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Grenzgänger => Versicherungen => Thema gestartet von: Gunter am 28. Oktober 2012, 16:17:12

Titel: Kündigung der Versicherung nur per Einschreiben?
Beitrag von: Gunter am 28. Oktober 2012, 16:17:12
Hallo,
meine assurance d'habitation hat die Kündigung des Vertrages im letzten Jahr nicht akzeptiert, weil sie nicht per Einschreiben erfolgte (wusste ich nicht besser). Das haben sie mir allerdings erst nach Ablauf der Kündigungsfrist mitgeteilt. Daraufhin habe ich nochmals per Einschreiben gekündigt und wohl oder übel die Jahresprämie bezahlt. Jetzt bekam ich wieder eine Rechnung, ich habe per email darufhingewiesen, dass ich vor einem Jahr per Einschreiben gekündigt habe. Jetzt hat mir die Versicherung (Gothaer in Strassbourg) wieder nach Ablauf der Kündigundfrist geschrieben, meine Kündigung vom letzten Jahr sein ungültig gewesen, da sie ja nicht fristgerecht erfolgt sei. Da ich diese Jahr nur per email reklamiert habe, hätte sich der Vertrag weiter verlängert und ich soll nochmal zahlen.
Kann ich irgendetwas unternehmen oder muss ich nochmal zahlen? Muss man wirklich immer per lettre recommandee kündigen?
Gunter
Titel: Re: Kündigung der Versicherung nur per Einschreiben?
Beitrag von: banjo am 28. Oktober 2012, 19:57:42
Ja, Kündigungen müssen immer per Einschreiben mit Rückschein sein.
Ob Du nun zahlen musst oder nicht, wird Dir wohl hier keiner rechtssicher sagen können, denn keiner hier kennt Deine exakten Vertragsbedingen, die Du mal unterschrieben hast.

Es kommt nun auf Deinen Mut an:
- Zahle nicht und lass es drauf ankommen. Was kann passieren? Du wirst vielleicht verklagt. Hast Du ne Rechtschutzversicherung?
- Zahle und  - tja, findest Du Dich dann in 1 Jahr wieder in der gleichen Situation vor? Und dann, dann bist Du keinen Schritt weiter.
Titel: Re: Kündigung der Versicherung nur per Einschreiben?
Beitrag von: WolfS am 29. Oktober 2012, 09:39:02
Nein, Kündigungen müssen natürlich nicht per Einschreiben erfolgen. Und mit Rückschein schon gar nicht. Einzig zum Nachweis, dass du tatsächlich gekündigt hast ist ein Einschreiben sinnvoll. E-Mails in Frankreich zu geschäftlichen Zwecken - vergiss es. Das klappt NIE. F ist da gegenüber dem Rest der Welt 10 Jahre zurück.
Du schreibst doch
Zitat
Daraufhin habe ich nochmals per Einschreiben gekündigt
So wie ich deinen Text verstehe, hast du das nach vergeblicher Kündigung Ende letzten/Anfang diesen Jahres gemacht. Also doch in jedem Fall fristgerecht. Mach es wie von banjo vorgeschlagen: Nicht bezahlen. Ich würde hier keinerlei weitere Energie reinstecken. Irgendwann merken die sicher, dass sie deine Kündigung übersehen haben.
Titel: Re: Kündigung der Versicherung nur per Einschreiben?
Beitrag von: banjo am 29. Oktober 2012, 10:46:22
WolfS hat prinzipiell recht. Verträge können/müssen so gekündigt werden, wie es die Verträge vorsehen.
Mir ist in F allerdings in den letzten 15 Jahren noch *nie* ein Vertrag untergekommen, der nicht per Einschreiben mit Rückschein zu kündigen wäre.
Titel: Re: Kündigung der Versicherung nur per Einschreiben?
Beitrag von: Eric am 29. Oktober 2012, 11:10:09
Bei der Europaverbraucherberatung in Kehl kann man dir vielleicht helfen .

http://www.eu-verbraucher.de/de/ueber-uns/wie-sie-uns-erreichen/kontakt/
Titel: Re: Kündigung der Versicherung nur per Einschreiben?
Beitrag von: banjo am 29. Oktober 2012, 11:18:02
nee, diese Verbraucherzentrale vermittelt nur, wenn das Problem zwischen EU-Ländern besteht, also zum Beispiel Kunde in D und Firma in F.
Das haben wir aber hier nicht, da bleiben nur die jeweils nationalen Verbraucherschutzinstitutionen.
Titel: Re: Kündigung der Versicherung nur per Einschreiben?
Beitrag von: Eric am 29. Oktober 2012, 11:41:58
Sie haben aber einen eigenen Menupunkt "Hausratsversicherung Frankreich " und ein Anruf kann da Klarheit schaffen

http://www.eu-verbraucher.de/de/haeufig-gefragt/hausratversicherung-frankreich/