Hallo,
sapperlot hat Recht: In D gilt - in der Regel: Einmal privat, immer privat. Nur wenn man in D wieder versicherungspflichtig wird, kann man zurück in die GKV. Das ist bei euch ja nicht der Fall.
Einzige Alternative wäre evtl. der Wechsel in eine schweizerische GKV. Bin mir aber nicht sicher ob das geht, denn bei Arbeitsaufnahme in der Schweiz muss man sich dort ja von der Versicherungspflicht befreien lassen, um sich in D privat versichern zu können. Das müsstest du allerdings wahrscheninlich direkt in der CH abklären. Hier wird es mit Antworten wahrscheinlich schwierig, denn es handelt sich ja um ein deutsch-französisches Grenzgängerforum.
Viele Grüße,
der Kembser