Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Ärger mit Vermieter  (Gelesen 12138 mal)

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Offline framboise

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Ärger mit Vermieter
« am: 26. April 2010, 11:08:43 »
Hallo!

Ich bräuchte dringend einen guten Rat von euch. Wir sind im September letzten Jahres nach Frankreich gezogen. Von Anfang an gab es nur Ärger mit der Vermieterin. Sie schreit mit uns herum, macht Telefonterror, behauptet wir hätten noch nie Miete gezahlt. Aber ganz eskaliert ist die Sache am Donnerstag voriger Woche. Da bin ich mit meinen Kindern vom schwimmen gekommen: die Haustüre war nicht mehr abgeschlossen, alle Türen standen auf, mein Schlafzimmerschrank auch, und auf dem Küchentisch lag ein Zettel von der Vermieterin: sie wollte sich mal umschauen!! Also hat mein Mann sie am Freitag angerufen um ihr klar zu machen, daß dies nicht so weiter geht und sie bei uns im Haus nichts zu suchen hat. Leider war mit ihr nicht zureden. Sie sagte nur ständig, daß sie die Eigentümerin sei und weiterhin!! im Haus ein und aus geht, wie sie möchte. Kurz gesagt ist mein Mann ausgeflippt und es kam zu einer Schreierei. Also sind wir am Samstag auf die Bank und haben uns die schriftliche Bestätigung geholt, daß die Miete immer bezahlt wurde. Daraufhin sind wir zur Gendarmerie nationale gegangen und haben sie angezeigt. Gott sei Dank war sie so intelligent und hat den Zettel noch schön mit Datum und Unterschrift hinterlassen. Das ist aber noch nicht alles. Sie bekommt von uns monatlich 800 Euro. Wir haben kein warmes Wasser, die Heizung funktioniert nicht und der Keller ist naß und nun hat sich schwarzer Schimmel gebildet. Sie behauptet, daß wir das waren und selber Schuld sind.
Nun aber zu unserem eigentlichen Problem. Heute morgen bekamen wir die Kündigung von ihr mit der Begründung, daß sie das Haus verkaufen möchte. Ich habe mich erkundigt und weiß, daß sie uns vor Ablauf des Mietvertrages nicht kündigen kann. Noch nicht einmal, wenn sie das Haus verkaufen möchte. Ihr seht, wir brauchen ganz dringend einen Rat. An wen können wir uns wenden? Gibt es einen Mieterschutzbund in Frankreich? Oder weiß vielleicht jemand von euch, wie wir reagieren können?

Liebe Grüße
Framboise

Offline Ralph

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Re: Ärger mit Vermieter
« Antwort #1 am: 26. April 2010, 11:31:53 »
Hallo Himbeere,

ist ja echt der Hammer was Du da erlebst.......ich würd als erstes mal die Schlösser austauschen.
Das Ihr bei der Gendarmerie wart war schon mal wichtig und richtig (was haben die denn dazu gesagt ? )

Ob es einen Mieterschutzbund in F gibt weiß ich leider nicht.....ich würde mich mal an Euroinfo-kehl.eu wenden, die haben französische und deutsche Mitarbeiter und kennen sich da aus.
Habt Ihr in der Hausratversicherung auch eine Rechtsschutz dabei ? Ich denke das Ganze läßt sich ohne Rechtsanwalt nicht klären. Ob es allerdings besonders schön ist da wohnen zu bleiben ......?

Viel Glück und gute Nerven.

Ralph

Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline framboise

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Re: Ärger mit Vermieter
« Antwort #2 am: 26. April 2010, 11:39:09 »
Hallo Ralf!

Heute morgen hat mich die Gendarmerie angerufen, um mir Bescheid zu sagen. Also: sie haben mit der Vermieterin gesprochen und ihr klar gemacht, daß sie bei uns nichts zu suchen hat. Angeblich hat sie es verstanden und dem Gendarmen versichert, daß sie uns nun in Ruhe läßt und auch nicht mehr ins Haus kommt. Nun heißt es abwarten, ob sie sich auch daran hält. Ich persöhnlich glaube es nicht.

Lieb Grüße

Framboise

Offline Zaren

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Re: Ärger mit Vermieter
« Antwort #3 am: 27. April 2010, 13:56:48 »
Oh weh und ich dachte solche Leute gibt es nur in D...

