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Autor Thema: krankenversicherung für freundin und nicht leibliches kind?  (Gelesen 3096 mal)

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Offline Dan0815

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hallo,
wir haben vor nach frankreich zu ziehen , wohnen im moment noch in saarbrücken.
aber es sind halt noch ein paar fragen offen bevor es losgehen soll.

kurze situation beschreibung.

ich arbeite in saarbrücken und bin automatisch auch in einer deutschen krankenversicherung, ich weiss das sich bei mir da auch nichts ändern wird wenn ich in frankreich wohne.
es geht eigentlich und meine freundin und mein nicht leibliches kind, meine freundin arbeitet auch in sb , aber auf 399 euro basis, also ist sie nicht über den arbeitgeber krankenversichert , deshalb musste sie sich freiwillig pflichtversichern und ihren sohn mit.

da es in deutschland so ist das wenn es um vorteile für den staat geht, man als eheähnliches zählt und wenn es um nachteilegeht, es (angeblich) doch nicht als eheähnlich zählt , kann ich meine freundin natürlich nicht über mich versichern , so lange wir nicht verheiratet sind.

nun habe ich gehört das es so sein soll das wenn man in frankreich zusammen wohnt auch als eheähnlich zählt, aber man auch dort in jeder hinsicht so behandelt wird, zählt das dann auch für die krankenversicherung???????

wenn ja, zählt das auch für das kind das selbstverständlich auch mit im haushalt lebt???

hoffe habe es einigermassen verständlich geschrieben, und danke euch schon im vorraus für eure antworten