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Grenzgänger => Versicherungen => Thema gestartet von: Mia am 02. Mai 2015, 22:02:39

Titel: Krankenversicherung
Beitrag von: Mia am 02. Mai 2015, 22:02:39
Ich arbeite seit über 6 Jahren als Grenzgänger in der Schweiz und habe mich zu Beginn meiner Tätigkeit im Rahmen des Optionsrechts für eine Krankenversicherung in Deutschland entschieden. Vor 4 Jahren habe ich meinen Wohnsitz ins Elsass/Frankreich verlegt. Meine deutsche Krankenversicherung hat nichts dagegen, da ich international versichert bin und nach wie vor ein Konto in Deutschland habe und so bin ich weiterhin in Deutschland versichert. Meine deutsche Staatsangehörigkeit habe ich beibehalten.
Per 1.6.2015 wird nun gesetzlich in Frankreich geregelt, dass alle Grenzgänger in die CMU beitreten müssen. Noch ist fraglich, ob ich meinen deutschen Hausarzt und all meine deutschen Ärzte weiterhin bei der CMU abrechnen kann, und wenn ja, ohne eine frz. Zusatzversicherung nur zu 70% . Die CMU verlangt mir 6% (nächstes Jahr 8%) von meinem zu versteuernden Einkommen ab. Im Gegenzug kann ich bei der Steuererklärung in 2016 ca. 9.000,-- vom zu versteuernden Einkommen in Abzug bringen. Alle Grenzgänger in meiner Situation gehen davon aus, dass der Beitragssatz von 8 auf 10 auf 12% in den nächsten Jahren steigen könnte und der steuerliche Abzug weiter sinken wird. Die Grenzgänger könnten also in Zukunft richtig abgezockt werden!
Vor 2 Tagen hat die Schweiz entschieden, das Optionsrecht für alle Grenzgänger nochmals aufleben zu lassen. D.h., ich hätte nun die Alternative, mich zu teureren, aber besseren Konditionen in der Schweiz zu versichern. Dies könnte ich dann genauso wenig wie momentan meine deutsche Krankenversicherung steuerlich in Abzug bringen. Könnte auch nicht meine Arztrechnungen von Deutschland dort einreichen.
In beiden Fällen müsste ich meiner deutschen Krankenversicherung - die, wohlgemerkt international ist - lebewohl sagen, meine Beitragsrückstellungen für das Alter wären weg und - gehe ich im Rentenalter wieder nach Deutschland zurück - müsste ich wieder eine neue Krankenversicherung abschliessen. Über den Beitrag will ich lieber nicht nachdenken....
Gehe ich in Rente, muss ich auch aus der ggf. abgeschlossenen Schweizer Krankenversicherung wieder austreten.
Wer kann mir hier recht schnell Hilfe und Infos geben - ich bin gespannt!
Der 1.6.2015 ist nicht mehr weit und eine Entscheidung muss schnell getroffen werden.


Titel: Re: Krankenversicherung
Beitrag von: kembser am 03. Mai 2015, 08:43:04
Hallo Mia

Dies ist zwar eigentlich ein Forum für Grenzgänger nach Deutschland, aber da ich in der gleichen Situation wie du bin, ein paar Anmerkungen:

Prinzipiell ist die Entscheidung auf Grund der vielen Unwägbarkeiten zwar schwierig, aber für mich ist es klar. Ich werde mich in der Schweiz versichern, auch wenn ich leider schon vor ein paar Wochen meinen Antrag auf Versicherung in die CMU abgegeben habe. Gestern ging per Einschreiben mit Rückschein mein Brief an die CPAM raus, dass ich meinen Antrag storniere.

Wie du selbst sagst, ist nicht klar, ob die Beiträge in F immer bei 8% bleiben werden. Hinzu kommt, dass der f Staat womöglich auch noch die CSG und CRDS verlangen wird, wenn wir in F versichert sind. Das sind nochmals ca. 8% vom Lohn. Bisher wurde das nicht gemacht, aber es deutet einiges darauf hin, dass das nicht so bleiben wird.

