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Autor Thema: Französische Versicherungssteuer für Deutsche Versicherungen  (Gelesen 61839 mal)

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Offline Nicod3mus

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Re: Französische Versicherungssteuer für Deutsche Versicherungen
« Antwort #60 am: 04. April 2016, 11:42:52 »
Ich habe mich vor kurzem bei einem Anwalt, mit dem ich beruflich viel zu tun habe, mal kurz informiert:

Wenn man den Klageweg beschreitet, dann wäre der juristische Gegner die jeweilige Versicherung des einzelnen, da diese die Steuer eintreibt (ggf. zu Unrecht) und damit unser Ansprechpartner ist (Insofern sind Sammelklagen nicht möglich).
Ob an einem deutschen Gericht der Sachverhalt dann gegen das EUGH-Urteil entschieden wird, hält er allerdings für völlig offen.
Direkt an den EUGH kann man die Sache nicht bringen. Da bedürfe es schon mehr als nur zu klagen. Die Vorlage an den EUGH erfolgt nur durch das jeweilige Gericht, falls das Gericht der Meinung ist, der Sachverhalt muss auf europäischer Ebene entschieden werden. Allerdings wäre die Bereitschaft der Gerichte da eher gering, da dies mit jeder Menge Arbeit für den jeweiligen Richter verbunden ist. Er ist daher der Meinung, dass es eher unwahrscheinlich ist, dass ein Richter eine Sache dem EUGH vorlegen würde, welche schon durch den EUGH in irgendeiner Art und Weise entschieden wurde.

Er machte dann noch den Vorschlag sich direkt mal an die Europäische Kommission zu wenden. Dazu wäre es zudem hilfreich, zu diesem Thema einen Aufsatz (also Rechtseinschätzung) eines Professors zu bekommen (z.b. Uni-Professor für Versicherungswirtschaft etc.), da dies ein entsprechend hohes Gewicht hätte. Aber wer kennt schon so jemand.... insbesondere der auch bereit wäre sich mit der Thematik auseinander zu setzen und dann auch noch ein Schriftsatz dazu zu verfassen.

Ich werde auf jedenfall in den nächsten Tagen einen Schriftsatz verfassen und an die EU-Kommission schicken, vielleicht bringt es ja was.

Da ja bisher nur die DKV die Steuer in voller Höhe erhebt, können wir immerhin noch weiter darauf hoffen, dass es nur eine Einzelmeinung ist und später dann die Versicherungssteuer nur auf einen kleinen Anteil anfällt.


Offline Limani

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Re: Französische Versicherungssteuer für Deutsche Versicherungen
« Antwort #61 am: 04. April 2016, 13:20:12 »
Hallo patt1,
denselben Zwischenbescheid von der DKV haben wir auch bekommen, nach ca. 3 Wochen kommt dann das ausführliche Schreiben wie in meinem Beitrag #48 zitiert.

Bei der unterschiedlichen Handhabung der frz. Versicherungssteuer durch die PKVs liegt ein Wechsel des Versicherungsanbieters natürlich nahe. Da man jedoch die Beitragsrückstellungen (Altersrückstellungen) nicht mitnehmen kann, kommt man meiner Meinung nach vom Regen in die Traufe.

Was man bei derart hohen Versicherungsprämien machen kann: Einen Tarifwechsel innerhalb der DKV beantragen (am besten beim Versicherungsvertreter persönlich). Z.B in einen Tarif mit Selbstbeteiligung bei fast gleichem Leistungsumfang. Als Begründung gibt man an, dass man die Prämie auf Grund der hohen Belastung durch frz. Versicherungssteuer senken möchte.

Ich bin aber weiterhin überzeugt, dass die frz. Versicherungsabgabe nur auf Teile über dem gesetzlichen Grundschutz erhoben werden darf. (wie es Mitbewerber der DKV tun). 

@Nicod3mus: danke für die Einholung der Rechtsauskünfte. Ob die EU-Kommission helfen kann, bin ich mir nicht sicher. Es ist ja so, dass die DKV, beraten durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein frz. Gesetz evtl. nicht richtig interpretiert (Einzelmeinung eines Unternehmens). 

Vom Verband der PKVs habe ich um eine einheitliche Stellungnahme gebeten, noch keine Antwort erhalten.

Gruß Limani

Offline Limani

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Re: Französische Versicherungssteuer für Deutsche Versicherungen
« Antwort #62 am: 05. April 2016, 19:02:35 »
Hallo zusammen,

ich hatte den PKV, Verband der Privaten Krankenversicherung e.V., um eine Stellungsnahme zur unserer Thematik gebeten. Heute kam folgende Antwort:

Zitat:
Die verschiedenen ausländischen Regelungen zur Versicherungssteuer sind nicht auf die deutsche private Krankenversicherung zugeschnitten. Um die verschiedenen Fragestellungen zu klären, haben wir u.a. auch den Kontakt zur französischen Finanzverwaltung gesucht. Leider reagiert diese extrem zögerlich.

