Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Krankenversicherung  (Gelesen 27779 mal)

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Offline Der Norden

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Re: Krankenversicherung
« Antwort #15 am: 11. Mai 2015, 08:36:26 »
Moin Zusammen,
ich habe mal das schreiben zum Optionsrecht angefügt.
Gruss

Offline fabo12

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Re: Krankenversicherung
« Antwort #16 am: 11. Mai 2015, 09:29:36 »
Das gilt jetzt aber nur für Grenzgänger Schweiz/ Frankreich oder auch für Grenzgänger Deutschland/ Frankreich?

Um Verwirrung zu vermieden: das hier betrifft Grenzgänger CH/F und CH/D, nicht D/F. Wobei nur Grenzgänger CH/F in der besonderen Situation sind, daß sich die rechtliche Lage in Frankreich auch noch extrem geändert hat (Privatversicherung nicht mehr möglich).

Offline Mia

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Re: Krankenversicherung
« Antwort #17 am: 13. Mai 2015, 22:40:34 »
Hallo Ihr alle
Habe lange nicht mehr ins Forum geschaut und mir scheint, ich habe beim aktuellen Thema Krankenversicherung für Grenzgänger eine richtige Lawine losgerissen. Inzwischen habe ich viel recherchiert und bin nun in der Zielgeraden.
Folgendes zu Eurer Info:
Wer das Optionsrecht seinerzeit nicht formell sondern stillschweigend ausgeübt hat, sprich nach 3 Monaten Arbeitsbeginn in der Schweiz sich in Deutschland oder Frankreich (je nach Wohnstaat) versichert hat, kann sein Optionsrecht nochmals ausüben.
Kembser hat übrigens alles richtig erkannt. Man merkt, sie/er ist über die Grenzgängervereinigung CDTF in Saint Louis bestens informiert.
 
Mein Mann hat das Glück, in Baselland zu arbeiten. Er kann direkt bei einer Schweizer Versicherung nun eine neue Krankenversicherung abschliessen ohne das Optionsrecht nochmals beantragen zu müssen. Ich selbst arbeite in Basel Stadt und habe nun vergangene Woche meinen Antrag auf erneutes Optionsrecht mit den gewünschten Unterlagen beantragt. Seht doch einfach mal auf die Seite www.kvg-org.ch . Dort steht alles dezidiert beschrieben. Sobald ich von dort "grünes Licht" bekommen habe, kann auch ich eine neue Krankenversicherung in der Schweiz abschliessen. Nebenbei erwähnt: Wir haben seinerzeit das Optionsrecht stillschweigend ausgeübt, d.h. uns im Wohnland Deutschland krankenversichert. Bis heute haben wir eine deutsche Privatkrankenversicherung, die uns nun aber signalisiert hat, dass aufgrund der Rechtslage wir uns nun in Frankreich - unserem jetzigen Wohnland - oder in der Schweiz versichern müssen. Um die Beitragsrückstellungen nicht zu verlieren für den Fall, dass wir im Pensionsalter mal wieder nach Deutschland zurückgehen sollten, könnten wir eine grosse Anwartschaft abschliessen. Da sind wir derzeit noch am Überlegen, werden es aber wahrscheinlich nicht machen. Die grosse Anwartschaft kostet im Monat für Frauen 20%, für Männer 30% vom aktuellen Beitrag..... monatlich wohlgemerkt....reine Verwaltungskosten! Übrigens haben wir bei unseren deutschen Krankenversicherungen ein Sonderkündigungsrecht und kommen sofort am 1.6. aus dem Vertrag raus.
Wir selbst haben bereits diese Woche noch einen Termin bei einem Versicherer in Basel, um unsere künftigen Krankenversicherungen abzuschliessen bzw. meine vorzubereiten.
Wir haben uns also für die Schweiz entschieden - nicht nur wegen des Sprachproblems! Es geht auch um unseren Geldbeutel. Im Moment scheint alles noch attraktiv in Frankreich zu sein mit Steuerabzug und so, aber was bringen die nächsten Jahre? Nein danke. In der Schweiz bezahlen wir vielleicht ein bisschen mehr, erhalten aber dafür wesentlich bessere Leistungen und wir können ruhig schlafen.
Ich hoffe, ich habe Euch alles so gut rübergebracht und wünsche Euch Erfolg bei Eurem Entscheid, der ja, so lange Ihr als Grenzgänger arbeitet, nunmehr endgültig ist!
Ich selbst bin nun gespannt, was das Gespräch beim neuen Versicherer in Basel ans Licht bringen wird.
Eure Mia

Offline fabo12

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Re: Krankenversicherung
« Antwort #18 am: 18. Mai 2015, 07:53:31 »
Hallo,

In Basel-Stadt kann man ja nicht direkt zum Versicherer, sondern braucht erst den Bescheid von kvg.org. Hat da wer schon Antwort bekommen? Kommt das mit der normalen Post oder per e-Mail zurück? Wie lange hat die Antwort gedauert?

Viele Grüße,
Frank

Offline Der Norden

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Re: Krankenversicherung
« Antwort #19 am: 18. Mai 2015, 09:18:48 »
Hallo Frank,
die Antwort der KVG bekommst Du per Post,eine antwort wird bis zum 01.06 nicht da sein.Lt meinen Infos von der Versicherung dauert dies zur Zeit ca.6Wochen.
Haben halt viel zu tun aufgrund der ganzen anfragen.
Gruss

Offline fabo12

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Re: Krankenversicherung
« Antwort #20 am: 18. Mai 2015, 10:02:53 »
Danke für die Info, Micha. Dann muß man, wenn man im Mai erst aktiv geworden ist, also auf jeden Fall mindestens einen Monat mit der CMU überbrücken.