Die Schweizer KVG / LaMal ist eine Pflichtversicherung. Ihre Beiträge kannst du bei der f Steuererklärung sehr wohl abziehen. Ich gehe auch davon aus, dass du wieder in eine d gesetzliche KV wechseln kannst, wenn du zurück nach D gehst. Die Beitragsrückstellungen der privaten KV in D sind dann allerdings weg, das ist richtig.

Die Progrès / Helsana bietet eine Basisversicherung für Grenzgänger für 335 CHF im Monat an. Dafür kannst du in der CH zum Arzt gehen, was angesichts der zum Teil langen Wartezeiten bei Spezialisten in F auch nicht zu verachten ist. Man hat lediglich eine Selbstbeteiligung von 300 CHF im Jahr. Außerdem bekommst du ja eine Carte Vitale und kannst auch in F zum Arzt.

Kennst du den Grenzgängerverein www.cdtf.org ? Dort bekommst du viele Tipps, z.B. auch den mit der Helsana Versicherung.
Viele Grüße,
der Kembser
Titel: Re: Krankenversicherung
Beitrag von: Mia am 03. Mai 2015, 11:15:56
Lieber "der Kembser"

Vielen Dank für Deine Antwort und Deine Tipps. Es ist gut zu wissen, dass noch andere "Mitstreiter" in der gleichen Situation sind. Von der Progrès habe ich sehr wohl gehört über einen Kollegen. Ich werde sicherlich in der kommenden Woche auch in diese Richtung recherchieren/telefonieren.
Ja, ich bin Mitglied in der Grenzgängervereinigung CDTF. Man weiss ja nie, wann man mal Unterstützung braucht.
Das mit den zusätzlichen, möglichen Steuern ist mir nicht bekannt. Das wäre ja dann Horror.

Ich hoffe, ich bekomme noch mehr so wertvolle Tipps!

Viele Grüsse
Mia 
Titel: Re: Krankenversicherung
Beitrag von: Der Norden am 06. Mai 2015, 16:48:27
Hallo Kembser und Mia,
wie Ihr sicherlich gemerkt habt, haben viele dies Problem.Das es eine möglichkeit gibt sich wieder in der Schweiz zu versichern gilt doch aber nur für Leute die in Basel Land arbeiten?
Soweit meine Kenntnis,falls Ihr was anderes wisst,gebt mir bitte die Info weil Basel Stadt sagt Nö.
Danke und Gruss
Micha
Titel: Re: Krankenversicherung
Beitrag von: kembser am 06. Mai 2015, 18:32:27
Hallo Micha,

Die neue Regelung gilt für alle Grenzgänger, die nie ein Formular unterschrieben haben, welche Krankenversicherung sie wählen (D oder F). Hier findest du alles wichtige:

http://www.cdtf.org/assurance-maladie-dernieres-nouveautes-importantes/

Grüße,
der Kembser
Titel: Re: Krankenversicherung
Beitrag von: Der Norden am 06. Mai 2015, 21:32:39
Hallo Kembser,Danke für die Info.
Ich hatte heute mit der Helsana gesprochen und die sagten ne ist nicht.Die bei der Helsana sind wohl selbst noch nicht über alles Informiert?
Danke für die Info
Gruss
Micha
Titel: Re: Krankenversicherung
Beitrag von: Der Norden am 06. Mai 2015, 23:08:07
Hallo nochmals,
aber hat nicht jeder dies unterschrieben?Laut KVG ist dies doch Pflicht.
Ich kann mich allerdings nicht errinnern soetwas gemacht zuhaben,bzw.eine bestättigung der KVG erhalten zuhaben.
Meine Frau hat eine Bescheinigung bekommen,das Sie nicht in der Schweiz Versichert sein möchte.
Gruss
Titel: Re: Krankenversicherung
Beitrag von: kembser am 07. Mai 2015, 07:05:01
Hallo,

In vielen Fällen wurde das Optionsrecht einfach stillschweigend ausgeübt. Genau das hat das Schweizer Bundesgericht jetzt als ungültig eingestuft. Die Helsana Versicherung weiß eigentlich Bescheid. Ich habe diese Woche nach Zusendung einer Kopie meines Grenzgängerausweises ein Angebot bekommen.

