Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Französische Versicherungssteuer für Deutsche Versicherungen  (Gelesen 56368 mal)

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Offline Limani

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Re: Französische Versicherungssteuer für Deutsche Versicherungen
« Antwort #30 am: 04. Januar 2016, 19:47:32 »
Hallo,
meine Frau hat heute eine neue Abbuchungsankündigung zum 8.1.2016 von der DKV erhalten:

Versicherungstyp:       30% Teilversicherung (als Ergänzug zur dt. Beihilfe)
Krankenkassenbeitrag: um 20,27% erhöht
Pflegeversicherung:     unverändert

Für meine DKV Vollversicherung haben sich bis jetzt noch keine Änderungen bzw. Ankündigungen ergeben.

Es sieht so aus, dass die DKV zwischen Voll- und Teilversicherungen unterscheidet (wieso auch immer)

Ein Brief an die DKV (kurz vor Weihnachten) mit Widerspruch und Fragenkatalog wurde noch nicht beantwortet. Sobald ich Antworten habe, werde ich hier davon berichten.


Offline Saarbrücker

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Re: Französische Versicherungssteuer für Deutsche Versicherungen
« Antwort #31 am: 05. Januar 2016, 18:38:07 »
Hallo Limani,
dass die DKV zwischen Voll- und Teilversicherungen unterscheidet ist nicht so.
Ich habe eine Vollversicherung und meine neue Beitragsberechnung erhalten.
Alter Betrag plus Steuer und Abgaben in Höhe von 20,27 %

Meine Frau als Beamtin hat eine Teilversicherung bei der Central und von denen noch KEIN Wort gehört.
Ist Deutschland eine Bananenrepublik?????

Offline Limani

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Re: Französische Versicherungssteuer für Deutsche Versicherungen
« Antwort #32 am: 06. Januar 2016, 11:20:38 »
Hallo Saarbrücker,
danke. Es ist nun offensichtlich, dass die PKVs keinen Plan haben und völlig unterschiedlich vorgehen.
Um die rechtlichtliche Unsicherheit sollen sich wohl erstmal die Kunden kümmern.
Amüsant finde ich den Hinweis der DKV zur Nichtmöglichkeits eines Widerspruchs: "Bei der Entrichtung der Steuer handelt es sich um eine gesetzliche Pflicht."

Die PKVs unterliegen der Aufsicht der BaFin. Wenn ich in dieser Behörde das zuständige Referat gefunden habe, werde ich dort eine Anfrage starten und um Darstellung der rechtlichen Situation bitten. 

Offline rowi

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Re: Französische Versicherungssteuer für Deutsche Versicherungen
« Antwort #33 am: 06. Januar 2016, 19:30:27 »
Hallo zusammen. Ich bin bereits seit langem (Grenzgänger seit 2009) stiller Mitleser, muss mich jetzt jedoch mal dringend zu einem Thema äussern:

Mit Urteil vom 21.02.2013 C-243/11 hat der EUGH entschieden, dass die Versicherungssteuer in dem Land zu entrichten ist, wo der Versicherungsnehmer seinen ständigen Aufenthaltsort also Wohnsitz hat und nicht in welchem Land die Versicherung abgeschlossen worden ist. Geurteilt wurde damals über eine Lebensversicherung im Hinblick auf die Länderübergreifende Wettbewerbssituation in Europa.

Problem: Die Versicherungssteuer auf Kranken-, Lebens- und Rentenversicherungen in Deutschland beträgt 0 %.
Die Versicherungssteuer auf diese Versicherungen in Frankreich betragen 14 %.

Nun hat mich meine private Krankenversicherung angeschrieben und mir den o.g. Sachverhalt mitgeteilt. Es steht zwar in diesem Schreiben, dass die ganze Sache noch geprüft wird, es ist aber zu erwarten, dass ich künftig zusätzlich 14% französische Versicherungssteuer auf meine private Krankenversicherung u. Pflegeversicherung bezahlen darf. Und das ganze auch noch rückwirkend seit dem 01.01.2013!!!
Ich erwarte das weitere Schreiben von Lebensversicherungen und privaten Rentenversicherungen ebenfalls eingehen werde....

