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Autor Thema: Wildschaden am Auto  (Gelesen 5823 mal)

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Offline maison

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Wildschaden am Auto
« am: 03. Dezember 2010, 20:45:53 »
Hallo Zusammen,

meinem Freund sind eine Horte Wildschweine in sein Auto gelaufen und haben einen erheblichen Schaden hervorgerufen.
Frage, was muss in den Versicherungspapieren stehen um dass Wildschaden von der Versicherung abgedeckt ist?

Offline +Hägar+

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Re: Wildschaden am Auto
« Antwort #1 am: 04. Dezember 2010, 00:25:25 »
hallo,
soweit ich weiß zahlen die nur bei vollkasko, zumindest ist es bei der cm so. lg
...nur fledermäuse lassen sich hängen...

Offline Ralph

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Re: Wildschaden am Auto
« Antwort #2 am: 05. Dezember 2010, 17:50:52 »
Das kann eigentlich nicht sein - ist ein Kaskoschaden.
Ich kann mal meinen CM Berater fragen - geht aber erst Dienstag.

Gruß Ralph
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline maison

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Re: Wildschaden am Auto
« Antwort #3 am: 06. Dezember 2010, 10:29:38 »
mein Freund hat bei seiner Versicherung nachgefragt und es ist nicht in der Haftplicht
drin, nur wenn die Option risques kommt der deutschen Vollkasko nahe, im Contrat festgeschrieben wurde.
Also Achtung aufgepasst wenn Schäden am Fahrzeug durch Wild entsteht ist es nur abgedeckt
wenn der Vertrag auf tous risques abgeschlossen wurde, so zumindest bei der Versicherung Macif
in F.

Wie ist es bei anderen Versicherungengesellschaften in F ähnlich oder gleich?
« Letzte Änderung: 06. Dezember 2010, 10:32:13 von maison »

Offline Ralph

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Re: Wildschaden am Auto
« Antwort #4 am: 09. Dezember 2010, 10:17:47 »
Hallo,

habe mal bei der CM nachgefragt - da ist es auch so. Wildschaden ist automatisch in der Tous risque enthalten.
Also nicht in der Teilkasko - wie in Deutschland.
Wieder mal was gelernt.

Übrigens - noch ein Hinweis von meinem Versicherungsmann - bei Schäden durch Ausweichen von Wild muß man es nachweisen.....im Original hieß das "immer reinfahren - nie ausweichen" :-)
Wildunfälle sind nicht Rabattschädlich - die Selbstbeteiligung bekommt man wohl zurück. Dafür haftet dann die Jägervereinigung.
Wenn man ausweicht und es nicht beweisen kann, zahlt die Tous risque zwar den Schaden aber man wird dann auch zurückgestuft.

Gruß Ralph
« Letzte Änderung: 09. Dezember 2010, 10:27:47 von Ralph »
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Offline +Hägar+

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Re: Wildschaden am Auto
« Antwort #5 am: 10. Dezember 2010, 12:29:52 »
hi,
hab ich doch oben schon geschrieben. lg
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