Viele Grüße,
der Kembser
Titel: Re: Krankenversicherung
Beitrag von: Der Norden am 07. Mai 2015, 07:23:36
Moin,
ich werde mich da gleich mal drum Kümmern,für meine Frau hat sich das denn wohl erledigt,
da Sie ja die Bestättigung der KVG bekommen hat über die Befreiung der schweizerischen KVG?
Ich gebe Bescheid was draus wird.
Gruss
Micha
Titel: Re: Krankenversicherung
Beitrag von: Der Norden am 08. Mai 2015, 08:07:42
Moin ,
also ich habe gestern mal ein wenig herum Telefoniert,für Basel Stadt gilt es Definitiv nicht,alle die in Basel Stadt Arbeiten müssen einen Antrag an die KVG senden und um erneute Versicherungswahl
bitten,gleiches wurde mir von der Helsana Versicherung gesagt und von Diversen anderen.
In Basel Land sieht es anders aus hier gibt es auch ein Urteil das es möglich ist,zu Wechseln.Alle anderen müssen auf wohlwollen der KVG hoffen.
Gruss
Micha
Titel: Re: Krankenversicherung
Beitrag von: fabo12 am 08. Mai 2015, 09:18:18
Hallo,

Ich (BS) kann mich auch nicht erinnern, so ein Befreiungsformular mal unterschrieben zu haben. Kann man das wo nachfragen?

Und seid Ihr sicher, daß die CMU einen wieder vom Haken läßt? Da ja bald Ende Mai ist, wird der Antrag ja bei allen schon laufen oder gar schon durch sein.

Viele Grüße,
Frank
Titel: Re: Krankenversicherung
Beitrag von: Der Norden am 08. Mai 2015, 09:53:06
Hallo Frank,
ich habe dies schreiben nie unterschrieben,meine Frau schon.Wir haben nun eine Anfrage an die KVG gemacht.
Es liegt im ermessen der KVG ob oder ob nicht.
Unsere Franz.Private Krankenversicherung läuft noch bis 30.06.2015,aufgrund dessen haben wir uns noch nicht bei der CMU angemeldet.
Ob Du aus der CMU wieder raus kommst ? Ich glaube nicht so einfach,vielleicht hast Du die möglichkeit wenn Du beigefügt hast das Du nur unter Vorbehalt in die CMU gehst.
Es gab bzw. gibt solch einen Vordruck vom CDTF.
Viel Erfolg und wie geschrieben für BS geht es nur wenn die KVG sagt OK.
Gruss
Micha
Titel: Re: Krankenversicherung
Beitrag von: Nicolina am 10. Mai 2015, 16:19:28
Das gilt jetzt aber nur für Grenzgänger Schweiz/ Frankreich oder auch für Grenzgänger Deutschland/ Frankreich?
Titel: Re: Krankenversicherung
Beitrag von: kembser am 10. Mai 2015, 20:11:23
Hallo Nicolina

Das Urteil des Schweizer Bundesgerichts gilt für alle Grenzgänger in die Schweiz, die ihr Optionsrecht nie schriftlich ausgeübt haben. Das Urteil betrifft also nur Grenzgänger D/CH und F/CH.

Viele Grüße
der Kembser
Titel: Re: Krankenversicherung
Beitrag von: Gabrielle am 11. Mai 2015, 08:13:23
Guten Morgen an alle,

interessante Frage meines deutschen Nachbarn gestern - Rentner - der beabsichtigt, wieder nach Deutschland zurückzukehren: "Darf der dann wieder in seine damalige, deutsche Krankenversicherung oder ist er an die (bisherige) französische CM weiterhin gebunden?". Ich meinte nein, also, dass er dann, bei neuem Wohnsitz in Deutschland automatisch wieder in (s)eine deutsche Krankenversicherung eintreten kann. Meine, mal gelesen zu haben, dass man dann einen Nachweis der CM benötigt, dass man die ganzen Jahre über dort gesetzlich versichert war.

