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Autor Thema: Französische Versicherungssteuer für Deutsche Versicherungen  (Gelesen 56364 mal)

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Offline Nicod3mus

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Re: Französische Versicherungssteuer für Deutsche Versicherungen
« Antwort #75 am: 19. Oktober 2016, 21:19:36 »
Das deckt sich mit dem, was ich (als Nichtjurist) bereits auf Seite 1 geschrieben habe und wohl alle Versicherungen bis auf die DKV aktuell wohl auch so sehen.....

Ich habe mir die Quellen, welche die DKV in Ihrem Schreiben genannt hatte, mal aus dem Netz gezogen. Mein französisch lässt zwar zu wünschen übrig, aber der Artikel L862-4 behandelt nur die Steuern auf Zusatzversicherungen.
Aus der Verwaltungsanweisung konnte ich das nicht so genau erkennen, da insbesondere auch Grenzgänger in die Besteuerung miteinbezogen wurden, aber vom Grundsatz her kann es gar nicht anders sein.
Vielleicht kann sich einer unser französischen Freunde mal hierzu äussern, die der französischen Amtssprache mächtig sind  =D

Offline Saarbrücker

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Re: Französische Versicherungssteuer für Deutsche Versicherungen
« Antwort #76 am: 17. März 2017, 17:04:55 »
An alle Betroffene:
Es gibt Neuigkeiten - schaut euch bitte beigefügtes PDF an.
Ich werde unverzüglich die DKV davon in Kenntnis setzen.
Gruß
der Saarbrücker

Offline Nicod3mus

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Re: Französische Versicherungssteuer für Deutsche Versicherungen
« Antwort #77 am: 17. März 2017, 22:30:00 »
Ich würde an Deiner Stelle einen Rechtsanwalt einschalten und die zuviel bezahlten Beiträge einfordern.

Anscheinend ist die DKV die einzige Versicherungsgesellschaft, die die Versicherungssteuer vom kompletten Versicherungsbeitrag erhebt.

Meine Versicherung (Allianz) erhebt nur 16 EUR Versicherungssteuer, was ca. 2,5% meines Gesamtbeitrages ausmacht. Der Aufforderung mir eine Abrechnung zukommen zu lassen, woraus ich ersehen kann auf welche Beiträge die Versicherungssteuer erhoben wird, ist man nicht nachgekommen. Wg. 16 EUR für mich aber auch kein Grund da weiter nachzuhaken.

Was ich bermerkenswert finde: Wir haben in Deutschland weitere Zusatzversicherungen bei R+V, SDK Cosmos, KLV. Keiner dieser Versicherungen hat uns bisher angeschrieben, obwohl zweifelsohne dort entsprechende Steuern anfallen würden.

Die DKV will sich da anscheinend einen Namen als "Klassenbester" in Frankreich machen......

Offline lamyjl

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Re: Französische Versicherungssteuer für Deutsche Versicherungen
« Antwort #78 am: 06. April 2017, 18:44:04 »
Guten Tag,

ich stimme ich zu, dass die DKV seltsam vorgeht. Ausserdem berechnet sie die Abgabe auf den KV Betrag inklusive der deutschen Steuern, also zahlt man doppelt drauf!
Darüberhinaus spielt aber die URSSAF ein komischer Spiel: diese Abgabe (TSA) ist definitiv keine Steuer,  sondern eine Sozialabgabe zur Finanzierung der CMU (Zusatzversicherung und Krankenversicherung für Bedürftige). Dies ist eindeutig so beschrieben im "code de la sécurité sociale" vorauf sich die DKV bezieht. Die URSSAF ist zudem auch eine Sozialbehörde.

Wäre es möglich, die von Saarbrücker in seinem pdf erwähnte Mitteilung der URSSAF in Original Form zu erhalten? da das pdf keine Quelle zitiert, ist es schwierig, es als Grundlage / Argumentation anzuwenden.

Im Voraus besten Dank.

PS: andere hilfreiche Anlaufstellen, die sich vielleicht rühren würden, wenn mehr Leute sich melden würden: CLEISS (Pendant zum DVKA in Frankreich) und SOLVIT (Anlaufstelle für innereuropäische administrative Angelegenheiten)

« Letzte Änderung: 06. April 2017, 22:46:33 von lamyjl »

Offline Saarbrücker

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Re: Französische Versicherungssteuer für Deutsche Versicherungen
« Antwort #79 am: 07. April 2017, 11:15:15 »
Quelle meines PDF:
Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V.
https://www.cec-zev.eu

freundliche Grüße
der Saarbrücker

Offline Saarbrücker

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Re: Französische Versicherungssteuer für Deutsche Versicherungen
« Antwort #80 am: 11. April 2017, 19:35:15 »
Es scheint Bewegung in unserer Sache zu geben.
Hier die Antwort der DKV auf meine Anfrage:
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 17.03.2017, auf die wir nach unserer Zwischennachricht nun zurückkommen.
Derzeit findet erneut eine Rücksprache mit der URSSAF zum Umfang der erforderlichen Abgaben auf den
Krankenversicherungsbeitrag statt.
Wir freuen uns für Sie als unsere Kunden und Versicherungsnehmer, dass sich nun etwas bewegt. Wenn die
abschließende Bestätigung der URSSAF vorliegt, kann eine Korrektur der Abgabe erfolgen. Dies wird aufgrund
der Komplexität einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir werden unaufgefordert wieder auf Sie zukommen.
Bis dahin bitten wir noch um etwas Geduld.

