Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Krankenversicherung  (Gelesen 8331 mal)

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Guest

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Krankenversicherung
« am: 20. Februar 2007, 13:41:45 »
Hallo ,

habe eine Frage an euch .

ich komme aus dem Alsace und dort bin ich natürlich versichert ( carte Vitale+ mituelle).
seit oktober 2006 bin ich in karlsruhe beschäftigt und von meinem Gehalt wird folgendes abgezogen:

Krankenversicherung
Rentenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Pflegeversicherung.


meine Frage . ist das normal oder habe ich viel Abzüge??


Danke für eure Antworte

Offline ~Pero~

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Krankenversicherung
« Antwort #1 am: 20. Februar 2007, 13:56:36 »
Salut Mehdy,

Zitat von: Mehdy
Hallo ,

habe eine Frage an euch .

ich komme aus dem Alsace und dort bin ich natürlich versichert ( carte Vitale+ mituelle).
seit oktober 2006 bin ich in karlsruhe beschäftigt und von meinem Gehalt wird folgendes abgezogen:

Krankenversicherung
Rentenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Pflegeversicherung.

meine Frage . ist das normal oder habe ich viel Abzüge??

Danke für eure Antworte
JA - das ist normal     und
JA - das werden viele Abzüge

Wenn Du innerhalb der EU in einem anderen als Deinem Wohnland "dauerhaft" einer nichtselbstständigen Arbeit nachgehst, so wirst Du dort automatisch Sozialversicherungspflichtig.
Eigentlich auch Einkommenssteuerpflichtig, aber dafür gibt es dann bilaterale Abkommen, so dass man z.B. als in DE Arbeitender aber in Frankreich Lebender unter gewissen Umständen Deine Steuereklärung in Frankreich machen kannst.

Grüße
petee

Guest

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Krankenversicherung
« Antwort #2 am: 20. Februar 2007, 14:06:03 »
für die rasche Antwort sage ich Danke .

ah noch eine Frage .von meiner Krankenkasse habe ich keine Karte bekommen ist das auch  normal ??

danke

Offline ~Pero~

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Krankenversicherung
« Antwort #3 am: 20. Februar 2007, 14:47:12 »
Zitat von: Mehdy
für die rasche Antwort sage ich Danke .

ah noch eine Frage .von meiner Krankenkasse habe ich keine Karte bekommen ist das auch  normal ??

danke
Du meinst Deine Deutsche Krankenkasse?

Nein - das ist nicht normal.
Da würde ich einmal den /die Sachbearbeiter/in anrufen.

Ich hoffe auch, dass Dein Arbeitgeber dich gefragt hat, welche Krankenkasse Du möchtest, da hast Du in DE ja dutzendfache Auswahl, und es gibt da schon Unterschiede in den Kosten und auch teilweise in den Leistungen.

Jess

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Krankenversicherung
« Antwort #4 am: 20. Februar 2007, 17:00:18 »
Abzüge sind es momentan 20,8 % wenn ich mich net irre!

Guest

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Krankenversicherung
« Antwort #5 am: 20. Februar 2007, 17:04:34 »
danke würde ich morgen früh machen

danke

Offline Dieter12

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Krankenversicherung
« Antwort #6 am: 20. Februar 2007, 17:16:14 »
Zitat von: Mehdy
Krankenversicherung
Rentenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Pflegeversicherung.

meine Frage . ist das normal oder habe ich viel Abzüge
Hi Mehdy,

Hast Du vor, einmal nach Deutschland zu ziehen? In diesem Fall bringt Dir die Pflegeversicherung etwas, denn sie wird im Pflegefall nur (!!!!!) in Deutschland ausgezahlt.
Wirst Du niemals in Deutschland wohnen, brauchst Du sie nicht zu zahlen.

Gruss, Dieter

Offline khmer

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Krankenversicherung
« Antwort #7 am: 23. Februar 2007, 17:53:32 »
Zitat von: Dieter12
Hast Du vor, einmal nach Deutschland zu ziehen? In diesem Fall bringt Dir die Pflegeversicherung etwas, denn sie wird im Pflegefall nur (!!!!!) in Deutschland ausgezahlt.
Wirst Du niemals in Deutschland wohnen, brauchst Du sie nicht zu zahlen.

Gruss, Dieter
Hallo Dieter,

das mit dem "brauchst Du nich zu zahlen" ist mir neu!
Wie komm ich aus der Pflegeversicherung raus?
Gibts da mittlerweile Grundsatzurteile?