Sehe ich das richtig und hat vielleicht noch jemand die Formular (Nr.) parat, die man zwecks Nachweis von der CM benötigt?

Habt alle einen schönen Wochenbeginn und gute Woche - Gabrielle
Titel: Re: Krankenversicherung
Beitrag von: Der Norden am 11. Mai 2015, 08:36:26
Moin Zusammen,
ich habe mal das schreiben zum Optionsrecht angefügt.
Gruss
Titel: Re: Krankenversicherung
Beitrag von: fabo12 am 11. Mai 2015, 09:29:36
Das gilt jetzt aber nur für Grenzgänger Schweiz/ Frankreich oder auch für Grenzgänger Deutschland/ Frankreich?

Um Verwirrung zu vermieden: das hier betrifft Grenzgänger CH/F und CH/D, nicht D/F. Wobei nur Grenzgänger CH/F in der besonderen Situation sind, daß sich die rechtliche Lage in Frankreich auch noch extrem geändert hat (Privatversicherung nicht mehr möglich).
Titel: Re: Krankenversicherung
Beitrag von: Mia am 13. Mai 2015, 22:40:34
Hallo Ihr alle
Habe lange nicht mehr ins Forum geschaut und mir scheint, ich habe beim aktuellen Thema Krankenversicherung für Grenzgänger eine richtige Lawine losgerissen. Inzwischen habe ich viel recherchiert und bin nun in der Zielgeraden.
Folgendes zu Eurer Info:
Wer das Optionsrecht seinerzeit nicht formell sondern stillschweigend ausgeübt hat, sprich nach 3 Monaten Arbeitsbeginn in der Schweiz sich in Deutschland oder Frankreich (je nach Wohnstaat) versichert hat, kann sein Optionsrecht nochmals ausüben.
Kembser hat übrigens alles richtig erkannt. Man merkt, sie/er ist über die Grenzgängervereinigung CDTF in Saint Louis bestens informiert.
 
Mein Mann hat das Glück, in Baselland zu arbeiten. Er kann direkt bei einer Schweizer Versicherung nun eine neue Krankenversicherung abschliessen ohne das Optionsrecht nochmals beantragen zu müssen. Ich selbst arbeite in Basel Stadt und habe nun vergangene Woche meinen Antrag auf erneutes Optionsrecht mit den gewünschten Unterlagen beantragt. Seht doch einfach mal auf die Seite www.kvg-org.ch . Dort steht alles dezidiert beschrieben. Sobald ich von dort "grünes Licht" bekommen habe, kann auch ich eine neue Krankenversicherung in der Schweiz abschliessen. Nebenbei erwähnt: Wir haben seinerzeit das Optionsrecht stillschweigend ausgeübt, d.h. uns im Wohnland Deutschland krankenversichert. Bis heute haben wir eine deutsche Privatkrankenversicherung, die uns nun aber signalisiert hat, dass aufgrund der Rechtslage wir uns nun in Frankreich - unserem jetzigen Wohnland - oder in der Schweiz versichern müssen. Um die Beitragsrückstellungen nicht zu verlieren für den Fall, dass wir im Pensionsalter mal wieder nach Deutschland zurückgehen sollten, könnten wir eine grosse Anwartschaft abschliessen. Da sind wir derzeit noch am Überlegen, werden es aber wahrscheinlich nicht machen. Die grosse Anwartschaft kostet im Monat für Frauen 20%, für Männer 30% vom aktuellen Beitrag..... monatlich wohlgemerkt....reine Verwaltungskosten! Übrigens haben wir bei unseren deutschen Krankenversicherungen ein Sonderkündigungsrecht und kommen sofort am 1.6. aus dem Vertrag raus.
Wir selbst haben bereits diese Woche noch einen Termin bei einem Versicherer in Basel, um unsere künftigen Krankenversicherungen abzuschliessen bzw. meine vorzubereiten.
Wir haben uns also für die Schweiz entschieden - nicht nur wegen des Sprachproblems! Es geht auch um unseren Geldbeutel. Im Moment scheint alles noch attraktiv in Frankreich zu sein mit Steuerabzug und so, aber was bringen die nächsten Jahre? Nein danke. In der Schweiz bezahlen wir vielleicht ein bisschen mehr, erhalten aber dafür wesentlich bessere Leistungen und wir können ruhig schlafen.
Ich hoffe, ich habe Euch alles so gut rübergebracht und wünsche Euch Erfolg bei Eurem Entscheid, der ja, so lange Ihr als Grenzgänger arbeitet, nunmehr endgültig ist!
Ich selbst bin nun gespannt, was das Gespräch beim neuen Versicherer in Basel ans Licht bringen wird.
Eure Mia
Titel: Re: Krankenversicherung
Beitrag von: fabo12 am 18. Mai 2015, 07:53:31
Hallo,