Hat irgendjemand in dieser Sache bereits Erfahrungen gesammelt oder irgendwelche weitergehende Informationen? Ich kann leider in der Internetsuche nichts hierüber finden. Irgendwelche Institutionen müssen die Auslegung des o.g. Urteils in Europa ja miteinander abstimmen.
Meine Krankenversicherung konnte(wollte) mir keine weiteren Informationen zukommen lassen. Auch wollte man mich nicht mit der Rechtsabteilung verbinden

In dieser Sache könnte ich an die Decke gehen, weil ich mich als Grenzgänger ungleich behandelt und diskriminiert fühle:
- Ich gehe eine sozialversicherungspflichtigen Arbeit in Deutschland nach, muss mich also in Deutschland sowohl kranken- als auch pflege- und rentenversichern, aber die Steuern soll ich nun in Frankreich abführen. Für mich ist das dahingehend diskriminierend, da ich keine Wahlfreiheit habe, ob ich diese Versicherungen ich Frankreich abschließe
- Nach meinen Informationen sind die gesetzlichen Versicherungen von der Versicherungssteuer nicht erfasst, was wiederum eine Ungleichbehandlung zu allen Privatversicherten ist.

Ich habe mich in der Sache bereits an alle möglichen Stellen in der EU gewannt, aber bisher keine vernünftige Antwort bekommen oder mir wurde nur mitgeteilt das sie nicht für zuständig sind.

Für jeden Tipp, jeden Hinweis oder Information wäre ich sehr dankbar.

Offline rowi

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Re: Französische Versicherungssteuer für Deutsche Versicherungen
« Antwort #34 am: 06. Januar 2016, 19:32:44 »
Hallo zusammen. Ich bin bereits seit langem (Grenzgänger seit 2009) stiller Mitleser, muss mich jetzt jedoch mal dringend zu einem Thema äussern:

Mit Urteil vom 21.02.2013 C-243/11 hat der EUGH entschieden, dass die Versicherungssteuer in dem Land zu entrichten ist, wo der Versicherungsnehmer seinen ständigen Aufenthaltsort also Wohnsitz hat und nicht in welchem Land die Versicherung abgeschlossen worden ist. Geurteilt wurde damals über eine Lebensversicherung im Hinblick auf die Länderübergreifende Wettbewerbssituation in Europa.

Problem: Die Versicherungssteuer auf Kranken-, Lebens- und Rentenversicherungen in Deutschland beträgt 0 %.
Die Versicherungssteuer auf diese Versicherungen in Frankreich betragen 14 %.

Nun hat mich meine private Krankenversicherung angeschrieben und mir den o.g. Sachverhalt mitgeteilt. Es steht zwar in diesem Schreiben, dass die ganze Sache noch geprüft wird, es ist aber zu erwarten, dass ich künftig zusätzlich 14% französische Versicherungssteuer auf meine private Krankenversicherung u. Pflegeversicherung bezahlen darf. Und das ganze auch noch rückwirkend seit dem 01.01.2013!!!
Ich erwarte das weitere Schreiben von Lebensversicherungen und privaten Rentenversicherungen ebenfalls eingehen werde....