Sofern die Steuer dem Grunde nach geschuldet ist, gehen wir davon aus, dass diese nur auf den Anteil entfällt, der den Grundschutz übersteigt. Wie bereits dargestellt, konnte dies aber bislang nicht mit der französischen Finanzverwaltung abgestimmt werden.
Zitatende

Erfreulich finde ich die Auffassung, dass wenn überhaupt eine Abgabe zu zahlen ist, dies nur den Grundschutz übersteigenden Anteil betreffen würde.

Das Problem ist nur, dass die frz. Finanzverwaltung keinen Anlass zu einer Reaktion sieht, da ja manche Versicherungsunternehmen freiwillig die große Summe (20.27 % auf alles) überweisen. Eigentlich sollten die Krankenversicherungen nichts abführen solange die rechtliche Lage nicht eindeutig geklärt ist.

Gruß Limani

Offline xde

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Re: Französische Versicherungssteuer für Deutsche Versicherungen
« Antwort #63 am: 26. April 2016, 23:54:30 »
Hallo Zusammen,

ich bin gebürtiger Franzose und arbeite als Grenzgänger in Deutschland. Ich bin außerdem bei der DKV versichert und müsste auch festlegen, dass die monatliche Kosten um 20% gestiegen sind.
Ich habe mich die Mühe gemacht die französiche Gesetze zu lesen, unter anderem das Gesetz L862-4.

Das französiche Gesundheitssystem stützt auf das Solidaritätsprinzip. Prinzipiel ist ist möglich eine andere Versicherung abzuschließen, als die französiche Pflichtversicherung. Allerdings eben aufgrund des Solidaritätsprinzip sieht der Gesetzgeber vor, Steuer zu verlangen um dieses Solidaritätsystem zu unterstützen.

Die Texte sind schwierig zu interpretieren. Allerdings ich verstehe das so, dass es eine klare Unterschied gibt, ob man ein Anspruch hat auf das französiche Gesundheitsystem hat oder nicht. Aufgrund diverse Abkommen ist es mit einer deutschen gesetzlichen Versicherung möglich, Mitglied des französichen Gesundheitsystems zu sein.
Dies ist leider nicht möglich mit einer PKV, wie auch immer warum.
Bis jetzt weigert sich ausserdem die DKV das Formular E106 auszufüllen, womit ein Anspruch beantragt werden könnte.

Wie bereits erwähnt, beziehen sich die Texte auf Zusatzversicherungen (mutuelle), und nicht auf privaten KV, was in Frankreich eigentlich gar nicht existiert...
Eine einfache Annerkennung der PKV in dem französichen Gesundheitssytsem könnte das Problem lösen, meine Ansicht nach.

Viele Grüße, xde

Offline Jm

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Re: Französische Versicherungssteuer für Deutsche Versicherungen
« Antwort #64 am: 02. Mai 2016, 17:54:03 »
Hallo zusammen,

hat jemand bereits irgendwas unternommen (Klage oder sonstiges)?

Ich komme nicht weiter. Ich habe den "Comité de défense des travailleurs de la Moselle [Sarreguemines]" kontaktiert, leider ohne Erfolg (warte vergeblich auf eine Antwort 01/16). DKV-Anruf  und Schriftverkehr, hiltf alles nichts... Bin einfach Ratlos. Jedoch sehe ich nicht ein, dass die DKV (als einzige PKV)  die 20,26% abbucht.

Gruss

JM

Offline Nicod3mus

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Re: Französische Versicherungssteuer für Deutsche Versicherungen
« Antwort #65 am: 17. Mai 2016, 17:39:38 »
Hallo zusammen,

hat jemand bereits irgendwas unternommen (Klage oder sonstiges)?

Ich komme nicht weiter. Ich habe den "Comité de défense des travailleurs de la Moselle [Sarreguemines]" kontaktiert, leider ohne Erfolg (warte vergeblich auf eine Antwort 01/16). DKV-Anruf  und Schriftverkehr, hiltf alles nichts... Bin einfach Ratlos. Jedoch sehe ich nicht ein, dass die DKV (als einzige PKV)  die 20,26% abbucht.

Gruss

JM


Ich denke da hilft nur ein Anwalt und dann ggf. auf Unterlassung gegen die DKV klagen. Allem Anschein nach warten alle anderen Versicherer erstmal ab, bis die Frage endgültig geklärt ist, bevor sie die Steuer erheben. Das ist meines Erachtens auch die einzig richtige Vorgehensweise.