Also wie hier schon erwähnt dringend Schlösser austauschen. Die kommt nämlich wieder, jetzt erst recht.
Dann zu eurer Hausratversicherung noch zusätzlich eine sogenante Mieterrechtschutz. Diese ist erstens nicht teuer und zweitens, schon der Gedanke das man sie hat, bewirkt bei manchen Vermietern wunder. Spreche da aus Erfahrung. Desweiteren herausfinden bei welcher Wasserwerke ihr seid. Ich nehme an das sie das alles angemeldet hat auf ihren Namen, trotzdem versuchen das rauszufinden und hingehen. Vielleicht zahl die nicht und ihr habt deswegen kaltes Wasser.

Ist das ein Haus zur Miete? Wenn ja, dann kann sie euch eh nicht raussetzen, wenn sie das Haus verkaufen will innerhalb von 3 Jahren, dann nur mit euch, d.h.
 Zuerst habt ihr das anrecht zu kaufen, lehnt ihr das ab, dann kann sie es verkaufen. Allerdings bleibt ihr 3 Jahre lang Mieter.

Was soll alles in eurer Miete enthalten sein? Habt ihr das von Privat oder Makler? Falls Makler, dann an ihn wenden.

Desweiteren alles schon dokumentieren schriftlich und Schäden fotografieren.

Gruss Zaren

Offline sapperlot

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Re: Ärger mit Vermieter
« Antwort #4 am: 29. April 2010, 14:59:19 »
Auch wenn ich irgendwie das Gefühl habe, daß das nur die halbe Story ist. (Mal ehrlich warum sollte jemand vermieten, nur um dann Ärger zu machen :rolleyes:)
Aber egal: Ist schon so wie Zaren sagt, die Vermieterin kann euch nicht vor Ablauf des Vertrages raussetzen (bei non-meublé eben 3 jahren, bei meublé eben 1 Jahr). Dann aber ohne größere Probleme (Verkauf ist ein legitimer Grund nicht zu verlängern). Gibt allerdings ein paar wenige Ausnahmen, wo es dennoch geht: Miete nicht zahlen oder kürzen oder kein Versicherungsnachweis dem vermieter auf Anforderung vorlegen. Das sind die beiden einzigen Gründen bei denen ziemlich sicher der Vermieter vor Gericht gewinnt. Daneben gibt es auch noch so etwas wie Störung nachbarschaftlichen Frieden und das Zusammenleben der Hausgemeinschaft, aber die Chance für den vermieter ziemlich gering und wenn dan nur wenn die Nachbarn das bezeugen. Also würde mir wegen dem Rauswurf nicht unbedingt größte Sorge machen.
Das mit dem Warmwasser hängt allerdings ziemlich sicher nicht vom Wasserwerk wie Zaren meint, welches Wassserwerk lieft schon Warmwasser ;)

Ansonsten hat die Mieterin kein Recht einfach in die Wohnung zu gehen (sie hat nur das Recht, das ihr sie nach Vorankündigung ich glaub 1x im Vierteljahr (oder so) in die Whg laßt). Also sofort P.V. auf der Gendamerie machen und wenn ihr sicher gehen wollt Schloß wechseln.

Nasser Keller, grundprinzip in Frankrecih; Ihr mietet wie gesehen! Was bei der Vermietung schon da war, kann man, wenn nicht gesundsheitsgefährdend (aber dann sitzt man womöglich seltbst vor der Tür, wenn es von Amts wegen insalubre deklariert wird) nachher nicht bemängeln. Also wenn er schon beim Anmieten nass war, kann man nicht nachher kommen..
Ansonsten gibts nur 3 Möglichkeiten -
1. feucht in einer Ecke (spricht dafür das irgendeine Leitung im Eimer ist und damit Sache des Vermieters, allgemein feucht
2. schon vorher feucht, dann eben feuchter Keller gemietet wie gesehen, aber ansonsten auch nicht euer Problem
3. wenn vorher trocken und jetzt feucht, dann liegt das am falschen lüften, nicht heizen, Wäsche aufhängen und ähnliches und dafür seit ihr dann verantwortlich (und auch für alle Schäden daraus)!

Und das mit dem Schimmel, naja kommt drauf an: Wenn er vorher schon war (dann eben gemietet wie gesehen), oder eben durch einen Schaden entstanden ist(dann Aufgabe des Vermieters den zu besietigen), wenn er vorher nicht war, jetzt entstanden ist und nicht auf irgendeinen Schaden in der Installation zurückzuführen ist, dann wird man das euch ankreiden können und ihr müßt für alle Kosten aufkommen, um ihn wieder in die ursprünglichen Form zum Anfang des vertrages zu versetzen.