Wie es aussieht läßt die CPAM d'Alsace einen dann schon auch wieder raus (wenn sie es nicht sogar muß), Quelle: http://frontalier.moncoachfinance.com/2015/05/des-afiliation-radiation-a-la-cmu-10633.html

Die Woche wird sich scheinbar auch wieder was tun: "Tout ceci sera -nous l’espérons- plus clair lorsque les administrations française et suisse se seront rencontrées la semaine du 18 mai.".

Viele Grüße,
Frank

Offline Der Norden

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Re: Krankenversicherung
« Antwort #21 am: 18. Mai 2015, 10:20:41 »
Hallo Frank,
wir haben uns schon bei der Helsana versichert,dies unter vorbehalt,sollten wir uns nicht wieder in der Schweiz versichern können,wird der Vertrag Storniert.
In die CMU können wir dann immer noch gehen.Das sich diese Woche noch was tut haben wir auch von unseren Steuerberater gehört,ist nur die Frage was?
Ich denke das sich nichts mehr ändern wird.

Gruss Micha

Offline Mia

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Re: Krankenversicherung
« Antwort #22 am: 18. Mai 2015, 20:32:32 »
Hallo Ihr alle

Ich habe per Mail meine Unterlagen am 8. Mai eingereicht, die Antwort kommt auf dem Postweg, dauert angeblich 2-3 Wochen nach Auskunft der kvg. Ich habe sie aber bereits heute vorab per Email erhalten. Sie ist vom 12.5. datiert. Die Mitarbeiter arbeiten also superschnell bei der kvg! Und da mein Mann und ich uns bereits letzten Freitag ein Angebot bei der Progrès (= Helsana) haben geben lassen, können wir nun die Krankenversicherung beantragen und sind somit per 1.6. in der Schweiz krankenversichert! Ich bin froh, dass dieser Kelch CMU nun an uns vorüberging - das wird richtig gefeiert!
Übrigens: Die Basisversicherung = Grundversicherung in der Schweiz können alle frz. Grenzgänger bei der nächsten Steuererklärung komplett in Abzug bringen. D.h. für uns bei Progrès: Den monatlichen Betrag von CHF 334,50 (mit Abstand der der günstigste Versicherer) können wir dann im Mai 2016 bereits absetzen: 7xCHF334,50 - na, das ist doch auch was, oder? Unsere deutsche Privatversicherung konnten wir bislang steuerlich nicht geltend machen!
Grüssli
Mia

Offline Shoegal

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Re: Krankenversicherung
« Antwort #23 am: 20. Mai 2015, 14:17:01 »
Hallo,

kann mir jemand sagen, ob man trotz Arbeitslosigkeit in F und Krankenversichert in F auch zu einem deutschen Arzt gehen kann?
Gibt es eine Art Berechtigungsschein den man sich bei der CPAM beantragen muss?
Für Eure Antworten danke ich Euch.

VG Shoegal

Offline Der Norden

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Re: Krankenversicherung
« Antwort #24 am: 20. Mai 2015, 14:38:28 »
Das kannste Vergessen,geht nur mit genehmigung der Cpam und die wirste wahrscheinlich nicht bekommen.
Gruss

Offline Shoegal

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Re: Krankenversicherung
« Antwort #25 am: 20. Mai 2015, 14:42:47 »
Danke für die Rückantwort.
Kannst Du mir auch sagen, warum ich keine Genehmigung von der CPAM erhalten werde? :-[


Offline Der Norden

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Re: Krankenversicherung
« Antwort #26 am: 20. Mai 2015, 14:44:13 »
Weil es in Frankreich auch àrzte gibt und du sicher nicht zu einen Arzt musst den es in F nicht gibt?

Offline Shoegal

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Re: Krankenversicherung
« Antwort #27 am: 21. Mai 2015, 17:32:17 »
Nee ist klar, aber wenn man schon 20 Jahre bei einem Arzt in Deutschland in Behandlung ist, muss man ja nicht zwingend einen neuen Arzt in Frankreich aufsuchen.
Für mich ist das keine Argumentation. Ich dachte man kann als EU-Bürger sich in jedem EU-Land behandeln lassen. Allerdings sind die Franzosen da wohl wieder etwas eigen und ziehen ihr eigenes Ding durch. Wie auch immer, ich finde es ist keine Begründung der franz. Krankenkasse. Wenn man als Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigt ist und seinen Wohnsitz in Frankreich hat, darf man ja auch sowohl in Deutschland wie auch in Frankreich zum Arzt gehen. Die deutsche Krankenkasse ist hier wohl etwas entgegenkommender.

Offline fabo12

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Re: Krankenversicherung
« Antwort #28 am: 22. Mai 2015, 09:03:07 »
Hallo,

Arztbesuch in der EU oder der Schweiz sind schon erlaubt, alles andere würde doch EU-Recht brechen. Schau mal hier:

http://www.ameli.fr/assures/droits-et-demarches/a-l-etranger/vous-partez-vous-faire-soigner-a-l-etranger.php

Scheinbar hat man sogar die Wahl, ob die Erstattung auf Basis der Tarife im Behandlungsland oder der französischen erfolgt:

Zitat
Vous serez remboursé(e) selon les tarifs du pays de séjour ou, sous réserve de votre accord exprès, sur la base des tarifs français de la sécurité sociale.

Viele Grüße,
Frank


Offline Der Norden

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Re: Krankenversicherung
« Antwort #29 am: 29. Mai 2015, 14:37:04 »
Hallo,
habe heute auch die Genehmigung der KVG erhalten und bin ab 01.06 in der Schweiz versichert.
Das ganze kamm vorab per Mail ,gedauert hat es 14 tage ab Antragstellung.
Gruss
Micha