Im Rahmen meiner Steuererklärung bin ich mit meinem (französischen) Steuerberater auf das Thema gekommen, der mir eine interessante These aufgezeigt hat:

- wie xde bereits übersetzt hat, so hat auch mein Steuerberater gesagt, dass das Gesetz L862-4 nur für Zuzatzversicherungen gilt. Private Krankenvollversicherungen gibt es bekanntlich in Frankreich nicht.
- Zusatzversicherungen sind allerdings steuerlich nicht abzugsfähig. Mein Steuerberater geht deshalb davon aus, dass der Teil, für den die Steuer erhoben wird, dann auch nicht mehr steuerlich abgesetzt werden kann. Seiner Meinung nach würde das Finanzamt nicht akzeptieren. Im Fall der vollen Besteuerung wäre das dann absolute Supergau -> neben 20 % Steuern auch noch 30 % (in meinem Fall) Steuerabzugsfähigkeit verlieren.
Aber wie gesagt, ist das nur eine These meines Steuerberaters.

Ich gehe aber weiterhin davon aus, dass nur der kleine Teil, der die Grundsicherung übersteigt, überhaupt steuerpflichtig sein kann.

Offline ZEV

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Re: Französische Versicherungssteuer für Deutsche Versicherungen
« Antwort #66 am: 24. Mai 2016, 10:40:39 »
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Grenzgänger,

das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. (ZEV) ist ein deutsch-französischer Verein, der Verbrauchern in grenzüberschreitenden und europäischen Angelegenheiten mit Rat und Tat zur Seite steht: http://www.cec-zev.eu.
Zu der Frage, ob private Krankenversicherungsverträge in Folge des Urteils des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2013  in Frankreich der Versicherungssteuer unterliegen, haben uns in letzter Zeit mehrere Anfragen von Verbrauchern erreicht.
Wir werden nun die relevanten Informationen zusammentragen und analysieren und hoffen, Ihnen in den kommenden Wochen weitergehende Informationen zur Rechtslage zu Verfügung stellen zu können.

Christian Tiriou, Projektleiter
Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V.
Kontakt : tiriou@cec-zev.eu


Offline Saarbrücker

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Re: Französische Versicherungssteuer für Deutsche Versicherungen
« Antwort #67 am: 24. Mai 2016, 11:36:24 »
Hallo ZEV,
Danke fürs Posten. Bitte dranbleiben und weiter informieren.
Saarbrücker

Offline Nicod3mus

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Re: Französische Versicherungssteuer für Deutsche Versicherungen
« Antwort #68 am: 17. Juni 2016, 09:25:07 »
Heute morgen hatte ich in meinem Onlinepostfach eine Nachricht von meiner Krankenversicherung (Allianz).

Danach muss ich jetzt EUR 16,48 Steuern bezahlen. Für mich ist das absolut vertretbar und zeigt mir angesichts meines Monatsbeitrags von EUR 610 (ich habe einige Zusatzoptionen in meinem Tarif), dass wohl nur der Teil besteuert wird, der quasi eine Zusatzversicherung darstellt.
Sehr erfreulich ist für mich auch, dass mir die Allianz schreibt, dass Sie alle bisherigen Beiträge aus Kulanz übernimmt (für mich heisst das übersetzt: Sie führt für die Vergangenheit gar keine Steuer an die französischen Finanzbehörden ab). Vielleicht hat auch meine damalige Intervention geholfen.

Ich werde allerdings meine Versicherung nochmal anschreiben, da ich genau wissen will, wie sich die EUR 16,48 zusammen setzen und welche Tarifbestandteile besteuert werden.

Für alle, bei denen die Steuer auf den kompletten Versicherungsbetrag berechnet werden, kann ich nur empfehlen mittels Rechtsanwalt auf Unterlassung und Herausgabe der bisher zuviel entrichteten Steuer zu klagen.

Ich gehe davon aus, dass sicherlich noch das ein oder andere Jahr ins Land geht, bis die ganze Angelegenheit zu 100% (und dann wahrscheinlich gerichtlich vor dem EUGH) geklärt ist.

Offline egalite

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Re: Französische Versicherungssteuer für Deutsche Versicherungen
« Antwort #69 am: 21. Juni 2016, 07:55:12 »
Ich habe gestern auch das Schreiben von der Allianz bekommen. Wenn ich das richtig  lese wird die Versicherungssteuer auf alles was den  Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung übersteigt angewendet. Bei mir ist meine Tochter mit einen Vertrag versichert und ich habe sehr hohen Selbstbehalt in den Tarifen . Zahle ca. 540€  und bei mir sind es 19,35 €  im Monat . Wie das genau gemacht wird ?? Sie schreiben "" ohne rechtliche Bindung " Ich werde die Versicherung nochmal anschreiben.