Wenn Heizung (in der Heizperiode) nicht funktioniert oder kein Warmwasser erfüllt die Wohnung nicht den Mindeststandard und darf auch nicht als Wohnung vermietet werden und die Vermieterin ist in größeren Schwierigkeiten.
ich würde mal zur kostenlosen juristischen Beratung gehen (auf der Mairie fragen)   

Offline framboise

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Re: Ärger mit Vermieter
« Antwort #5 am: 29. April 2010, 17:23:52 »
Hallo Sapperlot!

Zu deiner Frage, wieso sie das machen sollten kann ich Dir nur sagen, daß wir bereits die dritten Mieter in 3 1/2 Jahren sind. Laut unserer Nachbarn sind die alle ganz plötzlich und ohne ein Wort vorher zu sagen ausgezogen. Die letzten Mieter haben noch nicht eimal die Verträge gekündigt!
Übrigens hat sie schon einen Makler beauftragt das Haus zu verkaufen. Der kommt morgen vorbei. Nun bin ich erst recht nervös. Denn wenn ihr Recht habt, und das habt ihr laut des europäischen Verbraucherschutzes, verstehe ich dieses Verhalten nicht mehr. Und welcher Makler läßt sich denn auf so etwas ein? Kann mir vielleicht jemand sagen, wie wir uns wehren können? Müßen wir Widerspruch einlegen und falls ja, wie lange ist die Frist dafür?

Offline Zaren

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Re: Ärger mit Vermieter
« Antwort #6 am: 30. April 2010, 13:01:09 »
Nochmal, die kann euch nicht raussetzen innerhalb dieser Frist (außer die von sapperlot genannten Gründe). Sicher lassen sich Makler darauf ein, wieso nicht? Viele Kaufen Häuser nur um eine Rendite zu haben. Viele haben auch mehrere Häuser und wohnen nicht immer selber darin. Selbst wenn der Makler kommt, gibt er automatisch mit an, dass da noch Mieter drin sind. Verkauft sich natürlich schwieriger.

Oder aber ihr macht einen deal unter der Hand: Der Makler sucht euch eine andere Wohnung/Haus im gleichen Niveau (natürlich ohne die genannten Schäden) das Provisionsfrei und die Vermieterin beteiligt sich an den Umzugskosten, das alles schriftlich und vorab zu zahlen.

So habt ihr eine Sorge weniger, keine nervige Vermieterin. Nicht zu vergessen, dass sich Makler auch nach dem Mieten noch kümmern, wenn es die Vermieter nicht machen.

Und das mit dem Wasser war ein Denkfehler  :laugh: klar Warmwasser kommt nicht vom Werk.....

Gruss Zaren

Offline +Hägar+

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Re: Ärger mit Vermieter
« Antwort #7 am: 01. Mai 2010, 10:08:02 »
hallo himbeere,
in saargemünd gibt es die "ASSOCIATION DES PROPRIETAIRES DE SARREGUEMINES ET ENVIRONS". Das ist sozusagen eine Vereinigung zum Schutz der Haus - und Wohnungseigentümer. Sprechstunde ist dort freitags von 14 bis 16 in saargemünd, nähe post (dort kannst du parken). Es kostet im jahr ca. 30,- Euro. Sie beraten dich in allem was Haus, Nachbarschaftsrecht, Verkauf, Kauf, Mietprobleme usw. zu tun hat. Stellen dir auch im Fall der Fälle einen Anwalt zur Verfügung, wenn du Mitglied bist.
ich bin seit januar mitglied und wurde schon super beraten. Die können dir bestimmt auch sagen, wo du dich als mieter hinwenden kannst.

Sprechzeiten ( es wird auch deutsch gesprochen):
Permanences à Sarreguemines,  tous les vendredis de 14 h à 16 h, Maison de la Solidarité, 5 rue de la Paix bureau 2

Permanences à  Sarralbe le 2ème jeudi du mois de 14 h à 16 h, mairie de Sarralbe

hier die homepage:
http://www.unpi.org//index.php?action=cspc_rencontre&chambre=67

gruss blue
« Letzte Änderung: 02. Mai 2010, 12:10:08 von blueocean »
...nur fledermäuse lassen sich hängen...