Ich hab das vor zig Jahren mal erfolglos probiert. Argument war damals (zu meinem Erstaunen), daß es sich nicht um eine Versicherung im üblichen Sinn, sondern um eine Solidargemeinschaft handele. Allein mit dem Argument, ich hätte in F ja niemals Leistungen zu erwarten, könne ich nicht aus dieser Solidargemeinschaft ausscheiden. "Die Entrichtung von Beiträgen begründet noch keinen Anspruch auf Leistungen."

Da war ich platt.

khmer

Offline Dieter12

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Krankenversicherung
« Antwort #8 am: 23. Februar 2007, 22:14:19 »
Hi Hermann,

Ich habe vielleicht etwas schnell geschossen, denn meine Ausage müsste sich auf die private Pflegepflichtversicherung beziehen, die ich in der Tat nicht zahle. Ich habe daraus kurzgeschlossen, dass das auch für die gesetzliche Pflegepflichtversicherung gilt, was zwar logisch wäre, was ich aber nicht bestätigen kann. Allerdings scheinen mir dazu auch in diese Richtung gehende Kommentare im Buch "Die Pflegeversicherung" vom Bundesanzeiger Verlag (4., neu geordnete und aktualisierte Auflage) vorzukommen. Leider liegt mir das Buch nur in einem kleinen Ausschnitt vor, so dass ich die Geschichte mit der gesetzliche Pflegepflichtversicherung nicht überprüfen kann.

Gruss, Dieter

Offline Uwe

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Krankenversicherung
« Antwort #9 am: 24. Februar 2007, 12:11:10 »
Hallo Dieter,

keine Leistungen der Pflegeversicherung für Grenzgänger??

Muß ich leider oder mehr Gott sei Dank widersprechen.

Hier der kurze Auszug von http://www.eures-t-oberrhein.com/eurest/de/infos_gg/pflege.php3

---Es verstößt jedoch gegen die Art. 19I, 25I und 28I Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom
   14.6.1971 .......... den Anspruch auf eine Leistung wie das Pflegegeld, die eine Geldleistung bei Krankheit
   darstellt, davon abhängig zu machen, dass der Versicherte in dem Staat wohnt, in dem er der Versicherung
   angeschlossen ist."

   Kurz gesagt: auch Grenzgänger haben im Falle der Pflegebedürftigkeit Anspruch auf das o. g. "Pflegegeld",
   ber nicht die "Pflegesachleistungen".---

Im Link steht der kpl. Artikel.
Noch eine kurze Anm. mein Nachbar ist pflegebedürftig und erhält sogar"Pflegesachleistungen" wie er das macht weiß ich nicht, muß ihn mal fragen.

Grüßle
Uwe

Offline Marco

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Krankenversicherung
« Antwort #10 am: 24. Februar 2007, 18:28:20 »
Zitat von: Deutzose
Muß ich leider oder mehr Gott sei Dank widersprechen.

Hier der kurze Auszug von http://www.eures-t-oberrhein.com/eurest/de/infos_gg/pflege.php3
hi uwe,

das finde ich sehr interessant, denn ich habe bisher auch immer von jedem erzählt bekommen, daß pflegeversicherung rausgeworfenes geld sei, so lange man nicht in deutschland wohnt.

danke und grüße,
marco

Offline Uwe

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Krankenversicherung
« Antwort #11 am: 24. Februar 2007, 20:45:44 »
Wobei mich interessieren würde wie man das das durchsetzt.
Wer stellt die Pflegebedüftigkeit fest, wenn man zum Beispiel zum französischen Arzt geht.

Für mich wers interessant da ich seit 12 Jahren an "sclerose en plaque" erkrankt bin jedoch ohne wesentliche Symptome. Man weiß ja nie was kommt. Ich bleibe auf jeden an der Sache mit der Geldleistung dran.

Hab meinen Nachbarn heut noch gefragt, respektive die Frau.
Die hat mir einiges erzählt wies bei Ihnen gelaufen ist und hier kann man sagen das ,,naja wie soll ichs ausdrücken" extrem getrickst wurde und wir diesen Fall wenn überhaupt auf ganz wenige Personen übertragen können. Daher möchte ich meine Aussage mit den Pflegesachleistungen lieber zurückziehen.

Sry
Uwe