Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Helsana rät mir eine Krankenversicherung ab  (Gelesen 10063 mal)

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Offline dymo

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Helsana rät mir eine Krankenversicherung ab
« am: 29. September 2015, 20:01:21 »
Hallo,

bin völlig verwirrt und hoffe jemand kann mir helfen.
Habe nun den schreiben von der CMU erhalten, dass Sie mich freistellen, Edelweiss gekündigt, Helsana vor Monaten informiert und angemeldet und heute bekomme ich diese Email:

Besten Dank für den Antrag und die Grenzgänger-Bewilligung.
 
Aufgrund der unklaren Lage zwischen dem Schweizer BAG und der Französischen CMU  raten wir Ihnen ab, eine Krankenversicherung für Sie und Ihre Tochter bei uns abzuschliessen, da die Gefahr besteht, dass eine Doppelversicherung entstehen kann, welche danach bestehen bleiben würde. (dies Betrifft Grenzgänger, welche schon seit mehr als drei Monate in der Schweiz arbeiten und keine Versicherung in der Schweiz haben)
 
Wenn Sie dieses Risiko eingehen möchten, müssen Sie uns schriftlich bestätigen, dass Sie mit einer Doppelversicherung einverstanden wären.
 
Wir hoffen auf Verständnis und stehen bei Rückfragen gerne zur Verfügung.

WOLLEN DIE MICH VERARSCHEN!!! :anixwissen:
Wa für Erfahrungen habt ihr gemacht? Habt ihr so ne Bestätigung an die Helsana geschickt!
Bin jetzt echt mit meinem Latein am Ende.. und habs langsam satt!

danke schonmal

Offline kembser

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Re: Helsana rät mir eine Krankenversicherung ab
« Antwort #1 am: 30. September 2015, 10:49:29 »
Lieber dymo, liebe Forumsmitglieder,

Bei dymos Sachverhalt geht es um eine Krankenversicherung für Grenzgänger in die Schweiz. Trotzdem empfehle ich allen hier aus dem Forum, das folgende zu lesen. Es zeigt nämlich meiner Meinung nach, wie der Staat, in dem wir leben, gelegentlich vorgeht. Mich hat es geschockt und das Bild von Frankreich, das ich bisher hatte, ein wenig eingetrübt. Leider. Ich glaube, ich muss mal meinen Frust loswerden...  :mad:

Zur Erklärung muss ich kurz ausholen:

Grundsätzlich gilt für Grenzgänger in die Schweiz das gleiche Prinzip wie für Grenzgänger nach Deutschland. Dank der bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU gilt das Freizügigkeitsabkommen, das auch die Sozialversicherung von Grenzgängern regelt.

Also: Ein Grenzgänger in die Schweiz ist erstmal obligatorisch in der Schweiz versichert. Dort erhält er das Formular E106, mit dem er dann von der französischen CPAM (Caisse primaire d'assurance maladie) eine Carte Vitale erhält, um in Frankreich zum Arzt gehen zu können.

Nun gibt es aus historischen Gründen eine Ausnahme: Die Schweiz räumt Grenzgängern ein sogenanntes Optionsrecht ein. Der Grenzgänger kann in den ersten drei Monaten nach Arbeitsaufnahme in der Schweiz entscheiden, ob er sich wie beschrieben in der Schweiz versichern möchte oder lieber nur im Wohnland. Dieses Optionsrecht wurde lange stillschweigend ausgeübt. Das heißt: Hatte man sich nach drei Monaten nicht in der Schweiz versichert, gingen die schweizerischen Behörden davon aus, dass man im Wohnland versichert ist. Die Ausübung des Optionsrechts ist endgültig, man kann sich also später nicht mehr umentscheiden.

Von diesem Optionsrecht hatten die meisten französischen Grenzgänger Gebrauch gemacht: Die günstigste Versicherung in der Schweiz (Helsana) kostet ca. 300 Euro im Monat. In Frankreich hatte man die Wahl zwischen einer privaten Versicherung (ca. 150 Euro inkl. mutuelle) und der CMU (8% des Gehalts). Es war also klar, dass fast alle die private französische Versicherung wählten.

