Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Probleme Beantragung Versicherungskarte  (Gelesen 5596 mal)

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Offline Quixotica

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Probleme Beantragung Versicherungskarte
« am: 01. Februar 2016, 14:42:03 »
Hallo:-)
Wir haben ein paar kleine Verständnisfragen,hoffe uns kann jemand helfen.
Wir haben die Versicherungskarte bei der CPAM in Saargemünd beantragt. Diese fordern nun weitere Unterlagen. Und ging es eigentlich nur um die Sozialversicherungsnummer, die steht aber nirgends drauf bisher. :/
Die Déclaration,RIP und Lohnzettel sind ja kein Thema.
Aber sie möchten auch eine durch den Arzt unterschriebene Déclaration de médicin. Wir gehen aber nirgends in Frankreich zum Arzt. Was tun wir in diesem Fall?
2. Gibt es ja verschiedene Meinungen,wann und ob diese Karte abläuft. Reicht es,diese ab und zu in einer Apotheke einzusetzen und das E106 hinzuschicken,wenn es mal wieder von der Krankenkasse kommt? Oder muss man es regelmäßig beantragen?
3.ich wechsele zum 01.03. die Krankenkasse. Reicht dann ein neues E106 von denen oder muss die komplette Karte neu beantragt werden?

Danke für die Hilfe!!!
VG
Jenny

Offline Waylon57

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Re: Probleme Beantragung Versicherungskarte
« Antwort #1 am: 01. Februar 2016, 19:29:15 »
In Frankreich muss man seit einigen Jahren einen "festen" Hausarzt beim beantragen der Carte Vitale eintragen, ich glaube nicht das du da irgendwie drum rum kommst.

Die Karte solltest du immer mal wieder in der Apotheke zum updaten abgeben. Bei mir war die Karte nach einigen Jahren, in denen die Karte nicht genutzt wurde, nämlich nicht mehr zu gebrauchen.


Offline Nutellalein

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Re: Probleme Beantragung Versicherungskarte
« Antwort #2 am: 02. Februar 2016, 09:55:48 »

3.ich wechsele zum 01.03. die Krankenkasse. Reicht dann ein neues E106 von denen oder muss die komplette Karte neu beantragt werden?


Hallo Jenny,

wenn du zum Zeitpunkt des KK-Wechsels schon die franz. Versicherungskarte hast, sollte normalerweise deine neue KK den Wechsel der CPAM bekannt geben und das organisieren (auf deinen Zuruf).
Ich würde dir aber empfehlen, zu überprüfen, ob es gemacht wurde. Erfahrungsgemäss klappt das nicht immer so reibungslos bei manchen deutschen KKs   =D

LG

Nutellalein
Alle sagen "das geht nicht", dann kam einer daher, der wusste das nicht und hat's gemacht.

Offline lamyjl

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Re: Probleme Beantragung Versicherungskarte
« Antwort #3 am: 10. April 2017, 08:10:35 »
Hallo:-)
Wir haben ein paar kleine Verständnisfragen,hoffe uns kann jemand helfen.
Wir haben die Versicherungskarte bei der CPAM in Saargemünd beantragt. Diese fordern nun weitere Unterlagen. Und ging es eigentlich nur um die Sozialversicherungsnummer, die steht aber nirgends drauf bisher. :/
Die Déclaration,RIP und Lohnzettel sind ja kein Thema.
Aber sie möchten auch eine durch den Arzt unterschriebene Déclaration de médicin. Wir gehen aber nirgends in Frankreich zum Arzt. Was tun wir in diesem Fall?
2. Gibt es ja verschiedene Meinungen,wann und ob diese Karte abläuft. Reicht es,diese ab und zu in einer Apotheke einzusetzen und das E106 hinzuschicken,wenn es mal wieder von der Krankenkasse kommt? Oder muss man es regelmäßig beantragen?
3.ich wechsele zum 01.03. die Krankenkasse. Reicht dann ein neues E106 von denen oder muss die komplette Karte neu beantragt werden?