Hat irgendjemand in dieser Sache bereits Erfahrungen gesammelt oder irgendwelche weitergehende Informationen? Ich kann leider in der Internetsuche nichts hierüber finden. Irgendwelche Institutionen müssen die Auslegung des o.g. Urteils in Europa ja miteinander abstimmen.
Meine Krankenversicherung konnte(wollte) mir keine weiteren Informationen zukommen lassen. Auch wollte man mich nicht mit der Rechtsabteilung verbinden

In dieser Sache könnte ich an die Decke gehen, weil ich mich als Grenzgänger ungleich behandelt und diskriminiert fühle:
- Ich gehe eine sozialversicherungspflichtigen Arbeit in Deutschland nach, muss mich also in Deutschland sowohl kranken- als auch pflege- und rentenversichern, aber die Steuern soll ich nun in Frankreich abführen. Für mich ist das dahingehend diskriminierend, da ich keine Wahlfreiheit habe, ob ich diese Versicherungen ich Frankreich abschließe
- Nach meinen Informationen sind die gesetzlichen Versicherungen von der Versicherungssteuer nicht erfasst, was wiederum eine Ungleichbehandlung zu allen Privatversicherten ist.

Ich habe mich in der Sache bereits an alle möglichen Stellen in der EU gewannt, aber bisher keine vernünftige Antwort bekommen oder mir wurde nur mitgeteilt das sie nicht für zuständig sind.

Für jeden Tipp, jeden Hinweis oder Information wäre ich sehr dankbar.

Offline rowi

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Re: Französische Versicherungssteuer für Deutsche Versicherungen
« Antwort #35 am: 06. Januar 2016, 19:46:39 »
Wir sind alle entrüstet. In erster Linie habe ich es mit meiner DKV-KV zu tun und deshalb habe ich ihr nachfolgenden Brief geschrieben. In der Tat, die Beitragserhöhung ist nicht sauber begründet. Vieles geht durcheinander. Ich habe der Erhebung widersprochen.
Je nach Antwort der DKV finde ich den Vorschlag gut, sich an die Aufsichtsbehörde BaFin zu wenden.

- Ihr Schr. v. 05. August 2015
- Ihr Schr. v. 17. Dezember 2015

Sehr geehrte Damen und Herren,

in o.g. Schreiben avisieren Sie mir eine Beitrags-Erhöhung.
mit Schr. v. August berufen Sie sich auf eine KV-Steuer laut EuGH-Urteil vom 21.03.2013.
Im Betreff vom Dezember beziehen Sie sich auf die Erhebung dieser KV-Steuer.
Dagegen im Text Ihres Schreibens teilen Sie mit, dass die KV nicht mehr der Steuer von 14% unterliegt. Dementsprechend wird unter „aktualisierte Steuer- und Abgabesätze“ diese nicht mehr ausgewiesen.
Stattdessen erheben Sie nun eine Abgabe an „den allgemeinen medizinischen Versicherungsfonds“:   Bisher 6,27% zuzüglich 14%; jetzt neu 20,27%;

In der bisherigen DKV-Rechnungsstellung ist mir ein Prämien-Aufschlag für einen „allgemeinen medizinischen Versicherungsfonds“ nicht ausgewiesen worden.
Wer ist das überhaupt, wer berechtigt ihn Forderungen zu stellen und welche Leistungen stehen mir daraus zu?
Sollte es sich dabei um eine französische Organisation handeln, bitte ich Sie mir den
französischen Namen, Sitz der Organisation und die für die Erhebung autorisierende Stelle zu benennen.
Ich weise darauf hin, dass ich in Frankreich bereits zur Entrichtung einer „Contribution Social“ herangezogen werde, ohne dafür einen Anspruch auf Leistung zu haben.!?-

Darf ich Sie bitten Versicherungs-Steuer und Abgaben nicht in einem einzigen Absatz Ihres Schreibens miteinander zu vermischen. Eine Prämienerhöhung, um monatlich gleich 138,26€
bedarf einer sorgfältigeren, nachprüfbaren Begründung.
Bis dahin widerspreche ich der Erhebung dieser Abgabe.



banjo

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Re: Französische Versicherungssteuer für Deutsche Versicherungen
« Antwort #36 am: 06. Januar 2016, 20:18:16 »
Ich möchte zu diesem Thema nochmal auf http://www.gdv.de/wp-content/uploads/2015/04/InsuranceEurope_Indirect-Taxation-on-Insurance-Contracts-in-Europe-2015.pdf
Seite 34 hinweisen.
Demnach werden einige Versicherungsarten in F ebenfalls mit 0% versteuert, z.Bsp. Lebens- und Pflegeversicherungen. In Fussnote (8) findest Du Infos zum 'allgemeinen med. Versicherungsfond'.
Es ist zu befürchten, dass BU und RV in 'others' fallen.