Das war der französischen Regierung nun ein Dorn im Auge. Die gut verdienenden Grenzgänger zahlten nicht in die CMU, sondern in eine private Versicherung. Daraufhin wurde ein Gesetz beschlossen, nachdem private Krankenversicherungen zum 1.6.2015 abgeschafft wurden und alle privat Versicherten in die CMU wechseln mussten - wohl wissend, dass sie sich ja nicht mehr umentscheiden und in der Schweiz versichern durften. Es wurde sogar ein Gesetz beschlossen, nach dem man nicht in einem anderen Land (z.B. in Deutschland) eine private Versicherung abschließen konnte. Wer als Grenzgänger nicht im Sozialsystem des Arbeitslandes versichert ist, der muss in die CMU! In einem weiteren Gesetz wurden die privaten Versicherungen dazu verpflichtet, alle Kundendaten an den Staat zu übergeben, damit keiner entkommen kann.

Es gab eine große Demo auf der A35, die Grenzgängervereinigung in Saint Louis kämpfte juristisch gegen das Gesetz - ohne Erfolg.

Schon Ende 2014 bat die CPAM darum, sich frühzeitig anzumelden, damit am 1.6.2015 nicht der große Antragsstau entsteht. Manche folgten dieser Aufforderung (ich leider auch), manche warteten. Manche schlossen - illegalerweise - eine Versicherung in England ab, um der CMU zu entkommen.

Ich ging im Frühjahr zur CPAM und meldete mich zum 1.6. an (eine sogenannte pré-inscription). Dann jedoch geschah etwas Unerwartetes: Ende April wurde eine Entscheidung des höchsten schweizerischen Bundesgerichts publik: Das Optionsrecht ist nur gültig, wenn es schriftlich ausgeübt wird. Eine stillschweigende Ausübung ist nicht möglich. Daraufhin war klar: Alle Grenzgänger, die noch nie bei den schweizerischen Behörden schriftlich beantragt hatten, von der Versicherungspflicht befreit zu werden, hatten ihr Optionsrecht im juristischen Sinne noch gar nicht ausgeübt und konnten sich somit in der Schweiz versichern.

Das habe ich natürlich schleunigst getan, und viele hunderte (vielleicht sogar tausende) andere französische Grenzgänger auch. Ich schrieb der CPAM, dass ich meine pré-inscription annulliere und ab 1.6. in der Schweiz versichert sein werde. (Bis heute warte ich auf eine Antwort auf diesen Brief.)

Nun begann das Drama...

Die Helsana-Versicherung erhielt eine wahre Antragsflut. Manche erhielten ihr Formular E106 bald im Juni, schickten es zur CPAM, wurden aus der CMU gestrichen und alles war gut. Irgendwann stellte die CPAM aber wohl fest, dass da immer mehr E106 kamen, und dass die schönen Einnahmen, die sie von den reichen Grenzgängern erhofften, wohl zum großen Teil ausbleiben würden.

Daraufhin entschied die Pariser Zentrale der Assurance Maladie am 23.7., dass ab sofort keine Löschungen aus der CMU mehr vorgenommen werden dürfen. Man argumentiert, dass man sich ja mit der Voranmeldung für die CMU entschieden habe (wörtlich: "C'est le choix que vous avez effectué"!). Diese "Wahl" (zu einer Wahl gehören ja eigentlich mindestens zwei Optionen) sei aus französischer Sicht endgültig. Das schweizerische Gerichtsurteil interessiert sie nicht. Als ich Ende Juli mein E106 erhielt und an die CPAM schickte, erhielt ich eine entsprechende Ablehnung.

Die Situation ist nun folgende: Die Schweiz sagt, ich bin in der Schweiz pflichtversichert - zurecht. Aus der Pflichtversicherung kann ich nicht entlassen werden. Frankreich sagt: Sie haben sich bei der CMU angemeldet, da können Sie nicht entlassen werden. Super. Nun soll ich also zwei Krankenversicherungen bezahlen.

