ich denke es geht um diese Problematik:
Hierzu gilt ab 1. 5. 2010 die VO (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, die die VO (EWG) Nr. 1408/71 abgelöst hat.
Eine Person, die regelmäßig in verschiedenen Mitgliedstaaten der EU tätig ist, ist nach der abgelösten Verordnung in dem Staat versicherungspflichtig, in dem sie ihren Wohnsitz hat, wenn sie ihre Tätigkeit zum Teil in ihrem Wohnsitzstaat ausübt. Die neue Verordnung verlangt nun für eine Versicherungspflicht im Wohnsitzstaat eine quantitativ stärkere Tätigkeit in diesem Staat. Bei Arbeitnehmern wird i. d. R. davon ausgegangen, dass die Beschäftigung im Wohnsitzstaat mindestens 25% der Arbeitszeit umfassen muss.
Besonders interessant für "Heimarbeiter" ...."Sollten Sie also mehr als 25% Ihrer Arbeitszeit im Home-Office verbringen, so würden Sie dem französischen Sozialversicherungsrecht unterliegen.
Im Zweifelsfall könnte das für den AG sehr teuer werden und/oder einem den Arbeitsplatz kosten.