Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Abmeldung in D trotz Wohnung  (Gelesen 18592 mal)

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Offline kathy

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Abmeldung in D trotz Wohnung
« am: 01. Februar 2010, 10:07:28 »
Hallo,
mein Freund sich in D abmelden und zu mir ziehen. Seine Wohnung in D will er aber behalten, für den Notfalll (er meinte sie ist nicht teuer und wenns mal knallt hat er immernoch ein platz wo er hingehen kann). Er wollte sich in seiner Wohnung eigentlich mit 2.Wohnsitz anmelden, jetzt habe ich aber gehört, dass das nicht geht weil für einen 2.Wohnsitz muss auch der erste in D sein. Kann er sich denn jetzt überhaupt anmelden wenn er die Wohnung behält, oder geht das mit dem 2.Wohnsitz doch?




Offline Dismember

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Re: Abmeldung in D trotz Wohnung
« Antwort #1 am: 01. Februar 2010, 15:07:31 »
Hallo Kathy,

also ... dein Freund kann sich natürlich in Frankreich anmelden und seine Wohnung in Deutschland als 2. Wohnsitz behalten. Das hat jedoch zur Folge, dass er nicht als Grenzgänger angesehen wird (da er einen 2. Wohnsitz in Deutschland hat) - also wird er auch weiterhin in Deutschland versteuert.

Dass man den 1. Wohnsitz in Deutschland haben muss um seinen 2. Wohnsitz auch in Deutschland anzumelden ist meiner Meinung nach falsch.

Dadurch dass er seine Wohnung in Deutschland behalten will (und dadurch kein Grenzgänger wird), könnte er auch seinen 2. Wohnsitz bei dir anmelden.

Ich hoffe mal, dass ich das alles richtig in Erinnerung habe ;-)

LG
Timo

Offline kathy

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Re: Abmeldung in D trotz Wohnung
« Antwort #2 am: 01. Februar 2010, 17:24:46 »
und wenn sich einfach abmeldet und seine wohnung dennoch behält? müsste doch auch gehen,oder?

Offline Ricky

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Re: Abmeldung in D trotz Wohnung
« Antwort #3 am: 01. Februar 2010, 20:28:39 »
Hallo Kathy,
und was ist mit Mülltonne (die wird nämlich abgeholt, wenn offiziell niemand dort wohnt) und mit Strom, Wasser, Gas, etc.? Ein Wohnsitz in Deutschland ist immer der Erstwohnsitz, so möchte es der deutsche Staat, um an die Steuern zu kommen.

Daher gibt es als korrekte (im Sinne von legaler) Antwort nur: das geht leider nicht. Wenn dein Freund was mit Bruder, Eltern, Familie, Freunden oder sonstwie drehen möchte, in dem sich eine der genannten Personen dort anmeldet, dann wäre das theoretisch möglcih aber gegen die Rechtssprechung.  :pfeif:  :zwinkern:

LG,Ricky

Offline Ute

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Re: Abmeldung in D trotz Wohnung
« Antwort #4 am: 02. Februar 2010, 13:14:09 »
Hallo Kathy,

als ich mich damals bei meinem Freund im Elsaß anmeldete, hatte ich auch noch längere Zeit meine Wohnung in D.
Allerdings bedeutet das: Hauptwohnsitz in Frankreich, denn da ist dann der sogenannte Lebensmittelpunkt.
Und der ist bei der Steuer, und um die wird's ja wohl gehen, entscheidend.

Also in D abmelden und in F anmelden. Solange Du alle andere Deine Wohnung in D betreffend weiter laufen läßt und bezahlst, will da keiner was. Schließlich kann das ja eine Art Ferienwohnung sein. Man kann doch eine Wohnung mieten, deshalb muss man sich ja noch lange nicht dort anmelden.

Also so habe ich das jedefalls gehandelt und ohne Probleme.

Viel Glück!


Offline rarad003

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Re: Abmeldung in D trotz Wohnung
« Antwort #5 am: 08. Februar 2010, 17:35:21 »
Anmeldung eines Zweitwohnsitz in D heisst sofort: verlust des Grenzgängerstatus und somit  komplette Steuerzahlung in D. und eine Wohnung zu haben ohne gemeldet zu sein ist wohl auch nicht erlaubt.

