Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Versicherungen => Thema gestartet von: Guest am 31. Mai 2006, 10:45:05
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Hallo,
wir möchten gerne ins Elsass ziehen. Jetzt bin ich noch in Elternzeit. Kann ich trotzdem in Deutschland verischert bleiben? Und gibt es in Frankreich Kindergeld oder ähnliches?
Bin für jede Info dankbar.
Gruß Iris
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Hallo Iris,
natürlich gibt es in Frankreich Kindergeld, aber nur ab dem 2. Kind. Elterngeld gibt es auch. Arbeitest du oder dein Mann in Frankreich und zahlst auch dort die Sozialabgaben, bekommst du das Kindergeld auch aus Deutschland.
z.B. 2 Kinder - ca. 127 € Frankreich
308 € Deutschland
In Frankreich regelt das die Familiale Allocations. Hier ein Link
http://www.caf.fr/ :)
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Tippfehler:
Arbeitest du oder dein Mann in Deutschland und zahlst auch dort die Sozialabgaben
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Hallo zusammen.
Bei mir gab es in der letzten Wochen jede Menge Veränderungen, die Fragen aufwerfen:
Zunächst bin ich jetzt Wahlfranzose in Schoeneck. Dazu bin ich Vater geworden (unehelich) und meine Freundin zieht nur zu mir, wenn sie das Elterngeld erhält.
Daß es in Frankreich auch Elterngeld gibt, habe ich bisher nicht gewußt. Wie lautet denn der französische Begriff dafür? Dann schau ich auf der Seite mal nach, soweit ich die verstehe. Ich dachte, vielleicht sind wir in D. anspruchsberechtigt, weil wir beide in Deutschland arbeiten. Sie macht allerdings jetzt Elternzeit.
Vielleicht könnt ihr mir hier Hilfestellung leisten.
Vielen Dank
Sascha