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Autor Thema: deutsche Versicherungen gelten auch in Frankreich  (Gelesen 4946 mal)

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Offline naborallemand

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deutsche Versicherungen gelten auch in Frankreich
« am: 19. September 2010, 18:14:59 »
Bonjour,

wir haben die Erfahrung gemacht, dass viele Versicherungen (z.B. private KV) in F uneingeschränkt weiter gelten, manche dagegen (z.B. Zürich Rechtschutzversicherung) hat den Vertrag beim Umzug sofort gekündigt.
Je nach Bedarf kann man also durchaus versuchen, in D eine neue Versicherung für bestimmte Sachen zu bekommen, obwohl der Wohnort im Ausland liegt. Es lohnt sich u.U. auch mal, zu streiten, wie wir beim Abschluss einer privaten Zusatzversicherung bei der Halleschen Nationalen für meinen Mann erfahren haben. Im Zweifelsfall hilft eine Beschwerde bei der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht") in Bonn wegen Diskriminierung  ;)
Viele Grüsse, schönes Wochenende
naborallemand
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Offline Zaren

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Re: deutsche Versicherungen gelten auch in Frankreich
« Antwort #1 am: 19. September 2010, 18:38:27 »
Ich denke das Problem ist eher, was passiert wenn man solch eine Versicherung in Anspruch nimmt! Verträgt sich das mit französischen Gesetzen? Zudem müßte man dann Versicherung in D und in F machen. Ist meiner Meinung nach übertrieben. Außer meiner KV habe in D nichts mehr. Wobei eine Rechtschutz hätte ich schon gebraucht, zweck Arbeitgeber. Doch selbst da bieten sich französische Versicherungen für an. Was noch in D geht sind Anlagen, irgendwas was man spart, doch Vorsicht die Sonderzahlungen vom Staat bekommt man nicht.

Die Kooperation bei Krediten, Leasing und Kauf auf Raten funktioniert doch schon nicht zwischen den Ländern. Obwohl man deutscher Staatsbürger ist und bei einer Firma in D arbeitet. Das ist der Nachteil in F zu Leben! Aber den nehme ich gerne in Kauf :)

Gruß Zaren

Offline pifolog

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Re: deutsche Versicherungen gelten auch in Frankreich
« Antwort #2 am: 20. September 2010, 19:44:44 »
Was noch in D geht sind Anlagen, irgendwas was man spart, doch Vorsicht die Sonderzahlungen vom Staat bekommt man nicht.
Die Kooperation bei Krediten, ... funktioniert doch schon nicht zwischen den Ländern.

So pauschal stimmt das nicht. Grenzgänger erhalten nach wie vor Zulagen aus Deutschland in Form von Arbeitnehmersparzulage bei Bau- oder Wertpapiersparen. Auch auf Riestersparpläne muss Berlin mittlerweile die staatlichen Zulagen an Grenzgänger zahlen.
Ein deutsches Kreditinstitut gibt als Hausbank sehr wohl Kredite an Grenzgänger. Vielleicht nicht so problemlos wie bei Inländern, aber dennoch.
Am häufigsten machen wohl Versicherungen Zicken. Darauf muss man sich einstellen.

Eine empfehlenswerte Versicherung für Grenzgänger, von der man selten hört, ist die Krankentagegeldversicherung (nicht zu verwechseln mit der Krankenhaustagegeldversicherung)
Bei längerer Krankheit, nach Wegfall von Lohnfortzahlung, also ab dem 43. Tag, kann es ein böses Erwachen geben. Die deutsche Krankenkasse zahlt dann Krankentagegeld mit Abschlag auf deutschem Nettoniveau.
Für Grenzgänger heißt das schnell nur noch die Hälfte von der bisher gewohnten Monatsvergütung. Wer eng kalkuliert hat, kommt dann ins Schleudern. Aber Achtung: das volle Ausfallrisiko abzusichern, ist unverschämt teuer. Alternativ kann man mit gängigen günstigen Tarifen wenigstens einen Teil des Ausfalls versichern.

Grüße