Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Außerordentliches Kündigunsrecht?  (Gelesen 19198 mal)

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Offline andrea

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Außerordentliches Kündigunsrecht?
« am: 27. August 2012, 09:56:30 »
Wir wohnen in Frankreich. Unser Haus ist voller Schimmel und es gibt noch mehr Schäden. Das Ganze befindet sich nun in professionellen Händen, sprich die Anwälte kommunizieren miteinander. Wir möchten so schnell wie möglich raus und haben nun was gefunden. Müssen wir trotzdem die 3 monatige Kündigungsfrist einhalten und die Miete weiter zahlen, obwohl das Haus eigentlich nicht bewohnbar ist bzw. eine Gesundheitsgefährdung darstellt? Unser Anwalt meint ja. :-[

banjo

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Re: Außerordentliches Kündigunsrecht?
« Antwort #1 am: 27. August 2012, 12:51:10 »
Grundsätzlich solltest Du dem Rat des Anwalts folgen. Er ist der Fachmann, du bezahlst ihn dafür.
Ich würde dennoch sofort außerordentlich kündigen und ausziehen. Ich würde es darauf ankommen lassen, der Vermieter soll die ausstehende Miete bei Dir einklagen. Der Mieterschutz ist in Frankreich wesentlich höher als in Deutschland.
Gegebenenfalls bekommst du jedoch deine Kaution nicht zurück. Du musst abschätzen, was für dich die bessere Variante ist.

Offline Eric

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Re: Außerordentliches Kündigunsrecht?
« Antwort #2 am: 27. August 2012, 13:35:14 »
Wenn der Streitwert 1860 Euro nicht überschreitet , kann man auch noch zum Friedensrichter gehen (Juge de paix)

Offline -Helmut-

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Re: Außerordentliches Kündigunsrecht?
« Antwort #3 am: 27. August 2012, 14:29:03 »
Grundsätzlich solltest Du dem Rat des Anwalts folgen. Er ist der Fachmann, du bezahlst ihn dafür.
Ich würde dennoch sofort außerordentlich kündigen und ausziehen. Ich würde es darauf ankommen lassen, der Vermieter soll die ausstehende Miete bei Dir einklagen. Der Mieterschutz ist in Frankreich wesentlich höher als in Deutschland.
Gegebenenfalls bekommst du jedoch deine Kaution nicht zurück. Du musst abschätzen, was für dich die bessere Variante ist.

Hier wird mal wieder die typische "Sichtweise" von Menschen deutlich. Sie sehen nur, was sie sehen wollen.
Konkret: Es gibt zwei "Fachmänner" die jeweils eine "Partei bzw Mandanten" vertreten. Jede Partei bezahlt einen Fachmann!

Derjenige Fachmann, der den Richter am besten überzeugen kann, wird vermutlich den Prozess gewinnen.
Es ist somit noch lange nicht gesagt, dass dies der Fachmann ist der diesen Threadoperner vertritt ist!

Ich habe mich nun natürlich wieder unbeliebt gemacht, weil ich unliebsame "Wahrheiten" angesprochen habe, die andere aus "Gefälligkeiten usw" lieber verschweigen.
Ich verabscheue ihre Meinung, doch ich werde mein Leben lang dafür kämpfen, daß sie sie äußern dürfen! (Voltaire)

banjo

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Re: Außerordentliches Kündigunsrecht?
« Antwort #4 am: 27. August 2012, 14:47:14 »
Da geb ich dem Toyo gerne mal 100% Recht, man weiss es nicht, wie es ausgeht, aber es wird auch in F Gesetze oder Musterurteile für solche Fälle geben, die ein Anwalt kennt. Daher wird sein Rat kommen.
Ich kann nur sagen, ich würde einem Vermieter einer verschimmelten Wohnung keinen Cent Miete mehr geben, wenn er dieses gesundheitskritische Problem nicht löst. Basta.

