Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Versicherungen => Thema gestartet von: moni am 07. Februar 2015, 13:49:49
-
Guten Tag!
Ab 8. März muss man ja Rauchmelder im Haus installiert haben. Nun habe ich mehrfach in der Zeitung was gelesen (aber eben nicht richtig verstanden), dass man da etwas an seine Versicherung melden muss.
Ist da was dran? Wenn ja, was muss man da genau melden?
Wir haben seit wir hier wohnen Rauchmelder installiert, mussten das aber nie irgendwo angeben ...
Danke für Infos dazu! :winkerwinker:
moni
-
Google doch ganz einfach mal nach
détecteurs de fumée. :pfeif:
und dann landest Du u.a. auch hier:
http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/F19950.xhtml#N10156
...alles klar...???
-
wenn die der EN14604 entsprechen hast Glück gehabt....wenn nicht, neue kaufen.
-
Es ist schon vertrackt mit den französischen Gesetzen, da werde ich mit deutschem Kopf ganz schön wirr.
Der richtige Melder muss fristgerecht installiert werden. Ok, so sagt das Gesetz.
Doch was geschieht, wenn man das einfach nicht macht?
Dann passiert aktuell gar nichts. Keinerlei Bußgelder, weder Zwangsmaßnahmen noch Sanktionen.
Selbst im Schadensfall dürfen Versicherungen keine Leistung verweigern oder kürzen.
Wer es nicht glauben will, kann beim staatlichen 'Service-Public' nachlesen:
„Aucune sanction n'est actuellement prévue par la réglementation en cas de non installation du détecteur de fumée.
La compagnie d'assurance ne peut d'ailleurs pas se prévaloir du défaut d'installation du détecteur pour s’exonérer de son obligation d'indemniser les dommages causés par un incendie.“
Das gleiche Phänomen kennen wir schon vom éthylotest. Den muss man im Auto haben. Wenn nicht, ist es auch egal.
-
Also ich habe Rauchmelder mit meiner Alarmanlage bei der EPS - das ist eine CCM Tochter. Deshalb bekomme ich auch bei der CCM Rabatt bei der Hausversicherung.