Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Versicherungspflicht?  (Gelesen 16747 mal)

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Offline maison

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Re: Versicherungspflicht?
« Antwort #15 am: 02. Januar 2011, 06:38:35 »
Maison, du brauchst gar net so zu lachen, ich gehe in kein französisches Krankenhaus.
ich lache nicht über dich ich finde deinen Optimismus einfach gut.
Wenn Notfall ist rufe ich in D an die holen mich ab.
Auch zu dieser Aussage bewundere ich dich, es gibt bestimmt Notfälle da kannst du noch anrufen, es gibt aber auch Notfälle da kannst du eben nicht mehr anrufen oder erst nach D fahren weil jede Minute zählt, was machst du dann sollen sie dich dann liegen lassen, oder wäre es dann nicht angebracht in eines der nächsten französischen Krankenhäuser bringen zu lassen?
Die ärztliche Versorgung in Frankreich ist nicht schlechter wie in Deutschland, so habe ich die Erfahrung gemacht, ja ich weiß wenn man nicht der französischen Sprache mächtig ist wird es schwierig aber dagegen kann man was tun wenn man will.
Lebe nun seit 6 Jahren in F und habe hier noch zu keinem Arzt gehen müssen und wollen.

Schön das wünsche ich dir auch den weiteren Jahren, dass es so weitergeht, vergesse nicht wir sprechen hier von dem Notfall in dem du nicht mehr selber handeln kannst. Und sollstest du dann doch wiedererwartend in ein F Krankenhaus kommen und du hast keine CV dann wird es sehr teuer und du musst alles selber bezahlen.

Zaren das oben geschriebene ist nur ein gut gemeinter Tipp :Hands: , einer meiner Vorredner hat es sehr treffend geschrieben "Ausserdem sehe ich dies als normalen Integrationsvorgang an".

Ich habe fertig.


Offline sapperlot

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Re: Versicherungspflicht?
« Antwort #16 am: 02. Januar 2011, 12:00:34 »
die EU krankenkarte gilt in ganz europa ausgenommen F dort nicht da du dort wohnst und hier über die CPAM versichert sein solltest. also musst du dir ein E106 von deiner kasse in D besorgen und alle sonstigen unterlagen wie du noch für eine CV brauchst
Sorry, aber auch das stimmt nicht wirklich. Du bist nach wie vor über die deutsche Krankenkasse versichert (Grenzgänger usw..) und es wird auch mit ihr abgerechnet (dann eben über die franz.KV). Die Möglichkeit zur eigenen CV ist ein echtes Goodie der EU an Grenzgänger, eben nicht nur im Land, wo die Versicherung ist zum Arzt gehen zu können. Also ein Geschenk und jeder der schlau ist, holt sich das und muß dazu auch nicht gewzungen werden, wie hier getan wird.
Wer's nicht macht ist halt eben selber schuld und bekommt in F wie in jedem EU-Ausland Hilfe halt nur für Notfälle (wie eben jeder Tourist). Also wenn Zaren vom Dach fällt, rückt selbstverständlcih der franz. Notarzt an (würde mich wundern, wenn der deutsche Notarzt über die Grenze kommen würde (alleine wegen Haftungsfragen, faktisch praktizieren Im Ausland)) und sie wird in ein franz. Krankenhaus gebracht und die D.Krankenkasse zahlt das. Aber eben nur max Notfall und für die Nachsorge/Papiere/Reha wasweißich müßte sie sich jemand in D suche. Naja und der deutsche Arzt wird dann auch z.Bsp. auch keine Hausbesuche in Frankreich machen können.
Also wer in F wohnt und auf die CV verzichtet ist einfach nur selber schuld und die franz.Ärzte sind nicht besser und nicht schlechter als die deutschen Kollegen. Un wenn ich schon in einem anderen Land wohne... aber das hat ja Pete schon ganz richtig gesagt...

Offline Lillllye

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Re: Versicherungspflicht?
« Antwort #17 am: 27. Januar 2011, 18:18:18 »
Hallo, zunächst einmal vielen Dank für die ganzen Beiträge!!
Leider sind sie insgesamt widersprüchlich... Mir wurde von der deutschen Krankenkasse gesagt, dass auch ein Notfall/Unfall, sollte ich diesen hier oder auch im Süden haben, nicht von der deutschen KK beglichen würde. Also, ich habe halt schon Probleme, an die Karte zu kommen, weil ständig nochmal und nochmal irgendwelche anderen Papiere von der französischen KK angefordert werden und mir das langsam auf die Nerven geht... das geht schon seit November. Ich habe am Montag noch einmal neue Unterlagen hingeschickt und warte nun mal ab, was da kommt...