In Basel-Stadt kann man ja nicht direkt zum Versicherer, sondern braucht erst den Bescheid von kvg.org. Hat da wer schon Antwort bekommen? Kommt das mit der normalen Post oder per e-Mail zurück? Wie lange hat die Antwort gedauert?

Viele Grüße,
Frank
Titel: Re: Krankenversicherung
Beitrag von: Der Norden am 18. Mai 2015, 09:18:48
Hallo Frank,
die Antwort der KVG bekommst Du per Post,eine antwort wird bis zum 01.06 nicht da sein.Lt meinen Infos von der Versicherung dauert dies zur Zeit ca.6Wochen.
Haben halt viel zu tun aufgrund der ganzen anfragen.
Gruss
Titel: Re: Krankenversicherung
Beitrag von: fabo12 am 18. Mai 2015, 10:02:53
Danke für die Info, Micha. Dann muß man, wenn man im Mai erst aktiv geworden ist, also auf jeden Fall mindestens einen Monat mit der CMU überbrücken.

Wie es aussieht läßt die CPAM d'Alsace einen dann schon auch wieder raus (wenn sie es nicht sogar muß), Quelle: http://frontalier.moncoachfinance.com/2015/05/des-afiliation-radiation-a-la-cmu-10633.html

Die Woche wird sich scheinbar auch wieder was tun: "Tout ceci sera -nous l’espérons- plus clair lorsque les administrations française et suisse se seront rencontrées la semaine du 18 mai.".

Viele Grüße,
Frank
Titel: Re: Krankenversicherung
Beitrag von: Der Norden am 18. Mai 2015, 10:20:41
Hallo Frank,
wir haben uns schon bei der Helsana versichert,dies unter vorbehalt,sollten wir uns nicht wieder in der Schweiz versichern können,wird der Vertrag Storniert.
In die CMU können wir dann immer noch gehen.Das sich diese Woche noch was tut haben wir auch von unseren Steuerberater gehört,ist nur die Frage was?
Ich denke das sich nichts mehr ändern wird.

Gruss Micha
Titel: Re: Krankenversicherung
Beitrag von: Mia am 18. Mai 2015, 20:32:32
Hallo Ihr alle

Ich habe per Mail meine Unterlagen am 8. Mai eingereicht, die Antwort kommt auf dem Postweg, dauert angeblich 2-3 Wochen nach Auskunft der kvg. Ich habe sie aber bereits heute vorab per Email erhalten. Sie ist vom 12.5. datiert. Die Mitarbeiter arbeiten also superschnell bei der kvg! Und da mein Mann und ich uns bereits letzten Freitag ein Angebot bei der Progrès (= Helsana) haben geben lassen, können wir nun die Krankenversicherung beantragen und sind somit per 1.6. in der Schweiz krankenversichert! Ich bin froh, dass dieser Kelch CMU nun an uns vorüberging - das wird richtig gefeiert!
Übrigens: Die Basisversicherung = Grundversicherung in der Schweiz können alle frz. Grenzgänger bei der nächsten Steuererklärung komplett in Abzug bringen. D.h. für uns bei Progrès: Den monatlichen Betrag von CHF 334,50 (mit Abstand der der günstigste Versicherer) können wir dann im Mai 2016 bereits absetzen: 7xCHF334,50 - na, das ist doch auch was, oder? Unsere deutsche Privatversicherung konnten wir bislang steuerlich nicht geltend machen!
Grüssli
Mia
Titel: Re: Krankenversicherung
Beitrag von: Shoegal am 20. Mai 2015, 14:17:01
Hallo,

