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Autor Thema: Lebensversicherung in D, wohnen in F  (Gelesen 6615 mal)

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Offline Fredo

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Lebensversicherung in D, wohnen in F
« am: 11. Mai 2018, 15:17:33 »
Hallo,
ich hab da mal eine Frage:
Wie ist das mit Kapital-Lebensversicherungen, die in D abgeschlossen wurden (vor 1990)? In D sind sie steuerfrei. Ist das in F ebenso? Merkwürdigerweise finde ich nirgends etwas darüber. Gut, ich habe auch nur auf deutsch gesucht, weil mein französisch nicht so toll ist.
Aber da es ja relativ viele Grenzgänger gibt, muss diese Frage ja schon mal aufgetaucht sein.
Weiss da jemand etwas draüber?
Danke schon mal für aufklärende Antworten.
Grüsse

Offline Stini

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Re: Lebensversicherung in D, wohnen in F
« Antwort #1 am: 30. Mai 2018, 10:47:45 »
Hallo,
mich würde dieses Thema auch interessieren...
Hat jemand schon mal eine Auszahlung erhalten und kann eventuell Auskunft geben?
Viele Grüße  :winkerwinker:

Offline Matthias#28

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Re: Lebensversicherung in D, wohnen in F
« Antwort #2 am: 30. Mai 2018, 14:55:59 »
Bei mir steht bald die Auszahlung bevor. Ich habe zu diesem Zweck meine Versicherung kontaktiert.
Meine Vertrage wurden vor 1980 abgeschlossen, und sind damit sowas von steuerfrei, steuerfreier geht es nicht mehr. Nach deutschen Recht.
Bis jetzt ist der Stand: ja sie muessen versteuert werden, und zwar der verzinste Teil, aber ganz sicher war der Berater und eine EU-Fachberaterin sich auch nicht. Sie waren sich auch nicht im klaren ob die Versicherung das Berechnen/Ausweisen ueberhaupt kann, weil so war es nie vorgesehen. Sie sind am klaeren.
Da die Vertraege eine halbe Ewigkeit laufen, hat sich da schon einiges angesammelt (bei teilweise fast 4% Pflichtverzinsung je nach Vertrag - da heult der Berater sowieso immer), und das waere mehr als bitter, wenn ich da Zinsen zahlen muesste.
Ich berichte sobald ich was habe.
gruss Matthias

Offline Stini

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Re: Lebensversicherung in D, wohnen in F
« Antwort #3 am: 30. Mai 2018, 17:11:58 »
Vielen Dank Matthias!
Ich bin sehr gespannt, was dabei rauskommt...

Offline Nase

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Re: Lebensversicherung in D, wohnen in F
« Antwort #4 am: 13. August 2018, 14:41:36 »
Hallo Matthias,

das hört sich genau wie mein "Problem" an. Ich bin erst 2017 nach "F" gezogen und meine Kapital-LV ist in Deutschland steuerfrei. In meiner ersten Steuererklärung, die ich im Mai abgegeben habe, wurde von meinem Steuerberater die LV nicht angegeben. So weit so gut. Bei mir dauert die Auszahlung noch 3 Jahre.
Nun hat mich erstmals die Versicherungsgesellschaft mit der jährlichen Mitteilung aufgefordert, sofern ich im Ausland lebe, meine dortige Steuernummer anzugeben. Die habe ich noch nicht, weil ich noch keinen Steuerbescheid habe. Das ist aber auch eher nebensächlich. Auch meine Verzinsung (Vertrag von 1982) ist noch relativ hoch und die Zinsen versteuern zu müssen täte schon recht weh....
Deshalb meine Zusatzfragen:
a) Gibt es schon weitere Infos?
b) Müssen nur die Zinsen versteuert werden, die nach dem Umzug nach "F" auf den Vertrag gutgeschrieben wurden? - Ich habe zu dem Zweck bei meiner Gesellschaft eine Aufstellung der Zinsen bis zu meinem Umzug nach "F" angefordert. Bin mal gespannt, ob das überhaupt so ermittelt werfden kann. Es gibt ja Überschussanteile, die erst bei Vertragsende ermittelt werden.

Danke schon jetzt!!!

Offline Elmar Vondenhoff

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Re: Lebensversicherung in D, wohnen in F
« Antwort #5 am: 16. Januar 2019, 16:45:57 »
Hallo zusammen,

die Besteuerung der Leistungen richtet sich danach, in welchem Land ihr zum Zeitpunkt des Leistungsbezugs steuerpflichtig seid. Grundsätzlich gilt das Wohnortprinzip. Einkünfte werden da versteurt, wo man wohnt. Die Regelungen für Grenzgänger im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Frankreich sind nur Ausnahmen und sind auf bestimmte Erwerbseinkünfte begrenzt. Deshalb mein Tip: Steuerberater kontaktieren, der das Doppelbesteuerunsgabkommen "lesen" kann.

Offline Welferdinger

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Re: Lebensversicherung in D, wohnen in F
« Antwort #6 am: 22. Januar 2019, 23:03:24 »
Hallo habe gerade gelesen:
"In meiner ersten Steuererklärung, die ich im Mai abgegeben habe, wurde von meinem Steuerberater die LV nicht angegeben".
Damit würde ich allerdings nicht spassen.
Der französischen Steuerverwaltung sind alle Lebensversicherungen im Ausland ebenso wie allen Auslandskonten anzugeben.
Wer dies nicht tut riskiert eine Strafe für jede nicht angegeben LV und nicht angegebenes Konto bis zu 10.000 Euro.
Es findet auch ein Austausch der Daten zwischen D und F statt so daß sie es früher oder später mitgeteilt bekommen.