Offline Saarbrücker

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Re: Französische Versicherungssteuer für Deutsche Versicherungen
« Antwort #70 am: 16. September 2016, 14:57:33 »
@alle Betroffene,
neue Info aus Köln.
Wir sollen jetzt "nur" noch 14% auf unsere Beiträge zahlen, siehe Anhang.

Offline Silvaine

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Re: Französische Versicherungssteuer für Deutsche Versicherungen
« Antwort #71 am: 26. September 2016, 17:48:56 »
Hallo zusammen,

ich habe das gleiche Schreiben von der DKV bekommen (Reduzierung der Versicherungssteuer auf 14%). Ich halte das ebenfalls nicht für rechtens. Ich hoffe, dass endlich eine finale Klärung erfolgt.

Viele Grüße
Silvaine

Offline Nicod3mus

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Re: Französische Versicherungssteuer für Deutsche Versicherungen
« Antwort #72 am: 28. September 2016, 11:50:59 »
Ich würde da nicht auf eine finale Klärung warten... der Sachverhalt ist viel zu komplex und kann letztendlich nur vom EuGH geklärt werden, der das Fass auch aufgemacht hat. Das kann aber Jahre dauern.

Wenn Du bis dahin brav die 14% auf den Gesamtbeitrag bezahlt hast, kann ein Teil davon unwiederbringlich verloren sein, da Verjährung bereits nach 3 Jahren eintritt.
Ich würde zwar die Beiträge bezahlen (um den Versicherungsschutz nicht zu verlieren) aber die Versicherung weiterhin auffordern diese Praxis zu unterlassen, ggf. auch durch einen Rechtsanwalt.

Wie es scheint ist die DKV die einzige Versicherung die in der Praxis die Steuer vom gesamten Versicherungsbeitrag die Steuer einzieht und nicht nur von dem der Grundsicherung übersteigenden Anteil.

Offline Saarbrücker

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Re: Französische Versicherungssteuer für Deutsche Versicherungen
« Antwort #73 am: 04. Oktober 2016, 07:33:42 »
@Betroffene
Heute neues von der DKV zur TSA.
Schaut ja nicht so gut für uns aus :-[

Gruß
Saarbrücker

Offline Saarbrücker

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Re: Französische Versicherungssteuer für Deutsche Versicherungen
« Antwort #74 am: 18. Oktober 2016, 18:44:03 »
Info für alle Betroffene.
Gut, wenn man tatkräftige Unterstützung hat.
Auszug:
In unserem Newsletter Juli 2016 haben wir bereits darüber berichtet, dass private Krankenversicherer eine Versicherungssteuer auf die Beiträge ihrer Mitglieder, die in Frankreich wohnen und in Deutschland privat versichert sind, erheben. Trotz des Teilerfolgs, der durch die Anwendung des richtigen Steuersatzes von 14 % erzielt wurde, stellt die Steuer nach wie vor eine erhebliche finanzielle Belastung für privat versicherte Grenzgänger dar. Die TFG hat zwischenzeitlich ein Gutachten erarbeitet, dass sogar noch einen Schritt weiter geht.

In dem Rechtsgutachten kommt die TFG zu dem Ergebnis, dass der französische Staat überhaupt nicht berechtigt ist, eine solche Steuer bei in Frankreich wohnhaften Grenzgängern zu erheben. Nach Rechtsauffassung der TFG handelt es sich bei der französischen Krankenversicherungssteuer nicht um eine Steuer, sondern um eine Sozialabgabe. Diese darf nicht gegenüber Personen erhoben werden, die einem ausländischen Sozialversicherungssystem unterliegen. Eine derartige Rechtsvorschrift verstößt gegen europäisches Recht und darf deshalb nicht zur Anwendung gelangen.

Die Einnahmen aus den ausländischen privaten Krankenversicherungsverträgen fließen in die französische Kranken- und Familienkasse (CNAM/CNAF). Die Abgaben dienen also dazu, die Defizite des allgemeinen französischen Systems der sozialen Sicherheiten auszugleichen, obwohl die betroffenen Grenzgänger dem deutschen Sozialversicherungssystem angehören.

Die Erhebung einer solchen Sozialabgabe stellt einen Verstoß gegen die europäische Verordnung zur Koordinierung der Systeme sozialer Sicherheiten (VO 883/2004) dar. Die darin enthaltenen Kollisionsnormen stellen sicher, dass nur ein einziges nationales Sozialrecht auf den gesamten Sachverhalt, sowohl auf die Leistungen als auch Beiträge, Anwendung findet.

Die TFG hat das Rechtsgutachten bereits allen relevanten Entscheidungsträgern zukommen lassen. Es bleibt abzuwarten, wie sich der französische Staat in dieser Angelegenheit positioniert. :eijoo:

Die Hoffnung stirbt zuletzt.
der Saarbrücker
« Letzte Änderung: 18. Oktober 2016, 18:45:46 von Saarbrücker »