Na was sagt ihr?
Gruß
der Saarbrücker

Offline F.France

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Re: Französische Versicherungssteuer für Deutsche Versicherungen
« Antwort #81 am: 14. September 2017, 13:02:43 »
Hallo,

ich möchte gerne recherchieren, welche PKV welchen Teil des Beitrages mit wieviel % versteuert.

Ich persönlich bin bei der DKV versichert.
DKV - erhebt 14 % auf den gesamten Beitrag.
UKV - erhebt keine Steuern (bestätigt durch 2 Versicherungsnehmer mit Grenzgängerstatus)
debeka - erhebt keine Steuern (bestätigt durch 2 Versicherungsagenturen)
Alte Leipziger - erhebt keine Steuern (bestätigt durch 1 Versicherungsagentur)
Allianz - erhebt wohl 14% auf den Teil, welcher die gesetzlichen KV-Leistungen in Frankreich übersteigt (Quelle: dieser Thread)

Könnt ihr diese Angaben bestätigen bzw. die Liste vervollständigen?

Vielen Dank für eure Mithilfe.

Viele Grüße,
Frank

Offline Nicod3mus

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Re: Französische Versicherungssteuer für Deutsche Versicherungen
« Antwort #82 am: 20. September 2017, 07:19:52 »
Allianz kann ich bestätigen. Habe zwar trotz nachhaken bis heute keine Info darüber bekommen, wie sich die Höhe der Steuer berechnet. Bezogen auf den Gesamtbeitrag liegt die Steuer allerdings nur bei 2,6 % weshalb nur ein kleiner Teil der Steuer unterliegen kann.

Offline Saarbrücker

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Re: Französische Versicherungssteuer für Deutsche Versicherungen
« Antwort #83 am: 22. Januar 2018, 07:16:47 »
So nun ist es endlich soweit,
die DKV hat endlich die Bestätigung der URSSAF und reduziert die Abgabe
auf den Beitrag der die Basisabsicherung übersteigt.
Positiv: Die bereits gezahlten Steuern werden von der DKV rücküberwiesen.
Glückwunsch an alle Betroffenen.
Gruß
Saarbrücker

Offline Nicod3mus

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Re: Französische Versicherungssteuer für Deutsche Versicherungen
« Antwort #84 am: 29. Mai 2018, 11:26:14 »
Ich weiß nicht wie bei euch die Steuerbescheinigungen in diesem Jahr für das Jahr 2017 ausgesehen haben, aber meine Versicherung hat jetzt klar unterschieden zwischen:

- Basisabsicherung -> keine franz. Versicherungsteuer zu bezahlen und voll steuerlich absetzbar
- Zusatzabsicherung -> franz. Versicherungsteuer zu bezahlen und steuerlich nicht absetzbar

Ich habe in diesem Jahr auch tatsächlich den steuerlich nicht absetzbaren Anteil nicht mit angesetzt, um es korrekt zu machen und keine Steuerprüfung zu bekommen (dann würden noch ganz andere Dinge vermutlich zur Sprache kommen).

Aber letztendlich ist es eine doppelte Bestrafung. Knapp EUR 200 zusätzliche Versicherungssteuer bezahlt und fast  EUR 1.500 nicht von der Steuer absetzen können.... 

Offline Saarbrücker

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Re: Französische Versicherungssteuer für Deutsche Versicherungen
« Antwort #85 am: 29. Mai 2018, 13:22:40 »
Hallo Nicod3mus,
du kannst in diesem Zusammenhang nicht von einer Bestrafung reden.
Es sind ja auch zwei verschiedene Dinge.
Zum Einen ist nur die Basisversicherung steuerlich absetzbar. Auch in Deutschland. (Bsp. bei meiner Frau)
Zum Zweiten gibt es eine Versicherungssteuer auf Krankenversicherungen im Europäischen Wirtschaftsraum,
die von Land zu Land sehr unterschiedlich ausfällt.
Da du in Frankreich nicht Sozialversicherungspflichtig bist fallen 14% Steuern an.
In Österreich liegt der Satz bei 1,00% in Spanien wären es 0,15%.
Wir haben mit Frankreich halt Pech gehabt.
Es gibt Vorteile, es gibt Nachteile. c'est la vie