Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Versicherungen => Thema gestartet von: Fleischkäs am 18. Dezember 2008, 23:44:15
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Hallo,
ich hatte diese Woche eine undichte Wasserleitung in meiner Wohnung in der ich in Miete wohne.
Die Leitung zu dem Unterputzspülkasten der Toilette war undicht.
Ich habe selbst nichts davon gemerkt und wurde erst von dem Mieter der darunter liegenden Wohnung darauf aufmerksam gemacht als bei ihm die Decke runter kam.
Nun will der Mieter meine Versicherungsnummer um seinen Schaden ersetzt zu bekommen.
Meine Frage:
In Deutschland ist dafür der Vermieter verantwortlich. Da der Fehler ja an der Hausinstallation lag und nicht mein Fehler war.
Ist das in Frankreich anders?
Bitte um Rat.
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Hallo Fleischkäs, :lolol: (lustiger Name)
hast Du bauliche Veränderungen in der Wohnung vorgenommen?
Würde mit dem Vermieter unverzüglich Konakt aufnehmen, denn er müsste
für solche Schäden eine Versicherung haben oder abgesichert sein.
Ich sehe hier den Betreiber / Eigentümer des Hauses in der Verantwortung, nicht den Mieter.
Vielleicht kann der eine oder andere hier im Forum aus Erfahrung noch etwas konkreter auf Dein
Problem eingehen.
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hallo Fleischkäs,
ich habe kürzlich bei einem Bekannten die Abwicklung eines Brandschadens mitbekommen. Für 'deutsches Verständnis' war das schon etwas seltsam.
Es wurde da nicht nach Verursacher oder Geschädigtem unterschieden. Sondern jeder Beteiligte hat seine eigene Versicherung eingeschaltet, die dann auch reguliert hat. (Die obligatorische Mieterversicherung in F kombiniert ja Haftpflicht und Hausrat.)
Danach musste zunächst der Schaden an die eigene Versicherung gemeldet werden (déclararer un sinistre), die schickte dann einen Gutachter (expert). Mit ihm wurde alles weitere besprochen, er hat auch alle Maßnahmen organisiert.
Ich gebe das mit einigem Vorbehalt weiter, weil ich mich bei Versicherungen nicht sehr auskenne.
Nur wenn du selbst deine eigene Versicherung informierst -was du nach den Versicherungsbedingungen wohl auch musst-, bist du bestimmt auf der sicheren Seite.
Grüße
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yepp
so habe ich das auch verstanden.
Deshalb muss man ja auch immer die Ass.d'habitation abschliessen.
Ob die sich dann die Kohle vom Vermieter oder dessen Versicherung zurückholen, liegt wohl an
der Art des Schadens etc.
Pero
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Hallo,
ist auch in F nicht anders als in D - der Vermieter muss den Schaden seiner Versicherung melden.
Liebes Grüßle
Vogesenhexe
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hi ich hab mal ne frage an dich
ich bin seit eben hier im forum weil ne wohnung oder ein kleines haus im elsass suchen
hast du nen tipp oder gar jemand der was vermietet ????
danke stefan