Vieleicht stimmt ja die Lage des Taupunkts nicht.... :pfeif:

Offline WolfS

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Re: Außerordentliches Kündigunsrecht?
« Antwort #5 am: 28. August 2012, 11:01:40 »
Du hast - wie ich annehme - den Anwalt deines geringsten Misstrauens verpflichtet. Daher solltest du ihm auch wenig misstrauen und ihm glauben wenn er sagt, die Kündigungsfrist ist einzuhalten. Was ist denn die Ursache für den Schimmel? Die verschimmelten Wohnungen, die ich bisher gesehen habe, waren alle falsch oder gar nicht gelüftet, also vom Bewohner verursacht. Sollte das bei dir auch der Fall sein, müsstest du nicht nur die Kündigungsfrist einhalten sondern auch noch für den Schaden aufkommen. Und was sind die 'anderen Schäden'?
Warum hast du überhaupt einen Anwalt? Einen Mietvertrag kann man auch ohne juristischen Beistand kündigen. Und wenn du den/die Schäden nicht verursacht hast..... Ich würde genau das machen, was banjo geschrieben hat
Ich kann nur sagen, ich würde einem Vermieter einer verschimmelten Wohnung keinen Cent Miete mehr geben, wenn er dieses gesundheitskritische Problem nicht löst. Basta.

Offline -Helmut-

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Re: Außerordentliches Kündigunsrecht?
« Antwort #6 am: 28. August 2012, 14:01:46 »
Was ist denn die Ursache für den Schimmel? Die verschimmelten Wohnungen, die ich bisher gesehen habe, waren alle falsch oder gar nicht gelüftet, also vom Bewohner verursacht. Sollte das bei dir auch der Fall sein, müsstest du nicht nur die Kündigungsfrist einhalten sondern auch noch für den Schaden aufkommen. Und was sind die 'anderen Schäden'?

Dazu sage ich mal vereinfachend "irren ist sowas von menschlich".
Soso, hat man sehen können, lag eindeutig am falschen lüften des Bewohners, des Mieters.
Erkläre mir mal bitte schön wie man sowas sehen kann, wenn es nichtmal so ganz einfach messtechnisch möglich ist.

Dein Argument hat für mich den gleichen Stellenwert wie im Falle einer Aussage, es lag eindeutig am Fahrer selbst weil der nicht nach dem ölstand geschaut hat und der Motor wegen Ölmangel kaputt ging.
Halt, stop, noch fehlt was wesentliches. In meinem gewählten Beispiel gibt es keinen Ölmessstab, man kann also nicht einfach nachsehen wieviel Öl drin ist. Aber pauschal ist man trotzdem Schuld, war doch eindeutig zu vermuten, das ist zu wenig Öl drin.

Okay, in diesem Falle geht es nicht um Öl, sondern um lüften.
Gut, dann erzähle mir und allen Anderen hier bitte mal genau, woran man zu erkennen hat, wann zuwenig und wann zuviel gelüftet wurde!

Erfinde doch mal ein zuverlässiges "Messgerät" das auf die jeweils verbaute Bauphysik angewandt verlässliche Angaben oder Meldungen macht, wann gefälligst zu lüften ist. Und das möglichst genau!
Gelänge es, wäre es längst auf dem Markt und gelänge es dir, könntest du vielleicht steinreich werden. Andere wurden mit sowas wie Facebook und Co sehr reich. ;-) Über nützlich oder nicht wollen wir uns nicht unterhalten, jedenfalls nicht bezüglich Facebook.

Anerkennung einer These würde man eher gewinnen können, wenn man verlässliche Messergebnisse bzw Vor-aussagen liefern könnte.

Ginge man vom Schadenverursacherprinzip aus, käme nichtmal der Vermieter in Betracht, denn der vermietet nur etwas und hat die bauphysikalischen Dinge, die Schimmel ermöglichen nicht geschaffen.
Er hat nur für vermeintliche Bauqualität viel Geld bezahlt, das er über vermieteten Wohnraum teilweise wieder reinholen will.

