Hi Hermann,
Ich habe vielleicht etwas schnell geschossen, denn meine Ausage müsste sich auf die private Pflegepflichtversicherung beziehen, die ich in der Tat nicht zahle. Ich habe daraus kurzgeschlossen, dass das auch für die gesetzliche Pflegepflichtversicherung gilt, was zwar logisch wäre, was ich aber nicht bestätigen kann. Allerdings scheinen mir dazu auch in diese Richtung gehende Kommentare im Buch "Die Pflegeversicherung" vom Bundesanzeiger Verlag (4., neu geordnete und aktualisierte Auflage) vorzukommen. Leider liegt mir das Buch nur in einem kleinen Ausschnitt vor, so dass ich die Geschichte mit der gesetzliche Pflegepflichtversicherung nicht überprüfen kann.
Gruss, Dieter