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Autor Thema: Französische Krankenversicherung sinvoll???  (Gelesen 19269 mal)

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Offline Zaren

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Französische Krankenversicherung sinvoll???
« am: 08. Oktober 2007, 00:03:48 »
Hallo Zusammen,

ich habe gelesen, dass französische Krankenversicherungen deutlich günstiger sein sollen, als die in Deutschland. Jetzt  meine Frage:

Ist es sinnvoll die deutsche KV zu behalten, wenn man in Deutschland arbeitet oder kann ich auch eine französische nehmen und wieviel kostet diese, bzw. welche hat gute Konditionen, wo kann ich micht schlau machen?

Vielen Dank im vorraus!

Gruss Zaren

Offline Marco

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Re: Französische Krankenversicherung sinvoll???
« Antwort #1 am: 08. Oktober 2007, 00:07:17 »
so lange du in deutschland arbeitest kommst du um die deutsche krankenversicherung nicht herum. ob das nun gut oder schlecht ist, kann ich nicht beurteilen ;-).

grüße,
marco

Offline Zaren

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Re: Französische Krankenversicherung sinvoll???
« Antwort #2 am: 08. Oktober 2007, 19:42:47 »
Hallo Marco,

schade, aber trotzdem danke!

Gruss Zaren

Offline grenzgängerin

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Re: Französische Krankenversicherung sinvoll???
« Antwort #3 am: 08. Oktober 2007, 21:36:08 »
Hallo Zaren,
nicht so schnell.
Du kannst zwar nicht aus der deutschen KV raus wenn du pflichtversichert bist, aber.... Da du in F wohnst (nehm ich mal an) brauchst du sinnvollerweise einen frz. Hausarzt. Den solltest du dir suchen bevor ein Notfall eintritt. Durch den Arztbesuch wird automatisch die frz. KV eingeschaltet und du bekommst eine frz. Karte, ähnlich wie in D. Das ist aber noch nicht unbedingt sooo toll, aber jetzt kannst du dir für wenig Geld eine frz. Zusatzversicherung holen. Die bekommst du bei deiner Autoversicherung, es gibt aber ca 300 davon, kostet ca. 30-50€. Diese Versicherung zahlt mehr als in D üblich, z.B. für die Brille, für Zähne etc. und man muss beim frz. Arzt nichts vorlegen.
Nebenbei wer Rentner wird, wird sowieso in die frz. KV überführt und im Notfall, Unfall ist das auch gut.
meint die Grenzgängerin 

mausespeck007

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Re: Französische Krankenversicherung sinvoll???
« Antwort #4 am: 09. Oktober 2007, 20:34:41 »
Hallo Zaren,
nicht so schnell.
Du kannst zwar nicht aus der deutschen KV raus wenn du pflichtversichert bist, aber.... Da du in F wohnst (nehm ich mal an) brauchst du sinnvollerweise einen frz. Hausarzt. Den solltest du dir suchen bevor ein Notfall eintritt. Durch den Arztbesuch wird automatisch die frz. KV eingeschaltet und du bekommst eine frz. Karte, ähnlich wie in D. Das ist aber noch nicht unbedingt sooo toll, aber jetzt kannst du dir für wenig Geld eine frz. Zusatzversicherung holen. Die bekommst du bei deiner Autoversicherung, es gibt aber ca 300 davon, kostet ca. 30-50€. Diese Versicherung zahlt mehr als in D üblich, z.B. für die Brille, für Zähne etc. und man muss beim frz. Arzt nichts vorlegen.
Nebenbei wer Rentner wird, wird sowieso in die frz. KV überführt und im Notfall, Unfall ist das auch gut.
meint die Grenzgängerin 

Hallo Grenzgängerin,
was heißt nebenbei wird der Rentner in die frz. KV überführt, das wird er sobald er in Frankreich wohnt. Wenn ich das richtig verstanden habe kann ich als Rentner weiterhin zum deutschen Arzt!?

