Grenzgaenger Forum

Autor Thema: 2 Wohnsitze  (Gelesen 29711 mal)

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banjo

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Re: 2 Wohnsitze
« Antwort #30 am: 07. April 2015, 19:30:22 »
@Ralph
Hast Du ne Wohnstätte in D?

@pifolog
Solvit wäre eine Lösung. Ich will aber erst nochmal mit dem FA sprechen.

Offline Alice

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Re: 2 Wohnsitze
« Antwort #31 am: 08. April 2015, 00:18:27 »
Das Zitat des FA klingt plausibel, eine der Voraussetzungen entfällt, somit auch der Grenzgängerstatus.
Ferienwohnung in den Alpen oder ähnliches, da braucht man ja keinen Wohnsitz anmelden. Verstehe immernoch nicht, was so attraktiv am Wohnsitz anmelden in D ist. Ok, wurde ja geschrieben, 0%-Finanzierungen in D sind dann möglich, man muss Ausweis-Geschichten nicht übers Konsulat regeln und ähnliches. Aber wäre mir zuviel trara deswegen. Trotzdem sehr interessant das mit zu verfolgen.
Viele Grüße :-)

banjo

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Re: 2 Wohnsitze
« Antwort #32 am: 08. April 2015, 10:53:33 »
@Alice:
Versuche mal, mit einem Personalausweis mit dem Eintrag "kein Wohnsitz im Inland" einen Mietwagen in D anzumieten oder etwas anderes wertvolleres auszuleihen.

Wenn man die Sache etwas höhe hängt, kann man sagen: Grenzgänger werden wegen dieses Eintrags im Ausweis diskriminiert. Man muss sich überall erklären, schaut in ungläubige und verdutzte Gesichter bzw. bekommt die angefragte Leistung nicht. Nur weil kein deutscher Wohnsitz im PA steht.

Ich ecke damit immer wieder an, deshalb finde ich es sehr interessant, dort einen Eintrag zu bekommen - ohne steuerliche Nachteile oder Feststellungsverfahren oder Rechtsanwalt/Gericht etc.


Offline Mathis

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Re: 2 Wohnsitze
« Antwort #33 am: 08. April 2015, 12:29:59 »
Hallo,
 
wäre das nicht mal eine Frage für Solvit oder eine andere EU-Stelle? Es stimmt, wenn man diesen Eintrag im Perso hat, dann wird man mit Wohnsitzlosen (Obdachlosen) gleichgesetzt. Und wird, freundlich oder unfreundlich, bei  vielen Dingen abgelehnt. Hier sollte eine andere Lösung gefunden werden. Entweder ein Eintrag der französischen Adresse, oder ein anderer Ausweis. Das ist doch eine eindeutige Diskriminierung wegen eines Wohnsitzes in der EU? Darf das sein?

Gruß Mathis


banjo

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Re: 2 Wohnsitze
« Antwort #34 am: 08. April 2015, 12:50:15 »
Hi Mathis,

das mit der Diskriminierung im rechtlichen Sinne ist sehr eng gefasst, also z.Bsp. wegen des Geschlechts, der Abstammung, der sexuellen Orientierung etc.
Ob da der Eintrag im Perso reicht, zumal der Perso freiwillig ist, ist mehr als fraglich.

Aber ein Problem ist es in der Tat. Der Eintrag der franz. Adresse hilft auch nur bedingt, ne Finanzierung im Elektronicmarkt bekommst Du damit meist auch nicht.