Offline sapperlot

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Re: Ärger mit Vermieter
« Antwort #8 am: 02. Mai 2010, 10:10:45 »
Himbeere,

es ist so wie Zaren sagt! Und eigentlich sogar wie ein -zugegeben kleiner- Lottogewinn. Also eigentlich hat die Vermieterin keine Chance euch da rauszubekommen (die Regeln sind wie in D sehr mieterfreundlich und ihr müßtet schon was dämliches anstellen und selbst dann..). Und wenn sie es ernsthaft verkaufen will, dann kriegt sie einen vernünftigen Preis eigentlich nur leer. Also wird sie zusehen müssen, wie sie euch da rausbekommt, rausekeln geht fast nicht (wenn ihr ein ganzes Haus gemietet habt, Schlösser austauschen und damit hat es sich) - also bleibt eben nur zu zahlen.
Bspweise in Form von Umzugskosten, neues Haus finden, bar auf die Hand was auch immer. Wie gesagt, womit IHR euch immer bestechen laßt und da der Mietvertrag noch so lange läuft macht es für sie auch nicht billiger ;)
Das wird auch die Vermieterin wissen, der Makler aber ganz sicher. Also ich würde einfach mal abwarten! Auf der anderen Seite ist es in Frankreich auch üblich, daß Makler eine kostenlose Schätzung des Wertes abgeben - also mußt nicht unbedingt um den verkauf gehen, kann auch sein, daß die Vermieterin das Haus ihren Kinder schenken will oder ähnliches ;)

   

Offline framboise

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Re: Ärger mit Vermieter
« Antwort #9 am: 02. Mai 2010, 14:42:27 »
Hallo Ihr!

Am Freitag war also der Makler da. Es war wie wir befürchtet hatten. Sie hatte ihm erzählt, daß wir keine Miete zahlen würden. Wir haben ihm auch direkt die Bestätigung der Bank gezeigt. Das hat ihn dann aus dem Konzept gebracht. Über die Kündigung hat er nur den Kopf geschüttelt und uns erklärt, daß sie nicht rechtens ist, weil sie nicht in der entsprechenden Form geschrieben und von irgendeiner Behörde genehmigt ist. Nun bekommen wir eine Anfrage von ihm ob wir das Haus kaufen möchten. Für eine Antwort haben wir 2 Monate Zeit. Danach verkauft sie das Haus an jemand anderen. Aber mit uns drin. Er hat auch sofort unsere Vermieterin angerufen und ihr erklärt, daß das so nicht geht. Nun sind wir beruhigt und warten einmal ab, was da noch so kommt. Ob sie uns aber so dringend heraus haben möchte, daß sie uns bezahlt, glaube ich nicht. Mal abwarten.

Framboise

Offline sapperlot

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Re: Ärger mit Vermieter
« Antwort #10 am: 02. Mai 2010, 20:05:40 »
Ob sie uns aber so dringend heraus haben möchte, daß sie uns bezahlt, glaube ich nicht. Mal abwarten.
Naja, wenn man für das Haus zum Beispiel 50000,- weniger bekommt, weil es vermietet ist (und um die Summen geht es ziemlich schnell), dann ist man ganz schnell und zähneknirschend bereit z.Bsp. 10000,- an den Mieter für dessen Kündigung zu zahlen und dafür dann immer noch 40000,- mehr in die Tasche zu stecken als auf die 40000 zu verzichten. Und wenn nicht der Verkäufer, dann eben der Käufer der halt für 10000,-Euro an den Mieter um 50000 billiger an das am Ende gleiche leerstehende Haus kommt. ;)

Ansonsten was Mietzahlung angeht: Ich würde die Vermieterin unbedingt zwingen, schriftlich Farbe zu bekennen. Verlangt von der Vermieterin für jeden Monat schriftlich eine "Quittance de Loyer" - darauf habt ihr ein Recht als Mieter. Sie ist verpflichtet euch die auszustellen. Wenn sie es nicht tut, muß sie das begründen! Und wenn sie gar nix tut und ihr sicher seid, daß ihr genau an die Kontonr. überweist, die ihr als RIB (mit ihren Namen bekommen habt) bekommen habt solltet ihr gegen sie vorgehen. Gleiches gilt für Scheck, wenn ihr Schecks schreibt könnt ihr am Kontoauszug sehen, wann eingelöst und wenns drauf ankommt feststellen lassen von wem). Nicht irgendwie schleifen lassen, wenn das bspweise aufs falsche Konto geht, weil ihr einen unglücklichen Zahlendreher drin habt oder nie ein Scheck eingelöst wurde, wird der Richter sagen, daß ihr die Schuld habt! Naja, wobei sie zuerst schriftlich erst mal in Verzug setzen muß.