kann mir jemand sagen, ob man trotz Arbeitslosigkeit in F und Krankenversichert in F auch zu einem deutschen Arzt gehen kann?
Gibt es eine Art Berechtigungsschein den man sich bei der CPAM beantragen muss?
Für Eure Antworten danke ich Euch.

VG Shoegal
Titel: Re: Krankenversicherung
Beitrag von: Der Norden am 20. Mai 2015, 14:38:28
Das kannste Vergessen,geht nur mit genehmigung der Cpam und die wirste wahrscheinlich nicht bekommen.
Gruss
Titel: Re: Krankenversicherung
Beitrag von: Shoegal am 20. Mai 2015, 14:42:47
Danke für die Rückantwort.
Kannst Du mir auch sagen, warum ich keine Genehmigung von der CPAM erhalten werde? :-[

Titel: Re: Krankenversicherung
Beitrag von: Der Norden am 20. Mai 2015, 14:44:13
Weil es in Frankreich auch àrzte gibt und du sicher nicht zu einen Arzt musst den es in F nicht gibt?
Titel: Re: Krankenversicherung
Beitrag von: Shoegal am 21. Mai 2015, 17:32:17
Nee ist klar, aber wenn man schon 20 Jahre bei einem Arzt in Deutschland in Behandlung ist, muss man ja nicht zwingend einen neuen Arzt in Frankreich aufsuchen.
Für mich ist das keine Argumentation. Ich dachte man kann als EU-Bürger sich in jedem EU-Land behandeln lassen. Allerdings sind die Franzosen da wohl wieder etwas eigen und ziehen ihr eigenes Ding durch. Wie auch immer, ich finde es ist keine Begründung der franz. Krankenkasse. Wenn man als Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigt ist und seinen Wohnsitz in Frankreich hat, darf man ja auch sowohl in Deutschland wie auch in Frankreich zum Arzt gehen. Die deutsche Krankenkasse ist hier wohl etwas entgegenkommender.
Titel: Re: Krankenversicherung
Beitrag von: fabo12 am 22. Mai 2015, 09:03:07
Hallo,

Arztbesuch in der EU oder der Schweiz sind schon erlaubt, alles andere würde doch EU-Recht brechen. Schau mal hier:

http://www.ameli.fr/assures/droits-et-demarches/a-l-etranger/vous-partez-vous-faire-soigner-a-l-etranger.php

Scheinbar hat man sogar die Wahl, ob die Erstattung auf Basis der Tarife im Behandlungsland oder der französischen erfolgt:

Zitat
Vous serez remboursé(e) selon les tarifs du pays de séjour ou, sous réserve de votre accord exprès, sur la base des tarifs français de la sécurité sociale.

Viele Grüße,
Frank

Titel: Re: Krankenversicherung
Beitrag von: Der Norden am 29. Mai 2015, 14:37:04
Hallo,
habe heute auch die Genehmigung der KVG erhalten und bin ab 01.06 in der Schweiz versichert.
Das ganze kamm vorab per Mail ,gedauert hat es 14 tage ab Antragstellung.
Gruss
Micha
Titel: Re: Krankenversicherung
Beitrag von: fabo12 am 29. Mai 2015, 15:05:11
Hallo,

Da hab ich Dich sogar überholt. Bei mir hat das Schreiben von der KVG nur 10 Tage gebraucht. Ich habe allerdings nichts vorab per e-Mail bekommen. Hat dann so aber bei mir auch für den 01.06. gereicht.

