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Grenzgänger => Versicherungen => Thema gestartet von: alexmaxflo am 22. Oktober 2007, 10:55:02

Titel: Deutsche Versicherungsverträge in F
Beitrag von: alexmaxflo am 22. Oktober 2007, 10:55:02
Hallo zusammen,

mal ein Beispiel wie es gehen kann, habe bei einer deutschen Versicherung Haftpflicht, RisikoLeben mit Berufsunfähigkeit und eine über den deutschen Arbeitgeber laufende Direktversicherung.

Nun nach 10 haben die festgestellt, dass Sie mich aufgrund meiner Adresse in Frankreich bei der Haftpflicht nicht mehr versichern können und haben den Vertrag zum 01.01.2008 gekündigt.

Leider sind die mir die Antwort für die beiden anderen Versicherungen noch schuldig.

Mal sehen wie es ausgeht.

Gruss
Alexander
Titel: Re: Deutsche Versicherungsverträge in F
Beitrag von: Simone am 22. Oktober 2007, 12:10:23
Hallo Alexander,

ging mir auch so. Meine Haftpflicht mußte auch aufgelöst werden, bei andauerndem Auslandaufenthalt. Deine Lebensversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung müßtest Du aber weiterhin behalten können. So war es jedenfalls bei mir. Auch meine Unfallversicherung bleibt wie sie ist, mit Wohnsitz in Frankreich. Mit Direktversicherung kenn ich mich nicht aus.

Viele Grüße, Simone
Titel: Re: Deutsche Versicherungsverträge in F
Beitrag von: khmer am 22. Oktober 2007, 21:33:06
Soweit mir geläufig, wird bei Schäden an Haus und Hof der Neuzustand wiederhergestellt. D.h., z.B. Haus brennt ab, wirds wieder original aufgebaut, Auszahlung einer Schadensumme ausgeschlossen. Korrigier mich jemand wenns falsch ist.

Da ich in D noch nie ein Haus hatte, weiß ich nicht, was dort schlechter ist Ralph?

Wichtig wär aber, wie dokumentieren denn die Leute den Originalzustand ihrer Hütte?
Bei meinen Nachbarn nur Schulterzucken.
Bei meiner Versicherung: Patron fragen, der ist grad nicht da. Soll mich anrufen. Hat er aber nie gemacht.

A+
khmer
Titel: Re: Deutsche Versicherungsverträge in F
Beitrag von: Ralph am 23. Oktober 2007, 10:12:49
Soweit mir geläufig, wird bei Schäden an Haus und Hof der Neuzustand wiederhergestellt. D.h., z.B. Haus brennt ab, wirds wieder original aufgebaut, Auszahlung einer Schadensumme ausgeschlossen. Korrigier mich jemand wenns falsch ist.

Da ich in D noch nie ein Haus hatte, weiß ich nicht, was dort schlechter ist Ralph?

Wichtig wär aber, wie dokumentieren denn die Leute den Originalzustand ihrer Hütte?
Bei meinen Nachbarn nur Schulterzucken.
Bei meiner Versicherung: Patron fragen, der ist grad nicht da. Soll mich anrufen. Hat er aber nie gemacht.

A+
khmer

Hallo khmer,

ich auch noch nie.

Im Zweifelsfall kommt ein F immer ein "Expert" der dann das Gutachten macht.
Das mit dem "nichtauszahlen" hab ich noch nie gehört. Bei kleineren Schäden im Haus stimmt das auf jeden Fall bei der CM nicht.
Mit den besseren Leistungen meinte ich eher den Gesamtumfang (in die Hausvers. eingeschl. Rechtsschutz, Haftpflicht, Tierhalterhaftpflicht usw.) .

Gruß Ralph
Titel: Re: Deutsche Versicherungsverträge in F
Beitrag von: mausespeck007 am 23. Oktober 2007, 19:38:44
Hallo,

im Grunde genommen könnten alle Versicherungen auch weitergeführt werden. Das ist den Versicherungen aber zu heiß weil sie die Rechtslage nicht kennen oder kennen wollen. Und EUROPA ist für die sowieso Lichtjahre weg !
Habe ein private Rentenversicherung die ging problemlos mit neuer französsicher Adresse. Meine Frau nahm die Lebensvers. mit.
Die Unfallversicherung hat mir nach 10 Jahren Beitragszahlen gekündigt als ich mir letztes Jahr das Bein gebrochen hatte.
Hier die Werbung dazu  ;D  HDI in Karlsruhe (vielen Dank auch!! ).

