Hallo Ralph,
lies mal das hier, gerade im Internet gefunden.
So einfach ist das wohl nicht. :-)
Haften Hundehalter generell für jeden Biss des Hundes?
Zunächst einmal ja, denn die Gefahr eines Bisses geht nun einmal eindeutig vom Hund selber aus. Ob dieser nun in aggressiver Art und Weise zubeißt oder nur im Spiel, spielt keine Rolle: Die Verletzung ist erst einmal da und die Krankenversicherung oder die Krankenkasse wollen genau wissen, wer für die Verletzung verantwortlich sit. Dann wird der Hundehalter zur Kasse gebeten – für die anfallenden Behandlungskosten. Es gibt aber auch Ausnahmesituationen. Wer einen angeleinten Hund streichelt, ohne vorher den Eigentümer zu fragen, muss sich den Schaden selber zurechnen lassen. Es fällt unter die allgemeine Lebenserfahrung, dass man Hunde, die die unbeaufsichtigt sind, nicht einfach streichelt. Genauso verhält es sich, wenn der Hund zuvor geärgert wurde. Dann muss sich der Gebissene den Schaden auch selber zurechnen lassen. Getreu dem Motto: Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um. Der Gesetzgeber sagt klar aus: Wer sich selbstständig und ohne Not in die Hundegefahr begibt, muss im Schadensfall gucken, wo er bleibt.