Danke für die Hilfe!!!
VG
Jenny

Wenn Du nicht in F zum Arzt gehst, macht es kein Sinn eine Versicherungskarte in F zu beantragen: es ist sogar davon abzuraten, denn wenn Du in F Geldanlage hast, und keine Soziale Hilfe von Frankreich in Anspruch nimmst, dann bist Du von den sozialen Abgaben befreit (immerhin 15,5%)

Viele Grüsse

Offline Schnaeggschje

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Re: Probleme Beantragung Versicherungskarte
« Antwort #4 am: 10. April 2017, 09:36:51 »

Wenn Du nicht in F zum Arzt gehst, macht es kein Sinn eine Versicherungskarte in F zu beantragen: es ist sogar davon abzuraten, denn wenn Du in F Geldanlage hast, und keine Soziale Hilfe von Frankreich in Anspruch nimmst, dann bist Du von den sozialen Abgaben befreit (immerhin 15,5%)

Viele Grüsse

Hallo lamyjl,

kannst du das bitte mal etwas detailierter erklären.
Wieso muss man als Grenzgänger in F Sozialabgeben zahlen, wenn man eine Carte vitale beantragt?
Desweiteren Wurde mir mitgeteilt, daß ich die Carte vitale auf jeden Fall beantragen sollte um eine Sozialversicherungsnummer zu bekommen, die im Falle von Arbeitslosigkeit oder ähnlichem benötigt wird.

Wäre für ausführlichere Info´s dankbar :-)

Viele Grüße
Schnäggschje



Offline Gabrielle

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Re: Probleme Beantragung Versicherungskarte
« Antwort #5 am: 11. April 2017, 09:27:30 »
Hallo Schnaeggschje,
wie du ja bereits selbst schreibst: ...Desweiteren Wurde mir mitgeteilt, daß ich die Carte vitale auf jeden Fall beantragen sollte um eine Sozialversicherungsnummer zu bekommen, die im Falle von Arbeitslosigkeit oder ähnlichem benötigt wird...
Also, ich würde auf alle Fälle beantragen!
Allen einen schönen Tag - Gabrielle

Offline Schnaeggschje

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Re: Probleme Beantragung Versicherungskarte
« Antwort #6 am: 11. April 2017, 09:46:19 »
Hallo Gabrielle  :)

mein Antrag läuft ja schon  :doppeld:

Was auf mich allerdings befremdlich wirkt ist die Aussage, daß man dann Sozialabgaben zahlen müsste  :Frage:

Ich habe glaube ich irgendwo gelesen, daß man in F Sozialabgaben zahlen muss sobald man dort auch Kapitalerträge erzielt. Also Mieteinnahmen, Geldanlage, Hauskauf usw. (das weiß ich aber nicht genau, weil ich mich damit nicht beschäftigt habe; trifft bei mir nicht zu)

Aber was hat das mit der Beantragung der Carte Vitale zu tun?
Hier interessieren mich mal die Erläuterungen.

Viele Grüße
Schnäggschje

Offline Frontalier_CH

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Re: Probleme Beantragung Versicherungskarte
« Antwort #7 am: 11. April 2017, 19:33:09 »
Dass mit der Sozialversicherungsnummer bei Arbeitslosigkeit kann ich so bestättigen. Das hier:

Zitat
Ich habe glaube ich irgendwo gelesen, daß man in F Sozialabgaben zahlen muss sobald man dort auch Kapitalerträge erzielt. Also Mieteinnahmen, Geldanlage, Hauskauf usw. (das weiß ich aber nicht genau, weil ich mich damit nicht beschäftigt habe; trifft bei mir nicht zu)

Gilt dagegen für den mir bekannten Normalfall des Grenzgängers Deutschland-Frankreich nicht. Wer offiziell anerkannter Grenzgänger ist und in Deutschland arbeitet, bezahlt in DE seine Sozialabgaben und in Frankreich seine Steuern. Daher bezahlt man normalerweise auch keine Sozialabgaben auf Kapitalerträge in Frankreich. In bestimmten Situationen könnte es so sein. Manche Grenzgänger die in der Schweiz arbeiten und ausschließlich bei der gesetzlichen Krankenkasse in F versichert sind, könnnen davon betroffen sein. Wer in der Schweiz unter einem gesetzlichen Tarif versichert ist (KVG) und per Formular E106 in F bei der CPAM die Carte Vitale bekommen hat, bezahlt im Standardfall normalerweise keine Sozialabgaben in Frankreich. Ausnahmen gibt es natürlich, ggf. wenn man in Frankreich noch zusätzlich berufstätig ist oder dort sonstige, bestimmte Einnahmen (Renten etc.) erhält. Aber da kenne ich mich nicht aus.