Gruß
Markus
 

Offline grenzgängerin

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Re: Französische Krankenversicherung sinvoll???
« Antwort #5 am: 10. Oktober 2007, 23:30:53 »
Hallo Markus,
soweit ich weiß, nein. Erkundige dich mal bei deiner Kasse.
die grenzgängerin

Offline Dieter12

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Re: Französische Krankenversicherung sinvoll???
« Antwort #6 am: 11. Oktober 2007, 17:03:27 »
Hi,

Ich sehe überhaupt keinen Grund, warum ein in F Versicherter, nicht in D zum Arzt gehen sollte. Natürlich muss man die etwas unterschiedlichen Regelungen und evt. Einschränkungen beachten. Wenn die Gesundheits-Grenze so undurchdringlich wäre, gäbe es diese Einschränkungen sicherlich in beiden Richtungen (aber ich bin in D versichert und gehe in F zum Arzt) und es dürfte dann kein Franzose im Urlaub in D krank werden; was bei dem f Massenansturm auf das Münchener Oktoberfest eher unwahrscheinlich ist.

Gruss, Dieter

Offline grenzgängerin

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Re: Französische Krankenversicherung sinvoll???
« Antwort #7 am: 12. Oktober 2007, 00:48:15 »
Hallo Dieter,
für die KV ist es ein Unterschied ob du auf Reisen/im Urlaub bist oder ob du regelmäßige Arztbesuche da machst. Frag doch einfach mal bei deiner KV ob du, nach jetziger Gesetzeslage o.ä., als Rentner der ständig in F lebt in D weiter versichert bist. Ich kenne Fälle, bei denen das strikt verweigert wurde bzw. es sind keine Einzelfälle.
meint die grenzgängerin

Offline khmer

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Re: Französische Krankenversicherung sinvoll???
« Antwort #8 am: 14. Oktober 2007, 03:21:26 »
GG, das ist richtig! Tourist ist nicht gleich Ortsansässiger.

Aus eigener Erfahrung kann ich nur berichten: Wir zahlen unsere KV Beiträge in D, haben auf Antrag - da wir beide nicht Franzosen sind - die carte vitale bekommen ohne dafür Beiträge entrichten zu müssen. Die carte vitale entspricht der deutschen KV Karte. Französiche GG haben die cv ja eh, als Ausländer, der nicht in F arbeitet, muß man sie beantragen. Ist aber kein Problem.

Auskunft der frz KV: Für den Fall, daß in D keine KV mehr besteht - z.B. bei Arbeitslosigkeit - D Arztkosten sind privat zu zahlen, Rg einreichen, wird nach frz Sätzen erstattet. Eine Vereinfachung für Grenzgänger ist schon lange in der Mache aber nicht fertig. Kann bei Krankenhaus auch ein Problem werden.

Daß die deutsche Rentenversicherung bei Auslandsrentnern in die ausländische statt deutsche KV zahlt, der Rentner also zwangsweise überführt wird, ist mir auch neu. Dann ist sicherlich auch die Erstattungspraxis eine andere, da der Rentner ja nicht mehr berufsbedingt pendelt und eigentlich "keinen Grund" mehr hat, einen dt Arzt aufzusuchen. Sicher wird es immer die Möglichkeit geben sich in D freiwillig zum Mindestbeitrag KV zu bekommen, aber als Rentner sitzt einem oft das Geld nicht mehr so locker für eine doppelte KV.

Konkretes zum Rentnerthema würde mich interessieren.

A+
khmer

Offline Dieter12

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Re: Französische Krankenversicherung sinvoll???
« Antwort #9 am: 14. Oktober 2007, 11:55:27 »
Hi Hermann,

Dein Betrag widerspricht nicht meiner Annahme, dass die f Krankenkasse auch "normale" Arztkosten, die nicht während eines Urlaubs auftreten, übernimmt. Natürlich muss man das vorlegen, da in der Regel die d Ärzte nicht an das Carte vitale (CV) angeschlossen sind. Ich habe aber von einzelnen in D niedergelassenen f Ärzte (in Freiburg) gehört, die die CV nehmen. Bevor es in F die CV gab, musste man auch die Arztkosten vorschießen, was zugegebenermaßen für eine d Denkweise ungewöhnlich ist. Natürlich erstatten die f Kassen nicht nach d Maßstäben, sondern nach f, was aber vielleicht auch Vorteile (in F werden z.B. homöopathische Medikamente von KV erstattet) haben kann.
Ganz allgemein dürfte es mindestens für die Familienangehörigen von Grenzgängern sinnvoll sein, sich im Elsass einen Hausarzt zu suchen.

