Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Versicherungen => Thema gestartet von: bibloto am 04. November 2007, 11:47:42
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ich habe oben die Frage schon erwähnt. ich habe vor 12 Jahren,damals schon wohnhaft in Frankreich, bei einer deutschen Versicherung eine Unfallversicherung abgeschlossen. Die wurde mir jetzt zum01.01.208 gekündigt,mit der Begründung, die dürften in Frankreich rechtlich nicht versichern. Ich habe jetzt die Versicherung aufgefordert, mit die ganzen gezahlten Mitgliedsbeiträge zurückzuzahlen, oder ich wwerde mir rechtlichen Beistand nehmen. Mal gespannt. Ich finde, so einfach kann man nicht kündigen. Vorher alles kassieren, und jetzt wos heiss wird, kündigen.Was ist Eure Meinung? Gruss bibloto
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Vielen Dank für die Antwort. Hatte keinen Unfall. Versuche die Beiträge zurückzubekommen
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glaube nicht, dass du die beitraege zurueckbekommst, da der Vertrag bis zur Kuendigung wirksam war und somit in dieser zeit versicherungsschutz bestand (und du für diese zeit und nicht für die zukunft bezahlt hast.) Du hast jetzt keinen schutz mehr, musst aber ab jetzt nicht mehr zahlen. die art und weise ist natuerlich nicht die feine englische art.