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Autor Thema: PVN - Pflegepflichtversicherungsbeiträge  (Gelesen 3333 mal)

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Offline moni

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PVN - Pflegepflichtversicherungsbeiträge
« am: 12. Dezember 2014, 08:48:52 »
Liebe Forumsgemeinde,

Ich hab schon die Suchfunktion bemüht, aber doch nicht wirklich etwas gefunden.

Meine Situation: Wohnsitz nur in F, Arbeiten in D, Grenzgängerin, private Krankenversicherung.

Ich bin gerade dabei, meine Konditionen für die private Krankenversicherung zu durchleuchten. Da gibt es auch den Posten PVN, was ja wohl die Pflegepflichtversicherung ist, wofür ich pro Monat knappe 30 Euro bezahle.
Wenn ich nun richtig informiert bin, dann ist das eine Art Anwartschaft, damit ich - sofern ich nach Deutschland zurückziehe - dann dort brav weiter die üblichen hohen Beträge weiterzahlen kann und nicht neu eingestuft werde.

Man weiß es zwar nie, aber wir haben nicht vor, nach D zurückzuziehen, außerdem ist es ja eh fraglich, wann, was und wie viel die Pflegeversicherung einmal zahlen wird.
Und da sich dieser Betrag über die Jahre ordentlich summiert, überlege ich, ob es irgendeinen Sinn macht, weiterzubezahlen.

Hat sich schon mal jemand mit dem Thema näher befasst? Das wären meine Fragen:
- MUSS oder KANN man als Grenzgänger mit Wohnsitz F in diese Pflegeversicherung einbezahlen?
- Bei Weiterzahlung: was passiert, falls ich doch nach D zurückziehe; da dürfte ich ja eh nicht viel von der PV kriegen, weil ich jahrelang sehr wenig einbezahlt habe
- Bei Nicht-Weiterzahlung: gilt dann das, was ich bislang einbezahlt habe oder verfällt das?

Am wichtigsten ist mir allerdings die erste Frage ...

Danke für Infos!
moni

banjo

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Re: PVN - Pflegepflichtversicherungsbeiträge
« Antwort #1 am: 12. Dezember 2014, 09:22:47 »
Es handelt sich bei der privaten Pflegezahlung um das Äquivalent zur Pflegekasse der deutschen Krankenversicherung. Soweit ich weiss, sind das gesetzliche Pflichtbeträge, um die Du auch mit französischem Wohnsitz nicht drumrum kommst.

Offline Bingo

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Re: PVN - Pflegepflichtversicherungsbeiträge
« Antwort #2 am: 12. Dezember 2014, 13:37:36 »
Man muss zahlen, obwohl man mit Wohnsitz F nix davon hat. Man kann ja später wieder nach D, wenn man etwas davon haben will. Habe vor etlichen Jahren versucht, dass ich die Beiträge nicht mehr zu zahlen bräuchte  - ohne Chance. Irgendwo müsste  ich auch noch den damaligen Schriftverkehr haben.