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Autor Thema: Carte Vitale für Privatversicherte bei Arbeitslosigkeit?  (Gelesen 2775 mal)

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Offline Timo

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Carte Vitale für Privatversicherte bei Arbeitslosigkeit?
« am: 01. September 2011, 12:21:00 »
Ein ganz liebes "Hallo" an die Forumsmitglieder...

ich bin neu hier im Forum und komme schon mit einem ganz dicken Problem. Ein ähnliches Problem hatte letztes Jahr das Mitglied "Linus" in einem Thema angeschoben. Allerdings konnte ich aus den ersichtlichen Antworten zum Thema keine hilfreichen Informationen ziehen. Deshalb versuche ich es nun mit einem eigenen Beitrag zu diesem Thema...

Zu meiner derzeit bescheidenen Situation: ich wurde letzte Woche von meinem dt. Arbeitgeber gekündigt, bin privat krankenversichert in Deutschland, lebe seit 2 Jahren in Frankreich und hatte mich (dummerweise) nicht um die Carte Vitale gekümmert. Jetzt fehlt mir zu der Arbeitslosmeldung bei der POLE EMPLOI sowohl die Sozialversicherungsnummer als auch die Carte Vitale. Das wäre ja nicht so schlimm, wenn ich an diese Informationen jetzt ohne Weiteres käme. Die Carte Vitale bedingt aber eine Sozialversicherungsnummer, die Sozialversicherugsnummer setzt wiederum einen franz. Arbeitgeber, die Bescheinigung (über das Formular E106) einer deutschen (gesetzlichen) Krankenersicherung oder halt die Arbeitslosigkeit voraus. Und hier drehe ich mich dann im Kreis. Ohne frz. Arbeigeber, das Formular E106 aus Deutschland und die Bescheinigung der Arbeislosigkeit fehlt mir wohl in Frankreich der Anspruch auf Sachleistungen bei Krankheit. Wobei der Krankenschutz nicht mein eigentliches Problem ist sondern das fehlende Arbeitslosengeld.

Mit den einschlägigen Beratungsstellen (EURES-Berater, Krankeversicherungen, Pole emploi, etc.) bin ich in Kontakt komme aber nicht entscheidend weiter. Wer kann mir hier nützliche Tipps geben, diesen gordischen Knoten zu lösen? Vorab schon ein großes Lob an dieses sinnvolle Forum und ein dickes Dankeschön an die (hoffentlich) zahlreichen Antworten.

GLG
Timo