Lillllye

Offline Ralph

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Re: Versicherungspflicht?
« Antwort #18 am: 28. Januar 2011, 21:29:18 »
Hallo,

also ich verstehe die meisten dieser Beiträge auch nicht......die Frage war doch wie man Versicherungsschutz in F erhält wenn man in D versichert ist.
Ob wer zu welchem Arzt will war ja nicht gefragt....wobei ich diese Frage auch reichlich naiv finde - ich bin schon mit dem Notarzt in KKH eingeliefert worden - da hat man andere Sorgen.
Ich wurde dann in Sarrebourg in der Notaufnahme von einer deutschen Ärztin empfangen - das nur am Rande :-)

Also - Du arbeitest in D und bist dort versichert. Du wohnst in F - also brauchst Du das Formular E106 von Deiner Deutschen Krankenkasse (Betreuungsauftrag) .
Diesen bekommst Du ausgefüllt von Deiner Kasse und schickst ihn zur Caisse Maladie. Dann bekommst Du eine französische Carte Vitale.

Das kostet Dich weder etwas extro noch brauchst Du für einen Urlaub (so ein Quatsch) in Südfrankreich eine extra Versicherung.
Die deutsche Krankenkasse bezahlt jeden Monat an die französische Kasse.
So einfach ist das. Du mußt nur noch aufpassen das sie Dir nicht Deine deutsche Karte wegnehmen - das wollten sie mal bei mir.
Denn natürlich finden es die deutsche Kasse nicht besonders lustig wenn Du in D zum Arzt gehst und sie da nochmal zahlen müssen.

Dummerweise läuft dieser Betreuungsauftrag immer nur ein Jahr. Deshalb bekommst Du dann kurz vor Ablauf der Frist eine Aufforderung der französischen Krankenkasse für ein neues E106.
Manche Krankenkasse (hab ich schon gehört) denkt da mit und schickt das ab dem 2. Mal unaufgefordert. Meine KKH leider nicht - die fragt mich seit über 10 Jahren wie lange ich noch in Frankreich bleiben will :-)

Gruß Ralph



« Letzte Änderung: 28. Januar 2011, 21:32:53 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Lillllye

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Re: Versicherungspflicht?
« Antwort #19 am: 25. Februar 2011, 14:35:19 »
Also, ich versuche es nun ja seit Monaten, die Carte vitale zu bekommen. Bis gestern hatten nur noch Bankunterlagen gefehlt. Nun hat der Sachbearbeiter gewechselt und nun reichen die vorigen deutschen Unterlagen (Geburts- und Heiratsurkunde) nicht mehr aus. Nun muss ich alles ganz neu und international beantragen, Kosten, Nerven und Geld.....  :mad:


Offline moni

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Re: Versicherungspflicht?
« Antwort #20 am: 25. Februar 2011, 19:19:04 »
Wir machen gerade ähnlich schlechte Erfahrungen. Nach Beantragung passierte erst einmal gar nichts. Unser netter Nachbar wollte dann telefonisch helfen und musste erst einmal seine eigene Sozialversicherungsnummer angeben, bevor die Sachbearbeiterin weiter mit ihm sprach. Sie meinte dann lapidar, sie könnte da auch nichts machen, die Unterlagen wären nie eingetroffen und sie könnte nur dann recherchieren, wenn ich die Versicherungsnummer angebe ... guter Witz, denn die hatten wir ja noch nicht.
Glücklicherweise hat die Dame dann aufgelegt und beim erneuten Anruf ist unser hilfsbereiter Nachbar bei einer netten Sachbearbeiterin gelandet, die - oh staune und wundere - den Vorgang gefunden hat und sich darum kümmerte.
Dann kam ein Schreiben, dass man ein Foto etc in einem vorgedruckten Umschlag schicken soll, das Ganze war klar und einfach, also sicher kein Missverständnis. Nun warten wir seit 2 Monaten auf die Zusendung der Carte vitale.
Das nervt!!!

Ciao
Moni

Offline riffkack

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Re: Versicherungspflicht?
« Antwort #21 am: 30. Mai 2012, 23:34:07 »

Ausserdem sehe ich dies als normalen Integrationsvorgang an.

LG
PEro

 :goodpost:

Finde ich eine klasse Äußerung  :doppeld: