Grenzgaenger Forum

Autor Thema: KFZ Versicherung unterbrechen?  (Gelesen 8776 mal)

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Offline Der Norden

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KFZ Versicherung unterbrechen?
« am: 01. Oktober 2012, 12:41:58 »
Hallo Leute,
ich habe da mal eine Frage,da ich mein Cabrio im Winter nicht nutze müßte es doch eigentlich möglich sein die Versicherung für den Zeitraum 11 bis 03.2013 auszusetzen bzw. zu Kündigen und
dann im März den VBersicherungs Vertrag wieder neu zu machen?
Hat von euch jemand erfahrungs werte?
Ich bin nicht umbedingt scharf drauf 4 od.5 Monate für nichts zuzahlen.
Danke
Ps Fahrzeug steht im Winter in einer Versicherten Halle.
Gruß
Micha

Offline Eric

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Re: KFZ Versicherung unterbrechen?
« Antwort #1 am: 01. Oktober 2012, 13:02:21 »
Das ist in Frankreich nicht möglich , da das Auto ja auch im Falle eines Diebstahls etc versichert sein muss .

Offline Der Norden

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Re: KFZ Versicherung unterbrechen?
« Antwort #2 am: 01. Oktober 2012, 13:31:58 »
OK danke
Gruß
Micha

Offline lantos

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Re: KFZ Versicherung unterbrechen?
« Antwort #3 am: 22. Oktober 2012, 17:15:11 »
Das ist in Frankreich nicht möglich , da das Auto ja auch im Falle eines Diebstahls etc versichert sein muss .


Hä ? Das stimmt so nicht. Wir "unterbrechen" unsere Versicherung für Cabrio und Mopped immer über Winter.

1. Seit wann muss ein KFZ in F gegen Diebstahl versichert sein ?

2. Klar gibt es hier eine "Ruheversicherung" analog wie in D

Spreche einfach mit Deiner Versicherung. Die machen das (wohl). Wenn nicht, gibts ja andere.

Offline Der Norden

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Re: KFZ Versicherung unterbrechen?
« Antwort #4 am: 22. Oktober 2012, 17:21:41 »
Hallo Lantos,
danke für die Info,dann werde ich mit meiner Versicherung mal sprechen.Ich fände es auch blöd die Vers.im Winter fürs Cabrio zu zahlen.
Danke und Gruß
Micha

Offline Eric

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Re: KFZ Versicherung unterbrechen?
« Antwort #5 am: 22. Oktober 2012, 18:05:47 »
Das Auto muss nicht vor Diebstahl versichert sein .Es geht darum , wer für einen Schaden mit einem gestohlenen und nicht versicherten Auto haftet .

Offline maison

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Re: KFZ Versicherung unterbrechen?
« Antwort #6 am: 22. Oktober 2012, 18:36:21 »
Das ist in Frankreich nicht möglich , da das Auto ja auch im Falle eines Diebstahls etc versichert sein muss .


Hä ? Das stimmt so nicht. Wir "unterbrechen" unsere Versicherung für Cabrio und Mopped immer über Winter.

1. Seit wann muss ein KFZ in F gegen Diebstahl versichert sein ?

2. Klar gibt es hier eine "Ruheversicherung" analog wie in D

Spreche einfach mit Deiner Versicherung. Die machen das (wohl). Wenn nicht, gibts ja andere.

Hab 2 Fagrzeuge die über den Winter nicht gefahren werden, meine Versicherung (Macif) machte es definitiv nicht, suche seit längerem eine solche französische Versicherung, bei welcher Versicherung hast du versichert?
« Letzte Änderung: 22. Oktober 2012, 18:39:41 von maison »

Offline Ralph

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Re: KFZ Versicherung unterbrechen?
« Antwort #7 am: 22. Oktober 2012, 22:10:59 »
Auch ich kenne in F keine solche Versicherung.
Das sind meistens Sonderfälle und liegt auch ein bisschen am Sachbearbeiter (bzw. an dessen Einfallsreichtum).
Der kann die Versicherung ruhen lassen wenn zb. das Fahrzeug defekt ist und nicht bewegt werden kann.
Das hab ich mal mit der CM gemacht.....ist aber ein Sonderfall und geht nicht ständig. Wie gesagt - liegt am Ermessen des Sachbearbeiters.
Und auf meinen Diebstahlschutz möchte ich in dieser Zeit auch nicht verzichten (ist aber nicht Pflicht)

