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Autor Thema: Deutsche Versicherungsverträge in F  (Gelesen 13383 mal)

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Offline RS2000

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Re: Deutsche Versicherungsverträge in F
« Antwort #15 am: 19. März 2008, 22:54:30 »
spielt der weg zur arbeit keine rolle ?
fahre ca 50 km zur arbeit von der wohnung die ich schauen will

Offline Dieter12

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Re: Deutsche Versicherungsverträge in F
« Antwort #16 am: 20. März 2008, 10:54:56 »
ich finde nur den rechner der auf frnzösisch ist so eine grüne seite...
gibt so was nicht in deutsch?

Hi Sascha,

Unter solchen Umständen wäre es schon angebracht, zuerst mal einen Französischkurs bei der Volkshochschule zu belegen, bevor man sich in das Abenteurer eines Umzuges in ein fremdes Land wagt.

Gruss, Dieter

Offline pifolog

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Re: Deutsche Versicherungsverträge in F
« Antwort #17 am: 20. März 2008, 19:20:46 »
Doch, der Weg zur Arbeit spielt für die Steuern eine Rolle. Erst recht für Grenzgänger. Die müssen sich nämlich innerhalb der festgelegten Regionen bewegen. Und da sind 50km schon ganz schön viel.
Allgemein gibt es beim Geltendmachen von Fahrtkosten eine 40km-Regelung. Wer weiter als 40km vom Wohnort arbeitet, muss das Finanzamt in F schon überzeugen, warum er nicht näher an seinen Arbeitsort zieht.

Offline RS2000

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Re: Deutsche Versicherungsverträge in F
« Antwort #18 am: 20. März 2008, 19:21:43 »
also gebe ich 40km an und gut is... oder?

Offline Rüdiger

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Re: Deutsche Versicherungsverträge in F
« Antwort #19 am: 15. April 2008, 15:10:20 »
Hallo Miteinander,

hätte da mal ne Frage zu einem Beitrag in diesem Thread. Auf der 1. Seite hat Ralph etwas über Versicherungen bei Arbeitslosigkeit geschrieben.

Kannst Du das nochmal aufgreifen  und ausführlicher angeben was das für eine Versicherung ist und bei wem es die gibt.
Greift die auch bei einem deutschen Arbeitgeber??

Danke und liebe Grüße
Rüdiger