Dabei ist die rechtliche Situation eindeutig: Das Freizügigkeitsabkommen legt fest: Die Sozialversicherungen des Arbeitslandes haben Priorität. Außerdem ist geregelt, dass man nicht dazu verpflichtet werden darf, in zwei Ländern Versicherungsbeiträge zu zahlen. Wenn ich also in der Schweiz versichert bin, bleibt Frankreich nichts anderes übrig, als mich aus der CMU zu entlassen. Hinzu kommt, dass die CPAM ja bis 23.7. die Leute aus der CMU entlassen hat. Von der "Égalité", der Gleichbehandlung aller Bürger, ist da also nichts zu spüren.

Diese Regelungen sind der CPAM sicher bekannt. Sie weigern sich dennoch. Man kann Einspruch gegen die Entscheidung einlegen, doch ohne Antwort nach einem Monat gilt der Einspruch als abgewiesen. Das ist bei mir jetzt der Fall. Nun habe ich zwei Monate Zeit, vor dem Tribunal Administratif zu klagen. Es bleibt mir - und allen anderen Betroffenen - also nichts anderes übrig, als mein Recht einzuklagen. Es dürfte ziemlich sicher sein, dass Frankreich diese juristische Auseinandersetzung verliert - spätestens vor dem europäischen Gerichtshof (und das kann dauern). Dennoch halten sie eisern daran fest, um es den Betroffenen so schwer wie möglich zu machen.  :kotz:

Die Grenzgängervereinigung in Saint Louis hat eine Eilklage eingereicht und eine Beschwerde an die Europäische Kommission geschickt. Wir werden sehen, wie es weitergeht. Es ist nicht das erste Mal, dass Frankreich versucht, europäische Regelungen zu ignorieren oder so auszulegen, wie es ihnen passt. Das finde ich sehr schade und eines europäischen Rechtsstaates unwürdig.

Besonders pikant: Alle, die sich nicht für die CMU vorangemeldet hatten, bekommen ihr E106 anstandslos bearbeitet! Die Moral der Geschichte: Tu, was vorgeschrieben ist, und danach wird es gegen dich verwendet.  :anixwissen:

Nun zu dymo:

Helsana weist nur auf diese Lage hin. Wenn du ein Schreiben der CMU hast, dass sie dich freistellen, ist ja alles gut. Dann wirst du auch nicht doppelte Versicherungsbeiträge zahlen müssen, bis die Sache juristisch geklärt ist.


Anbei noch ein paar Links für interessierte Leser:

http://www.bag.admin.ch/themen/krankenversicherung/00316/index.html?lang=de
http://www.kvg.org/stream/de/download---0--0--0--884.pdf


Viele Grüße,
ein ziemlich frustrierter Kembser
« Letzte Änderung: 30. September 2015, 10:53:42 von kembser »

Offline fabo12

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Re: Helsana rät mir eine Krankenversicherung ab
« Antwort #2 am: 30. September 2015, 14:06:28 »
Hallo,

Eine sehr schöne Zusammenfassung von Kembser. Als ebenso Betroffener möchte ich dazu sagen, das auch ich es noch nicht erlebt habe und nicht für vorstellbar gehalten hätte, dass sich ein Staat so über geltendes Recht hinwegsetzt. Ich denke letztendlich wird aber kein Weg daran dabei führen, dass Frankreich europäisches Recht respektieren muß. Eine Doppelversicherung ist ausdrücklich verboten! Und ganz eindeutig hat die Rechtssprechung des Arbeitslandes in dieser Frage Priorität zum Wohnland.

Letztendlich muß man hier aber jeder für sich selbst entscheiden, ob er sein Recht durchsetzen oder vor staatlicher Willkür kuschen will.