« Letzte Änderung: 28. August 2012, 14:05:48 von Toyotafan »
Ich verabscheue ihre Meinung, doch ich werde mein Leben lang dafür kämpfen, daß sie sie äußern dürfen! (Voltaire)

banjo

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Re: Außerordentliches Kündigunsrecht?
« Antwort #7 am: 28. August 2012, 14:07:35 »
Schimmel liegt nur in Außnahmefällen an mangelnder Lüftung.
Am ehesten kommt die Feuchte aus der Wand, z. Bsp. durch einen unentdeckten Wasserrohrbruch, durch erreichen des Taupunkts um Bauteil, wodurch dauerhaft Wasser im Bauteil ausfallen kann, oder durch nicht-heizen von Räumen im Winter, wenn plötzlich und schlagartig warme Luft aus stark geheizten Räumen in den ungeheizten strömt. (Taupunkt an kalten Wansinnenseite wird erreicht)
Wenn der Schimmel auch im Sommer auftritt und wächst, am ehesten die Sache mit der Leckage.

Offline -Helmut-

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Re: Außerordentliches Kündigunsrecht?
« Antwort #8 am: 28. August 2012, 14:27:03 »
Danke Dir, auf deine Antwort habe ich förmlich gewartet.
Denn beim überlesen meiner Zeilen kommen bei vereinzelten Artgenossen komischerweise andere Gedanken ins Spiel. Solche denken eher, was schreibt der da wieder für einen Blödsinn.
Sie kämen kaum auf weiterführende Gedanken zu meinem angesprochenen, nämlich dass es so gut wie unmöglich ist, die Dinge die du nun mehr konkretisiert hast, vorher zu bestimmen.

Oder wer hier in der mitlesenden Rund wagt verlässliche Aussagen zu machen wann wo in welchem Teil des Baukomplexes sich z.B. Tauwasser bildet oder gerade bilden kann, weil die Zusammenhänge gerade zeitlich passen. Gut, okay, teilweise hat man schon Erfahrungswerte hinsichtlich Wärmebrücken. Aber selbst wenn jeder eine Wärmebildkamera zu Hause hätte, müsste man täglich damit rumlaufen um zu sehen ob und wo sich was verändert hat. Ob dann verlässliche Aussagen möglich sind, darf vorläufig noch bezweifelt werden.

Erbauer von Wohnungen, von Häusern haben kaum Mittel vorher zu sagen, wo später Taupunktschäden auftreten können, sofern nicht gundsätzliche Fehler aufgrund bereits gemachter Erfahrungen bewusst gemacht werden.

Für mich ist das Thema "Mängel und Vermeidung" sinngemäß ungefähr so, also wolle irgendjemand vorher sagen, wann er/sie welche Krankheit haben wird, haben kann.
Also, fragt doch mal 20 jährige, wieviel sie dazu sagen könnten. Zu viele Faktoren spielen eine Rolle. Raucher die hundert Jahre alt wurden, oder bald sind, sind Beispiele genug, wie verlässlich gewisse Voraussagen aufgrund medizinischer Erfahrungen sind.
« Letzte Änderung: 28. August 2012, 14:30:01 von Toyotafan »
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banjo

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Re: Außerordentliches Kündigunsrecht?
« Antwort #9 am: 28. August 2012, 14:47:38 »
Planer können durch eine Berechnung genausogut die Taupunktgeschichte voraussagen, wie sie sehr genau die Tragfähigkeit vorausberechnen können - ansonsten würde täglich irgendwo etwas herunterfallen. Hierbei wird von bestimmten Randbedingungen ausgegangen, die aus statistischen Auswertungen (Wärme, Wasserdampf, physikalische Eigenschaften des Baustoffes etc)  herrühren. Es gibt natürlich auch Situationen außerhalb der Normalverteilung, die zu Schäden führen können. Leider ist meinst die Ausführung auf der Baustelle mangelhaft. Einer von 16 maßgeblichen Gründen für den Einsturz der Eislaufhalle in Bad Reichenhall vor einigen Jahren mit zig toten Kindern war die Durchfeuchtung der Kastenträger durch "Schwitzwasser" (=Taupunkt!!) und undichtes Dach über Jahre.
Tauwasser darf durchaus im Bauteil enstehen, erst wenn es dauerhaft dort verbleibt, kommte es zum Schadensfall. Gegen Tauwasser im Bauteil hilft neben einem geplanten Bauteilaufbau eine effiziente Heizung, die eine geringe Luftfeuchte im Raum ermöglicht, eine gute Dämmung (ja, Toyo), die den Wärmeabgang bremst sowie ein Austausch der Luftmassen durch Lüften.

