Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Versicherungen => Thema gestartet von: Saarbrücker am 04. September 2013, 15:10:28

Titel: Sozialversicherung
Beitrag von: Saarbrücker am 04. September 2013, 15:10:28
Hallo Forum,

habt Ihr von folgender Situation irgend etwas gehört ??
Mehrere Nachbarn, die im Elsaß wohnen haben mir erzählt, dass die franz.Behörden bei Grenzgängern (wohnen in Frankreich, arbeiten in der Schweiz/Deutschland)  wohl verstärkt prüfen, damit sich die Menschen im franz.System versichern
(müssen)!
Haben Ihr davon schon etwas mitbekommen ?
Gruß
der Saarbrücker
Titel: Re: Sozialversicherung
Beitrag von: banjo am 04. September 2013, 18:16:21
Es gibt immer mal wieder solche Diskussionen oder Gerüchte von Zeit zu Zeit. Fakt ist geltendes staatübergreifendes Recht und mir ist nichts bekannt, dass sich daran was geändert haben soll.
Titel: Re: Sozialversicherung
Beitrag von: Gabrielle am 04. September 2013, 18:49:05
Von meinen RenterVoisins habe ich mitbekommen, wenn die zu 90% ihre Rente aus Deutschland bekommen - und nur eine geringfügige aus Frankreich - sind sie in Frankreich krankenversichert. Nix mehr Deutschland. Und, so wie sie mir erzählten: "Madame le Mini rouge (so mein allseits bekannter Name) ;-), das war vorher 'annerschder'".

War evtl. auch so etwas in der Frage gemeint?

Habt alle einen schönen Feierabend - Gabrielle
Titel: Re: Sozialversicherung
Beitrag von: Ralph am 05. September 2013, 22:27:49
ich denke es geht um diese Problematik:

Hierzu gilt ab 1. 5. 2010 die VO (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, die die VO (EWG) Nr. 1408/71 abgelöst hat.

Eine Person, die regelmäßig in verschiedenen Mitgliedstaaten der EU tätig ist, ist nach der abgelösten Verordnung in dem Staat versicherungspflichtig, in dem sie ihren Wohnsitz hat, wenn sie ihre Tätigkeit zum Teil in ihrem Wohnsitzstaat ausübt.  Die neue Verordnung verlangt nun für eine Versicherungspflicht im Wohnsitzstaat eine quantitativ stärkere Tätigkeit in diesem Staat. Bei Arbeitnehmern wird i. d. R. davon ausgegangen, dass die Beschäftigung im Wohnsitzstaat mindestens 25% der Arbeitszeit umfassen muss.
Besonders interessant für "Heimarbeiter" ...."Sollten Sie also mehr als 25% Ihrer Arbeitszeit im Home-Office verbringen, so würden Sie dem französischen Sozialversicherungsrecht unterliegen.


Im Zweifelsfall könnte das für den AG sehr teuer werden und/oder einem den Arbeitsplatz kosten.