Wenn man bis jetzt noch nicht involviert ist, mag die sicherste Lösung sein, erstmal abzuwarten, wie das ganze ausgeht. Wenn alles mit rechten Dingen zugeht, müßte man auch dann noch zur Schweizer LAMal wechseln können, solange man dieses Formular nicht unterschrieben hat. Das ist aber nur meine ganz persönliche Einschätzung. Eventuell machen Frankreich und die Schweiz ja einen Deal, so dass es dann nicht mehr gehen wird. Wenn die Schweiz das Optionsrecht wieder schließt (müßte dann ja wohl ein neues Urteil geben), wär es das wohl gewesen, für alle die gewartet haben. Wer weiß...

Noch ein Link:
http://forum.frontaliers.io/t/repasser-a-lamal/352

Viele Grüße,
Frank

Offline Frontalier_CH

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Re: Helsana rät mir eine Krankenversicherung ab
« Antwort #3 am: 25. Oktober 2015, 21:02:59 »
Kembser hat alles sehr schön zusammen gefasst. Ich bin auch bei der Helsana, da ich ein neuer Grenzgänger bin und somit die freie Wahl hatte und zuvor niemals bei der CPAM eingeschrieben war.
Ein Problem aber bleibt bestehen, nämlich wenn die Schweiz die bilateralen Verträge mit der EU kündigt. Die Sache, dass man im Arbeitsland krankenversicherungspflichtig ist und ein E106 Formular für sein Wohnland bekommt, ist nämlich EU Recht, welches mit den bilateralen Verträgen von der Schweiz übernommen wurde. Wenn diese Verträge aber fallen wegen der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative, dann könnte es gut sein, dass man sich als Grenzgänger aus Frankreich nicht mehr in der Schweiz versichern kann, zumindest nicht mehr per Formular E106, man wäre dann ggf. in Frankreich auch wieder versicherungspflichtig. Bisher konnte mir auch die KVG darauf keine eindeutige Antwort geben. Die Antwort welche ich bekam lautete in etwa so: Die bilateralen Verträge sind aktuell in Kraft und was danach kommt sei eine Entscheidung der Politik.

D.h. da haben wir weiterhin einen Unsicherheitsfaktor. Es könnte sogar sein, dass die CDTF vor das EU Gericht geht, aber bis die Klage durch ist hat die Schweiz vielleicht längst die bilateralen Verträge gekündigt und man kann sich sowieso gar nicht mehr dort als Grenzgänger versichern.

Offline Mia

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Re: Helsana rät mir eine Krankenversicherung ab
« Antwort #4 am: 27. Dezember 2015, 16:54:38 »
Hallo Kembser, hallo Ihr anderen Mitstreiter

Jetzt muss ich in die Diskussion ebenfalls mal wieder einsteigen. Kembser hat leider nicht mehr Recht!

Mein Mann und ich haben nach dem Gerichtsurteil im Frühjahr formell das Optionsrecht ausgeübt, nachdem wir dafür von der KVG  "grünes Licht" bekommen hatten. Wir gingen zu /ProgrèsHelsana, um da unsere künftige Krankenversicherung abzuschliessen - alles lief tipptopp. Allerdings dauerte es aufgrund der grossen Nachfrage sehr lange, bis wir letztendlich unser E106-Formular erhalten haben. Am 1. September lag es dann endlich im Briefkasten (nachdem wir unsere Versicherungsanträge Mitte Mai unterschrieben hatten...) Im November reichten wir dann all unsere Unterlagen - wie gewünscht - bei der CPAM ein. Und jetzt haltet Euch fest: Bereits Mitte Dezember erhielten wir ein Schreiben von der CPAM, dass wir nun ordnungsgemäss rückwirkend zum 1. Juni 2015 bei der CMU angemeldet wären, da wir ja anscheinend bis dahin privat krankenversichert gewesen wären (das stimmte auch. Wir waren in Deutschland privatversichert). Nun waren wir sprachlos! Man räumte uns eine Einspruchsfrist von 2 Monaten ein gegen diesen Bescheid, mit Adressnennung, bla,bla. Das zeigt mir, dass sie sich gar nicht sicher sind, wie rechtens ihr Schreiben eigentlich ist. Und: Das Schreiben kam nicht per Einschreiben, sondern als normale Post.
Was sagt man nun dazu? Unfassbar - ich glaube, ich spinne!
Zum Glück sind auch wir Mitglied bei der Grenzgängervereinigung CDTF und werden nun den Weg der Einsprache gehen müssen, wie auf der Homepage beschrieben - wir warten allerdings zu, so lange es geht in der Hoffnung, in diese Mühle mit Einsprachen usw. weiter hineinzugeraten. Alternativ steht für uns die Überlegung im Raum, über unsere Rechtsschutzversicherung einen Anwalt zu nehmen. Denn irgenwie reichts mir jetzt wirklich mit dem Kasperletheater um die Krankenversicherung!
Wir könnten natürlich auch das Risiko eingehen und gar nicht auf das Schreiben reagieren. Wir haben es ganz einfach nicht erhalten.....