Mein Cabrio und meine Moppeds sind auch ständig versichert.
Beim Wohnmobil geht das übrigens bei der CM anstandslos - da wird die Versicherung einfach monateweise umgestellt auf ruhendes Fahrzeug. Kostet dann fast nichts mehr - ist aber genauso versichert wie sonst.
Fahren darf man natürlich in dieser Zeit nicht.

Ich hab erst vor einer Woche gefragt ob man das nicht mindestens auch mit den Bikes so machen kann.
Das macht die CM aber nicht. Immerhin hab ich für eins einen neuen Tarif bekommen und zahle jetzt fast nur noch die Hälfte mit Vollkasko wie vorher mit Teilkasko.


« Letzte Änderung: 22. Oktober 2012, 22:14:35 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline maison

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Re: KFZ Versicherung unterbrechen?
« Antwort #8 am: 23. Oktober 2012, 15:44:55 »
Das ist in Frankreich nicht möglich , da das Auto ja auch im Falle eines Diebstahls etc versichert sein muss .

Wenn nicht, gibts ja andere.
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So Lantos jetzt bekenn mal Farbe und sprich welche Versicherung in F macht das, besser wie heißt deine Versicherung die das macht?
Oder sind das inoffizielle persönliche Auszeiten die du nimmst mit deinen Fzgen. über deinen französischen Versicherungsmakler?

Offline lantos

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Re: KFZ Versicherung unterbrechen?
« Antwort #9 am: 23. Oktober 2012, 18:19:12 »
auf grund der anfragen, hier für alle:

wir sind bei der credit mutuel. ich schicke zum "an/abmelden" einfach eine mail an meinen bank/vers ansprechpartner. der macht den rest. schickt den neuen vertrag zu den ich dann  unterschrieben zurück sende. kannste als "ruheversicherung" also tk, oder komplett.

Offline Der Norden

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Re: KFZ Versicherung unterbrechen?
« Antwort #10 am: 29. Oktober 2012, 09:14:47 »
Moin,
da ich nun Rücksprache gehalten habe mit der Vers.hier mal die Antwort.
Es ist nicht möglich die Versicherung zu uterbrechen,zumindest bei mir.
Die begründung war folgende,sollte das Fahrzeug einen Brand in der Garage verursachen ( ist zwar sehr unwahrscheinlich ) würde die Haus versicherung nicht zahlen da der Brand vom Pkw aus gegangen ist und die Kfz Vers.dann zahlen müßte.
Wie andere Vers. das sehen ist sicher unterschiedlich bei meiner schaut es so aus.
LG
Micha

Offline lantos

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Re: KFZ Versicherung unterbrechen?
« Antwort #11 am: 29. Oktober 2012, 18:29:37 »
hey micha,

lass dir keinen bären aufbinden. prüfe es nach. wir haben hier auch
schon die tollsten "lügen" gehört.

1. kann mann die kfz-versicherung auf diese risiken minimieren

2. was pasisert, wenn du dir ein fahrzeug kaufst und es ohne zu versichern
   ins wohnzimmer stellst da du es ja nur anschauen willst ? bzw dein rasentraktor, deine motorsäge etc etc ?

3. grundsätzlich zahlt die feuerversicherung bei feuer, egal wo her. hier wäre
   zu klären, ob es eine derartige einschränkung in f tatsächlich gibt.

4. wenn das auto brennt, ist das auto über die feuerversicherung versichert und kein haus. eine haftpflichtversicherung
   bezahlt nur die schäden der anderen. wenn es dein haus ist, dann bezahlt die es nicht. nur beim mietshaus ist es anderst.
 
also immer alles hinterfragen.
« Letzte Änderung: 30. Oktober 2012, 16:49:49 von lantos »