Nichtsdestotrotz ist es ein erheblicher Mangel und eine Gefahr für die Gesundheit, so dass ein weiteres Wohnen dort nicht zuzumuten ist und IMHO zur fristlosen Kündigung (wenn der Vermieter den Mangel kennt und ihm Gelegenheit zur Beseitigung gegeben wurde) rechtfertigt.

PS: Dies wird meine einzige Rückmeldung zum Thema Taupunkt und Schimmel im diesem Thread bleiben.

Offline -Helmut-

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Re: Außerordentliches Kündigunsrecht?
« Antwort #10 am: 28. August 2012, 14:48:10 »
Hinzu kommt, worauf ich schon hingewiesen habe.

Hier nochmal zum nachlesen, zum informieren wo oft eine gewisse Schuld liegt, an die kam jemand bewusst denkt bzw was man zu leicht übersieht.

http://www.murks-nein-danke.de/blog/information/geplante-obsoleszenz/
Wenn nun jemand argumentieren will, ja der Käufer oder Kosument ist doch zumindest teilweise selbst Schuld, wenn er sich sowas andrehen lässt, hat man es nicht verstanden.
Im ausführlicheren Video das ich bereits zwei mal velinkt habe, ist eindeutiger zu entnehmen, dass die abhängig Beschäftigten, auch die Ingenieuere gezwungen werden, die "Qualität" zu produzieren die produziert werden soll. Also hinsichtlich Haltbarkeit und Verfallsdatum zu sehen. Es soll nicht lange halten, keine gute dauerhafte Qualität haben, man will alle paar Jahre daran verdienen.

Wie man sieht, sehen kann, hängen verschiedene Dinge von viel mehr ab als nur ob rechtzeitig und richtig oder falsch gelüftet wurde oder nicht, ob sich Taupunkte dort oder an anderer Stelle bilden konnten usw.
Man hilft, unterstützt teilweise sogar noch diese Bauernfängerei von gewissen Produzenten -im Sinne von Murks nein danke-, wenn man pauschal sagt, das lag eindeutig am Nutzer, am Anwender selbst.

Wusste der Nutzer, der Anwender von den eingebauten Schwachstellen usw? Hätte er es vermeiden können und selbst wenn, würde das dann dauerhaft zu vermeiden sein, oder sich die Produzenten entsprechende Anpassungen einfallen lassen?
« Letzte Änderung: 28. August 2012, 14:55:02 von Toyotafan »
Ich verabscheue ihre Meinung, doch ich werde mein Leben lang dafür kämpfen, daß sie sie äußern dürfen! (Voltaire)

Offline WolfS

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Re: Außerordentliches Kündigunsrecht?
« Antwort #11 am: 28. August 2012, 15:31:12 »
Man, man, Toyotafan, such dir doch mal nen Friseur. Deine Beiträge sind nur grausames Gelaber.
Woran 'man' (vielleicht sogar du) sehen kann, dass falsches Lüften vorliegt: Ein innenliegendes Bad schimmelt oder hinter einem Schrank schimmelt eine Wand oder die Rückwand von einem Schrank schimmelt oder in einem Raum ist der Schimmel nur im Eckenbereich oder der Heizungsverbrauch ist in einem verschimmelten Raum = 0 usw