Eines kommt für uns gar nicht in Frage: Zwei Krankenversicherungen zu bezahlen, nachdem wir den rechtsgültigen Weg gegangen sind! Doppelversicherung ist zwar verboten, aber ob das Frankreich interessiert - das bezweifel ich inzwischen sehr!

Nachdem für uns das Thema Krankenversicherung nun abgehakt war, haben wir monatelang nichts mehr im Internet dazu recherchiert. Jetzt bin ich natürlich wieder täglich drin, um uns auf dem Laufenden zu halten.

Ich persönlich bin masslos enttäuscht vom Französischen Staat, der sich anscheinend anmasst, sich über alle Gesetzesregelungen einfach hinwegzusetzen! Man sieht auf blauäugige Weise nur das Geld, das man den Grenzgängern abknöpfen kann aber nicht, dass diese auch auf Dauer massiv Kosten verursachen werden! So engstirnig.

Panikmache ist bei meinem Mann und mir trotzdem nicht angesagt, nur Sprachlosigkeit und wahnsinnige Wut!

Ich bin sehr gespannt, ob jemand von Euch nun auch in dieser unglaublichen Situation ist! Wir spielen wie gesagt erstmal auf Zeit...
Viele Grüsse
Mia

Offline Eliott

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Re: Helsana rät mir eine Krankenversicherung ab
« Antwort #5 am: 27. Dezember 2015, 19:34:28 »
>Ich persönlich bin masslos enttäuscht vom Französischen Staat, der sich anscheinend anmasst, sich über alle Gesetzesregelungen einfach hinwegzusetzen! Man sieht auf blauäugige Weise nur das Geld, das man den Grenzgängern abknöpfen kann.... <
Willkommen in Frankreich.

Das ist genau das was ich meine, wenn ich Neuankömmlinge frage, ob sie sich das in Frankreich gut überlegt haben. =D

Offline Frontalier_CH

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Re: Helsana rät mir eine Krankenversicherung ab
« Antwort #6 am: 27. Dezember 2015, 20:18:28 »
>Ich persönlich bin masslos enttäuscht vom Französischen Staat, der sich anscheinend anmasst, sich über alle Gesetzesregelungen einfach hinwegzusetzen! Man sieht auf blauäugige Weise nur das Geld, das man den Grenzgängern abknöpfen kann.... <
Willkommen in Frankreich.

