örtlichkeiten?

Eine zusätzliche Dämmung außen würde die Ursachen nicht beseitigen.
Eine zusätzliche Dämmung außen lohnt in den seltesten Fällen bei fachlich üblicher Mauerung.
Das war und ist meine Aussage..
Titel: Re: Außerordentliches Kündigunsrecht?
Beitrag von: banjo am 13. September 2012, 08:42:10
Ach Toyo, wir lassen es, es hat keinen Sinn.
Titel: Re: Außerordentliches Kündigunsrecht?
Beitrag von: frenchman am 13. September 2012, 09:27:19
Also ich für meinen Teil muss sagen, das ich mich verarscht fühle !!  :mad:
Wenn die TE nach Wochen jetzt meint, dass das Haus gar nicht in der Grenzregion ( warum ist Sie denn in diesem Forum, bzw stellt diese Frage hier ? ) steht, sondern in Süd Frankreich, ist dies
ein zumindest für mich massgebender Umstand.
Ad 1 - stellt sich die Frage: Ist das Haus dauerbewohnt oder nur im Sommer
Ad 2 - wie ist die grundsätzliche Heizart - evtl. wie üblich mit Gasflaschen, Klimanalagen etc. ( das Thema hatten wir ja auch schon mal hier )
Ad 3 - ist das Haus wie viele im Süden ohne Keller
Ad 4 - sind Dachrinnen vorhanden, da im Süden nicht üblich
und und und

Ich besitze auch ein Haus in Spanien und kann definitiv sagen, dass gerade in Meernähe die klimatische Situation und somit auch das Heizen in keinster Weise mit hiesigen Regionen zu vergleichen ist.
Ich wohne hier in einer Urbanisation. Viele machen im Winter das Wohnzimmer durch o.g. Heizarten einigermassen erträglich und den Rest der Räume bleibt kalt. Da läuft das Wasser an den Badfliesen Literweiter runter. Und wenn es da wie bei der TE auch noch eine Mietwohnung ist, ist Sie vielleicht noch eher dazu geneigt. ( Sorry, ist zwar hart - ich bin aber auch echt stinkig )

Für mich wird wurde nach dieser Vorgehensweise der TE nur klar, dass ich in Zukunft erst alle offenen Fragen bezüglich der Ausgangsituation geklärt haben will bevor ich meine Hilfe anbiete.
Sicherlich wäre dadurch das "Zerfleischen" von Banjo & Toyo auch nicht verhindert worden, aber die Antworten wären doch so glaube ich etwas anders ausgefallen.
Und Fakt bleibt bei Beiden: Sie haben sehr viel Mühe und Zeit in ihre Antworten investiert !!!
Gruß
Frenchman
Titel: Re: Außerordentliches Kündigunsrecht?
Beitrag von: banjo am 13. September 2012, 09:42:49
Toyo und ich "zerfleischen" uns nicht  ;)
Titel: Re: Außerordentliches Kündigunsrecht?
Beitrag von: -Helmut- am 13. September 2012, 14:25:52
Toyo und ich "zerfleischen" uns nicht  ;)

Stimmt, wir diskutieren sachlich fachlich. Oft per PN.
Titel: Re: Außerordentliches Kündigunsrecht?
Beitrag von: frenchman am 13. September 2012, 15:08:14
@banjo@toyo Danke für Eure Klarstellung - war wohl von mir etwas zu marzialisch ausgedrückt !!!
Titel: Re: Außerordentliches Kündigunsrecht?
Beitrag von: Luc am 16. September 2012, 14:48:19
Hallo