Offline Limani

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Re: Französische Versicherungssteuer für Deutsche Versicherungen
« Antwort #37 am: 06. Januar 2016, 22:22:27 »
Hallo zusammen,

zwar habe ich von der DKV noch keine Antwort auf mein Schreiben erhalten, habe mich aber heute zunächst über das BaFin Verbrauchertelefon an die BaFin als Aufsicht der PKVs gewandt.

Dank der Lektüre der Ausführungen/Argumente der Mitforisten konnte ich, und bekam auch die Gelegenheit, die Thematik ausführlich mündlich zu schildern. Irritierend war besonders die unterschiedliche Vorgehensweise der einzelen PKVs wie DKV, Barmenia, Central und Allianz.

Schriftlich habe ich dann die Ausführungen per email an poststelle@bafin.de gesendet. Im Betreff soll u.a. Referat VBS 4 stehen, da dort die Thematik bearbeitet wird/werden soll.

Ich habe mir erlaubt, in meinem Schreiben einen direkten Link zum Thema hier im Grenzgänger Forum zu setzen.

Die BaFin habe ich gebeten, die rechtliche Situation zu prüfen und mir mitzuteilen.
 
« Letzte Änderung: 06. Januar 2016, 22:26:24 von Limani »

Offline Saarbrücker

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Re: Französische Versicherungssteuer für Deutsche Versicherungen
« Antwort #38 am: 07. Januar 2016, 14:03:00 »
Hallo Limani,

vielen Dank von meiner Seite für dein Bemühen bei der BaFin.
Bitte halte uns auf dem Laufenden, sobald du eine Antwort bekommst. Mein Widerspruch ging heute mit der Post an die DKV. Auch meine Antwort von der DKV werde ich hier veröffentlichen.
@rowi:
sind die 138,26 Euro für dich allein, oder ist die Familie mitversichert?
Ansonsten würde ich dir raten einen Tarifwechsel vorzunehmen.
« Letzte Änderung: 07. Januar 2016, 14:12:12 von Saarbrücker »

Offline rowi

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Re: Französische Versicherungssteuer für Deutsche Versicherungen
« Antwort #39 am: 09. Januar 2016, 17:07:34 »
Hallo Limani,

vielen Dank von meiner Seite für dein Bemühen bei der BaFin.
Bitte halte uns auf dem Laufenden, sobald du eine Antwort bekommst. Mein Widerspruch ging heute mit der Post an die DKV. Auch meine Antwort von der DKV werde ich hier veröffentlichen.
@rowi:
sind die 138,26 Euro für dich allein, oder ist die Familie mitversichert?
Ansonsten würde ich dir raten einen Tarifwechsel vorzunehmen.

Ich zahle inzwischen bei der DKV  10.400€/Jahr KV-Beitrag für mich ganz alleine. Dabei werden mir noch nicht einmal alle Kosten ersetzt: Selbstbeteiligung in Höhe von 20% für amublante Leistungen. Der Aufschlag von 138,26€/Monat ist der o.g. Jahresprämie enthalten.
Zur sogenannten "Versicherungssteuer" habe ich Beschwerde beim Ombudsmann der DKV in Berlin eingelegt und die BaFin habe ich um Prüfung der Rechtsmässigkeit gebeten. Das ist unterwegs, Antworten liegen nicht vor.

Ich befüchte, als Ruheständler in Frankreich kommt man aus dieser Falle nicht mehr raus. Natürlich kann ich einen Tarifwechsel vornehmen, der dann aber auch Leistungskürzungen zur Folge hat. Mit der gesetzlichen KV wäre ich besser gefahren.