Das ist genau das was ich meine, wenn ich Neuankömmlinge frage, ob sie sich das in Frankreich gut überlegt haben. =D

Für Neuankömmlinge ist die Problematik übrigens gar keine. Man versichert sich einfach in der Schweiz, kreuzt auf dem Optionsformular die Schweiz an und gut ist. Wir hatten absolut keine Probleme und wir bezahlen  weniger Steuern/Abgaben als in Deutschland und sogar Immobilien sind in der Grenzregion günstiger als in DE und natürlich weitaus günstiger als in der Schweiz. Selbst wenn man in die CMU muss, kommt man in extrem vielen Fällen immer noch deutlich günstiger weg als in Deutschland, insbesondere mit Kindern. Selbst die Schweiz lohnt sich oft nur bei extrem hohen Einkommen, weil das was Normalsterbliche in der CH an Abgaben sparen können, allein schon durch die weitaus höheren Immobilienpreise wieder aufgefressen werden. Für den Preis wofür man schon ein Haus in Grenznähe auf französischer Seite kaufen kann, gibt es in Basel eine 1 Zimmerwohnung.
« Letzte Änderung: 27. Dezember 2015, 20:20:57 von Frontalier_CH »

Offline Mia

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Re: Helsana rät mir eine Krankenversicherung ab
« Antwort #7 am: 27. Dezember 2015, 21:18:43 »
Hallo Frontalier

Das ist vollkommen richtig, was Du da schreibst.
Deswegen haben auch wir vor knapp 5 Jahren Deutschland verlassen und konnten uns hier im Grenzgebiet tatsächlich ein Haus kaufen und fühlen uns wirklich sehr wohl hier. Leider muss man sich erst daran gewöhnen, dass man sich hier in Frankreich ständig selbst informieren muss über irgendwelche Gesetzesänderungen oder so. Damit kann ich leben, aber nicht damit, dass ich hier von einer "Institution" auf unrechtmässige Weise vereinnahmt werde! Never.

Es würde mich aber interessieren, ob andere "Mitstreiter" auch in unserer Situation sind wie wir und wie reagiert Ihr oder was habt Ihr vor zu tun? 

Und ich finde es total in Ordnung und normal - um wieder zum Anfangsthema zu kommen - dass die Schweizer Krankenversicherungen sich nun natürlich absichern und auf die drohende - wenn auch gesetzlich nicht zulässige - Doppelversicherung hinweisen. Ebenso die KVG. Zudem ist das BAG - Bundesamt für Gesundheit - auch schon darüber informiert. Es bleibt spannend....

Mia


Offline kembser

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Re: Helsana rät mir eine Krankenversicherung ab
« Antwort #8 am: 30. Dezember 2015, 17:57:39 »
Kembser hat leider nicht mehr Recht!

Hallo Mia und alle anderen,

Ja, das stimmt. Mittlerweile ist klar, dass die Strategie der CMU nicht ist, nur die "Vorangemeldeten" nicht zu entlassen, sondern dass sie alle, die vorher privat versichert waren, automatisch nachträglich in der CMU versichern, ob man will oder nicht. Sowie sie die Daten einer solchen Person haben (durch Einsenden des E106), werden sie zwangsversichert, wohlwissend, dass damit eine Doppelversicherung entsteht, die ja europarechtlich verboten ist. Das Problem ist einfach, dass F sich auf den Standpunkt stellt, dass man per Gesetz dazu verpflichtet war, von der privaten Versicherung in die CMU zu wechseln. Die rechtliche Situation in der Schweiz blenden sie einfach aus. So steht es auch in dem (natürlich negativen) Bescheid, den ich mittlerweile als Antwort auf meinen Einspruch erhalten habe. Marisol Touraine hat es ja auch in der Sitzung der Assemblée Nationale, die im Internet abrufbar ist, klar gesagt: Sie sieht durchaus ein Problem, aber natürlich auf schweizerischer Seite.

Wir könnten natürlich auch das Risiko eingehen und gar nicht auf das Schreiben reagieren. Wir haben es ganz einfach nicht erhalten.....
Das Problem dabei ist einfach, dass ihr demnächst Post von der URSSAF bekommen werdet, in der ihr aufgefordert werdet, euer Einkommen des Steuerbescheids 2014 zu deklarieren. Daraus wird dann der Beitrag für 2015 berechnet. Und spätestens die Mahnung (gegen die man dann ebenfalls Widerspruch einlegen muss), kommt per Einschreiben. Nichts deklarieren geht auch nicht, denn sonst wird ein fiktives Jahreseinkommen von ca. 200.000 EUR angenommen!