@banja
Ich weiß ja nicht, wo du wohnst - aber eine der Hauptursachen für Schimmel ein Wasserrohrbruch kannst du doch nicht ernst meinen. Oder doch?
Und deine Ausführungen zum Taupunkt: Nicht eine falsche oder fehlende Berechnung und nicht warme oder kalte Luft sorgt für Schimmelbildung, sondern die darin enthaltene Feuchtigkeit.
Ein Mensch gibt in unseren Breiten täglich ca 0,8 L (ohne Urin!) Flüssigkeit an seine Umgebung ab. Dazu kommt Flüssigkeit beim Kochen, Baden, Duschen, Putzen usw. Bleibt diese Flüssigkeit in der Wohnung bildet sie an kalten (Außen)Wänden Niederschlag. Und der schimmelt dann irgendwann
Beispiel: Ungeheiztes Schlafzimmer mit Zugang zum geheizten Bad. Nach em Duschen oder Baden hat das warme Bad ein hohe Luftfuchtigkeit bleibt nun die Tür zum Schlafzimmer offen, kühlt sich die warme, feuchte Luft aus dem Bad ab und kondensiert an den kalten Wänden.
So oder ähnlich hast du es ja sicher gemeint, wenn auch nicht so geschrieben. Wie sollte denn nach deiner Eischätzung die an bestimmten Bauteilen kondensierende Flüssigkeit (natürlich vorher) abgeführt werden, wenn nicht durch Lüften?

banjo

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Re: Außerordentliches Kündigunsrecht?
« Antwort #12 am: 28. August 2012, 15:47:28 »
Hallo WolfS,

ich spekuliere nur mit dem Wasserrohrbruch, es kann eine kleine Leckage am Frisch- oder auch Regenabwasser sein, wäre nicht das erste Mal.

Das mit der warmen und feuchten Luft aus dem Bad ist exakt wie Du es wiedergibst. Allerdings nur, wenn das Schlafzimmer auch wirklich kalt ist. Bei den momentan vorherrschenden Temparaturen kommt es idR nicht zu Tauwasserausfall, erst im Winder wieder.
Die Feuchtigkeit kann ganz prinzipiell nur durch ein Lüftung abgeführt werden, besser ist es aber, sie gar nicht entstehen zu lassen, d.h. im Bad nur nach außen zu lüften oder eine mechanische/elektrische Lüftung zuverwenden oder eben durch Heizen und Dämmen dafür zu sorgen, dass die Oberfläche der Schlafzimmerwände nicht so kalt werden, dass der Taupunkt für die warme Luft dauerhaft (!!) erreicht wird.
Schimmel findet sich meist in den Ecken und unten: Weil es untern kälter ist und in den Ecken mehrere kalte Bauteile zusammen kommen.

Offline -Helmut-

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Re: Außerordentliches Kündigunsrecht?
« Antwort #13 am: 28. August 2012, 18:47:04 »
Man, man, Toyotafan, such dir doch mal nen Friseur. Deine Beiträge sind nur grausames Gelaber.
Woran 'man' (vielleicht sogar du) sehen kann, dass falsches Lüften vorliegt: Ein innenliegendes Bad schimmelt oder hinter einem Schrank schimmelt eine Wand oder die Rückwand von einem Schrank schimmelt oder in einem Raum ist der Schimmel nur im Eckenbereich oder der Heizungsverbrauch ist in einem verschimmelten Raum = 0 usw

@banja
Ich weiß ja nicht, wo du wohnst - aber eine der Hauptursachen für Schimmel ein Wasserrohrbruch kannst du doch nicht ernst meinen. Oder doch?
Und deine Ausführungen zum Taupunkt: Nicht eine falsche oder fehlende Berechnung und nicht warme oder kalte Luft sorgt für Schimmelbildung, sondern die darin enthaltene Feuchtigkeit.
Ein Mensch gibt in unseren Breiten täglich ca 0,8 L (ohne Urin!) Flüssigkeit an seine Umgebung ab. Dazu kommt Flüssigkeit beim Kochen, Baden, Duschen, Putzen usw. Bleibt diese Flüssigkeit in der Wohnung bildet sie an kalten (Außen)Wänden Niederschlag. Und der schimmelt dann irgendwann
Beispiel: Ungeheiztes Schlafzimmer mit Zugang zum geheizten Bad. Nach em Duschen oder Baden hat das warme Bad ein hohe Luftfuchtigkeit bleibt nun die Tür zum Schlafzimmer offen, kühlt sich die warme, feuchte Luft aus dem Bad ab und kondensiert an den kalten Wänden.
So oder ähnlich hast du es ja sicher gemeint, wenn auch nicht so geschrieben. Wie sollte denn nach deiner Eischätzung die an bestimmten Bauteilen kondensierende Flüssigkeit (natürlich vorher) abgeführt werden, wenn nicht durch Lüften?