Offline spirou

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Re: 2 Wohnsitze
« Antwort #35 am: 08. April 2015, 13:30:39 »
Hallo zusammen,

ich verfolge auch gerade dieses Thema und habe mich bis eben gefragt, was an einem deutschen Wohnsitz so interessant sein sollte,
wenn  nicht zu illegalem Zweck.
Jetzt lese ich es geht um Mietwagen, Finanzierungen und Diskrimminierung von Auslandsdeutschen in D. und komme überhaupt nicht mehr mit.
Ich bin EU Bürger, weder Deutscher noch Franzose, wohne in F und arbeite in D.. Früher wohnte ich mal in D und arbeitete in F.Da hatte ich in F einen Zweitwohnsitz.
Ich hatte in meinem Leben noch nie einen Personalausweis, nur Reisepass, immer vom jeweils zuständigen Konsulat ausgestellt.
Ich habe in F Häuser finanziert als ich noch in D wohnte und jetzt mache ich es umgekehrt.Ich hatte eine Firma in F und habe momentan eine in D. Ich hatte schon PKW finanziert hatte schon Mietwagen, habe eine Kreditkarte u.s.w.Nur Elektronikartikel hatte ich noch nie finanziert, die bezahle ich in der Regel bar, da die meistens schon kaputt sind wenn der Kredit noch läuft.
Nach meinem Personalausweis hat mich im Leben noch nie einer gefragt, weder in D noch in F.
Jetzt frage ich mich, werden Ausländer in D besser behandelt als Deutsche?

Grüße



banjo

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Re: 2 Wohnsitze
« Antwort #36 am: 08. April 2015, 13:53:01 »
Hi spirou,

es ist nicht zu illegalen Zwecken (welche kommen Dir in den Sinn?).

Hattest Du mal einen  Mietwagen in D? Neben dem FS wollen die einen Ausweis sehen. Bei Europcar konnte ich nur mit viel Argumentation, Firmenvisitenkarte und schlußendlich mit der abgelaufenen Carte sejour den Wagen bekommen. Eine 0%-Finanzierung im Octomedia war nicht möglich mit franz. Wohnsitz.
Gestern war ich bei er Polizei in D, einen in D gefunden Geldbeutel mit Bankkarten Ausweisen etc. abgeben. Der Beamte wollte auch meinen Perso haben: Ups, wo wohne Sie denn? Also die ganze Leier erklären.
Bei der Deutschen Post eine Postfilialenadresse einrichten (zum Empfang von Paketen in die Postfiliale) geht nicht, weil om Perso keine Straße steht. Die Mitarbeiterin hat da nichts, was sie eintragen kann. Mit Reisepass geht's - weil Zitat "da gibt's kein Adressfeld, dann gibt's auch nichts im Formular einzutragen". Also nach Hause und am anderen Tag mit Reisepass wieder hin.

Meinen Reisepass trag ich nicht mit mir rum, Reisepass und Perso sind freiwillig. Mit was weist Du Dich aus?

Ich leg mal noch 2 Dinge drauf:
Mit dt. Wohnsitz im Perso kannst Du z. Bsp. eine Auto in D auf dich zulassen. Prima Sache, wenn Du einen Neuwagen kaufts und die Einfuhrt nach F erst dann machen willst, wenn sie nicht mehr steuerschädlich ist.
Und wo würdest Du den Perso und Reisepass beantragen? Im Konsulat im Strasbourg, richtig.  Und wo machst Du es, wenn Du einen Wohnsitz in D hast?

Die Sache hat fast nur Vorteile -bis auf die Steuerdiskussionen.


Offline Bingo

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Re: 2 Wohnsitze
« Antwort #37 am: 08. April 2015, 17:44:40 »
Ein Problem ist ja auch, dass eine carte de séjour (wo wenigstens der frz. Wohnsitz vermerkt ist!) nicht mehr 'Pflicht' ist, d.h. man auch gewaltig betteln und nerven muss, wenn man eine neue haben will, da die alte abläuft! Probiert mal mit abgelaufener carte de séjour und Perso mit Vermerk kein Wohnsitz im Inland  ein Sparkonto für Euer Kind  in D zu eröffnen - ohne gültig carte d'identité meines Mannes gong gar nix!

Weiß eigentlich jemand von Euch, warum auf dem Perso nicht die frz. Anschrift notiert werden kann? Man weißt sich doch auch als Deutsche/r damit aus, und ob man jetzt in D wohnt oder in Timbuktu dürfte doch wurscht sein?
Man kann doch mit der carte de séjour schließlich bei der Paßbehörde in D nachweisen, wo man nun im F wohnt und ob die jetzt eine dt. oder frz Anschrift eintragen, das ist doch kein extra Aufwand.