Eines kommt für uns gar nicht in Frage: Zwei Krankenversicherungen zu bezahlen, nachdem wir den rechtsgültigen Weg gegangen sind! Doppelversicherung ist zwar verboten, aber ob das Frankreich interessiert - das bezweifel ich inzwischen sehr!
So sehe ich das auch. Es bleibt momentan nur der Rechtsweg. Das erste Eilverfahren hat die CMU ja - zumindest in der 1. Instanz - verloren. Es bleibt zu hoffen, dass es so weitergeht, bzw. dass in den Verhandlungen, die ja angeblich zwischen der CH und F laufen, eine Lösung erzielt wird.

Ich persönlich bin masslos enttäuscht vom Französischen Staat, der sich anscheinend anmasst, sich über alle Gesetzesregelungen einfach hinwegzusetzen! Man sieht auf blauäugige Weise nur das Geld, das man den Grenzgängern abknöpfen kann aber nicht, dass diese auch auf Dauer massiv Kosten verursachen werden! So engstirnig.
Da kann ich nur absolut zustimmen.

Kopf hoch, Zähne zusammenbeißen!!! Wir werden das gewinnen, davon bin ich überzeugt!

Liebe Grüße und einen guten Rutsch!
der Kembser

P.S.: Zum Glück gibt es den CDTF! Ohne den Einsatz von J-L Johaneck wären wir wohl längst verloren.

Offline Der Norden

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Re: Helsana rät mir eine Krankenversicherung ab
« Antwort #9 am: 30. Dezember 2015, 18:45:56 »
Hallo,
na dann lasse ich mich nun  mal Überraschen was bei mir passiert.
Bis jetzt ist eigentlich alles gut mit der Helsana/ Progress,habe auch erst im November den E106 erhalten und mit allen Unterlagen an die CPAM geschickt.
Anfang Dezember habe ich dann ein schreiben bekommen das der Nachweis der Vorversicherung noch fehlt,Arbeitgeber Bescheinigung sowie Arbeitgeber davor.
Mal schauen was nun kommt?
Achja ich habe mich vorher noch nie bei der CPAM gemeldet,auch als die schreiben letztes Jahr gekommen sind zur voranmeldung.
EU ist doch was schönes auf dem Papier, :kotz:.
Gruss an alle und nen guten Rutsch
Micha
Danke an Kembser für die Infos

Offline kembser

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Re: Helsana rät mir eine Krankenversicherung ab
« Antwort #10 am: 30. Dezember 2015, 19:53:39 »
Hallo Micha

Nach mehreren Meldungen in den entsprechenden Foren bzw. in der Facebook-Gruppe wirst auch du nachträglich in der CMU zwangsversichert werden. Genau deshalb wollen sie den Nachweis der Vorversicherung, damit sie argumentieren können, dass du privat versichert warst und deswegen in die CMU musst.

Allen, die in der gleichen Situation sind und ihr E106 jetzt erst erhalten, kann man nur raten, es momentan gar nicht an die Assurance Maladie zu senden. Vorläufig erstattet Helsana ja auch die Kosten in Frankreich direkt nach Vorlage der Rechnung. Wobei nicht klar ist, ob und wann die CMU dann auch noch die Adressdaten auswertet, die sie von den privaten Versicherungen erhalten haben (zur Versendung der Schreiben bezügl. Voranmeldung). Ich denke, dazu sind sie bisher nur nicht gekommen. Aber wer Zeit gewinnen kann, sollte das wohl tun.