Die Versicherungen die das Haus und Haftpflicht betreffen sollten sowieso in F sein. I.d. R. sind hier auch die Leistungen besser.
Rechtsschutz habe ich eine in F und eine Verkehrsrechtsschutz über den ADAC in D (da ich viel in D unterwegs bin).

Was sehr gut ist in Frankreich sind die Kreditversicherungen.

Die haben mir nach 3 Monaten Krankheit letztes Jahr anstandslos die Kreditraten bezahlt .
Gleiches gibt es auch bei Arbeitslosigkeit.

Gruß Ralph



Hi Ralph,

Du sprichst hier von einer französischen Rechtsschutzversicherung!?

Was für Leistugen beinhaltet die im einzelnen?

Gruß Markus
Titel: Re: Deutsche Versicherungsverträge in F
Beitrag von: mausespeck007 am 24. Oktober 2007, 17:31:01
Hallo Markus,

ich spreche von der Rechtsschutzversicherung die bei der CM in der Hausversicherung mit drin ist.
Was die im einzelnen beeinhaltet muß ich Dir raussuchen.

Gruß Ralph

Hallo Ralph,

danke für Deine Antwort, würde mich interessieren was die bei der CM alles beinhaltet und was sie im Jahr
kostet!
Kannst mir ja ein PM senden. Danke!

Gruß Markus
Titel: Re: Deutsche Versicherungsverträge in F
Beitrag von: khmer am 26. Oktober 2007, 20:53:16
Ich korrigier mich mal selbst, jedoch scheint die Auszahlung einer Schadenssumme u.U. deutlich ungünstiger als der Wiederaufbau nach einem Großschaden.

Schadensregulierung im engeren Sinne
Immobilien
Sofern Sie sich dazu verpflichten, Ihre Immobilie binnen zwei Jahren nach Eintritt des Schadens wieder
aufzubauen, bzw. den Zustand vor Eintritt des Schadens wiederherzustellen, werden Ihnen die Kosten
hierfür ersetzt. Die Berechnung erfolgt unter Zugrundelegung der am Tag des Schadenseintritts
geltenden Tarife.
Wenn Sie Ihre Immobile hingegen nicht wieder aufbauen oder den Zustand vor Schadenseintritts nicht
herstellen, wird Ihnen nur die valeur réelle de l’immeuble, also der der tatsächliche Wert des Gebäudes
ersetzt. D.h. von den fiktiven Wiederaufbaukosten wird ein der Abnutzung der Immobile entsprechender
Betrag abgezogen.


Quelle:
http://www.euroinfo-kehl.eu/

A+
khmer
Titel: Re: Deutsche Versicherungsverträge in F
Beitrag von: RS2000 am 19. März 2008, 15:59:46
hallo zusammen,
ich werde demnächst nach frankreich ziehen wohne zur zeit in D arbeite auch in D
habe eine betriebliche altersvorsorge ( Direktversicherung)
wie sieht das aus wenn ich ja keine lohnsteuer mehr in FR zahle ?
habe 50euro netto verzicht und reinlaufen ca 97 euro
muss ich dann die 97 euro selbst tragen und gehn die direkt vom brutto ab?
wenn das so ist kann man die direktversicherung etwas senken?

lg sascha
Titel: Re: Deutsche Versicherungsverträge in F
Beitrag von: pifolog am 19. März 2008, 20:40:40
Hallo,

 wenn du dann in F versteuerst, wird die Rechnung neu gemacht.
Der Zuschuss, den der Chef evtl. gibt, bleibt unverändert.
Der Vorteil bei der deutschen Steuer und den Sozialabgaben jedoch nicht.
Du zahlst nach wie vor 97€. Die 50€ waren ja nur rein rechnerisch unter Berücksichtigung von verminderten deutschen Steuern und Sozialabgaben.
Die französische Steuer honoriert dir deine Altersvorsorge in D nicht.
Aber,..... 
auf die  „popelige“ Ersparnis von 47€  kannst du gerne verzichten, wenn du dagegen hunderte an Steuern in F sparst.

