Hallo Maryza,
...Welche Unterlagen benötige ich?...
Ich habe mir damals, vor der Kfz.Vers.-Anmeldung hier in Frankreich, von meiner deutschen Versicherung bestätigen lassen, bei wieviel Prozent ich damals lag (30%). Diese Bestätigung hatte ich dann hier abgegeben - wurde auch anerkannt.
...Werden meine aktuell 35% in DE auch in FR anerkannt?...
Nein, leider nicht. Hier ist der niedrigste Satz 50% (liegt aber damit immer noch unter den 30%, die ich in Deutschland hatte.
...Muss ich das KFZ vorher in DE abmelden?...
Ja, denn bis zur Abmeldung in Deutschland bist du ja noch in Deutschland versichert.
...Habe ich das eben hier richtig gelesen, wenn man nie ein KFZ in DE angemeldet hatte, kann man auch keins in FR anmelden?...
Das wäre (zumindest) mir neu. Denn, französische Führerscheinneuinhaber waren vorher ja auch noch nie in Deutschland angemeldet ;-).
...Geht das, z.B ich Versicherungsnehmer und mein Mann der KFZ-Halter?...
Wie das heute gehandhabt wird? Bei uns war das jedenfalls damals nicht möglich. Da konnte nur der Kfz-Halter Versicherungsnehmer werden. Aber, evtl. weiß da jemand anderes aus unserem Forum genaueres.
Haftpflicht und Hausrat haben wir bei der Crédit Mutuel. Wenn man die aber auch bei seiner Kfz-Versicherung abschließt, wird das u.U. günstiger (so jedenfalls sagte uns ein Nachbar).
lg Gabrielle