Offline ~Pero~

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Re: Abmeldung in D trotz Wohnung
« Antwort #6 am: 08. Februar 2010, 19:00:01 »
Anmeldung eines Zweitwohnsitz in D heisst sofort: verlust des Grenzgängerstatus und somit  komplette Steuerzahlung in D. und eine Wohnung zu haben ohne gemeldet zu sein ist wohl auch nicht erlaubt.

Denke ich auch, denn soweit ich weiß gilt in Deutschland (anders als in Frankreich) eine MeldePFLICHT.
Inwieweit dies jedoch kontrolliert, nachverfolgt und geahndet wird??? Da bin ich überfragt.


Offline Ralf K.

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Re: Abmeldung in D trotz Wohnung
« Antwort #7 am: 09. Februar 2010, 18:03:02 »
[In .de] eine Wohnung zu haben ohne gemeldet zu sein ist wohl auch nicht erlaubt.
Woher leitest Du das ab? Im Meldegesetz für BaWü finde ich keine entsprechende Regelung. Ich bin gegenteilig der Meinung, daß Du durchaus eine Wohnung anmieten kannst ohne dort gemeldet zu sein.

Beim Auszug aus .de ist allerdings eine explizite Abmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt notwendig.

Gruß, Ralf

Offline grenzgängerin

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Re: Abmeldung in D trotz Wohnung
« Antwort #8 am: 09. Februar 2010, 19:00:44 »
Hallo Ute,
Zitat
Also in D abmelden und in F anmelden. Solange Du alle andere Deine Wohnung in D betreffend weiter laufen läßt und bezahlst, will da keiner was. Schließlich kann das ja eine Art Ferienwohnung sein. Man kann doch eine Wohnung mieten, deshalb muss man sich ja noch lange nicht dort anmelden.
--- doch, das Meldegesetz will auch z.B. für die Ferienwohnung eine Anmeldung. Und viele Gemeinden/Städte erheben auch eine Zweitwohnsteuer, auch das muss beachtet werden und kann teuer werden bei Nichtbeachtung.


Hallo Kathy,
wenn dein Freund den "Grenzzgängerstatus" möchte, ist eine Wohnung in D nicht möglich. Auch unter dem Gesichtspunkt, es wäre eine Ferienwohnung, wäre der Stress mit dem Finanzamt vorprogrammiert. Wie will er dem FA erklären, die Wohnung, die vorher die Hauptwohnung war, wäre jetzt "nur" noch Ferienwohnung. Das dürfte seeehr schwer werden.

meint die grenzgängerin

susanne

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Re: Abmeldung in D trotz Wohnung
« Antwort #9 am: 25. Juli 2011, 14:55:14 »
Hallo Kathy,

als ich mich damals bei meinem Freund im Elsaß anmeldete, hatte ich auch noch längere Zeit meine Wohnung in D.
Allerdings bedeutet das: Hauptwohnsitz in Frankreich, denn da ist dann der sogenannte Lebensmittelpunkt.
Und der ist bei der Steuer, und um die wird's ja wohl gehen, entscheidend.

Also in D abmelden und in F anmelden. Solange Du alle andere Deine Wohnung in D betreffend weiter laufen läßt und bezahlst, will da keiner was. Schließlich kann das ja eine Art Ferienwohnung sein. Man kann doch eine Wohnung mieten, deshalb muss man sich ja noch lange nicht dort anmelden.

Also so habe ich das jedefalls gehandelt und ohne Probleme.

Viel Glück!



mich würde einmal interessieren, wie denn genau so eine anmeldung für eine ferienwohnung ausschaut, hast du das schon mal gemacht, oder kennst evtl. jemand der sowas mal kopieren kann? würde mich echt freuen.

lg
« Letzte Änderung: 18. April 2016, 11:03:51 von Marco »

Offline -Helmut-

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Re: Abmeldung in D trotz Wohnung
« Antwort #10 am: 25. Juli 2011, 17:06:22 »
Irgendwie redet ihr schon genau so, wie der deutsche Staat es haben will.
Fast jede/r hört schon mit dem Denken und erkunden auf, wenn es vorerst nur mal um Vermutungen geht.
Deutschland ist ein Rechtsstaat, heißt, da ist weitestmöglich alles irgendwie gesetzlich geregelt. Weitestmöglich!
Aber warum gibt es z.B. Anwälte? Etwa weil alles eindeutig geregelt ist, es keinerlei Hintertürchen gibt?
Es geht hier also auch um -private- Verträge.