Gruß
Titel: Re: Deutsche Versicherungsverträge in F
Beitrag von: RS2000 am 19. März 2008, 20:47:12
genau so denke ich auch :-) und werde dann die 97 euro locker aus eigener tasche zahlen oder mal sehn evtl runtersetzen
weiss noch nicht..noch wohne ich nicht in F. kommt drauf an was netto übrig bleibt in F.
leider hab ich noch keinen deutschen rechner gefunden der mir das ausrechnet leider nur französische seiten
Titel: Re: Deutsche Versicherungsverträge in F
Beitrag von: pifolog am 19. März 2008, 21:02:30
hallo,
hast du ein Glück, dass du hier im Forum bist. ;)
Guck mal in WIKI unter Steuern in Frankreich, da kannst du dir leicht deine Ersparnis ausrechnen.

Gruß
Titel: Re: Deutsche Versicherungsverträge in F
Beitrag von: RS2000 am 19. März 2008, 21:04:12
jeder sagt immer irgendwas von wiki und steuern sparen
aber ich hab schon so oft geschaut finde aber nix deutsches
habt ihr keinen konkreten link
Titel: Re: Deutsche Versicherungsverträge in F
Beitrag von: pifolog am 19. März 2008, 21:18:40
vielleicht ist es zu einfach, dass man es übersieht, weil man was Kompliziertes erwartet.
Du bist hier im Forum, guck oben auf die Leiste in blau, da steht dann ...Übersicht, Hilfe, Suche..... und .. Wiki (3 von rechts).
Titel: Re: Deutsche Versicherungsverträge in F
Beitrag von: RS2000 am 19. März 2008, 21:21:13
ich finde nur den rechner der auf frnzösisch ist so eine grüne seite...
gibt so was nicht in deutsch?
Titel: Re: Deutsche Versicherungsverträge in F
Beitrag von: pifolog am 19. März 2008, 21:46:57
leider, einen online Rechner auf deutsch kenne ich nicht.
Aber mach es dir doch nicht so schwer, nimm die manuelle Rechnung:
Dein deutsches netto +alle einbehaltenen Steuern (Lohn- Kirche-Soli).
Den Betrag hältst du fest. Und mit dem rechnest du weiter.
Wenn du Single bist z. B. und der Betrag ist nicht höher als 25195, dann zahlst du 2150€ Steuern. Das Mehr wird mit 30% gerechnet bis 67.546.
Versuchs mal, sonst gib deine Zahlen per PM an mich, ich rechne dann.
Gruß
Titel: Re: Deutsche Versicherungsverträge in F
Beitrag von: RS2000 am 19. März 2008, 22:54:30
spielt der weg zur arbeit keine rolle ?
fahre ca 50 km zur arbeit von der wohnung die ich schauen will
Titel: Re: Deutsche Versicherungsverträge in F
Beitrag von: Dieter12 am 20. März 2008, 10:54:56
ich finde nur den rechner der auf frnzösisch ist so eine grüne seite...
gibt so was nicht in deutsch?

Hi Sascha,

Unter solchen Umständen wäre es schon angebracht, zuerst mal einen Französischkurs bei der Volkshochschule zu belegen, bevor man sich in das Abenteurer eines Umzuges in ein fremdes Land wagt.

Gruss, Dieter
Titel: Re: Deutsche Versicherungsverträge in F
Beitrag von: pifolog am 20. März 2008, 19:20:46
Doch, der Weg zur Arbeit spielt für die Steuern eine Rolle. Erst recht für Grenzgänger. Die müssen sich nämlich innerhalb der festgelegten Regionen bewegen. Und da sind 50km schon ganz schön viel.
Allgemein gibt es beim Geltendmachen von Fahrtkosten eine 40km-Regelung. Wer weiter als 40km vom Wohnort arbeitet, muss das Finanzamt in F schon überzeugen, warum er nicht näher an seinen Arbeitsort zieht.
Titel: Re: Deutsche Versicherungsverträge in F
Beitrag von: RS2000 am 20. März 2008, 19:21:43
also gebe ich 40km an und gut is... oder?
Titel: Re: Deutsche Versicherungsverträge in F
Beitrag von: Rüdiger am 15. April 2008, 15:10:20
Hallo Miteinander,

hätte da mal ne Frage zu einem Beitrag in diesem Thread. Auf der 1. Seite hat Ralph etwas über Versicherungen bei Arbeitslosigkeit geschrieben.

Kannst Du das nochmal aufgreifen  und ausführlicher angeben was das für eine Versicherung ist und bei wem es die gibt.
Greift die auch bei einem deutschen Arbeitgeber??

Danke und liebe Grüße
Rüdiger