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Autor Thema: Krankenversicherung  (Gelesen 27789 mal)

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Offline Mia

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Krankenversicherung
« am: 02. Mai 2015, 22:02:39 »
Ich arbeite seit über 6 Jahren als Grenzgänger in der Schweiz und habe mich zu Beginn meiner Tätigkeit im Rahmen des Optionsrechts für eine Krankenversicherung in Deutschland entschieden. Vor 4 Jahren habe ich meinen Wohnsitz ins Elsass/Frankreich verlegt. Meine deutsche Krankenversicherung hat nichts dagegen, da ich international versichert bin und nach wie vor ein Konto in Deutschland habe und so bin ich weiterhin in Deutschland versichert. Meine deutsche Staatsangehörigkeit habe ich beibehalten.
Per 1.6.2015 wird nun gesetzlich in Frankreich geregelt, dass alle Grenzgänger in die CMU beitreten müssen. Noch ist fraglich, ob ich meinen deutschen Hausarzt und all meine deutschen Ärzte weiterhin bei der CMU abrechnen kann, und wenn ja, ohne eine frz. Zusatzversicherung nur zu 70% . Die CMU verlangt mir 6% (nächstes Jahr 8%) von meinem zu versteuernden Einkommen ab. Im Gegenzug kann ich bei der Steuererklärung in 2016 ca. 9.000,-- vom zu versteuernden Einkommen in Abzug bringen. Alle Grenzgänger in meiner Situation gehen davon aus, dass der Beitragssatz von 8 auf 10 auf 12% in den nächsten Jahren steigen könnte und der steuerliche Abzug weiter sinken wird. Die Grenzgänger könnten also in Zukunft richtig abgezockt werden!
Vor 2 Tagen hat die Schweiz entschieden, das Optionsrecht für alle Grenzgänger nochmals aufleben zu lassen. D.h., ich hätte nun die Alternative, mich zu teureren, aber besseren Konditionen in der Schweiz zu versichern. Dies könnte ich dann genauso wenig wie momentan meine deutsche Krankenversicherung steuerlich in Abzug bringen. Könnte auch nicht meine Arztrechnungen von Deutschland dort einreichen.
In beiden Fällen müsste ich meiner deutschen Krankenversicherung - die, wohlgemerkt international ist - lebewohl sagen, meine Beitragsrückstellungen für das Alter wären weg und - gehe ich im Rentenalter wieder nach Deutschland zurück - müsste ich wieder eine neue Krankenversicherung abschliessen. Über den Beitrag will ich lieber nicht nachdenken....
Gehe ich in Rente, muss ich auch aus der ggf. abgeschlossenen Schweizer Krankenversicherung wieder austreten.
Wer kann mir hier recht schnell Hilfe und Infos geben - ich bin gespannt!
Der 1.6.2015 ist nicht mehr weit und eine Entscheidung muss schnell getroffen werden.



Offline kembser

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Re: Krankenversicherung
« Antwort #1 am: 03. Mai 2015, 08:43:04 »
Hallo Mia

Dies ist zwar eigentlich ein Forum für Grenzgänger nach Deutschland, aber da ich in der gleichen Situation wie du bin, ein paar Anmerkungen:

Prinzipiell ist die Entscheidung auf Grund der vielen Unwägbarkeiten zwar schwierig, aber für mich ist es klar. Ich werde mich in der Schweiz versichern, auch wenn ich leider schon vor ein paar Wochen meinen Antrag auf Versicherung in die CMU abgegeben habe. Gestern ging per Einschreiben mit Rückschein mein Brief an die CPAM raus, dass ich meinen Antrag storniere.

Wie du selbst sagst, ist nicht klar, ob die Beiträge in F immer bei 8% bleiben werden. Hinzu kommt, dass der f Staat womöglich auch noch die CSG und CRDS verlangen wird, wenn wir in F versichert sind. Das sind nochmals ca. 8% vom Lohn. Bisher wurde das nicht gemacht, aber es deutet einiges darauf hin, dass das nicht so bleiben wird.

Die Schweizer KVG / LaMal ist eine Pflichtversicherung. Ihre Beiträge kannst du bei der f Steuererklärung sehr wohl abziehen. Ich gehe auch davon aus, dass du wieder in eine d gesetzliche KV wechseln kannst, wenn du zurück nach D gehst. Die Beitragsrückstellungen der privaten KV in D sind dann allerdings weg, das ist richtig.