Von dir war eh nichts anderes zu erwarten als deine Art Gelaber.
Wer aufmerksam deine Zeilen liest, dürfte eigentlich spielend leicht erkennen was das für ein Gelaber ist.
Du hast natürlich bei allen Wohnungen die du von Schimmel betroffen gesehen hast, sofort erkennen können ob in den betroffenen Räumen die Heizkosten gleich 0 waren.
Du siehst oder stellst es jedenfalls so dar, überall gleich wo die Stellen im Raum sind bei denen die Temperatur- und Feuchtigkeitsverhältnisse zu Schimmelbildung führen mussten. Hellseher.
Auch, wo der Nährboden für Schimmel vorhanden ist, bzw war. Vielleicht bist du nur einer der Sorte, hinterher ist man immer schlauer.

Dein Gelaber über die Ausdünstung eines Menschen (0,8 L täglich) und Dunst beim baden, kochen usw sagt natürlich sehr sehr viel über die Raumluft an sich aus, gell.
Mit anderen Worten, es gibt also im Voraus bereits für jedermann/jedefrau genug Infomationen über die jeweiligen Raumluftverhältnisse. Zumindest du suggerierst, oder versuchst es so darzustellen.

Klar definiert sind deine Ausführungen welcher Feuchtigkeitsgehalt und welche Raumtemperatur wann wo exakt vorlag. Somit war klar vorher zu sehen, wann die 0,8 Liter Ausdünstung oder Kochdunst zuviel war. Ebenso klar ist jederzeit, dass die Temperatur und Luftfeuchtigkeit draußen immer ideal ist zum lüften, es also nie sein kann, dass lüften nichts verbessern, sondern eventuell verschlechtern könnte. (deine Logik)

Nach deiner logik müsste deine Empfehlung lauten, keinen Schrank an die Wand stellen, bzw nie in eine Ecke und immer viel heizen und vor allem lüften, damit Schimmel keine Chance hat.
Nur, wie ist das noch gleich, heizen erhöht die Feuchtigkeit die beim abkühlen zur Tauwasser wird. Also müsste man vermuten heizen und dann lüften, also warme Luft abkühlen führt zu Tauwasser?
Erkläre mir das mal näher, würde mich interessieren.
« Letzte Änderung: 28. August 2012, 18:51:20 von Toyotafan »
Ich verabscheue ihre Meinung, doch ich werde mein Leben lang dafür kämpfen, daß sie sie äußern dürfen! (Voltaire)

Offline Nutellalein

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Re: Außerordentliches Kündigunsrecht?
« Antwort #14 am: 28. August 2012, 19:43:16 »
Mann, mann, mann....daß solche einfache Fragen zu solchen Aussetzern führen können...ich fasse es  nicht!
Ist ja schön und gut, wenn ihr euer Fachwissen darlegen wollt. Kann auch hilfreich und wissenswert für alle sein.

Zitat
Man, man, Toyotafan, such dir doch mal nen Friseur. Deine Beiträge sind nur grausames Gelaber.
Aber daß das dann auf so ein Niveau wieder runtergehen muss, daß persönliche Beleidigungen kommen versteh ich nicht.

Da stellt sich für mich die Frage: Mit Lichtgeschwindigkeit durch die Kinderstube geflogen oder gehen die sinnvollen Argumente aus?!

Die arme Andrea hat gefragt, ob sie ein ausserordentliches Kü-Recht hat und nicht, woher ihr Schimmelschaden kommt.

Auch wenn ich mich zum Buhmann bzw.- Frau mache....
Leutz...haut euer Fachwissen und eure Erfahrungen gerne raus! Aber bleibt sachlich. Sonst macht das hier keinen Spass und der Sinn
ist verfehlt!

LG

Nutellalein

Alle sagen "das geht nicht", dann kam einer daher, der wusste das nicht und hat's gemacht.