Viele Grüße,
Frank
Titel: Re: Krankenversicherung
Beitrag von: Der Norden am 01. Juni 2015, 08:26:24
Moin Zusammen,
mal an die Bertroffenen, seit Ihr alle zur Helsana?
Welche Versicherung stand sonst noch für uns offen?
Danke für die Info und Gruss
Micha
Titel: Re: Krankenversicherung
Beitrag von: fabo12 am 01. Juni 2015, 16:23:17
Hallo,

Ich hab den Vertrag auch bei der Helsana Progrès gemacht. Alternativen wären denk ich alles das hier gewesen:
http://www.priminfo.ch/praemien/praemien_eu/EU.pdf, Seite 30

Viele Grüße,
Frank
Titel: Re: Krankenversicherung
Beitrag von: Der Norden am 01. Juni 2015, 16:44:42
Hallo Frank,
Danke Dir,bin auch bei Helsana gelandet,so wie wohl die meisten.
Gruss
Micha
Titel: Re: Krankenversicherung
Beitrag von: Frontalier_CH am 24. Juli 2015, 02:24:07
Hallo zusammen,

ich lebe auch in Frankreich und arbeite in der Schweiz. Versichert bei ich ebenfalls bei der Helsana. Soweit so gut.
Hier schrieb weiter vorne jemand, dass man mit dieser Lösung "gut schlafen" kann, weil man keine Angst haben muss, dass die Beiträge zur CPAM steigen und man ggf. noch CSG pflicht wird. Ich bin mir diesbezüglich leider aber nicht ganz sicher. Hintergrund ist der: wenn die Schweiz die Masseneinwanderungsinitiative so umsetzt wie es im Text steht, müssten die bilateralen Verträge mit der EU gekündigt werden. Oder aber die EU würde diese Verträge kündigen. Nun funktioniert aber dieses Krankenversicherungsmodel nur, solang die bilateralen Verträge in Kraft sind. Laut diesen Verträgen reicht es nämlich, wenn man am Arbeitsort gesetzlich versichert ist (KV nach KVG (LAMaL) ist defacto gesetzlich), wird man auch im Wohnland per Formular E106 gesetzlich versichert und hat seine Schuldigkeit in Bezug auf Krankenversicherungspflicht im Wohnland erledigt und man ist nicht beitragspflichtig im Wohnland. Das ist EU Recht und wurde im Bereich der Sozialversicherung von der Schweiz so übernommen durch die bilateralen Verträge 1 bzw. das Personenfreizügigkeitsabkommen. Wenn das nun 2017 gekündigt wird, würde das rein theoretisch bedeuten, dass wir in Frankreich uns bei der CPAM zu den dortigen, dann geltenden, Konditionen versichern müssten. Heißt also, wir wären ggf. ab 2017 sehr wohl von möglichen Erhöhungen betroffen und ggf. vom CSG. Wobei laut meinem Verständnis dürfen ausländische Einkommen nicht mit einem CSG belastet werden, auch nicht wenn man gesetzlich versichert in F ist. In diesem Falle dürfen nur Beiträge erhoben werden, aber eben keine allgemeine "Sozialsteuer", allerdings ist das juristisch sehr komplex und ich bin kein Jurist. Es könnte aber auch sein, dass 2017 die UMP die Wahlen gewinnen und man sich wieder privat in Frankreich als Grenzgänger versichern lassen kann.

Ich hoffe ich habe euch nicht zu sehr verwirrt mit meinen Gedankenspielen :-). Jedenfalls konnte mir bisher noch niemand eine Antwort auf meine Fragen geben. Weder die KVG in der Schweiz, noch die Helsana. Beide antworteten mir per Email in etwa sinngemäß: Das ist Sache der Politik, aktuell sind die bilateralen in Kraft und was in Zukunft ist weiß niemand ...