Offline Ralph

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Re: 2 Wohnsitze
« Antwort #38 am: 09. April 2015, 12:03:08 »
@Ralph
Hast Du ne Wohnstätte in D?

Nein - wie kommst Du darauf ?

d.h. man auch gewaltig betteln und nerven muss, wenn man eine neue haben will, da die alte abläuft!

also wir haben nach Ablauf unserer Carte Sejour auch mit viel Betteln keine mehr bekommen. Die gibt es nur noch für Nicht-EU Bürger.
Die war praktisch, weil man sich damit ausweisen konnte - auch in D.
Eine Personalausweis hab ich seit 15 Jahren nicht mehr - hab immer meinen Pass dabei (so sieht der auch aus). Einmal zahlen reicht mir.
Habe letztes Jahr eine Panne in Saarbrücken. Über den ADAC abgeschleppt worden. Mietwagen über den ADAC scheiterte weil wir keine deutsche Adresse bzw. Ausweis mit deutscher Adresse haben.
Ich hab dann über eine andere Autovermietung einen Mietwagen bekommen mit Pass.....in Neunkirchen.
« Letzte Änderung: 09. April 2015, 12:11:02 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

banjo

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Re: 2 Wohnsitze
« Antwort #39 am: 09. April 2015, 12:06:04 »
Weil Du über ein Feststellungsverfahren geschrieben hattest, das Du bereits durchgeführt hast. War dann aber wohl für was anderes.

Offline Ralph

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Re: 2 Wohnsitze
« Antwort #40 am: 09. April 2015, 12:11:56 »
ja - das bereits viel gerühmte FA behauptete einfach das man als Außendienstler kein Grenzgänger wäre  :o
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

banjo

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Re: 2 Wohnsitze
« Antwort #41 am: 09. April 2015, 12:18:09 »
Haste die Kosten Feststellungsverfahren wenigsten zurückbekommen? Oder steuerlich absetzen können  =D

Offline Bingo

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Re: 2 Wohnsitze
« Antwort #42 am: 09. April 2015, 17:24:33 »
@ Ralph, okay, bei mir war das vor 10 Jahren, evtl ging da noch 'was.
Hoffe, dass ich dieses Jahr wieder Glück habe, da die Dinger ja nur 10 Jahre gültig sind. Sonst habe ich ein Problem, wenn unsere Bank in D die Legitimation wieder erneuern will.

Offline Zaren

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Re: 2 Wohnsitze
« Antwort #43 am: 09. April 2015, 18:10:47 »
Bingo, ich denke das hat damit zu tun, dass in Frankreich keine Anmeldepflicht besteht. In Frankreich hat eine Rechnung von Gas oder Strom einen höheren Wert als die Meldebestätigung der Marie. Wir haben noch vereintes Europa, dafür mit vielem an den jeweiligen Grenzen Schluss :)

Offline Dragonvamp

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Re: 2 Wohnsitze
« Antwort #44 am: 10. April 2015, 08:40:17 »

also wir haben nach Ablauf unserer Carte Sejour auch mit viel Betteln keine mehr bekommen. Die gibt es nur noch für Nicht-EU Bürger.

Wurde ja auch 2008 für eu bürger, wegen der Freizügigkeit, abgeschafft
Aufenthaltsgenehmigung, was anderes ist die carte de sejour nicht, wird seither nicht mehr benötigt.

Habe letztes Jahr eine Panne in Saarbrücken. Über den ADAC abgeschleppt worden. Mietwagen über den ADAC scheiterte weil wir keine deutsche Adresse bzw. Ausweis mit deutscher Adresse haben.
Ich hab dann über eine andere Autovermietung einen Mietwagen bekommen mit Pass.....in Neunkirchen.

Das kann ich nicht bestätigen. Ich habe in Baden-Baden trotz meines Vermerkes in meinem Personalausweis, einen Mietwagen/Leihwagen über den ADAC bekommen.
Das letzte Mal war eher das Hindernis, dass ich knapp unter den 50km lag :(