Hallo Wissende!
wir haben vor 20 Jahren eine Eigentumswohnung in Frankreich gekauft und seit dem regelmäßig für unseren Urlaub genutzt.
Damals hatten wir eine Hausratversicherung abgeschlossen. Später dann, aus unserer Sicht gab keine Werte mehr im Hausrat, die es zu versichern galt, haben wir die Versicherung auslaufen lassen.
Nun kam es im Frühjahr zu einem Schaden in unserer Wohnung. Ein Abflußrohr unter der Bodenplatte war verstopft und unsere Wohnung im Erdgeschoss hat die ganze Soße aus den Wohnungen über uns abbekommen. Die Hausverwaltung hat die Ursache des Schadens beseitigen lassen und die Wohnung gereinigt sowie desinfiziert. Soweit so gut!
Jetzt aber weigert sich die Versicherung der Eigentümergemeinschaft aber den restlichen Schaden, z.B. die Beseitigung von Stockflecken, das Streichen der Wände und den Ersatz beschädigter Möbel zu ersetzen, unter dem Hinweis auf die fehlende Hausratversicherung. Das die Möbel nicht ersetzt werden verstehen wir ja, das haben wir ja auch billigend in Kauf genommen.
Stimmt es, dass die Hausrat eine Pflichtversicherung ist? Kann die Regulierung durch die Gebäudeversicherung und die Haftpflichtversicherung der Eigentümergemeinschaft wegen der fehlenden Hausratversicherung verweigert werden, obwohl wir ja den Schaden nicht verursacht haben?
Für Eure Hinweise sind wir sehr dankbar.
Quasi und Co!