Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Rechtschutz durch eigene Versicherung MANGELHAFT !  (Gelesen 3921 mal)

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Offline lantos

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Rechtschutz durch eigene Versicherung MANGELHAFT !
« am: 22. Oktober 2012, 17:29:20 »
Hallo wer hat hier Erfahrungen bzw kennt in F eine Versicherung die mit den in Deutschland vergleichbar ist ?

Folgender Sachverhalt :

Unser Hund ist durch eine Behandlung bei einem Tierarzt schwer erkrankt. Das Tier
wurde dann durch einen entsprechenden Arzt in D wieder hergestellt. Die Behandlungs
kosten wollten wir dann ja, zumindest zu Teil, zurück ( nachgewiesene Kosten ca 470 Euronen ).

Unseren Rechtschutz eingeschaltet. Durch Gutachter unserer Versicherung Schadenhöhe auf
max 170 EUR festgelegt ! Nach vielem hin und her mit unserer Rechtschutzversicherung das
Ergebnis nach 2,5 JAHREN !:

Was, die gegnerische Versicherung hat noch nix bezahlt ? Naja, dann ist der Fall für uns erledigt,
wir müssten diese nun privat direkt verklagen !

Wer weiss hier Rat. Danke.     

banjo

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Re: Rechtschutz durch eigene Versicherung MANGELHAFT !
« Antwort #1 am: 22. Oktober 2012, 20:09:15 »
Darf man fragen welcher Tierarzt das war in F?
Als Tip hab ich nur für Dich, Dir eine dt. Rechtschutz zuzulegen, fürs nächste Mal. Habe meine bei der Concordia, ging mit franz. Wohnsitz, habe auch bereits 2 Dinge darüber laufen, eines in F und eines in D. Die Versicherung hatte mit franz. Anwaltsbriefen kein Problem.

Offline Ralph

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Re: Rechtschutz durch eigene Versicherung MANGELHAFT !
« Antwort #2 am: 22. Oktober 2012, 22:16:12 »
Naja - 470 € einklagen kannst Du vergessen....da kostet ein zweistündiges Anwaltsgespräch schon mehr....

Und warum kümmert sich Dein bisheriger Rechtsanwalt (Du hast ja geschrieben das Du Deinen Rechtschutz eingeschaltet hast) nicht mehr um die Eintreibung von den festgestellten 170 € Schadenswert ? Und was sagt der Tierarzt eigentlich dazu ?
« Letzte Änderung: 22. Oktober 2012, 22:19:53 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Eliott

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Re: Rechtschutz durch eigene Versicherung MANGELHAFT !
« Antwort #3 am: 23. Oktober 2012, 04:44:39 »
Nicht wirklich wahr oder?
Ihr macht euch 2,5 Jahre wegen einigen Euros stress!

Meine elsässische Lebenspartnerin würde nun sagen: "Typisch deutsch".

Grüße

Offline lantos

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Re: Rechtschutz durch eigene Versicherung MANGELHAFT !
« Antwort #4 am: 23. Oktober 2012, 18:15:11 »
Nicht wirklich wahr oder?
Ihr macht euch 2,5 Jahre wegen einigen Euros stress!

Meine elsässische Lebenspartnerin würde nun sagen: "Typisch deutsch".

Grüße

mein lieber eliott,

da hat deine lebenspartnerin und du natürlich grundsätzlich recht.

das system ist hier leider ein ganz anderes,  das nicht mal der sb der versicherung versteht. ( die versicherer feilschen untereinander, der versicherungsnehmer ist entmündigt )

UNSERE  rechtschutzversicherung kürzt UNSEREN nachgewiesen schaden nach einschaltung eines vom versicherer bezahlten gutachters (!) von 470 auf 170 eur. die geg. versicherung zahlt dann einfach nicht. unsere rechtschutzversicherung verweist uns und dann auf den privaten klageweg gegen den verursacher ohne uns die entsprechenden unterlagen  zu übersenden und geschweige den versicherer zu benennnen ! das wichtigste war ur nzu betonen, dass vor französischen gerichten natürlich nur französisch gesprochen wird.
die hier bisher aufgelaufenen kosten möchte ich erst gar nicht wissen.

was passiert denn, wenn man denn tatsächlich mal einen "richtigen" schaden hat ?!?

hier steckt m.e. in vielen details eine wahnsinnige brisanz. die einzelheiten erspare ich mir hier.

im übrigen: der tierarzt ist im RAUM niederroedern. nach der meldung unseres versicherungsfalles wurde die tierarztpraxis für eien tag geschlossen und gründlich desinfiziert.
« Letzte Änderung: 23. Oktober 2012, 19:03:55 von lantos »