Die Progrès / Helsana bietet eine Basisversicherung für Grenzgänger für 335 CHF im Monat an. Dafür kannst du in der CH zum Arzt gehen, was angesichts der zum Teil langen Wartezeiten bei Spezialisten in F auch nicht zu verachten ist. Man hat lediglich eine Selbstbeteiligung von 300 CHF im Jahr. Außerdem bekommst du ja eine Carte Vitale und kannst auch in F zum Arzt.

Kennst du den Grenzgängerverein www.cdtf.org ? Dort bekommst du viele Tipps, z.B. auch den mit der Helsana Versicherung.
Viele Grüße,
der Kembser

Offline Mia

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Re: Krankenversicherung
« Antwort #2 am: 03. Mai 2015, 11:15:56 »
Lieber "der Kembser"

Vielen Dank für Deine Antwort und Deine Tipps. Es ist gut zu wissen, dass noch andere "Mitstreiter" in der gleichen Situation sind. Von der Progrès habe ich sehr wohl gehört über einen Kollegen. Ich werde sicherlich in der kommenden Woche auch in diese Richtung recherchieren/telefonieren.
Ja, ich bin Mitglied in der Grenzgängervereinigung CDTF. Man weiss ja nie, wann man mal Unterstützung braucht.
Das mit den zusätzlichen, möglichen Steuern ist mir nicht bekannt. Das wäre ja dann Horror.

Ich hoffe, ich bekomme noch mehr so wertvolle Tipps!

Viele Grüsse
Mia 

Offline Der Norden

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Re: Krankenversicherung
« Antwort #3 am: 06. Mai 2015, 16:48:27 »
Hallo Kembser und Mia,
wie Ihr sicherlich gemerkt habt, haben viele dies Problem.Das es eine möglichkeit gibt sich wieder in der Schweiz zu versichern gilt doch aber nur für Leute die in Basel Land arbeiten?
Soweit meine Kenntnis,falls Ihr was anderes wisst,gebt mir bitte die Info weil Basel Stadt sagt Nö.
Danke und Gruss
Micha
« Letzte Änderung: 06. Mai 2015, 16:50:18 von Der Norden »

Offline kembser

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Re: Krankenversicherung
« Antwort #4 am: 06. Mai 2015, 18:32:27 »
Hallo Micha,

Die neue Regelung gilt für alle Grenzgänger, die nie ein Formular unterschrieben haben, welche Krankenversicherung sie wählen (D oder F). Hier findest du alles wichtige:

http://www.cdtf.org/assurance-maladie-dernieres-nouveautes-importantes/

Grüße,
der Kembser

Offline Der Norden

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Re: Krankenversicherung
« Antwort #5 am: 06. Mai 2015, 21:32:39 »
Hallo Kembser,Danke für die Info.
Ich hatte heute mit der Helsana gesprochen und die sagten ne ist nicht.Die bei der Helsana sind wohl selbst noch nicht über alles Informiert?
Danke für die Info
Gruss
Micha

Offline Der Norden

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Re: Krankenversicherung
« Antwort #6 am: 06. Mai 2015, 23:08:07 »
Hallo nochmals,
aber hat nicht jeder dies unterschrieben?Laut KVG ist dies doch Pflicht.
Ich kann mich allerdings nicht errinnern soetwas gemacht zuhaben,bzw.eine bestättigung der KVG erhalten zuhaben.
Meine Frau hat eine Bescheinigung bekommen,das Sie nicht in der Schweiz Versichert sein möchte.
Gruss

Offline kembser

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Re: Krankenversicherung
« Antwort #7 am: 07. Mai 2015, 07:05:01 »
Hallo,

In vielen Fällen wurde das Optionsrecht einfach stillschweigend ausgeübt. Genau das hat das Schweizer Bundesgericht jetzt als ungültig eingestuft. Die Helsana Versicherung weiß eigentlich Bescheid. Ich habe diese Woche nach Zusendung einer Kopie meines Grenzgängerausweises ein Angebot bekommen.