Es könnte natürlich auch sein, dass die bilateralen Verträge gekündigt werden, aber im Bereich Sozialversicherung/Krankenversicherung das aktuelle Abkommen bestehen bleibt oder ein neues Abkommen das ähnlich ist wie das aktuelle, abgeschlossen wird. Aber auch das weiß niemand.

Grüsse
Titel: Re: Krankenversicherung
Beitrag von: ClaudiaW75 am 17. August 2015, 16:41:31
Hallo liebe UserInnen,

ich verfolge Euren Thread schon eine Weile mit viel Interesse :) Für Frankreich hätte ich aktuell noch einen Tipp in Sachen Krankenversicherung, da sich dort das System der Krankenzusatzversicherungen (mutuelle d'entreprise) zum 1. Januar 2016 ändert. Vor allem Angestellte sind davon betroffen. Wer sich vorab auf Deutsch informieren möchte, kann gerne hier kostenlos reinschauen:
http://www.finanzen.de/krankenversicherung/krankenzusatzversicherung/gesetzliche-krankenzusatzversicherung-frankreich

LG Claudia
Titel: Re: Krankenversicherung
Beitrag von: Ralph am 18. August 2015, 11:57:13
dürfte aber nur wenige von uns betreffen....da kaum einer in Frankreich arbeitet.
Und die anderen haben in der Regel eine private Zusatzversicherung.

Du arbeitest nicht zufällig bei einer Versicherung ? :-)
Sorry - aber erster Beitrag mit Link auf Versicherung ist schon sehr offensichtlich...
Und dann passt Dein Tip überhaupt nicht zu diesem Thread, bei dem es um Krankenversicherungen für französische AN in der Schweiz geht.
Titel: Re: Krankenversicherung
Beitrag von: fabo12 am 12. Juli 2016, 11:33:39
Hallo zusammen,

Nach über einem Jahr scheint sich die Sache jetzt aufzulösen, erfreulicherweise zu Gunsten der Versicherten, wofür man wohl eher den Schweizer Behörden dankbar sein muss als den Französischen:

Offizielle Info hier:
https://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=62581

Und das hier auf den einschlägigen frz. Grenzgängerseiten:
http://frontalier.moncoachfinance.com/2016/07/cmu-lamal-signature-dun-accord-franco-suisse-enfin-le-bout-du-tunnel-pour-les-frontaliers-double-affilies-12068.html
http://www.cdtf.org/nouvel-accord-franco-suisse-du-8-juillet-pour-lassurance-maladie-des-travailleurs-frontaliers/

Viele Grüße,
Frank
Titel: Re: Krankenversicherung
Beitrag von: Der Norden am 12. Juli 2016, 19:53:44
Hallo Frank,
danke für die Links,dann kann man nun wohl ohne Gefahr den E106 abschicken,hoffe ich col.
LG Micha
Titel: Re: Krankenversicherung
Beitrag von: kembser am 13. Juli 2016, 18:13:08
Hallo Micha,

Damit würde ich ehrlich gesagt noch ein bisschen warten. Die Minister haben das Abkommen gerade unterzeichnet. Bis die CPAM in Colmar die genauen Anweisungen erhalten hat, wie zukünftig vorzugehen ist, werden sie sicher vorerst weitermachen wie bisher. Und da Ferienzeit ist, wird das bestimmt auch noch dauern.

Viele Grüße,
der Kembser
Titel: Re: Krankenversicherung
Beitrag von: fabo12 am 14. Juli 2016, 07:33:42
Ja, ich würd an Deiner Stelle auch besser noch bis zum 1. Oktober warten. Die einjährige Übergangsphase wird dann starten. Und selbst wenn man die verstreichen lässt, wird man Ende 2017 automatisch in der Schweiz versicherungspflichtig.

Es fällt schwer zu erkennen, was die frz. Delegation da als Verhandlungserfolg betrachtet. Es ist 100% die Schweizer Linie, was man schon vor einem Jahr so hätte akzeptieren können. Wie auch immer, letztlich gut für uns  :)

Viele Grüße,
Frank