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Autor Thema: private KV - Wechsel in gesetzliche  (Gelesen 3895 mal)

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Offline Mone

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private KV - Wechsel in gesetzliche
« am: 10. August 2008, 14:37:45 »
Hallo!
Vielleicht kann mir ja hier endlich jemand weiterhelfen, nachdem ich schon ewig im Internet gesurft habe und doch nicht fündig geworden bin....  =( :o ??? :'(
Situation: ich bin bisher privat versichert (seit Geburt), mein Mann ist gesetzlich versichert. Beide arbeiten wir in Deutschland und sind auch dort krankenversichert. Wir wohnen in Frankreich. Bisher waren wir immer nur bei Ärzten in Deutschland, zumal ich im Gesundheitssystem tätig bin.
Nun bin ich im Mutterschutz und werde anschließend in Elternzeit gehen, was bedeutet, dass ich mir meine Privatversicherung eigentlich nicht mehr leisten kann. Aus der PV käme ich raus und könnte Anwartschaft bezahlen. Aber nimmt mich ne andere Versicherung?
Nun zu meinen Fragen:
1. weiß jemand, ob ich eine Chance habe in die deutsche GKV reinzukommen?
2. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Welche Versicherung wäre zu empfehlen?
3. Ist ein Wechsel in eine französische Versicherung sinnvoll oder überhaupt möglich?
Für jegliche Antworten bin ich sehr dankbar.
Mone

Offline Maiki75

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Re: private KV - Wechsel in gesetzliche
« Antwort #1 am: 10. Dezember 2008, 03:10:13 »
Hi Mone,
Hier ein paar Info´s:

Rückkehr in die Gesetzliche - nicht ohne Weiteres möglich
Sind Sie einmal aus der gesetzlichen Kasse in die Private gewechselt, können Sie nicht ohne weiteres wieder zurück – der Gesetzgeber will durch diese Regelung vermeiden, dass Sie in jungen Jahren von den niedrigen Beitragssätzen der privaten Krankenversicherer profitieren und im Alter wieder in die Gesetzliche zurückwechseln. Eine Wiederaufnahme in die Gesetzliche ist nur möglich, wenn Ihr Einkommen wieder dauerhaft unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt. Sie müssen als Rückkehrwilliger also nachweisen, dass Ihr Einkommen mindestens ein Jahr lang weniger als 3900 Euro monatlich betragen hat.

Befreiung von der Versicherungspflicht
Wenn Sie in der privaten Krankenversicherung bleiben wollen, obwohl Ihre Einkünfte unter die Versicherungsgrenze gesunken sind, können Sie sich per Antrag von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Dann führt nur noch ein einziger Weg zurück in die Gesetzliche – Arbeitslosigkeit. Wer sich arbeitslos meldet, wird vom Arbeitsamt automatisch gesetzlich versichert. Mit einer Einschränkung: Wer über 55 ist, kann trotz Arbeitslosigkeit oder gesunkenem Einkommen nicht wieder in die gesetzlichen Kassen zurück. Bei einigen privaten Versicherungen können Sie Ihre Police jedoch bis zu zwei Jahre ruhen lassen, damit Sie sich nach Wiederaufnahme der Arbeit ohne neue Gesundheitsprüfung weiter privat versichern können.

Grundsätzlich sollten Sie sich den Wechsel zurück in eine gesetzliche Kasse gut überlegen, denn mit diesem Wechsel gehen die Altersrückstellungen, die Ihre private Versicherung für Sie gebildet hat, in jedem Fall verloren.

Gruß
Maik