Viele Grüße,
der Kembser

Offline Der Norden

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Re: Krankenversicherung
« Antwort #8 am: 07. Mai 2015, 07:23:36 »
Moin,
ich werde mich da gleich mal drum Kümmern,für meine Frau hat sich das denn wohl erledigt,
da Sie ja die Bestättigung der KVG bekommen hat über die Befreiung der schweizerischen KVG?
Ich gebe Bescheid was draus wird.
Gruss
Micha

Offline Der Norden

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Re: Krankenversicherung
« Antwort #9 am: 08. Mai 2015, 08:07:42 »
Moin ,
also ich habe gestern mal ein wenig herum Telefoniert,für Basel Stadt gilt es Definitiv nicht,alle die in Basel Stadt Arbeiten müssen einen Antrag an die KVG senden und um erneute Versicherungswahl
bitten,gleiches wurde mir von der Helsana Versicherung gesagt und von Diversen anderen.
In Basel Land sieht es anders aus hier gibt es auch ein Urteil das es möglich ist,zu Wechseln.Alle anderen müssen auf wohlwollen der KVG hoffen.
Gruss
Micha
« Letzte Änderung: 08. Mai 2015, 08:17:23 von Der Norden »

Offline fabo12

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Re: Krankenversicherung
« Antwort #10 am: 08. Mai 2015, 09:18:18 »
Hallo,

Ich (BS) kann mich auch nicht erinnern, so ein Befreiungsformular mal unterschrieben zu haben. Kann man das wo nachfragen?

Und seid Ihr sicher, daß die CMU einen wieder vom Haken läßt? Da ja bald Ende Mai ist, wird der Antrag ja bei allen schon laufen oder gar schon durch sein.

Viele Grüße,
Frank

Offline Der Norden

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Re: Krankenversicherung
« Antwort #11 am: 08. Mai 2015, 09:53:06 »
Hallo Frank,
ich habe dies schreiben nie unterschrieben,meine Frau schon.Wir haben nun eine Anfrage an die KVG gemacht.
Es liegt im ermessen der KVG ob oder ob nicht.
Unsere Franz.Private Krankenversicherung läuft noch bis 30.06.2015,aufgrund dessen haben wir uns noch nicht bei der CMU angemeldet.
Ob Du aus der CMU wieder raus kommst ? Ich glaube nicht so einfach,vielleicht hast Du die möglichkeit wenn Du beigefügt hast das Du nur unter Vorbehalt in die CMU gehst.
Es gab bzw. gibt solch einen Vordruck vom CDTF.
Viel Erfolg und wie geschrieben für BS geht es nur wenn die KVG sagt OK.
Gruss
Micha

Offline Nicolina

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Re: Krankenversicherung
« Antwort #12 am: 10. Mai 2015, 16:19:28 »
Das gilt jetzt aber nur für Grenzgänger Schweiz/ Frankreich oder auch für Grenzgänger Deutschland/ Frankreich?

Offline kembser

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Re: Krankenversicherung
« Antwort #13 am: 10. Mai 2015, 20:11:23 »
Hallo Nicolina

Das Urteil des Schweizer Bundesgerichts gilt für alle Grenzgänger in die Schweiz, die ihr Optionsrecht nie schriftlich ausgeübt haben. Das Urteil betrifft also nur Grenzgänger D/CH und F/CH.

Viele Grüße
der Kembser
« Letzte Änderung: 11. Mai 2015, 13:33:33 von kembser »

Offline Gabrielle

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Re: Krankenversicherung
« Antwort #14 am: 11. Mai 2015, 08:13:23 »
Guten Morgen an alle,

interessante Frage meines deutschen Nachbarn gestern - Rentner - der beabsichtigt, wieder nach Deutschland zurückzukehren: "Darf der dann wieder in seine damalige, deutsche Krankenversicherung oder ist er an die (bisherige) französische CM weiterhin gebunden?". Ich meinte nein, also, dass er dann, bei neuem Wohnsitz in Deutschland automatisch wieder in (s)eine deutsche Krankenversicherung eintreten kann. Meine, mal gelesen zu haben, dass man dann einen Nachweis der CM benötigt, dass man die ganzen Jahre über dort gesetzlich versichert war.

Sehe ich das richtig und hat vielleicht noch jemand die Formular (Nr.) parat, die man zwecks Nachweis von der CM benötigt?

Habt alle einen schönen Wochenbeginn und gute Woche - Gabrielle