Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Rechtschutversicherung in Hausratversicherung  (Gelesen 4650 mal)

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Rechtschutversicherung in Hausratversicherung
« am: 08. September 2012, 18:30:00 »
Hallo !

Vielleicht kann mir jemand bei folgendem Problem helfen:
Ich habe hier bei einem " Geschäft " den Zahnriemen meines Peugeot 307 wechseln lassen.
Nach ca 6 Wochen hat das Auto auf einmal komische Geräusche gemacht und lief nur noch auf 3 Zylinder.
Ich bin danach zu einer Peugeot Fachwerkstatt und habe den Wagen vorgeführt.
Als ich berichtete, dass ich den Zahnriemen wechsel ließ meinte der Meister dass er glaubt der Zahnriemen sei übergesprungen.
Ich bin daraufhin mit dem Wagen zu dem Geschäft und habe dem Monteur dieses berichtet.
Ich bin nach 2 Stunden wieder hin und der Monteur hat mir den Wagen mit den eingesetzten Aretierstiften gezeigt und gemeint es sei alles richtig.
Ich sollte den Wagen da lassen, da er weiter suchen würde ob er was findet.
Einen Tag später rief er an und meinte er habe ein Problem gefunden.
Es wäre in der Befestigungsnut der Riemenscheibe welche auf der Kurbelwelle sitzt ca. 2 mm spiel.
Ich sollte das Teil bei Peugeot besorgen und er würde es wechseln.
Gesagt getan.
Einen Tag später ging ich den Wagen abholen und er berichtete mir dass dieses das Problem nicht gewesen sei.
Ich bin darauf hin wieder zu Peugeot und habe mir einen Termin geben lasen.
Das Ergebnis war, dass auf einem Zylinder 0 Kompression ist.

Aufgrund der Indizien wird vermutet, dass ein Loch im Kolben ist welches durch ein Ventil verursacht wurde.
Also doch Zahnriemen.
Um dieses zu beweisen, muss allerdings der Zylinderkopf abmontiert werden.
Meine Frau hat daraufhin die Versicherung angerufen welche zu uns gesagt hat dass an dem Fahrzeug nichts mehr gemacht werden darf bis die Gutachter da sind/waren.
Und wir sollen auch dem Geschäft einen Brief schreiben.

Meine Frau war gestern bei unserem Bänker, bei welchem wir unsere Versicherung haben und hat nachgefragt wie lange wir auf Antwort des Geschäftes warten sollen und wie es weiter geht.
Er hat heute Morgen auf den AB gesprochen und uns mitgeteilt dass wir 14 Tage warten sollen und die Versicherung eine Bestätigung von der Peugeot Garage benötigt dass Sie sicher sind dass das Geschäft der Verursacher ist.

Die können dieses aber so nicht beweisen und werden daher auch nix schreiben.
So lange kein Gutachter da war kann Peugeot zur Beweiserbringung aber nicht den Zylinderkopf abmontieren.
Und ohne Schriftstück von Peugeot will die Versicherung keinen Gutachter schicken.

Kann mir jemand helfen und mir einen Rat geben ?

Offline Eliott

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Re: Rechtschutversicherung in Hausratversicherung
« Antwort #1 am: 08. September 2012, 21:19:44 »
Hi,
wird dir wahrscheinlich nicht weiterhelfen.
Aber was sagt uns das?

Meine Autos gehen nur in deutsche Werkstätten!
Ich habe die Elsässer gerne, aber die blickens nicht.
Wenn du Qualität willst, musst du nach Deutschland gehen.
So ist das halt.

Grüße


Offline moni

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Re: Rechtschutversicherung in Hausratversicherung
« Antwort #2 am: 09. September 2012, 00:33:19 »
@eliott: Das kann ich nicht bestätigen. Wir zahlen weniger und haben besseren Service bei der Werkstatt in F.

Sorry, theo, das hilft Dir nun auch nicht weiter, aber ich wollte es auch nicht so stehen lassen ...

Grüße
moni

Offline -Helmut-

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Re: Rechtschutversicherung in Hausratversicherung
« Antwort #3 am: 09. September 2012, 01:32:36 »
Hallo !

Vielleicht kann mir jemand bei folgendem Problem helfen:

Als ich berichtete, dass ich den Zahnriemen wechsel ließ meinte der Meister dass er glaubt der Zahnriemen sei übergesprungen.
Ich bin nach 2 Stunden wieder hin und der Monteur hat mir den Wagen mit den eingesetzten Aretierstiften gezeigt und gemeint es sei alles richtig.
Einen Tag später ging ich den Wagen abholen und er berichtete mir dass dieses das Problem nicht gewesen sei.
Das Peugeot-Ergebnis war, dass auf einem Zylinder 0 Kompression ist.
Aufgrund der Indizien wird vermutet, dass ein Loch im Kolben ist welches durch ein Ventil verursacht wurde.
Meine Frau hat daraufhin die Versicherung angerufen welche zu uns gesagt hat dass an dem Fahrzeug nichts mehr gemacht werden darf bis die Gutachter da sind/waren.
Und wir sollen auch dem Geschäft einen Brief schreiben.

Meine Frau war gestern bei unserem Bänker, bei welchem wir unsere Versicherung haben und hat nachgefragt wie lange wir auf Antwort des Geschäftes warten sollen und wie es weiter geht.
Er hat heute Morgen auf den AB gesprochen und uns mitgeteilt dass wir 14 Tage warten sollen und die Versicherung eine Bestätigung von der Peugeot Garage benötigt dass Sie sicher sind dass das Geschäft der Verursacher ist.

Die können dieses aber so nicht beweisen und werden daher auch nix schreiben.
So lange kein Gutachter da war kann Peugeot zur Beweiserbringung aber nicht den Zylinderkopf abmontieren.
Und ohne Schriftstück von Peugeot will die Versicherung keinen Gutachter schicken.

Kann mir jemand helfen und mir einen Rat geben ?

Worauf sollte sich die Hilfe und, oder Rat denn beziehen?
Den Ablauf der rechtlichen Angelegenheit hinsichtlich langer verzicht aufs Auto wegen Gutachter abwarten, oder ob Ursache der Zahnriemenwechsel sein kann, oder was genau?
Was ist es denn, ein Benziner, Benziner-Einspritzer oder Diesel?
Weiteres per P.N.
Ich verabscheue ihre Meinung, doch ich werde mein Leben lang dafür kämpfen, daß sie sie äußern dürfen! (Voltaire)

Offline theo

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Re: Rechtschutversicherung in Hausratversicherung
« Antwort #4 am: 09. September 2012, 09:48:02 »
Hi !

Worauf sich die Hilfe beziehen soll ?

Die Versicherung sagt zuerst an dem Wagen darf nix gemacht werden bis die Gutachter da waren.
Peugeot sagt das gleiche.
Peugeot kann aber die Vermutung erst bestätigen wenn der Zylinderkopf unten ist. ( Was sie nicht machen dürfen )
Jetzt sagt die Versicherung sie schicken erst einen Gutachter wenn Peugeot uns schriftlich bestätigt dass es vom Zahnriemen wechsel kam.

Jetzt mal angenommen ich sage zu Peugeot sie sollen den Kopf demontieren um auf die Kolben zu sehen.
Ist das dann noch rechtlich i.O. ?
Oder kann dann nachher der Gutachter des Geschäftes sagen.
Oh nein, da ist was faul !

Ich bin bereit die Demontage zu zahlen, aber ist das Rechtlich noch sicher ?

Gruss
theo