GG, das ist richtig! Tourist ist nicht gleich Ortsansässiger.
Aus eigener Erfahrung kann ich nur berichten: Wir zahlen unsere KV Beiträge in D, haben auf Antrag - da wir beide nicht Franzosen sind - die carte vitale bekommen ohne dafür Beiträge entrichten zu müssen. Die carte vitale entspricht der deutschen KV Karte. Französiche GG haben die cv ja eh, als Ausländer, der nicht in F arbeitet, muß man sie beantragen. Ist aber kein Problem.
Auskunft der frz KV: Für den Fall, daß in D keine KV mehr besteht - z.B. bei Arbeitslosigkeit - D Arztkosten sind privat zu zahlen, Rg einreichen, wird nach frz Sätzen erstattet. Eine Vereinfachung für Grenzgänger ist schon lange in der Mache aber nicht fertig. Kann bei Krankenhaus auch ein Problem werden.
Daß die deutsche Rentenversicherung bei Auslandsrentnern in die ausländische statt deutsche KV zahlt, der Rentner also zwangsweise überführt wird, ist mir auch neu. Dann ist sicherlich auch die Erstattungspraxis eine andere, da der Rentner ja nicht mehr berufsbedingt pendelt und eigentlich "keinen Grund" mehr hat, einen dt Arzt aufzusuchen. Sicher wird es immer die Möglichkeit geben sich in D freiwillig zum Mindestbeitrag KV zu bekommen, aber als Rentner sitzt einem oft das Geld nicht mehr so locker für eine doppelte KV.
Konkretes zum Rentnerthema würde mich interessieren.
A+
khmer