Gruss, Dieter

Offline Marco

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Re: Französische Krankenversicherung sinvoll???
« Antwort #10 am: 14. Oktober 2007, 13:26:09 »
ich muss mal kurz dazwischen fragen:

die CV = Carte Vitale entspricht der deutschen Krankenversicherungskarte, die man immer bei sich haben sollte?

danke und grüße,
marco

Offline Dieter12

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Re: Französische Krankenversicherung sinvoll???
« Antwort #11 am: 14. Oktober 2007, 15:13:36 »
Ja, ich denke schon, denn die CV ist eine Chip-Karte, die von der Sécu abgegeben wird.

Gruss, Dieter

Offline grenzgängerin

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Französische Krankenversicherung
« Antwort #12 am: 14. Oktober 2007, 21:24:16 »
hallo zusammen,
hier nun die gültigen Infos:
http://www.eu-info.de/sozialversicherung-eu/5873/6910/
u.a. ....Für Rentner, die in Deutschland krankenversichert sind und ihren Wohnsitz in einen anderen Mitgliedstaat verlegen wollen, gilt entsprechendes. Auch sie erhalten die Leistungen, die im System ihres neuen Wohnsitzlandes vorgesehen sind. Für sie ist es von besonderer Bedeutung, sich vorher über diese Leistungen genau zu informieren. Sollten im Gastland bestimmte Leistungen nicht vorgesehen sein, kann es unter Umständen ratsam sein, eine private Zusatzversicherung abzuschließen.

Wer als Tourist ins Ausland fährt und dort erkrankt, hat Anspruch auf die sofort erforderlichen Leistungen. Zum Nachweis der Anspruchsberechtigung sollte man sich vor Reiseantritt bei seiner Krankenversicherung den Vordruck "E 111" besorgen. ...ende
aber lest es selbst. Empfehlen kann ich nur vorher das mit der frz. KV schon zu erledigen, auch wenn z.B. ein Unfall passiert, es fällt jemand beim erbeerpflücken von der Leiter und das in F, was dann? Dann ist es gut schon einen frz. Hausarzt zu haben. (der deutsche Krankenwagen kommt jedenfalls nicht) Und damit die frz. KV - ohne weitere Kosten. Und man kann eine private Zusatzversicherung in F abschließen, Kosten ca. zwischen 30 und 50€, diese übernimmt die Sofortzahlung an den Arzt, was in F üblich ist, aber auch Brille usw. Geht aber nur wenn die CV vorliegt.
meint die grenzgängerin

Offline Zaren

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Re: Französische Krankenversicherung sinvoll???
« Antwort #13 am: 15. Oktober 2007, 23:33:48 »
Hallo Zusammen,

danke nochmal für die vielen Antworten, jetzt hat sich eine neue Frage ergeben, woher bekomme ich die CV und woher die Zusatzversicherung?

Gruss Zaren

Offline grenzgängerin

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Re: Französische Krankenversicherung sinvoll???
« Antwort #14 am: 16. Oktober 2007, 00:43:20 »
hallo Zaren,
also, für die CV gehst du am einfachsten mit deiner deutschen Karte (quasi als nachweis) zu einem frz. Arzt (in der Grenzregion gibt es einige die dauch deutsch sprechen), den du als Hausarzt möchtest. Dadurch setzt sich "das System in Gang". Nach einer gewissen Zeit bekommst du Unterlagen von "caisse primaire d'assurance maladie".
Zwischzeitlich suchst du dir Angebote von L'ASSURANCE COMPLÉMENTAIRE SANTÉ. Es gibt ca. 300! in F. Wenn du diesen Begriff bei der Suche verwendest kommst du hin, aber auch z.B. deine Autoversicherung fragen oder die Bank, bei den üblichen Werbezettel ist öfter was dabei.  Einen Link setz ich mal  quasi als Info, die macif: http://www.macif.fr/Redirect.html?loc=portal/.cmd/cs/.ce/155/.s/518/_s.155/518?idArticle=ID_181F370B96881FE5C1256D3300463B66
da gibt es, glaube ich mal, auch 2 oder 3 versch. "Stufen" was alles drin sein sollte. Jedenfalls braucht man mit dieser Zusatzkarte dann keine Arztkosten mehr vorlegen und einiges mehr.
In welcher Region wohnst du denn?
die grenzgängerin