Info für alle Betroffene.
Gut, wenn man tatkräftige Unterstützung hat.
Auszug:
In unserem Newsletter Juli 2016 haben wir bereits darüber berichtet, dass private Krankenversicherer eine Versicherungssteuer auf die Beiträge ihrer Mitglieder, die in Frankreich wohnen und in Deutschland privat versichert sind, erheben. Trotz des Teilerfolgs, der durch die Anwendung des richtigen Steuersatzes von 14 % erzielt wurde, stellt die Steuer nach wie vor eine erhebliche finanzielle Belastung für privat versicherte Grenzgänger dar. Die TFG hat zwischenzeitlich ein Gutachten erarbeitet, dass sogar noch einen Schritt weiter geht.
In dem Rechtsgutachten kommt die TFG zu dem Ergebnis, dass der französische Staat überhaupt nicht berechtigt ist, eine solche Steuer bei in Frankreich wohnhaften Grenzgängern zu erheben. Nach Rechtsauffassung der TFG handelt es sich bei der französischen Krankenversicherungssteuer nicht um eine Steuer, sondern um eine Sozialabgabe. Diese darf nicht gegenüber Personen erhoben werden, die einem ausländischen Sozialversicherungssystem unterliegen. Eine derartige Rechtsvorschrift verstößt gegen europäisches Recht und darf deshalb nicht zur Anwendung gelangen.
Die Einnahmen aus den ausländischen privaten Krankenversicherungsverträgen fließen in die französische Kranken- und Familienkasse (CNAM/CNAF). Die Abgaben dienen also dazu, die Defizite des allgemeinen französischen Systems der sozialen Sicherheiten auszugleichen, obwohl die betroffenen Grenzgänger dem deutschen Sozialversicherungssystem angehören.
Die Erhebung einer solchen Sozialabgabe stellt einen Verstoß gegen die europäische Verordnung zur Koordinierung der Systeme sozialer Sicherheiten (VO 883/2004) dar. Die darin enthaltenen Kollisionsnormen stellen sicher, dass nur ein einziges nationales Sozialrecht auf den gesamten Sachverhalt, sowohl auf die Leistungen als auch Beiträge, Anwendung findet.
Die TFG hat das Rechtsgutachten bereits allen relevanten Entscheidungsträgern zukommen lassen. Es bleibt abzuwarten, wie sich der französische Staat in dieser Angelegenheit positioniert.
Die Hoffnung stirbt zuletzt.
der Saarbrücker