Offline Saarbrücker

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Re: Französische Versicherungssteuer für Deutsche Versicherungen
« Antwort #40 am: 11. Januar 2016, 18:02:44 »
Zur Info:
Auch ich habe mich heute mit Hilfe von Rowi (DANKE) :doppeld: an die BaFin und an den Ombudsmann der DKV gewandt.
Sobald Rückmeldungen vorliegen, werde ich berichten.


Offline Saarbrücker

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Re: Französische Versicherungssteuer für Deutsche Versicherungen
« Antwort #41 am: 13. Januar 2016, 15:37:34 »
Nachtrag:
Die Gesellschaften handeln diese Regelung definitiv sehr unterschiedlich.
Ein Kollege von mir (auch Grenzgänger) ist bei der Universa vollversichert und zahlt keinen Cent mehr.

Die BaFin ist dran; Sie haben sich gemeldet und wollten noch meine Versicherungsscheinnummer und meine Postanschrift.

Es wäre schön, wenn alle Betroffenen ihre Erfahrungen hier posten.

Offline marmor19

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Re: Französische Versicherungssteuer für Deutsche Versicherungen
« Antwort #42 am: 24. Februar 2016, 10:54:30 »
Hallo, bin auch DKV-"Betroffene": ein Anwalt hat mir geraten, die Steuer unter "Vorbehalt" zu zahlen (bei geänderter Rechtslage könnte man die Beträge dann zurückfordern), eine Steuerberaterin im Saarland hat gesagt man "müsse" es abführen!! Ich habe auch Widerspruch eingelegt und die Steuer NICHT bezahlt (Betrag zurückgehen lassen und nur den normalen Beitrag überwiesen) , die DKV hat geantwortet ich soll mich noch gedulden, die Rechnungsstelle dagegen schickt mir nun Mahnungen für die offenen 2 Monate (Jan+Feb),
ein Schreiben an die BaFin wurde mir auch angeraten! Ist wirklich alles sehr undurchsichtig und wird selbst intern von der DKV unterschiedlich behandelt, nicht alle Grenzgänger, die bei der DKV sind, haben dieses Schreiben erhalten !!!! Bin auch dankbar für alles was Ihr an Antworten bekommt und hier einstellt !
Grüße,

banjo

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Re: Französische Versicherungssteuer für Deutsche Versicherungen
« Antwort #43 am: 24. Februar 2016, 11:48:06 »
Bedenke bei der ganzen Geschichte, dass Du durch Dein Handeln ggf. den Versicherungsschutz verloren hast, was schwerer wiegen kann, als die Steuer unter Vorbehalt zu zahlen.

Es ist davon auszugehen, dass die Unternehmen erst einige Grenzgänger diesbezüglich anschreiben umd zu sehen, wie die Reaktion ist und ggf. eine Entscheidung einer höheren Instanz abwarten, bevor sie alle Kunden anschreiben und vergraulen.

Offline Nicod3mus

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Re: Französische Versicherungssteuer für Deutsche Versicherungen
« Antwort #44 am: 24. Februar 2016, 12:45:55 »
Ich kann Dirk nur beipflichten. Beitrag inkl. der verlangten Steuer auf jedenfall bezahlen. Wenn die Versicherung wegen Beitragsrückständen kündigt, dann ist die Sache nicht mehr umkehrbar. Was man dann der Versicherung schreibt oder ansonsten tut, steht wieder auf einem anderen Blatt Papier.

Von meiner Versicherung (Allianz) habe ich bisher nichts mehr gehört. Mir wird auf jedenfall noch der alte Beitrag aus 2015 abgebucht (die Versicherung hatte aber in Ihrem ursprünglichen Schreiben angekündigt, dass Sie genaueres im 2. Quartal 2016 mitteilen wird).

Hat jemand schon eine Rückmeldung von der Bafin oder Ombudsmann?