Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Rechtsschutzversicherung  (Gelesen 11264 mal)

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Offline Emchen

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Rechtsschutzversicherung
« am: 20. Juli 2009, 15:49:04 »
Hallo,
ich bin seit 03/08 Grenzgänger (D/F) und hatte gerade eine Verhandlung gegen meinen Ex-Arbeitgeber (d). Die Kosten wurden übernommen doch heute morgen hatte ich eine Kündigung meiner Rechtsschutzversicherung im Briefkasten mit der Begründung, dass mein Wohnsitz nicht mehr in Deutschland wäre. Hier also meine Fragen dazu:
Ist das rechtens? auch wenn der aktuelle Arbeitgeber in Deutschland ist und wenn ein Bankkonto in Deutschland geführt wird?
Hat jemand einen Tipp, ob es eine Versicherung in Deutschland gibt, die auch Grenzgänger bzgl. Rechtsschutz versichert? Oder weiß jemand, ob eine französische Rechtsschutzversicherung auch Fälle in Deutschland übernimmt?
Vielen Dank schon mal im Voraus!!!!
VLG Melanie

Offline Ralph

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Re: Rechtsschutzversicherung
« Antwort #1 am: 20. Juli 2009, 16:41:23 »
Hallo Melanie,

also grundsätzlich gibt es ein Sonderkündigungsrecht bei Leistung, d.h. die Versicherer können dann sofort kündigen (bei mir war es die Unfallversicherung nach einem Schanden in 10 Jahren ==== HDI nie wieder).

Das mit dem Wohnsitz ist wahrscheinlich nur Vorwand.....aber es gibt ein haufen Versicherungen die noch nicht angekommen sind im Neuen Europa. Meist aus Angst weil man das Rechtssystem im ausland nicht kennt oder nicht richtig kennt.

Im Zeifelsfall muß man sich durchfragen und dann aber auch schriftlich bestätigen lassen.
Mittlerweile hab ich alle Versicherungen in F bis auf eine Verkehrsrechtschutz, die ich beim ADAC habe. Die habe ich speziell dafür da ich beruflich in D viel mit dem Dienstwagen unterwegs bin.

Wegen der französischen Rechtsschutz würde ich mal mit Deiner örtlichen Credit Mutuel reden - die sind da sehr flexibel und haben in D auch Partnerversicherungen.

Gruß Ralph
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline vogesenhexe

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Re: Rechtsschutzversicherung
« Antwort #2 am: 20. Juli 2009, 21:53:54 »
Hallo zusammen,
meines Wissens dürfen deutsche Versicherungen in F nicht arbeiten (zumindest Stand von vor 2 Jahren) dies liese sich aber über den HUK-Verband in Hannover klären.
Eine französische Rechtschutz ist anzuraten - darauf achten, daß man freie Anwaltswahl hat. Es kann einem aber trotzdem passieren, daß die Franzosen es ablehnen, wenn der Schutz nicht bereits 3 Jahre existiert hat.
Die Rechtschutz in D niemals kündigen, wenn man viel in D ist - auch ganz wichtig. So leider unsere Erfahrungen -
noch etwas - in F wird der Hussier (Gerichtsvollzieher) nicht von der Rechnung- falls eine offen ist und eingefordert wird bezahlt - anders wie in D - hier (in F) hat der Kläger den Hussier zu bezahlen.

Liebe Grüße
Vogesenhexe

Offline moni

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Re: Rechtsschutzversicherung
« Antwort #3 am: 21. Juli 2009, 09:52:14 »
Hi!

Wir haben eine Rechtsschutzversicherung bei der ARAG für ca 150 Euro im Jahr (ohne Verkehrsrechtsschutz). Im Vertrag steht, dass auch Fälle im Ausland abgedeckt sind. Es ist sogar 1 Immobilie im Ausland abgedeckt.

Gruß
Moni

Offline saphir99

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Re: Rechtsschutzversicherung
« Antwort #4 am: 27. Juli 2009, 15:37:36 »
Ich habe eine RV bei HUK und die sagen solange man in Deutschland arbeitet ist man auch versichert.

LG
Michael

Offline maison

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Re: Rechtsschutzversicherung
« Antwort #5 am: 27. Juli 2009, 15:54:04 »
Ich habe eine RV bei HUK und die sagen solange man in Deutschland arbeitet ist man auch versichert.

LG
Michael


...ja in deutschland! die gesetze in f sind anders, las es dir schriftlich geben dass sie im schadensfalle allumpfänglich haftung übernehmen.
War auch anfangs bei der HUK, auf nachfragen bestätigte man mir dass nicht gezahlt wird, da die gesetzeslage unterschiedilich ist.

Offline saphir99

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Re: Rechtsschutzversicherung
« Antwort #6 am: 27. Juli 2009, 15:57:32 »
Danke für den Tipp, das werde ich gleich machen.

LG

Michael

Offline Marco

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Re: Rechtsschutzversicherung
« Antwort #7 am: 30. Juli 2009, 09:53:40 »
Ist das rechtens? auch wenn der aktuelle Arbeitgeber in Deutschland ist und wenn ein Bankkonto in Deutschland geführt wird?

ob das rechtens ist, kann wohl nur ein anwalt beurteilen.

das zweite argument (konto in deutschland) höre ich immer von versicherungsvertretern, die auf den abschluss aus sind. niemals (und das meine ich so) darauf verlassen und immer bei der gesellschaft die bestätigung einholen, dass ein permanenter wohnsitz in frankreich keine auswirkung auf den vertrag hat und der versicherungsschutz weiterhin gültig bleibt.

viele grüße,
marco