Hallo,
das sind immer so allgemeine Aussagen hier....

Es ging hier eigentlich um Unfallversicherungen....
Gerade im Arbeitsrecht brauchst Du nicht unbedingt eine Rechtsschutzversicherung.
Da hast Du als Arbeitgeber einen Anspruch auf Beratung durch das Arbeitsgericht und auch auf
Rechtsbeistand.
Ansonsten übernehmen Rechtschutzversicherungen grundsätzlich eh nur Prozesse die eine
Aussicht auf Gewinn haben.
Bei meiner Frau hat unsere Französische Rechtsschutz die Anwaltskosten für eine Beratung
bei einem Rechtsstreit gegen einen deutschen Arbeitgeber übernommen.
Zu großen Teilen enden solche Verfahren mit einem Vergleich, da bezahlt die Rechtsschutzversicherung
wieder nichts daran. Das sind alles Dinge die man bedenken muß wenn man "meint" so eine Versicherung
zu brauchen.