Doch, der Weg zur Arbeit spielt für die Steuern eine Rolle. Erst recht für Grenzgänger. Die müssen sich nämlich innerhalb der festgelegten Regionen bewegen. Und da sind 50km schon ganz schön viel.
Allgemein gibt es beim Geltendmachen von Fahrtkosten eine 40km-Regelung. Wer weiter als 40km vom Wohnort arbeitet, muss das Finanzamt in F schon überzeugen, warum er nicht näher an seinen Arbeitsort zieht.