Ich vermiete selbst ein Haus mit zwei Wohnungen. Die eine Wohnung hat überhaupt keine Probleme mit Schimmel. Die andere hat Schimmel an den ausseren Wände
und zwar weil der Mieter das GANZE Jahr Tag und Nacht die Fenster offen hat. Die Wohnung ist sehr beheizt und wenn kalte Luft (z.b. im Winter bein minus Grad) rein kommt, bildet sich automatisch Kondenzwasser an den Wänden. Mann kann lüften und dann schliessen damit die Wände trocken bleiben. Das beste beispiel bei den Vermieter war das gleich den Alu Rolladen der wegen das frieren des Kondenswasser sich aushing. Ich spreche hier von einen 8 Jähriges Haus, das gut isoliert ist. Wer ist da Schuld ?
Titel: Re: Außerordentliches Kündigunsrecht?
Beitrag von: banjo am 16. September 2012, 15:54:20
Also wenns nach Toyo geht, musst Du nur Deine Dämmung (es heisst DÄMMUNG!!!) runterreisen und alles wird gut.
Wenn Dus aber genauer wissen willst, dann gib mal folgende Info:
-genauer Wandaaufbau von innen nach aussen (Putzart und Dicke, Wanddicke und Art der Mauersteine, Dicke und Art der Dämmung, Dicke und Art Aussenputz)
- welche Himmelsrichtung liegt die Wand?
- wo an der Wand bildet sich der Schimmel?
- welches Stockwerk von wievielen?
- wo steht das Haus?
- befindet sich ein Balkon/eine Terasse in der Nähe der Schimmelstellen?
Die eingefrorenen Rolläden deuten auf mangelhafte Dämmung dort oder eindringendes Regenwasser hin. Diese Feuchtigkeit kann ins Mauerwerk ziehen und in der Umgebung zu Schimmel führen zusammen mit einströhmender Kaltluft.
Titel: Re: Außerordentliches Kündigunsrecht?
Beitrag von: -Helmut- am 16. September 2012, 17:59:59
Antworten auf Banjo's Fragen kannste dir ersparen. Besorge dir ein gutes Infrathermometer und messe damit die Wandflächen und vor allem Eckentemperaturen an nach außen liegenden Wänden.
Überall dort wo die Temperatur unter 15 Grad geht, ist mit Feuchtigkeit usw zu rechnen. Das sind die Problemzonen.

Bei mir waren das vor Jahren im Obergeschoss die Raumecken bei denen eine gewisse Wärmebrücke für solche Temperaturen sorgte.
Diese Wärmebrücke waren dicke quer zur Front- und Rückseite des Hauses verlaufende Balken auf der Mauer.
Diese Balken hatten Überlänge. Nachdem ich diese Überlänge gedämmt und farblich passend verkleidet hatte, gab es keine Probleme mehr mit diesen Wärmebrücken.

Es gibt noch andere Wärmebrücken als die von Banjo angesprochenen Balkone. An solchen Beispielen "Wärmebrücken" zeigt sich deutlich wie wenig sich angebliche Fachleute der Baubranche um Details und baulichen Unsinn kümmern, bzw sich auskennen.

Architekten, Baufirmen, Heizungsbauer und Dämmungsfirmen kann ja egal sein, wie gut oder schlecht deren Planung und Bearbeitung ist, die Folgekosten brauchen sie ja nicht bezahlen.
Sie wollen nur verdienen, Aufträge einheimsen, auch dann wenn starke Zweifel am Nutzwert einer Maßnahme bestehen. Siehe angebliche Verbesserungen bezüglich Dämmung, Heizungsmodernisierung usw.
Mogelpackungen gibt es nicht nur in der Lebensmittelindustrie!

Und Nebenwirkungen nicht nur im Medikamentensektor!
Banjo könnte ja mal die Frage beantworten an wen man sich wenden sollte wenn es Fragen zu Nebenwirkungen bei Dämmungen gibt. Der Arzt ist da der falsche Ansprechpartner.

Bezüglich deiner Schuldfrage ist diese nicht eindeutig genug zu beantworten.
Es blieb bisher offen, wer den Rolladen geplant und eingebaut hat. Ebenso ob es gut geplant war oder wegen finanzieller Dinge Kompromisse gemacht wurden die sich in solchem Ergebnis zeigen.
Sehr oft wird von Unternehmern der Ausspruch benutzt, einen Mercedes bestellen, aber nur einen Golf bezahlen wollen, geht nicht.
Titel: Re: Außerordentliches Kündigunsrecht?
Beitrag von: andrea am 15. Oktober 2012, 18:06:30
Hallo nochmal
Ja ich wohne in Südfrankreich entschuldigung, ich dachte, ich dürfte hier in diesem Forum auch mal was fragen :'( Aber mal davon abgesehen: Auch hier ist es im Winter mitunter sehr kalt. Langsam beginnen auch die Südfranzosen ihre Häuser zu isolieren, das ist ja auch für den heißen Sommer sinnvoll. Muss ich jetzt aus dem Forum austreten, weil ich in Südfrankreich wohne? Mir liegt nämlich noch eine andere Frage auf der Seele, die eine Unternehmensgründung betrifft.