Irgendwie redet ihr schon genau so, wie der deutsche Staat es haben will.
Fast jede/r hört schon mit dem Denken und erkunden auf, wenn es vorerst nur mal um Vermutungen geht.
Deutschland ist ein Rechtsstaat, heißt, da ist weitestmöglich alles irgendwie gesetzlich geregelt. Weitestmöglich!
Aber warum gibt es z.B. Anwälte? Etwa weil alles eindeutig geregelt ist, es keinerlei Hintertürchen gibt?
Es geht hier also auch um -private- Verträge.
Was ich hier vermisse ist, welchen Status hat denn die Wohnung in D?
Heißt konkret, ist die Wohnung dort gemietet? Wenn ja, kann privatrechtlich ein entsprechender Vertrag mit dem Vermieter geschlossen werden.
Dieser reserviert die Wohnung -gegen Bezahlung versteht sich- für den Fall der Partnerschaftskrise.
Angemeldet muss der Freund deshalb nicht dort sein, zumal er sich dort sowieso so gut wie nicht aufhält.
Wobei wir jetzt beim Stichwort sind. Aufenthaltsdauer.
Die Aufenthaltsdauer ist maßgeblich für den Steuerzahlerstatus.
Hauptwohnsitz hat also direkt was mit der Aufenthaltsdauer an diesem zu tun.
Wenn er von 365 Tage im Jahr über 300 Tage -ich weiß die genaue Zahl nicht mehr- in Frankreich lebt, kann er den Grenzgängerstatus haben.
52 Wochen hat das Jahr. Wenn er also einmal wöchentlich in seiner D-Wohnung nach dem Rechten sieht, ob dort alles i.O. ist,
falls den Part der Vermieter nicht übernehmen will, kann ihm das Finanzamt nichts anhaben. Die Wohnung in D ist nicht Lebensmittelpunkt, sondern Reserve
für den Fall der Fälle. Klar sieht das Finanzamt das gerne anders, aber fraglich bleibt nur, ob und wie er dem Finanzamt beweisen kann, dass er die längste
Zeit drüben wohnt, verbringt.
Nur, dein Freund macht sich da gewissermaßen abhängig von Dir. Denn wenn du ihm mal böse willst, behaupest du, er wäre nicht die längste Zeit in F
gewesen und dann prüft selbst das Finanzamt das kaum nach, sondern kassiert nachträglich die -vermeintlich- angefallenen Steuern.
Ich erwähne das, damit dir klar wird, welchen Schaden du anrichten kannst. Hat zwar mit Kachelmann direkt nichts zu tun, aber schädigen kann eine Frau
einen Mann auf vielfältige Weise, wenn Hass etc im Spiel ist.
Also, erkundigt Euch über Aufenthaltsdauer, die nötig ist um dem Grenzgängerstatus zu genügen. Ferner ob der Vermieter mitspielt.
Nur ist das dann eine sinnlose Geldverschwendung und keine überzeugende Partnerschaft, wenn ein Teil davon eine Wohnung in Reserve halten will.
Das Geld das er für die reservierte Wohnung für den Fall des Falles aufbringen müsste, könnte in die Partnerschaft sinnvoller eingebracht werden!
Das ist naheliegend und so wird nicht nur das Finanzamt argumentieren.
Überzeugend ist das was ihr hier anfragt also nicht.
Gruß Toyo