Grenzgaenger Forum

Autor Thema: 2. Wohnsitz in Frankreich?  (Gelesen 8521 mal)

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Offline Fliegenpilz

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2. Wohnsitz in Frankreich?
« am: 05. August 2010, 06:07:50 »
Hallo zusammen!

Weiß jemand wie es sich mit dem deutschen Elterngeld, den Steuern usw. verhält, wenn mein Zweitwohnsitz in Frankreich wäre? Wenn ich Frankreich als Erstwohnsitz wählen würde, bekäme ich ja garkein Elterngeld, richtig?
Wie läuft das überhaupt mit dem Wohnsitz in Frankreich?
Über eure Antworten würde ich mich sehr freuen!

« Letzte Änderung: 05. August 2010, 06:21:50 von Fliegenpilz »

Sven

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Re: 2. Wohnsitz in Frankreich?
« Antwort #1 am: 05. August 2010, 06:52:12 »
Salut,

zuerst einmal wilkommen im Forum!!!

Schau die "Grundfragen" doch einfach hier im Wiki nach!

z.B. steht dort:

Weiterer Wohnsitz

Ein weiterer Wohnsitz im Arbeitsland -besonders der 2. Wohnsitz in Deutschland- ist nicht erlaubt und führt zur Aberkennung des Grenzgängerstatus.

Hoffe ich konnte Dir erstmal helfen

A bientôt

Sven

Offline sapperlot

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Re: 2. Wohnsitz in Frankreich?
« Antwort #2 am: 05. August 2010, 10:12:23 »
Sorry Sven

Aber hier geht's doch gar nicht um irgendwelchen Grenzgängerstatus, sondern Wohnsitz(+Arbeitsplatz(Elterngeld)) ganz normal in Deutschland und jetzt halt einen Zweitwohnsitz in Frankreich.

Interessiert in D niemand, wenn man irgendwo noch ein Ferienhaus (Zweitwohnsitz) hat, solange der Erstwohnsitz D ist. Und kontrolliert am Ende auch keiner, ob man da jetzt wirklich mehr als  180Tage in D gewesen oder nicht.
Wenn man den Erstwohnsitz in ein anderes Land verlegt, unterliegt man eben auch der dortigen Gesetzgebung, egal ob Steuern oder Soziales (eben auch Elterngeld).

Grenzgänger kommt erst dann zur Geltung, wenn Arbeit und Wohnen in verschiedenen Länder ( hier D&F) liegt. Da sich das bei den Steuern mit den Regel beissen würde, das man Steuern normalerweise da zahlen muss, wo man arbeitet(eben Lohnsteuer) - gibts eine Vertrag zischen D&F in dem geregelt ist, das eben Grenzgänger nur im Land wo sie wohnen Steuern zahlen müssen. Zumindest wenn man einige Bedingungen erfüllt (Grenznähe,nicht selbstständig,kein Beamter...)  

Offline Fliegenpilz

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Re: 2. Wohnsitz in Frankreich?
« Antwort #3 am: 05. August 2010, 10:58:15 »
Vielen Dank für die Antwort! Somit bin ich um einiges schlauer.  :pfeif:

Aber eine Frage ergibt sich noch: Wenn ich nun in Frankreich ein Haus anmieten will, und Strom, Wasser, Telekom etc. selbst bestellen will (also alle Verträge über mich, nicht über meinen Vermieter laufen sollen), geht das denn dann überhaupt wenn mein Erstwohnsitz in Deutschland ist und ich in Frankreich quasi garnicht gemeldet bin?

Viele Grüße
und großes "Sorry" für sie vielleicht etwas blöden Fragen hier... :anixwissen:
« Letzte Änderung: 05. August 2010, 12:15:03 von Fliegenpilz »

Offline sapperlot

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Re: 2. Wohnsitz in Frankreich?
« Antwort #4 am: 05. August 2010, 12:36:42 »
Klar (Jede Menge Leute haben schliesslich auch Ferienhäuser in F und Meldebehörden gibts eh nicht) Also kein Problem und denen ist doch egal wer es bezahlt, solange er es bezahlt.
Und auch dieses Henne-Ei Problem  Ohne Konto kein Strom, ohne Strom kein Konto ist bekannt und findet sich eigentlich immer 'ne Lösung.