Offline Zaren

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Re: Ärger mit Vermieter
« Antwort #11 am: 03. Mai 2010, 12:49:44 »
Himbeere,

wollt ihr denn kaufen? Wenn ja würde ich verlangen einen Gutachter (in F gibt es dafür eine bestimmte Bezeichnung) kommen zu lassen. Bzw. Einen Wertermittler. Falls ihr nicht kaufen wollt, dann eben die 2 Monate verstreichen lassen, oder eben anstreben, das die Dame euch für euren Auszug bezahlt. Fragt doch mal den Makler was die Dame noch bekäme, wenn ihr drin bleibt (also mit euch verkauft). So könnt ihr ihren Verlust ermitteln und wisst wo ihr ansetzen müßt  =D

Denn ich glaube nicht, dass die Dame sich gibt in nächster Zeit, schon gar nicht, wenn sie weiss, dass ihr nicht kauft. Lieber ein Ende ohne Schrecken als ein Schrecken ohne Ende. Aber eben mit bedacht, lasst euch da ja nicht über den Tisch ziehen. Falls es zu so einem Deal kommt lasst euch schriftlich geben, dass ihr in gemeinsamen Einvernehmen ausgezogen seid. Sonst kommt die Dame noch und will Geld, weil sie eventuell behauptet, ihr seid einfach so ausgezogen.

Habt ihr das Schloss schon ausgewechselt?

gruss Zaren

Offline sapperlot

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Re: Ärger mit Vermieter
« Antwort #12 am: 03. Mai 2010, 20:43:29 »
Gutachter =  Expert immobilier. Gutachter verlangen ist keine so gute Idee (das zahlt der es verlangt). Üblich ist Makler, die machen eigentlich alle "Estimation gratuite",geben einem das auch schriftlich und die wird zum Bsp. auch vom Finanzamt anerkannt (also durchaus üblich).

- Ihr habt Vorkaufsrecht
- Vermieterin darf nicht irgendwelche Mondpreise verlangen, 12% Aufschlag auf den reellen Wert ist möglich, alles darüber gilt als Wucher und wird ziemlich deftig bestraft
- wenn ihr mit dem genannten Wert nicht einverstanden seit, weiteren Makler kommen lassen oder eben dann Expert immobilier mit Kosten 50/50 oder auch üblich: Wenn der auf den Wert des Maklers oder drüber kommt, zahlt der Mieter, wenn er drunter liegt der Vermieter (kann man sich dann irgendwie einigen und wenn man sich 100% sicher ist und das Büdchen haben will, wird man notfalls auch den ganzen Betrag zahlen)

Ansonsten, auch ohne Vorkaufsrecht könnt ihr der Vermieterin/Makler das Leben zur Hölle machen und den Preis restlos ruinieren. (Hatte mal einen Mieter in einer Whg, der partout wollte das sein Bruder die Whg bekommt. Der hat wahlweise bei Interessenten mal nicht aufgemacht, die Interessenten angeschrien, immer auf den gleichen Riss hingewiesen, der angeblich letze Woche entstanden ist und seither jeden Tag größer wird, daß Wasser kaputt, Heizung kaputt, Fenster wären verzogen und Griff abgebroichen uss, der hat vor jedem Besuch einen Eimer abgestandenen Urin in die Badeanne gekippt und bis zum Klingeln drin stehen lassen, daß die Whg dermaßen nach Pisse roch usw.Unser einziges Glück, daß der Bruder arbeitslos wurde und zurück nach Italien ist, sonst hätte man die Whg warscheinlich nie verkauft. Also gibt jede Menge Möglichkeiten, den Verkäufer in den Wahnsinn zu treiben und das wieß normaleriweise auch der Vermieter mit sicherheit aber der Makler ;) )

Offline Zaren

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Re: Ärger mit Vermieter
« Antwort #13 am: 04. Mai 2010, 06:33:00 »
Ha auf diese Variante bin ich noch nicht gekommen, aber ich bin ja nicht so gemein, zumal uns unser Vermieter in Ruhe läßt, um genau zu sein...zu ruhig :)