Liebe Grüße,
der Kembser

Offline Der Norden

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Re: Helsana rät mir eine Krankenversicherung ab
« Antwort #11 am: 30. Dezember 2015, 20:18:03 »
Hallo Kembser,
naja noch liegt das schreiben hier bei mir,zumindest das welches ich zurück senden muss.
Problem ist nur das ich es schicken muss da ich im Augenblick mein Geld noch von der Suva bekomme.
Dies aber in absehbarer Zeit vorbei ist und ich wohl dann ersteinmal Arbeitslos bin.
Muss ich es leider machen wegen der Sozialvers.Nr. Shit Happens.
Die Progress ist dann eh auch für mich erledigt da ich dann ja nicht mehr in CH beschäftigt bin bzw.kein Gehalt oder ähnliches mehr bekomme.
Frage ist dann was ist wenn man dann wieder Grenzgänger wird?
Gruss
Micha

Offline Mia

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Re: Helsana rät mir eine Krankenversicherung ab
« Antwort #12 am: 31. Dezember 2015, 14:18:24 »
Hallo Kembser und alle anderen Mitstreiter

Ja, wir beissen die Zähne zusammen und schaffen es gemeinsam!
Mein Mann - arbeitet in Baselland - hat kurz vor Weihnachten übrigens nun das gleiche Schreiben von der CPAM erhalten wie ich, die ich im Kanton Basel-Stadt arbeite. Es werden also keine Unterschiede mehr gemacht zwischen den Kantonen.

Ich habe vergangene Woche noch mit Helsana telefoniert. Die Mitarbeiterin dort hat mir bestätigt, dass sie unser beider E106-Formular unbearbeitet zurückbekommen hat und die Anträge somit von der CPAM abgelehnt wurden. Aha, so läuft das also. Weiter konnte sie mir aber nichts sagen, nur, dass es mal einen Gerichtsentscheid geben wird - von welchem Gericht und wann, das wusste sie auch nicht.

Man darf also gespannt sein, wie alles weitergeht. Die, die im Recht sind, werden siegen - und das werden wir alle sein - es ist nur eine Frage der Zeit.

Ich wünsche Euch allen einen guten Rutsch in das neue Jahr - alles wird gut!

Viele Grüsse
Mia

Offline Mia

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Re: Helsana rät mir eine Krankenversicherung ab
« Antwort #13 am: 04. Januar 2016, 21:25:26 »
 :Achtung:
Hallo Ihr alle

Nun wird tatsächlich auch denjenigen, die noch im Juli von der CPAM bearbeitet worden sind und eine Carte Vitale bereits erhalten haben, das gleiche Ablehnungsschreiben geschickt, wie z.B mir. D.h., erst wird eine Carte Vitale ausgestellt, das E106-Formular anerkannt und dann alles wieder abgelehnt. Ich habe es heute im näheren Bekanntenkreis erfahren.
Hat man da noch Worte oder haben sie jetzt so ein Chaos bei der CPAM?
Auf eine Art allerdings logisch, wenn sie als konsequent erscheinen wollen.  

Heisst also tatsächlich, selbst, wer bereits "glücklicher" Besitzer der Carte Vitale ist, kann das Thema Krankenversicherung für sich noch nicht abschliessen.  

Trotz allem wünsche ich Euch einen guten Start in das neue Jahr!

Gruss
Mia
« Letzte Änderung: 04. Januar 2016, 21:27:49 von Mia »

Offline kembser

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Re: Helsana rät mir eine Krankenversicherung ab
« Antwort #14 am: 01. März 2016, 09:19:37 »
Hallo liebe Schweizer Grenzgänger,

gestern haben wir einen ersten wichtigen Sieg gegen die CPAM eingefahren:
In einem ersten Prozess haben 10 Personen, die auf Grund des Schweizer Urteils in der Schweiz eine Versicherung abgeschlossen haben, Recht bekommen. Die CPAM wurde dazu verurteilt, sie aus der CMU zu entlassen.

Es ist allerdings wahrscheinlich, dass die CPAM in Berufung gehen wird.

Weitere Infos hier:

http://www.lalsace.fr/actualite/2016/03/01/refus-de-radiation-de-la-cmu-la-cpam-condamnee

http://www.cdtf.org/delibere-du-tribunal-des-affaires-de-la-securite-sociale-de-mulhouse-du-lundi-29-fevrier/

Liebe Grüsse,
der Kembser