Ber Aufpassen: in Mietverträgen verpflichtet sich meistens der Mieter, dass er dort seinen ersten Wohnsitz zu nimmt (und der Vermieter das auch so weitergibt)

Sven

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Re: 2. Wohnsitz in Frankreich?
« Antwort #5 am: 05. August 2010, 22:05:03 »
Salut sapperlot,

es ging doch auch ums allgemeine sie schrieb doch "Weiß jemand wie es sich mit dem deutschen Elterngeld, den Steuern usw. verhält, wenn mein Zweitwohnsitz in Frankreich wäre? Wenn ich Frankreich als Erstwohnsitz wählen würde, bekäme ich ja garkein Elterngeld, richtig?
Wie läuft das überhaupt mit dem Wohnsitz in Frankreich?"

Da steht doch auch alles anderte drin was ich beantwortet habe, zum Elterngeld hab ich doch gar nichts gepostet?

Gruss

Sven

Offline Dieter

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Re: 2. Wohnsitz in Frankreich?
« Antwort #6 am: 05. August 2010, 23:40:02 »
Hallo Fliegenpilz,

ich kann nur aus eigener Erfahrung berichten das wir mit unserem Wohnsitz in Frankreich (keiner in Deutschland wegen Grenzgängerstatus) Elterngeld aus Deutschland erhalten haben.
Damals (ca. vor einem Jahr) war die Aussage vom Amt : Deutsche Staatsangehörige, Deutscher Arbeitgeber= Elterngeld aus Deutschland

Die Steuervorteile als Grenzgänger sind gut im Wiki erläutert.

Gruß  :winkerwinker:

Offline sapperlot

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Re: 2. Wohnsitz in Frankreich?
« Antwort #7 am: 06. August 2010, 19:52:00 »
Salut sapperlot,

es ging doch auch ums allgemeine sie schrieb doch "Weiß jemand wie es sich mit dem deutschen Elterngeld, den Steuern usw. verhält, wenn mein Zweitwohnsitz in Frankreich wäre? Wenn ich Frankreich als Erstwohnsitz wählen würde, bekäme ich ja garkein Elterngeld, richtig?
Wie läuft das überhaupt mit dem Wohnsitz in Frankreich?"

Da steht doch auch alles anderte drin was ich beantwortet habe, zum Elterngeld hab ich doch gar nichts gepostet?

Gruss

Sven
Eben! es ging um 2.Wohnsitz in Frankreich, warum sprichst du dann von 2.Wohnsitz D  :zwinkern: :zwinkern: Und Elterngeld und 1.Wohnsitz in D spricht eigentlich dafür, dass jemand gar kein Grenzgänger ist, also wo soll er einen Status verlieren den er gar nicht hat?. :zwinkern: Aber nix für ungut, wünsche euch einfach mal viel Glück bei der Wohnungssuche in Saargemünd und Fliegenpilz mal einen fetten :doppeld: 2.Wohnsitz ist absolut kein Hexenwerk.
Und Beitrag Dieter find ich interessant. Jeden Tag was neues zu lernen. Und eigentlich darf das ja dann nicht mal an der Staatsangehörigkeit - darf schliesslich kein EU-Bürger benachteiligt werden darf, müsste also doch eigentlich auch jeder Franzose das bekommen können, der dort arbeitet. hmmmm!

Offline Fliegenpilz

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Re: 2. Wohnsitz in Frankreich?
« Antwort #8 am: 10. August 2010, 07:05:53 »
Danke nochmals für eure Antworten.
Das mit dem Elterngeld müsste ich nochmal genauer abklären - sollte das tatsächlich so sein wie Dieter schreibt (kann ja sein dass sich da im Laufe der Zeit etwas geändert hat) , wäre ja auch dem 1. Wohnsitz nichts im Weg!

Viele Grüße

Offline Mone

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Re: 2. Wohnsitz in Frankreich?
« Antwort #9 am: 29. August 2010, 00:56:35 »
Hallöchen!
haben nur Wohnsitz in Frankreich und bekommen Elterngeld aus D! Kein Problem!