Was ich hier vermisse ist, welchen Status hat denn die Wohnung in D?
Heißt konkret, ist die Wohnung dort gemietet? Wenn ja, kann privatrechtlich ein entsprechender Vertrag mit dem Vermieter geschlossen werden.
Dieser reserviert die Wohnung -gegen Bezahlung versteht sich- für den Fall der Partnerschaftskrise.

Angemeldet muss der Freund deshalb nicht dort sein, zumal er sich dort sowieso so gut wie nicht aufhält.
Wobei wir jetzt beim Stichwort sind. Aufenthaltsdauer.

Die Aufenthaltsdauer ist maßgeblich für den Steuerzahlerstatus.
Hauptwohnsitz hat also direkt was mit der Aufenthaltsdauer an diesem zu tun.
Wenn er von 365 Tage im Jahr über 300 Tage -ich weiß die genaue Zahl nicht mehr- in Frankreich lebt, kann er den Grenzgängerstatus haben.

52 Wochen hat das Jahr. Wenn er also einmal wöchentlich in seiner D-Wohnung nach dem Rechten sieht, ob dort alles i.O. ist,
falls den Part der Vermieter nicht übernehmen will, kann ihm das Finanzamt nichts anhaben. Die Wohnung in D ist nicht Lebensmittelpunkt, sondern Reserve
für den Fall der Fälle. Klar sieht das Finanzamt das gerne anders, aber fraglich bleibt nur, ob und wie er dem Finanzamt beweisen kann, dass er die längste
Zeit drüben wohnt, verbringt.

Nur, dein Freund macht sich da gewissermaßen abhängig von Dir. Denn wenn du ihm mal böse willst, behaupest du, er wäre nicht die längste Zeit in F
gewesen und dann prüft selbst das Finanzamt das kaum nach, sondern kassiert nachträglich die -vermeintlich- angefallenen Steuern.

Ich erwähne das, damit dir klar wird, welchen Schaden du anrichten kannst. Hat zwar mit Kachelmann direkt nichts zu tun, aber schädigen kann eine Frau
einen Mann auf vielfältige Weise, wenn Hass etc im Spiel ist.

Also, erkundigt Euch über Aufenthaltsdauer, die nötig ist um dem Grenzgängerstatus zu genügen. Ferner ob der Vermieter mitspielt.
Nur ist das dann eine sinnlose Geldverschwendung und keine überzeugende Partnerschaft, wenn ein Teil davon eine Wohnung in Reserve halten will.

Das Geld das er für die reservierte Wohnung für den Fall des Falles aufbringen müsste, könnte in die Partnerschaft sinnvoller eingebracht werden!
Das ist naheliegend und so wird nicht nur das Finanzamt argumentieren.

Überzeugend ist das was ihr hier anfragt also nicht.

Gruß Toyo
« Letzte Änderung: 26. Juli 2011, 07:43:03 von Toyotafan »
Ich verabscheue ihre Meinung, doch ich werde mein Leben lang dafür kämpfen, daß sie sie äußern dürfen! (Voltaire)

Offline Ralph

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Re: Abmeldung in D trotz Wohnung
« Antwort #11 am: 25. Juli 2011, 18:03:32 »
und außerdem ist der Thread schon über 1,5 Jahre alt......bei der heutigen Halbwertszeit von Beziehungen schon extrem lange her  =D
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline -Helmut-

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Re: Abmeldung in D trotz Wohnung
« Antwort #12 am: 25. Juli 2011, 18:18:17 »
Halbwertzeit von Beziehungen, wie definiert sich das?
Hast du da eigene Erfahrungen, oder wer kann mich darüber informieren?

Es wäre ja mal interessant, wenn die Fragesteller nach gewisser Halbwertzeit mal Feedback geben würden.
Vielleicht könnte dann so mancher weitere/r Frager davon profitieren.

Nicht von der Halbwertzeit, sondern vom Grenzgängerstatus etc.
Ich verabscheue ihre Meinung, doch ich werde mein Leben lang dafür kämpfen, daß sie sie äußern dürfen! (Voltaire)

veuveclicquot-m

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Re: Abmeldung in D trotz Wohnung
« Antwort #13 am: 26. Juli 2011, 00:43:34 »
Zitat
56 Wochen hat das Jahr

die Franzosen machen jetzt aus 365 Tagen 56 Wochen ??? :respekt: :respekt: :doppeld: