Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Krankenkassen ?  (Gelesen 8170 mal)

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Offline bossu55

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Krankenkassen ?
« am: 05. März 2009, 20:33:02 »
Hallo Grenzgänger ,
kann mir jemand mitteilen , welche Krankenversicherung gut ist, im Raum Seltz/Lauterbourg. Und wie die Versicherung ist. Im im Öffentlichen Dienst in Deutschland beschäftigt. Bin über jeden Hinweis sehr dankbar  :nogger:

Viele Grüsse

 :winkerwinker:

_Markus_

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Re: Krankenkassen ?
« Antwort #1 am: 05. März 2009, 21:17:52 »
Hallo Grenzgänger ,
kann mir jemand mitteilen , welche Krankenversicherung gut ist, im Raum Seltz/Lauterbourg. Und wie die Versicherung ist. Im im Öffentlichen Dienst in Deutschland beschäftigt. Bin über jeden Hinweis sehr dankbar  :nogger:

Viele Grüsse

 :winkerwinker:

...frägst du nach einer deutschen oder französischen KV?

Kannst du, da du im Öffentlichen Dienst in D arbeitest, so ohne weiteres dich in F KV versichern?
« Letzte Änderung: 05. März 2009, 21:19:26 von _Markus_ »

_Markus_

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Re: Krankenkassen ?
« Antwort #2 am: 06. März 2009, 14:44:49 »
Hallo bossu,

leider habe ich außer der gesetzlichen Caisse de Maladie die durch das Grenzgängerabkommen D/F F/D geregelt ist und einer Zusatzkrankenkasse Mutuel l'Est die das abdeckt was die gesetzliche Caisse de Maladie in F nicht bezahlt, keine weiteren Erfahrungen.

Nimm mal Kontakt auf mit Dieter12 (einem User hier im Forum), ich meine zu wissen, dass er auch im Beamtentum in D unterwegs ist und in F wohnt. Vielleicht hat er mehr Erfahrungen als Beamter mit Versicherungen in F.

Offline kembser

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Re: Krankenkassen ?
« Antwort #3 am: 06. März 2009, 15:20:36 »
Hallo bossu55,

erstmal: bist du Beamter oder Angestellter des Öffentlichen Dienstes?

Bist du Beamter in Ba-Wü. (so wie ich), dann bist du ja wahrscheinlich privat versichert. Zwar könntest du dir auch in F eine private KV suchen, doch du wirst wahrscheinlich keine finden, die dich nur zu 50% (wegen der Beihilfe) versichert.

Wenn du Angestellter bist, dann bist du wahrscheinlich gesetzlich krankenversichert. Und dann kooperiert deine deutsche Kasse ja sowieso mit der französischen caisse maladie.

Aber Vorsicht: Wenn du im öffentlichen Dienst bist, egal ob Beamter oder Angestellter, dann musst du deine Steuern weiterhin in D zahlen! Das sieht das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen D und F vor!

Grüße,
der Kembser

_Markus_

  • Gast
Re: Krankenkassen ?
« Antwort #4 am: 06. März 2009, 15:27:09 »
Auch meine Steuer zahle ich dann in Frankreich. Da macht der Arbeitgeber keine Vorschrift.

  :So Ist: als Beamter bezahlst du deine Steuern weiterhin in D und nicht in F.
« Letzte Änderung: 06. März 2009, 23:44:31 von _Markus_ »

Offline kembser

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Re: Krankenkassen ?
« Antwort #5 am: 06. März 2009, 20:28:44 »
Das mit der Krankenkasse , kann ich in Deutschland bleiben oder wechseln .

Wenn du Angestellter bist, dann bleibst du bei einer deutschen Krankenkasse. Da müsste aber jemand anderes genauer Auskunft geben, denn ich bin wie gesagt privat versichert.
Zitat
Áber das mit den Steuern , naja mein Arbeitskollege ist über 18 Jahre im Elsaß und er macht seine Steuer in Frankreich (er ist Beamter) . Warum geht es bei Ihm und bei Euch nicht ???

Seit Ihr sicher das es so ist  :Frage:

Zitat aus dem Doppelbesteuerungsabkommen (http://archiv.jura.uni-saarland.de/BIJUS/doppelsteuer/de.htm):

Artikel 14

(1) Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen sowie Ruhegehälter, die einer der Vertragstaaten, ein Land oder eine juristische Person des öffentlichen Rechtes dieses Staates oder Landes an in dem anderen Staat ansässige natürliche Personen für gegenwärtige oder frühere Dienstleistungen in der Verwaltung oder in den Streitkräften zahlt, können nur in dem erstgenannten Staate besteuert werden. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Vergütungen an Personen gezahlt werden, die die Staatsangehörigkeit des anderen Staates besitzen, ohne zugleich Staatsangehörige des erstgenannten Staates zu sein; in diesem Falle können die Vergütungen nur von dem Staate besteuert werden, in dem diese Personen ansässig sind.


Das ist zwar kompliziert formuliert  :bahnhof: - aber eindeutig: Wenn das Gehalt von einem Staat / Land für Dienstleisungen in der Verwaltung gezahlt wird (d.h. öffentlicher Dienst), dann wird in D versteuert. Ausnahme: Man besitzt die französische, aber nicht (!) die deutsche Staatsangehörigkeit.

Glaub mir, ich bin auch Beamter und versteuere - leider - in Deutschland.  :'( Zuständig für die "Abtrünnigen" ist das Finanzamt Stuttgart-Körperschaften!

Grüße,
der Kembser
« Letzte Änderung: 06. März 2009, 20:31:53 von kembser »

Offline pifolog

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Re: Krankenkassen ?
« Antwort #6 am: 06. März 2009, 22:04:28 »
hallo,

so wie krembser sehe ich das auch.

Zum Nachlesen hier im wiki der link:

http://www.grenzgaenger-forum.de/wiki/Wer_oder_was_genau_ist_eigentlich_ein_Grenzg%C3%A4nger%3F

Grüße

Offline bossu55

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Re: Krankenkassen ?
« Antwort #7 am: 07. März 2009, 08:19:08 »
 :winkerwinker:

Hallo , ich danke Euch . Am Montag werde ich in Stuttgart sein  :posti:, habe da einen Termin . Werde  Euch  dann informieren . Bis Bald  :nixwieweg:

Viele Grüsse

Offline bossu55

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Re: Krankenkassen ?
« Antwort #8 am: 26. März 2009, 18:38:35 »
Hallo Freunde , ich bin Euch noch eine Antwort schuldig . Angestellter im Öffentlichen Dienst zahlen in Frankreich Ihre Steuer, wenn die Tätigkeit gewerblich ist . Nur Verwaltungsangestellte die nicht gewerblichen sind , müssen in Deutschland Steuer zahlen .

Viele Grüße

Offline pifolog

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Re: Krankenkassen ?
« Antwort #9 am: 26. März 2009, 21:13:33 »
Hallo bossu55,

mein Respekt, dass Du Dich um Klärung bemüht hast.
Doch entschuldige, wenn ich etwas unduldsam reagiere und nimm es nicht persönlich:
Der Begriff  'Öffentlicher Dienst' ist hier absolut irreführend, klärt nichts und hat so noch nie gestimmt, obwohl das immer wieder vor- und nachgeplappert wird, sogar von normalerweise seriösen Stellen.

Im gesamten Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Frankreich kommt der Begriff Öffentlicher Dienst überhaupt nicht vor.
Dagegen wird lediglich auf die Rechtsform des Arbeitgebers abgestellt. Wenn der eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, versteuern die dort Beschäftigten generell im Arbeitsland (mit wenigen Ausnahmen), egal als was sie da konkret arbeiten.
Firmiert der Arbeitgeber jedoch im Privatrecht, versteuern die Beschäftigten im Wohnland, egal ob öffentlicher Dienst oder nicht.

Diese Regelung finde ich sehr gut, man kommt auch nicht ins Schwimmen. Anders jedoch, wenn vom öffentlichen Dienst geredet wird.
Was ist denn beispielsweise mit Beschäftigten an einer Universität, bei Lotto-Toto-Gesellschaften, bei der AOK, im Krankenhaus, bei der Müllabfuhr, bei der Kirche, Bundesbahn, Nah-Verkehrsbetrieben usw.?
Mit 'Öffentlichem Dienst' kann man da gar nichts klären.

Zum Glück gibt es hier ein Wiki, in dem das genau steht.
http://www.grenzgaenger-forum.de/wiki/Wer_oder_was_genau_ist_eigentlich_ein_Grenzg%C3%A4nger%3F

Und sorry für die schwäbischen Behörden, wenn sie das nicht gelesen haben.  ;)

Schöne Grüße